Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht Sachanlagevermögen. Das Erbbaurechtsverhältnis wird wie ein Nutzungsverhältnis behandelt und demgemäß nach den Grundsätzen des schwebenden Vertrags – mit Ausnahme der Bestellungskosten – nicht bilanziert. Einmalige Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren, gehören zu den Anschaffungskos...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.2 Erbbaurecht

Eine unechte Betriebsaufspaltung kann auch durch die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der Betriebs-GmbH begründet werden.[1] Die Erbbaurechtsbestellung wird ertragsteuerlich wie eine Nutzungsüberlassung angesehen. Die sachliche Verflechtung tritt bereits mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ein, nicht erst mit der Errichtung des Gebäudes durch den Erbbauberechtigten...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte. Ein grundstücksgleiches Recht ist das Erbbaurecht, das grundsätzlich beim Anlagevermögen auszuweisen ist.[1] Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen entweder überhaupt nicht (Grundstücke) oder nur über längere...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.2 Grundstücksfälle

Rz. 18 Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung liegt vor, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude vermietet, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt. Durch die Vermietung wurde das Gebäude Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, weil das Eigentum des Gesellschafters für die Gesellschaft ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 2.1 Grundstücke

Rz. 7 Für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder entgeltlich überlassen wird, ob dies im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Vertrag vereinbart ist und aufgrund welcher vertraglichen Regelung die Nutzung (schuldrechtlich: Miete oder dinglicher Art: Erbbaure...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 5 Erwerb im Rahmen einer sog. freiwilligen Baulandumlegung und flächenweise Aufteilung eines Grundstücks bei Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 8 Der Vergünstigung des § 7 Abs. 2 GrEStG kommt auch beim Erwerb eines in einer sog. freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks Bedeutung zu. Nach koordinierten Ländererlassen kann in diesen Umlegungsverfahren zur Vermeidung einer mehrfachen Grunderwerbsteuer wie folgt verfahren werden: Die Umlegungsteilnehmer übertragen ihre Grundstücke auf eine von in der Recht...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 7 GrEStG begünstigt die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes ist die flächenmäßige Aufteilung eines im Eigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks in einzelne Grundstücke (Grundstücksteile) ein eigenständiger Erwerbsvorgang. Dieser soll aber gleichwohl nicht der Besteuerung unterworfen w...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.5 Jahressteuergesetz 2022

Hinzuweisen ist auch auf die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022. Dies betrifft für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer die bewertungsrechtlichen Änderungen, die ab 2023 Anwendung finden. Änderungen wurden hierbei u. a. vorgenommen beim Feststellungsverfahren, beim Wohnungsbegriff, beim Ertragswertverfahren, beim Sachwertverfahren, bei Gebäuden auf fremden Grun...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Praxishinweis zum Verschonungsabschlag

Der Verschonungsabschlag wird nach dem Grundbesitzwert abgezogen und hängt von der Höhe des Grundbesitzwerts ab. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Wert des betroffenen Grundstücks im Regelverfahren ermittelt wurde oder der gemeine Wert nach § 198 BewG ermittelt wurde.[1] Hinzuweisen sind hier auf die bewertungsrechtlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 für d...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht i. S. d. BGB kein immaterielles, sondern ein (unbewegliches) materielles Wirtschaftsgut des Sachanlagevermögens[1] mit der Folge, dass die Anschaffungskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) zu aktivieren sind.[2]mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.1 Gegenstände

Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgüter darstellen, n...mehr

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Gebäude / 8 Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht begründet für den Berechtigten ein vererbliches und veräußerliches dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (fremden) Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins[2] führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[3]. Die Erbbauzinsen für ein unbebautes Grundstück sind keine Ans...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.3 Brandenburg

Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlich...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Teilungserklärung und Erbbaurecht

1 Leitsatz Ein bestehendes Erbbaurecht steht dem Vollzug einer Teilungserklärung entgegen, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB). 2 Normenkette § 8 Abs. 1 WEG 3 Das Problem A gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungse...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ein Erbbaurecht hindere den Vollzug eines Teilungsantrags. Da das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) gelte, könne es nicht Gegenstand des Sondereigentums werden (§ 93 BGB). Es sei deshalb ausgeschlossen, dass mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück das Sondereigentum an ...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 1 Leitsatz

Ein bestehendes Erbbaurecht steht dem Vollzug einer Teilungserklärung entgegen, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB).mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 3 Das Problem

A gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungserklärung ab. Das in seinem Eigentum stehende Grundstück ist derzeit mit einem in Ausübung eines Erbbaurechts errichteten Einfamilienhaus nebst Doppelgarage bebaut. Das Wohnhaus soll in ein 5-Familienhaus mit 4 PKW-Garagen und 2 Carport-Stellplätzen sowie weiteren Außenstellplätzen umgebaut werden. A hat das Erbbaurecht erworben...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Umsetzung einer Teilungserklärung. Das Grundbuchamt und ihm folgend das OLG meinen, das (künftige) Sondereigentum könne nicht in einem Gebäude liegen, welches aufgrund eines Erbbaurechts errichtet worden ist. Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt darauf ab, es obliege dem aufteilenden Eigentümer, ob er das Grundstück entsprechend der Auft...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 6 Entscheidung

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.12.2022, 14 W 75/22 (Wx)mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 2 Normenkette

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Annexeigentum: Hauptsacheei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 2 WEG auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache. Fraglich ist, wann diese Ausnahme vorliegt. Wirtschaftliche Hauptsache Blickt man auf § 1 Abs. 2 ErbbauRG, an den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Das Vergleichswertverfahren (hier: Vergleichspreisverfahren) ist bei der Bewertung des Erbbaurechts nicht (mehr) anzuwenden. Es wurde aus "Praktikabilitätsgründen" ausgeschlossen (BR-Drucks. 457/22, 139). a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG) Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks.mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausgangspunkt: Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 2 bis 5 BewG)

Das finanzmathematische Verfahren ist anzuwenden, wenn kein (geeigneter) Erbbaurechtskoeffizient vom Gutachterausschuss vorliegt (§ 193 Abs. 2 Satz 1 BewG). aa) Verfahrensablaufmehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (1) Regelungen bei der Verkehrswertermittlung

Für die Verkehrswertermittlung enthält § 50 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV eine zunächst vergleichbare Regelung. Bei einer, über die Restlaufzeit des Erbbaurechts hinausgehenden, Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts der, bei Zeitablauf nicht zu entschädigende, Wertanteil der baulichen Anlagen abzuzinsen und a...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Verfahrensablauf

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JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 193 Abs. 5 BewG)

Ein bei Ablauf des Erbbaurechts nicht (vollständig) zu entschädigender Gebäudewert mindert den finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BewG). Die Regelung entspricht im Kern § 193 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 194 Abs. 4 BewG a.F. Auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist die Differenz aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179, 182 b...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (3) Gesetzlich vorgegebene Unterbewertung?

Durch die Anwendung der Mindest-Restnutzungsdauer kommt es – wie schon nach der Rechtslage vor dem 1.1.2023 (vgl. BT-Drucks. 16/11107, 20 und 21; s.a. 2. Beispiel in H B 193 (7) ErbStH 2019) – in den Fallgestaltungen, in denen die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen übersteigt und keine vollständige Entschädigung vereinbart wurde, regelm...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / X. Bewertung in Erbbaurechtsfällen (§§ 192 bis 194 BewG)

Die §§ 48 bis 52 ImmoWertV beschreiben die Bewertung des Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks für die Verkehrswertermittlung. Regeln zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen enthielt die ImmoWertV vor dem 1.1.2022 nicht. Der Wert des Erbbaurechts kann nach § 49 Abs. 1 ImmoWertV insb. ermittelt werden aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte, ausgehend vom finanzmathematische...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Erbbaurechtsfaktoren (§ 193 Abs. 2 BewG)

Erbbaurechtsfaktoren geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts an (§ 22 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. finanzmathematischen Werten zu ermitteln (§ 22 Abs. 3 ImmoWertV). Vorrangig sind Erbbaurechtsfaktoren des Gutachterauss...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Verfahrensablauf

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden

Verbleibt bei Ablauf des Erbbaurechts ein Gebäudewert und geht dieser (anteilig) entschädigungslos auf den Erbbaurechtsgeber über, ist dem Erbbauberechtigten am Bewertungsstichtag nicht der volle Gebäudewert zuzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass Entschädigungsvereinbarungen jeglicher Art nicht (hinreichend) durch Erbbaurechtskoeffizienten abgebildet werden können. "Für de...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (2) BewG weicht von Verkehrswertermittlung ab

Im BewG wird auf die Prüfung verzichtet, ob die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen die Restlaufzeit des Erbbaurechts übersteigt. Nach § 193 Abs. 5 BewG ist grundsätzlich ein Gebäudewert zu ermitteln. Hintergrund sind die Regelungen über die Mindest-Restnutzungsdauer im Ertragswert- (§ 185 Abs. 3 Satz 6 BewG) und Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 6 Satz 5 BewG), deren Anwend...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Erbbaurechtskoeffizienten

Erbbaurechtskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem Wert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie gehören zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. Werten der unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 194 Abs. 3 i.V.m. § 193 Abs. 5)

Ein, bei Ablauf des Erbbaurechts, nicht zu entschädigender Wertanteil ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks werterhöhend zu berücksichtigen (§ 194 Abs. 3 Satz 2 BewG). Die Werterhöhung bestimmt sich nach § 193 Abs. 5 BewG. Die Ausführungen zur Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen der baulichen Anlagen bei der Bewertu...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG)

Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks. Der Begriff "fiktives Volleigentum" ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Kapitalisierung (§ 193 Abs. 4 BewG)

Der Unterschiedsbetrag aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist zu kapitalisieren. Getreu dem Grundsatz der Modellkonformität ist für die Kapitalisierung der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaurechtsfaktors zugrunde gelegt hat. Stehen keine ents...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / XI. Gebäude auf fremden Grund und Boden (§ 195 BewG)

Die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes auf fremden Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) und der wirtschaftlichen Einheit des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) wurde grundlegend überarbeitet. Die Bewertung wurde analog zu den finanzmathematischen Verfahren für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück ausgestaltet (BR-Drucks. 457/22, 142). Ne...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / XII. Ausblick

Durch die Angleichungen des BewG an die ImmoWertV wird die modellkonforme Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüsse und somit eine marktkonforme Bewertung sichergestellt. Kommt ein Gutachterausschuss seinem gesetzlichen Auftrag, Marktdaten abzuleiten (§ 193 Abs. 5 BauGB), nicht nach, wird eine verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung durch die Anpassung der gesetzlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff und Entstehung des Erbbaurechts

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbbaurecht

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr