Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2 Feiertag als Ursache des Arbeitsausfalls

1.2.1 Allgemeines Das Gesetz sieht die Entgeltfortzahlung nur vor, wenn der Feiertag alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist. Das bedeutet: wäre kein Feiertag, hätte der Arbeitnehmer arbeiten (und dafür Entgelt beziehen) müssen; ist das nicht der Fall, besteht auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 2 EFZG.[1] 1.2.2 Sonderfälle 1.2.2.1 Arbeitskampf Arbeitnehmer, die streik...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2 Sonderfälle

1.2.2.1 Arbeitskampf Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für been...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4 Besonderheiten bei flexibler Arbeitszeitgestaltung

4.1 Schichtarbeit Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die KiTa oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1 Feiertagsregelung

1.1.1 Begriff des Feiertags § 2 Abs. 1 EFZG gewährt Entgeltfortzahlung nur bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages. Gemeint sind Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind. Für diese Feiertage besteht im Grundsatz das Arbeitsverbot des § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage fallen nicht hierunter; in einigen Bundeslände...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.5 Witterungseinflüsse und Wegerisiko

Hätte der Arbeitnehmer infolge der Witterung am Feiertag nicht zur Arbeit erscheinen können, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache des Arbeitsausfalls. Es gelten dann die Regeln des Wegerisikos, mithin besteht regelmäßig keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.4 Heiligabend/Silvester

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind keine gesetzlichen Feiertage. An ihnen besteht grundsätzlich die normale Arbeitspflicht (ebenso an Karnevals-/Faschingstagen). Allerdings sehen einige Tarifverträge zumindest teilweise Arbeitsbefreiungen an Heiligabend und Silvester vor. Diese Tarifverträge werden meist auch die Frage der Entgeltzahlung regeln. Im Übrigen ist e...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.2 Variable Arbeitszeit

Bei variabler Arbeitszeit ist – wie auch bei fester Arbeitszeit – Feiertagsentgeltfortzahlung nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer am fraglichen Tag gearbeitet hätte, wenn der Tag kein Feiertag gewesen wäre. Im Streitfall hat der Arbeitnehmer dies darzulegen und zu beweisen. Es kommt folglich auf die konkrete Arbeitszeitregelung im Einzelfall an, ob und unter welchen Kondit...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 6 Sonderregelungen für Heimarbeiter

Heimarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Für sie gelten daher grundsätzlich die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften nicht. Eine Entgeltzahlung an Feiertagen für Heimarbeiter ist deshalb eigens in § 11 EFZG ausführlich geregelt. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte haben nach dieser Bestimmung Anspruch auf Feiertagsgeld. Die Höhe beläuft sich auf 0,72 ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.5 Feiertagsübersicht

Folgende deutsche Feiertage führen zur Entgeltfortzahlungspflicht: Infographicmehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.1 Arbeitskampf

Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für beendet und nimmt sie de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 3 Berechnung der Vergütung

Die Berechnung der Vergütung richtet sich gemäß § 2 Abs. 1 EFZG nach dem sog. Entgeltausfallprinzip. Der Arbeitnehmer soll genau das Entgelt erhalten, was ihm infolge des Feiertages entgangen ist. Überstundenzuschläge sind zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer sie – den Feiertag hinweggedacht – bei der Arbeit an diesem Tage auch erhalten hätte. Es ist daher – wenn vorhanden – die...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 5 Sonn- und Feiertagszuschläge

Von dem Fall, dass der Arbeitnehmer am Feiertag nicht arbeitet und trotzdem das ausgefallene Entgelt bezieht, ist der andere Fall zu unterscheiden, dass der Arbeitnehmer am Feiertag tatsächlich arbeitet. In diesem Fall hat er jedenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[1] Ein Tarifvertrag kann abweichend davon regeln, dass sowohl Feiertagsentgeltfortzahlung als auch da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.2 Nicht bundeseinheitliche Feiertage

Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten oder mit Reisetätigkeit oder wenn Unternehmen Betriebe in verschiedenen Bundesländern haben, kann sich die Frage stellen, welches lokale Feiertagsrecht anzuwenden ist. Maßgeblich für die Feiertage sind weder der Sitz des Arbeitgebers noch der Wohnsitz des Arbeitnehmers, sondern die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am A...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 9 Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Arbeitgeber

Die Krankenkasse prüft im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Krankengeld auch, ob sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ergibt. Wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt verweigert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht auf die Krankenkasse übe...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Aufzeichnungspflicht bei Krankengeldbezug

Bezieht ein Arbeitnehmer (Kinderpflege-)Krankengeld für 5 oder mehr Arbeitstage (nach Ende der Lohnfortzahlung), muss im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe U aufgezeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung noch einen eigenen Zuschuss gewährt hat.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2 Kein Teillohnzahlungszeitraum

Lohnsteuerrechtlich wird der Lohnzahlungszeitraum durch ausfallende (unbezahlte) Arbeitstage nicht unterbrochen. In dem Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet und die beitragsfreie Zeit der Krankengeldzahlung beginnt, entsteht beitragsrechtlich ein Teillohnzahlungszeitraum.mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 7 Pfändungs- und Insolvenzschutz

Vermögenswirksame Leistungen sind aufgrund ihrer Unübertragbarkeit[1] nicht pfändbar. Die Unpfändbarkeit beginnt mit Annahme des Antrags auf vermögenswirksame Anlage des Entgelts i. S. d. § 11 VermBG. Allerdings kann der Arbeitnehmer bei bereits vorliegendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein pfändbares Einkommen nicht durch einen Antrag nach § 11 VermBG mindern. Bei ...mehr

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Zuschläge / 2.4 Problem bei Lohnersatzleistungen und beim Urlaubsentgelt

Häufig wird im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt, dass die Berechnungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle bzw. für das Urlaubsentgelt zu gering ausgefallen sind. Ein möglicher Grund ist dabei die Nichtberücksichtigung von Nachtarbeitszuschlägen. Da die Zuschläge dann nicht für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt werden, kommt keine Steuerfreiheit u...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6 Vermögenswirksame Leistungen sind Lohn

Vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitslohn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnersatzleistung verpflichtet, umfasst dieser Anspruch auch die vermögenswirksame Leistung. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung nach Ablauf der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung (oder einer evtl. vereinbarten längeren Frist) keinen Anspruch mehr auf weitere Überweisung v...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4.1 Berechnung/Höhe

Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der K...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschulden Dritter

Zusammenfassung Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fal...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 2 Verhinderung des Forderungsübergangs

Eine Verhinderung des Forderungsübergangs berechtigt den Arbeitgeber zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer nach § 7 EFZG die für das Leistungsverweigerungsrecht maßgebliche Pflicht schuldhaft verletzt haben. Unter Verschulden ist nach allgemeinen Regeln vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu verstehen.[1] Der Arbeitnehmer ist darl...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 1 Forderungsübergang/Verschulden Dritter

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf Vorgängen – insbesondere auf Unfällen – beruhen, die andere Personen zum Schadensersatz gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer verpflichten. Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der geleisteten Entgeltfortzahlung grundsätz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / Zusammenfassung

Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fall. Verhindert d...mehr

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Haushaltsscheck / 4.3 Umlagen nach dem AAG

Die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die auch vom privaten Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft berechnen sich nach den bei der Minijob-Zentrale geltenden Umlagesätzen. Der Umlagebeitrag als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit/U1 beträgt in 2024 1,1 % und für Aufwend...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 3 Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, wenn die Betriebsparteien in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht den nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehenen Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, sondern sofort die Einigungsstelle angerufen haben.[1] Die Kosten des vergeblichen Einsetzungsverfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.2 Abgrenzung der Entgeltfortzahlung beim Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Rz. 68 Tritt während der spendenabhängigen Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer spendenunabhängigen Krankheit ein, besteht für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende ein vorrangiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließlich nach § 3a EFZG. Solange, wie die spendenbedingte Arbeitsunfähigkeit andauert, kommt § 3 EFZG nicht zum Zug. Tritt w...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.1 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen der Spende bzw. deren gesundheitliche Folgen

Rz. 65 Da der Ausfall der Arbeitskraft beim Spender nicht auf dessen Krankheit beruht und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge einer Organ-, Organteil-, Blut- oder Gewebespende von diesem bewusst in Kauf genommen wird, kann § 3 EFZG zur Begründung einer maximal 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nicht greifen. Deshalb bedurfte es einer besonderen Regelung, die in § 3a...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4 Auswirkungen von Entgeltfortzahlung und anderen Einkünften auf das Spender-Krankengeld

3.4.1 Allgemeines Rz. 64 Nach § 49 ruht der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen, wenn neben dem Krankengeld wegen der Erwerbstätigkeit bzw. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit Geld gezahlt wird (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld etc.). § 49 gilt auch für das Spender-Krankengeld nach § 44a. Zur Verdeutlichung der Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.1 Maßgebender Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum)

Rz. 21 Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes i. S. d. § 44a ist bei Arbeitnehmern der letzte, vom Arbeitgeber abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 2 Satz 1). Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt seiner Arbeitnehmer berech...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 64 Nach § 49 ruht der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen, wenn neben dem Krankengeld wegen der Erwerbstätigkeit bzw. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit Geld gezahlt wird (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld etc.). § 49 gilt auch für das Spender-Krankengeld nach § 44a. Zur Verdeutlichung der Rechtsfolgen beschäf...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Verweis auf arbeitsrechtliche Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 34 Wenn der Anspruch auf Krankengeld besteht, führt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers insoweit grundsätzlich zum Ruhen des Krankengeldes (§ 49 Abs. 1 Nr. 1). Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verweist § 44 Abs. 3 auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften – u. a. somit auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den materiell-rechtlichen Anspruch des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.4 Zuzahlungsbefreiung bei Übergangsgeldbezug (Abs. 3)

Rz. 30 Grundsätzlich hat der Rehabilitand bei stationären Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. bei den stationären Nach- und Festigungskuren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich zu leisten (vgl. § 32 Abs. 1 und 2). Nach § 32 Abs. 3 sind jedoch die Rehabilitanden von der Zuzahlungspflicht befreit, deren Übergangsgeld nach § 66 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.2 Abgrenzung zu anderen Arbeitsausfällen

Rz. 20 Schwangerschaft stellt grundsätzlich keine Krankheit dar, weil eine Schwangerschaft ein natürlicher Zustand ist. Erst bei Schwangerschaftskomplikationen können der Krankheitswert bzw. die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 entstehen. Sobald aber die Schutzfristen oder sonstige Beschäftigungsverbote greifen (§§ 3, 16 MuSchG), tritt die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.3 Stück- und Akkordlöhner

Rz. 43 Bei Stück- und Akkordlöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zum Personenkreis zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Um trotz möglicher hoher Arbeitsentgeltschwankungen das regelmäßig erzielte Nettoarbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.3.2 Rehabilitationsleistungen für länger als 42 Tage

Rz. 18 Dauert die stationäre medizinische Rehabilitationsleistung länger als 42 Tage, endet die Zuzahlungsverpflichtung spätestens mit dem 42. Tag (§ 32 Abs. 4 SGB VI i. V. m. § 3 Satz 1 der Zuzahlungsrichtlinie; Text: vgl. Rz. 43). Dieser 42. Tag wurde vermutlich deshalb gewählt, weil Arbeitnehmer bei einer Rehabilitationsleistung für 42 Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlung...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr