Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 61 [Autor/Stand] Selbständige wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und damit Grundstücke i.S.d. Bewertungsrechts sind auch das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum (vgl. Rz. 34) und dementsprechend auch das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht. In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren auch "sonstige grundstücksgleiche Rechte" als Grundstücke i.S.d. Bewertungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerbe in Vollzug einer Auflage (Alt. 1)

Rz. 223 [Autor/Stand] Das Zivilrecht spricht von der Schenkung unter Auflage, wenn der Schenker kraft zusätzlicher Abrede vom Beschenkten nach Erbringung seiner Schenkung eine Leistung fordern und bei deren Ausbleiben die Rückgabe des Geschenks verlangen kann (§§ 525, 527 BGB). Der Beschenkte seinerseits ist berechtigt, seinen Aufwand auf den Wert der Schenkung zu begrenzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Tatbestandsmerkmale

Rn. 149 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, dh, sämtliche Voraussetzungen von § 15 Abs 2 EStG müssen erfüllt sein. Hinsichtlich der grds Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (BFH BStBl II 2002, 291) werden auch ausländische Grundstücke mitberücksichtigt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.4 Erbbaurecht

Bei dem Erwerb des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" fallen unter die Anschaffungskosten der entrichtete Kaufpreis für das Erbbaurecht, die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (soweit angefallen), Notar- und Gerichtskosten. Der in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzins oder vorausgezahlte Erbbauzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht". Hierb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Eigentumsnachweis

Eigentümer Um die Förderung erhalten zu können, muss der Antragsteller vor Antragstellung bereits Eigentümer des Grundstücks sein. Erbbauberechtigte müssen bei Antragstellung noch ein Erbbaurecht von mindestens 66 Jahren nachweisen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.1 Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.[1] Die Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgezählt. Andere Kosten, z. B. Verwaltungskosten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen Über dieses Programm fördert das Land Hessen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, die vor dem 1.1.1995 bezugsfertig waren. Förderungsfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Verbesserung des Wohnungszuschnitts zugunsten einer größeren Wohnung (z. B. Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen), der Beleuchtung, der Belüftung, der Beheizung (dies gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.1 Einigungsgrundsatz

Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das Grundbuchamt eine Eintr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.3 Grundsatz der Sachprüfung

Umfang der Prüfungspflicht umstritten Das Grundbuchamt hat alle in Betracht kommenden Vorschriften, auch bloße Ordnungsvorschriften, zu beachten. Es darf nicht bewusst dabei mitwirken, das Grundbuch unrichtig zu machen.[1] Umfang und Grenzen dieser aus den §§ 82 ff. GBO hergeleiteten Amts- und Prüfungspflichten des Grundbuchamts sind bis heute umstritten. Aus dem Bewilligung...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.3 Gesamtschuldner

Eigentümer und Erbbauberechtigter Die kommunale Gebührensatzung kann bestimmen, dass der Grundstückseigentümer neben dem Erbbauberechtigten als Gesamtschuldner für Abwassergebühren haftet. Ist das veranlagte Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist dem Eigentümer die Entsorgung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer des Grundstücks Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Sie müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sein. Ist das Grundstück noch nicht erworben worden, ist nachzuweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird. Dabei ist § 11 Abs. 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.2 Geschäftswert

Hauptgegenstand maßgebend Maßgebend ist der Hauptgegenstand des Geschäfts. Verbindlichkeiten, welche den Gegenstand belasten, werden nicht abgezogen (§ 38 Satz 1 GNotKG). Bei Sachen (z. B. Grundstücken) ist der Verkehrswert zugrunde zu legen (§ 46 Abs. 1 GNotKG). In der Praxis wird bisweilen für den Grund und Boden auf die Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB zurückgegriffen, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.2 Vorkaufsrechte

Gesetzliche Vorkaufsrechte nach BauGB müssen beachtet werden Das Grundbuchamt darf bei der Veräußerung eines Grundstücks – im Unterschied zum Verkauf von Grundstücksmiteigentumsanteilen unter Miteigentümern[1] und im Unterschied zur Veräußerung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB – den Käufer als Eigentümer im Grundbuch nur eintragen, wenn ihm...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 4.1.2 Vereinbarung möglich

Abänderung der Gesetzesregelung Allerdings kann (und sollte!) die gesetzliche Regelung durch Vereinbarung abgeändert werden, wie dies in § 436 Abs. 1 BGB nunmehr ausdrücklich ermöglicht wird. So kann der Verkäufer grundsätzlich die Haftung für die Freiheit von öffentlichen Lasten übernehmen.[1] Um schwierige Auslegungsfristen zu vermeiden, sollten die Parteien des Kaufvertrag...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Direktantrag Der Antrag ist auf dem Förderantrag der IB-Bank zu stellen. Diesen findet man auf der Webseite der IB-Bank (www.ib-sachsen-anhalt.de). Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen: Kostenvoranschlag über die Anlage Eigentumsnachweis Nachweis der Eigenleistung Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung. Erbbauberechtigte müssen im Zeitpunkt der Antrag...mehr

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Teilungsversteigerung / 5.4 §§ 771, 769 ZPO analog

Drittwiderspruchsantrag Will der Antragsgegner materielle Einwendungen gegen die Teilungsversteigerung vorbringen, steht ihm hierfür der Widerspruchsantrag nach § 771 ZPO analog vor dem Familiengericht offen. Geltend gemacht werden können z. B. ein Verstoß gegen § 1365 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung nach § 242 BGB.[1] Praxis-Tipp Antrag auf einstweilige Einstellung Da...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.1 Verpflichtungserklärung

Baulasterklärung Voraussetzung für das Entstehen einer Baulast ist die entsprechende schriftliche Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers. Einer körperlichen Verbindung der Baulasterklärung mit einem in Bezug genommenen Lageplan bedarf es nicht.[1] Bei mehreren Eigentümern (oder Miterben) müssen alle Mitberechtigten die Erklärung abgeben. Ist das Grundstück mit eine...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.1 Trennung

Wer erhält die Wohnung? Leben die Partner getrennt, so gelten dem Eherecht ähnliche Regelungen. U. a. besteht ein Anspruch auf Wohnungsüberlassung. § 14 Abs. 1 Satz 1 LPartG lautet: "Leben die Lebenspartner getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB)

Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache jede Partei das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Hinweis Verträge von bestimmter Dauer Das Kündigungsrecht gilt nur bei Verträgen von bestimmter Dauer über 30 Jahre, nicht aber für Mietverhältnisse von unbestimmter D...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 1 Mietanpassung bei Geschäftsraummietverhältnis

Die Miete für Geschäftsräume kann frei vereinbart werden.[1] An die vereinbarte Miete sind jedoch dann beide Vertragsteile für die Vertragsdauer gebunden, sofern sie sich nicht über eine Änderung der Miete einigen. Insbesondere hat der Vermieter bei Geschäftsräumen nicht die Möglichkeit, die Miete während der Vertragsdauer einseitig zu erhöhen. Dies gilt auch bei langjährige...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.5 Welche Geschäfte sind zustimmungsbedürftig?

Nur Verfügungsgeschäfte Die Regelung in § 1365 BGB erfasst nur diejenigen Rechtsgeschäfte, durch die über den Grundbesitz verfügt wird. Dies sind solche Geschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern oder aufzuheben. Damit geht es darum, dass der Verfügende also ein Recht entweder auf einen Dritten überträgt, es mit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.8 Eintragung im Grundbuch

Recht muss genau bezeichnet werden Das einzutragende Recht muss im Grundbuch klar und deutlich gekennzeichnet werden. Um eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB). Der vollständige Inhalt eines Rechts ergibt sich hier nicht ohne We...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 10.3 Amtslöschung

Von Amts wegen Die Löschung einer Grundbucheintragung hat von Amts wegen zu erfolgen, wenn sich die Eintragung als solche nach ihrem Inhalt als unzulässig erweist (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO). Amtslöschung kommt jedoch nur in Betracht, wenn das eingetragene Recht nach dem Wortlaut des Grundbuchs selbst (eingetragen ist beispielsweise ein "Mietrecht") oder nach der zulässigerweis...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1 Erbbaurechte

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, liegen nach § 192 BewG 2 wirtschaftliche Einheiten vor: wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks. Für diese beiden wirtschaftlichen Einheiten sind jeweils getrennt die Grundbesitzwerte zu ermitteln. Wichtig Bewertungsverfahren haben sich zum 1.1.2023 grundlegend geändert Die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.2 Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023

Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts Der Wert des Erbbaurechts wird für die Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 vorrangig durch Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten ermittelt, die die Gutachterausschüsse feststellen.[1] Die Erbbaurechtskoeffizienten werden auf den Wert des unbelasteten Grundstücks angewendet. Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist der...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Praxis-Tipp Vorrangig Ableitung aus Vergleichswerten Vorrangig sind die Grundbesitzwerte für das Erbbaurecht wie auch für das belastete Grundstück im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht oder das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen.[1] Liegen solche Werte nicht vor,...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7 Besondere Bewertungsverfahren

Gesonderte Bewertungsverfahren sind in den folgenden Sonderfällen vorgeschrieben: Erbbaurechte[1]: Grundsätzlich ist der Wert des belasteten Grundstücks und der Wert des Erbbaurechts getrennt zu ermitteln. Gebäude auf fremdem Grund und Boden[2]: Auch hier erfolgt eine getrennte Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und der w...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung

Wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens – in § 70 Abs. 1 BewG unterschiedslos als "Grundstück" bezeichnet – sind nicht nur die Grundstücke im eigentlichen Sinn, also "der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör"[1], sondern auch das Erbbaurecht[2] sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Wichtig Typisierende Regelung Bei der Bewertung bis 31.12.2022 handelt es sich um eine stark typisierende Regelung, für die nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden konnte. Angesichts der unterschiedlichen Fallgestaltungen ist nicht auszuschließen, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert übersteigt. In diesen Fällen ka...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.3 AfA‐Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bebauten Erbbaurechten

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kommt in den Fällen der Anschaffung bebauter Erbbaurechte eine Aufteilung der Anschaffungskosten nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude gezahlt hat. Somit ist eine Kaufpreisaufteilung bei dem Erwerb eines bebauten Erbbaurechts nur in den Ausnahmefällen vorzunehmen, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5.3 Gleichzeitiger Erwerb des erbbaurechtsbelasteten Grundstück und des Erbbaurechts

Wird mit dem Grundstück gleichzeitig auch das Erbbaurecht erworben und ist bereits im Erwerbszeitpunkt die Aufhebung des Erbbaurechts beabsichtigt, ist die für den Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks vereinbarte Gegenleistung nicht um einen kapitalisierten Erbbauzinsanspruch zu kürzen. In diesem Fall ist der Wert des Erbbauzinsanspruchs mit 0 EUR anzusetzen.[1] I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5.1 Steuerbare Erbbaurechtsvorgänge

Der Grunderwerbsteuer unterliegen beim Erbbaurecht die folgenden Rechtsvorgänge:[1] nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ein Vertrag, der den Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechts begründet,[2] ein Vertrag, der den Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechts begründet,[3] die Ausübung des Vorrechts auf Erneuerung des Erbbaurechts nach § 31 ErbbauRG, eine Vereinbarung über die Verlän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich. Die auf Grundstücke bezogenen Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend. Die Verwaltung hat zur steuerlichen Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen in gleich lautenden Ländererlassen[1] umfangreich Stellung genommen. 2.5.1 Steuerbare Erbbaure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.[1] Mit der vorstehenden – einfachen – g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr