Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 4 Urlaubsbegriff

Rz. 7 Der Grundsatz des § 9 BUrlG gilt nur für den Urlaub im Sinne von § 1 BUrlG sowie für entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Urlaub. Er gilt auch, wenn der Erholungsurlaub während eines Betriebsurlaubs gewährt wird[1], nicht jedoch für unbezahlten Sonderurlaub.[2] Ein Anspruch auf Nichtanrechnung der durch Arbeitsunfähigkeit verlorenen Sonderurlaubstage ko...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 5 Verschulden nicht erforderlich

Rz. 8 Ob der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat oder nicht, ist im Hinblick auf den Urlaub unerheblich.[1] Eine Anrechnung der entsprechenden Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub findet daher auch dann nicht statt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit zu vertreten hat. Von Bedeutung ist die Frage des Verschuldens nur insoweit, als der Arbeitg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.1 Grundsatz

Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachweis einer kran...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 30 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 31 Der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bundesländern (§...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG

Rz. 7 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG) verhindert. Das Leistungsverweigerungsrecht soll den Arbeitgeber vor einer Vermögenseinbuße infolge von Verfügungen des Arbeitnehmers über einen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 23 Verfügt der Arbeitnehmer über den Schadensersatzanspruch, hat der Arbeitgeber ein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG. [1] Soweit er an den Arbeitnehmer bereits Entgeltfortzahlung geleistet hat, kann er gem. § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Arbeitnehmer Rückzahlung verlangen. Eine Rückforderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.4 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG grundsätzlich nur ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. Er kann daher die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur verweigern, solange der Arbeitnehmer seine Pflichten aus § 5 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 EFZG nicht erfüllt. Kommt der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach, entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 5 Bei schuldhafter Verletzung der in § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EFZG genannten Obliegenheiten durch den Arbeitnehmer steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zu verweigern. Zwischen den Leistungsverweigerungsrechten nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG besteht der grundsätzliche Unterschied, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen ...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3 Die Fehlzeiten im Einzelnen

Die Anwesenheitsprämie entfällt oder wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Unbestritten zulässig sind Anwesenheitsprämien, die nur in Fällen unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit (Arbeitsbummelei) oder bei Verspätung entfallen. Praxis-Beispiel Muster für Kürzungsmöglichkeit bei unberechtigten Fehlzeiten Bei unberechtigten Fehlzeiten des Arbeitn...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 2.1 Arbeitsentgelt

Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum bei demselben Arbeitgeber. Dieser umfasst mind. 4 Wochen.[1] Der Entgeltabrechnungszeitraum muss vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblich abgerechnet und abgelaufen sein. Es kommt nicht darauf an, dass der Versicherte für den gesamten Zeitraum Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.2 Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen waren nach der früheren Rechtsprechung des BAG für die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen.[1] Diese Auffassung wurde anschließend vom BAG jedoch nicht mehr vertreten.[2] Die Vertragsparteien könnten auch Fehlzeiten, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.3 Urlaubsentgelt

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer einen unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Sinn und Zweck der Bezahlung des Urlaubs ist, dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubs den Lebensstandard ungeschmälert zu erhalten. In den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch darf deshalb nicht eingegriffen werden. Nimmt der Arbeitnehmer daher bezahlten Mindest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 3.3 Arbeitsstunden, für die Arbeitsentgelt gezahlt wurde

Das laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kann sich dabei um tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (während der Regelarbeitszeit oder aufgrund von Mehrarbeit) oder Stunden handeln, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (z. B. bezahlte Fehlstunden, Entgeltfortzahlung nach § 3 EF...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 6 Einkommensanrechnung

Auf das Übergangsgeld sind folgende gleichzeitig erzielte Einkünfte anzurechnen:[1] Nettoarbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (z. B. Entgeltfortzahlung); 80 % des Arbeitseinkommens von Selbstständigen, wenn die Erwerbstätigkeit neben dem Übergangsgeldbezug ausgeübt wird; Erwerbsminderungsrenten und (teilweise) Verletztenrenten unter bestimmten Voraussetzungen; Verletztengeld; Alte...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.5 Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall

Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bunde...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.7 Kollektive Krankmeldungen (Go sick)

Kein Streik im rechtlichen Sinne sind kollektive Krankmeldungen mit dem Ziel der Beschäftigten, Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen. In den 1970er-Jahren meldeten sich die Flugleiter an bestimmten Stichtagen wiederholt arbeitsunfähig (Go sick), wodurch der Flugverkehr gravierend gestört wurde. Ein solches streikähnliches Verhalten verletzt den Grundsatz eines fairen Arbeits...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.11 Schulungsveranstaltungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" zu zahlen. Eine solche Schulungsveranstaltung kann nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller und betriebsbezogener Anlass besteht, wenn also insbesond...mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die von den Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Streiks d...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.4 Kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 18 Das Wiedereingliederungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist ein Rechtsverhältnis eigener Art. Gegenstand der Tätigkeit des Arbeitnehmers ist nicht die übliche, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung, sondern ein Aliud. Im Vordergrund des Beschäftigungsverhältnisses stehen Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers. Arbeitsvertraglich...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Rechtsgrundlage dafür dar, einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer individuell, d. h. je nach Krankheit und bisheriger Dauer der Arbeitsunfähigkeit schonend, aber kontinuierlich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit an die Belastungen seines Arbeitsplatzes heranzuführen. Sie beinhaltet keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Wiedereingliederungsma...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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Werkstudent / 2 Das Werkstudentenprivileg

Der Begriff des Werkstudenten wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. In der Sozialversicherung sind Werkstudenten bzw. das sog. Werkstudentenprivileg jedoch genau definiert. Das Werkstudentenprivileg regelt, dass Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, sofern sie best...mehr

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Werkstudent / 5 Sonstige Arbeitsbedingungen

Für Werkstudenten gelten sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ohne Ausnahmen oder Besonderheiten Anwendung. Obwohl für echte Werkstudenten grundsätzlich eine wöchentliche A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1)

§ 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.2 Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer vor oder während eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit) infolge Krankheit arbeitsunfähig, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Krankenentgelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Arbeit noch fort, beginnt der 6-Wochen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13 § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

13.1 Vorbemerkungen Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder si...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.6 Höhe der Entgeltfortzahlung

Rechtsfolge der durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen, längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 3 erhält. Die Übergangsregelung des § 71 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.1 Mehrfacherkrankungen

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grunds...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.2 Dauer des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 2)

Die Gewährung des Krankengeldzuschusses richtet sich nur nach dem Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit. Der Krankengeldzuschuss wird bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, längstens aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Im Gegensatz zum BAT sieht § 13 TV-V keine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchna...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann. Dies ist nach objektiven medizinischen Kriterien zu beurteilen. Die subjektive Beurteilung der Arbeitsvertragsparteien ist dafür nicht maßgeblich. Wäre der Arbeitnehmer nach ärztlicher Einschätzung i...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.10 Auszubildende

Werden Auszubildende durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, erhalten sie nach § 12 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen das Ausbildungsentgelt in entsprechender Anwendung der für die Arbeitnehmer des Ausbildenden...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5 Zeitraum der Zahlung der Krankenbezüge (Absatz 1 Satz 1)

Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TV-V erhält der Arbeitnehmer Entgelt bis zur Dauer von 6 Wochen. Danach setzen die Leistungen der Krankenkasse ein. Die Fälligkeit des Entgelts im Krankheitsfall richtet sich nach § 6 Abs. 2 TV-V. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (also auch für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 13 Abs. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8 Ende des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3)

13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1) § 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf F...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.4 Gesetzliche Feiertage sowie 24. und 31. Dezember (Absatz 3)

Der TV-V enthält keine eigenständigen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung für an Feiertagen ausgefallene Arbeit, da insofern § 2 EFZG ausreichende Regelungen enthält. Für Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e TV-V den Ausgleich für die notwendige Arbeit an Feiertagen in Form eines Zeitzuschlags. Welche Tage gesetz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9 Anzeige- und Nachweispflicht

Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers ergeben sich aus § 5 EFZG. 13.9.1 Anzeigepflicht Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher a...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.1 Anzeigepflicht

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher auch innerhalb der Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG , nach Ablauf von 6 Krankheitswochen und in allen F...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.4 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Bei nicht rechtswidriger Sterilisation und nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch gibt es Krankenbezüge bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 2 EFZG). Es gibt keinen Krankengeldzuschuss. Im BAT ist dies in § 37 Abs. 3 Unterabs. 2 Buchst. b ausdrücklich geregelt. Dies war auch erforderlich, weil in § 37 Abs. 1 BAT die nicht rechtswidrige Sterilisation und der nicht recht...mehr