Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / I. Die verschiedenen Konstellationen beim Vorsorgeunterhalt

Soweit Vorsorgeunterhalt geltend gemacht wird, ist hiervon in den meisten Fällen der Beitrag für die Krankenversicherung und damit in den meisten Fällen auch zugleich für die Pflegeversicherung umfasst. Denn diese beiden Beiträge fallen auf jeden Fall an, soweit die unterhaltsberechtigten Personen selbst ihre Kranken-und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Da dieser Teil des...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.2 Pflichtbeiträge während einer Anrechnungs- oder Zurechnungszeit

Rz. 9 Die Zuordnung von (laufenden) Anrechnungszeiten oder einer Zurechnungszeit ändert sich nicht, wenn während dieser Zeit Beiträge zu einem anderen Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Bei Eintritt eines späteren Leistungsfalles ergeben sich dadurch vielmehr beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 Satz 1, für die neben Entgeltpunkten für Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert in Abs. 1 den Begriff "ständige Arbeiten unter Tage" und regelt in Abs. 2 Nr. 1 bis 3 abschließend, welche Arbeiten den ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellt sind. Abs. 3 regelt ergänzend zu Abs. 2 Nr. 1, welche Tatbestände auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung als überwiegend unter Tage verfahrene Schichten gelten. Die Legaldefinition ...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.1 Ausübung von Untertagearbeiten als Anspruchsvoraussetzung für knappschaftliche Sonderleistungen

Rz. 2 Der Anspruch auf Sonderleistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung (Rente für Bergleute nach Vollendung des 50. Lebensjahres, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Knappschaftsausgleichsleistung) sowie die zusätzliche Berücksichtigung von Entgeltpunkten aufgrund des Leistungszuschlags setzt voraus, dass ein Versicherter während seiner Be...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Doppelbesteuerung bei Renten

Hinzunehmende Doppelbesteuerung: Eine Doppelbesteuerung von Rentenbezügen und Altersvorsorgeaufwendungen ist hinzunehmen, wenn der Steuerpflichtige es unterlassen hat, die zur Vermeidung von Doppelbelastungen vorgesehene Möglichkeit, die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, zu nutzen. Damit liegt die Ursache für eine mögliche Doppelbesteuerung nicht...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (d) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Welche Vorteile erlangt der Leistende selbst durch seine Dienstleistungen?

Rz. 143 Je nach Vereinbarung ist die übernommene Pflegeverpflichtung mit Leistungen verbunden, die dem Pflegenden neben dem Zuwendungsgegenstand weitere Vorteile verschaffen können. Nicht selten findet man in Übertragungsverträgen dazu ausdrückliche Regeln, z.B.: Die Verpflichtung zu Wart und Pflege ruht, solange und soweit der Berechtigte Leistungen nach dem SGB XI beanspru...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Abänderung eines vor dem 1.9.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs auf Antrag des per saldo ausgleichsverpflichteten Ehegatten nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten. [2] Die am 21.1.1977 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit ihrem früheren Ehemann wurde durch Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Erl...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.1 Unterschreiten des Höchstwerts nach § 76g Abs. 4

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Zuschlag nur ermittelt, wenn sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten nach § 76g Abs. 3 (= Grundrentenzeiten i. S. v. § 76g Abs. 2 mit mindestens 0,025 Entgeltpunkten) ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach § 76 Abs. 4 maßgebenden Höchstwert liegt. Dieser Höchstwert hängt von der Anzahl ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.2 Grundrentenbewertungszeiten

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestimmt, welche Kalendermonate mit Grundrentenzeiten i. S. v. Nr. 1 in die Berechnung des Zuschlags einfließen können (= sog. Grundrentenbewertungszeiten). Nur auf diese sog. Grundrentenbewertungszeiten wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Zuschlag für langjährige Versicherung gewährt. Grundrentenbewertungszeiten sind nach § 76g Abs. 3, auf d...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.3 Grundrentenbewertungszeiten

Rz. 32 In die Berechnung des Zuschlags für langjährige Versicherung fließen – wie bei § 76g, § 307e und § 307f Abs. 1 – nur die sog. Grundrentenbewertungszeiten ein. Das sind diejenigen Zeiten, für die der Zuschlag gewährt wird, die also ggf. durch einen Zuschlag aufgewertet werden. Rz. 33 Abs. 5 bestimmt insofern, dass (nur) die Arbeitsjahre nach § 307a Abs. 3, also die Jahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.4 Zugangsfaktor

Rz. 26 § 307e Abs. 3 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) vervielfältigt werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.4 Zugangsfaktor

Rz. 25 § 307f Abs. 7 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.3.3 Grundrentenbewertungszeiten (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 47 In die Berechnung des Zuschlags fließen nur diejenigen Monate mit Grundrentenzeiten ein, auf die mindestens 0,025 Entgeltpunkte entfallen (= Grundrentenbewertungszeiten i. S. v. Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 76g Abs. 3 Satz 1). Dabei werden als Entgeltpunkte für die Grundrentenbewertungszeiten – wie nach § 307e Abs. 1 Satz 6 – auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.4 Unterschreiten des Höchstwerts nach § 76g Abs. 4

Rz. 35 Ein Zuschlag wird zudem nur ermittelt, wenn sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach § 76g Abs. 4 maßgebenden Höchstwert liegt (vgl. dazu Rz. 18). Zwar verweist § 307f Abs. 5 lediglich auf § 76g Abs. 2 und 5 sowie bzgl. der Höhe des Zuschlags auf Abs. 4. Dass nur Grundrentenbewertun...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.3 Höhe des Zuschlags (Abs. 3)

Rz. 21 Die Ermittlung der Höhe des Zuschlags für die Bestandsrenten nach § 307f Abs. 1 orientiert sich im Grundsatz an der Regelung für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2021) in § 76g Abs. 4 (vgl. dazu die dortige Komm.), enthält jedoch auch Abweichungen, die dem Umstand geschuldet sind, dass § 307f Abs. 1 an den Zuschlag nach Mindesteinkommen gemäß Art. 82 RRG a...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.3.4 Unterschreiten des Höchstwerts nach § 76g Abs. 4 (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 48 Zudem muss sich aus den Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergeben, der unter dem nach § 76g Abs. 4 maßgebenden Höchstwert liegt (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2). Dieser Höchstwert beträgt bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren mit Grundrentenzeiten 0,0667 Entgeltpunkte und bei exakt 33 Jahren mit Grundrentenzeiten 0,0334 Entgeltpunkte. Liegen meh...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.1 Nach § 307a umgewertete Bestandsrenten

Rz. 27 Bezieher von Bestandsrenten aus dem Beitrittsgebiet, deren Rente nach § 307a umgewertet wurde, erhalten unter den Voraussetzungen des Abs. 5 einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. Nach § 307a wurden für Bestandsrenten des Beitrittsgebiets ab dem 1.1.1992 Entgeltpunkte (Ost) für Renten ermittelt, auf die nach den Vorschriften des Beitrittsgebiet...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.6 Zugangsfaktor

Rz. 41 § 307f Abs. 7 legt auch für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach § 307f Abs. 5 den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen (vgl. zur Notwendigkeit eines – von der originären Rente separat festzulegenden – Zugangsfaktors für de...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.3.7 Zugangsfaktor

Rz. 51 § 307f Abs. 7 legt auch für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach § 307f Abs. 6 den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen (vgl. zur Notwendigkeit eines – von der originären Rente separat festzulegenden – Zugangsfaktors für de...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.3.6 Zuordnung des Zuschlags

Rz. 50 Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen zugeordnet; dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet (§ 307f Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 76g Abs. 5). Der nach § 307f Abs. 6 ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.3 Zuordnung des Zuschlags

Rz. 25 Der nach Abs. 2 ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten wird den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten – entsprechend § 76g Abs. 5 HS 1 – zu gleichen Teilen zugeordnet (Abs. 2). Dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet (Abs. 2 i. V. m. § 76g Abs. 5, HS 2). Versicherte, die Grundrentenbewertungszeiten im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.3.5 Höhe des Zuschlags

Rz. 49 Die Höhe des Zuschlags an Entgeltpunkten wird entsprechend § 76g Abs. 4 ermittelt (Abs. 6 Satz 4). Insofern wird ebenfalls auf die Komm. zu § 76g und § 307e Bezug genommen. Abweichungen ergeben sich auch hier nur insofern, als die Entgeltpunkte maßgeblich sind, die der (höheren) neu berechneten oder Vergleichsrente zugrunde liegen (Abs. 6 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.1 33 Jahre Grundrentenzeiten

Rz. 12 Die Gewährung eines Zuschlags an Entgeltpunkten für die von § 307e erfassten Bestandsrenten erfordert zunächst – wie bei Neurenten nach § 76g – mindestens 33 Jahre mit sog. Grundrentenzeiten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). 2.2.1.1 Grundrentenzeiten Rz. 13 Grundrentenzeiten sind rentenrechtliche Zeiten, die der Versicherte erfüllt haben muss, um dem Grunde nach einen Zuschlag für...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.5 Zahlungen in das Ausland

Rz. 55 Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung wird auch dann gezahlt, wenn der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (§ 110 Abs. 2 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 i. d. F. ab 1.1.2021).mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.5 Zahlungen in das Ausland

Rz. 31 Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung wird auch dann gezahlt, wenn der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (§ 110 Abs. 2 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 i. d. F. ab 1.1.2021).mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.2 Unterschreiten des Höchstwerts nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 307f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Zuschlag nur ermittelt, wenn sich aus den Kalendermonaten mit Pflichtbeitragszeiten i. S. v. Nr. 1 einschließlich des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten nach Art. 82 RRG 1992 ein kalendermonatlicher Durchschnittswert ergibt, der unter 0,0625 Entgeltpunkten liegt. Nur Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1972, für die ein ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.1.2 Anzahl und Stichtag

Rz. 17 Der Versicherte muss mindestens 396 Kalendermonate (= 33 Jahre) mit Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 zurückgelegt haben. Zu berücksichtigen sind bei den von der Vorschrift erfassten Bestandsrenten nur diejenigen Grundrentenzeiten, die der Rente am 31.12.2020 zugrunde lagen (Abs. 1 Satz 5). Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.5 Höhe des Zuschlags

Rz. 38 Die Höhe des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung wird entsprechend § 76g Abs. 4 berechnet (§ 307f Abs. 5 Satz 4), wobei Ausgangspunkt für die Berechnung der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus der Summe nach Abs. 5 Satz 4 ist (vgl. Rz. 36). Rz. 39 Inwieweit diese Summe in die weitere Berechnung eingestellt wird, hängt wiederum davon ab, wie vie...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307e regelt für Bestandsrenten, die nach dem (zum 1.1.1992) in Kraft getretenen SGB VI berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. § 307e ist eine Übergangsvorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.6 Freibeträge

Rz. 56 (Auch) die von § 307f erfassten Bestandsrentner können die zum 1.1.2021 eingeführten Freibeträge beim Wohngeld (§ 17a WoGG), bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung (§ 25d Abs. 3c BVG), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (§ 11b Abs. 2a SGB II) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei E...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.2 Höhe des Zuschlags

Rz. 23 Sind die allgemeinen Voraussetzungen des § 307e Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und 2 erfüllt, besteht also dem Grunde nach Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, so wird dessen Höhe entsprechend § 76g Abs. 4 ermittelt (Abs. 2). Dies geschieht folgendermaßen: Ausgangspunkt ist der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus sämtlichen Kalendermona...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.1 Zuschlag nach Art. 82 RRG 1992 (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 15 Die Gewährung eines Zuschlags an Entgeltpunkten für Bestandsrenten, die nach der RVO, dem AVG oder dem RKG berechnet wurden, setzt zunächst voraus, dass für Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1972 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gemäß Art. 82 RRG 1992 ermittelt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Da das Versicherungskonto jener Bestandsrentner regelmäßig keine r...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrenten (§§ 36 ff., 236 ff.), sondern sämtliche Rentenarten i. S. v. § 33 , also insbesondere auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Eine Beschränkung auf Altersrenten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen. Auch der Sinn und Zweck des Zuschlags für langjährige...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.5 Rentenzahlung am 31.12.2020

Rz. 11 Schließlich muss die Rente am 31.12.2020 geleistet worden sein (Abs. 1 Satz 2). Geleistet wird eine Rente, wenn sie tatsächlich zur Auszahlung gelangt. Verzichtet der Versicherte beispielsweise auf die Geltendmachung der Rente, obwohl er am 31.12.2020 sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so findet § 307e keine Anwendung. Nimmt er die Rente zu einem späteren Zei...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.3 Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 9 Darüber hinaus muss die Rente nach den Vorschriften des SGB VI berechnet worden sein. Ist bei einer Rente, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat, dennoch das Recht anzuwenden, das vor Inkrafttreten des SGB VI galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht § 307e, sondern § 307f anzuwenden (Abs. 4). Eine solche Fallkonstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.4 Anspruchsbeginn

Rz. 29 Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht ggf. ab dem 1.1.2021 (vgl. Abs. 1 Satz 1). Dass Versicherte gemäß § 307g Satz 1 frühestens ab dem 1.1.2023 die Prüfung des Zuschlags beanspruchen können (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 307g), hat auf den Beginn des materiellen Anspruchs auf den Zuschlag keinen Einfluss. § 307g soll vie...mehr