Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GrE...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.6 Dingliches Wohnrecht

Hier gelten die für die Ablösung von Nießbrauchsrechten geltenden Grundsätze entsprechend. Aufwendungen zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts entfallen, soweit sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang auf das Gebäude.[1] Zahlt der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht be...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.1 Zuwendungsnießbrauch

Bestellt der Unternehmer einem Dritten ein Nießbrauchsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück, beeinträchtigt dies nicht die Betriebsvermögenseigenschaft und führt daher nicht zur Entnahme.[1] Auf der gleichen Linie liegt eine weitere Entscheidung des BFH, wonach ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück nicht dadurch aus dem Betriebsvermögen der P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Löschung des Erbbaurechts

Rz. 84 [Autor/Stand] Wird ein Erbbaurecht aufgehoben (§ 26 ErbbauVO) oder erlischt es durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauVO) und kommt es in dessen Folge zu einer Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch, entfällt bewertungsrechtlich zwar grds. die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts einschließlich des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Erbbaurechtsfällen – trotz der getrennten Bewertung – ausschließlich derjenige, dem das Erbbaurecht zugerechnet wird, gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Schuldner der Grundsteuer. Entsprechendes gilt bei der Steuerschuldnerschaft bei einem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. Rz. 113 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung erfolgt hin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 261 Erbbaurecht

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 77 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Erbbaurecht im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung des Erbbaurechts auswirke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 99 [Autor/Stand] Der für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück nach § 261 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 261 Satz 2 BewG – abweichend von der bisherigen Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert (A 261.2 Abs. 2 Satz 1 und 2 AEBewGrSt). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundfall

Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zur Wertermitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Folgen eines Eigentümerwechsels

Rz. 107 [Autor/Stand] Kommt es bei dem Erbbaurecht beispielsweise durch Verkauf, Erbfall oder Schenkung zu einem Eigentümerwechsel, ist vom zuständigen Lagefinanzamt für die wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG (Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaugrundstück) auf den 1.1. des Folgejahres eine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG auf den neuen Eig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Aufhebung des Grundsteuerwerts ist gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt. Sie fällt weg, wenn sie aufhört zu bestehen, d.h. als solche nicht mehr existent ist. Dies ist in der Praxis der häufigere Grund einer Aufhebung. Rz. 29 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Einheit fällt beispielsweise weg, wenn zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 261 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hat der Gesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück nachzuweisen. D.h. mögliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Erbbaurecht einschließlich Erbbaugrundstück) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung dann von Bedeutung, wenn dadurch die Wert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Zwischenergebnis

Das neue Bürgergeldgesetz bringt für den Zufluss von Erbschaften bei Leistungsbeziehern in drei nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen erhebliche Veränderungen. Die Wirkung geht aber deutlich darüber hinaus, weil eine Reihe anderer nachrangig angelegter Gesetze auf Regelungen aus dem SGB XII verweisen, z.B.:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übergang auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Endet das Pachtverhältnis durch Zeitablauf oder Kündigung und ist mit dessen Ablauf das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude abzureißen, liegt anschließend wieder ein unbebautes Grundstück vor. Folglich ist eine Artfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG zum unbebauten Grundstück sowie regelmäßig eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 BewG vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht Sachanlagevermögen. Das Erbbaurechtsverhältnis wird wie ein Nutzungsverhältnis behandelt und demgemäß nach den Grundsätzen des schwebenden Vertrags – mit Ausnahme der Bestellungskosten – nicht bilanziert. Einmalige Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren, gehören zu den Anschaffungskos...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.2 Erbbaurecht

Eine unechte Betriebsaufspaltung kann auch durch die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der Betriebs-GmbH begründet werden.[1] Die Erbbaurechtsbestellung wird ertragsteuerlich wie eine Nutzungsüberlassung angesehen. Die sachliche Verflechtung tritt bereits mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ein, nicht erst mit der Errichtung des Gebäudes durch den Erbbauberechtigten...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte. Ein grundstücksgleiches Recht ist das Erbbaurecht, das grundsätzlich beim Anlagevermögen auszuweisen ist.[1] Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen entweder überhaupt nicht (Grundstücke) oder nur über längere...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.2 Grundstücksfälle

Rz. 18 Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung liegt vor, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude vermietet, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt. Durch die Vermietung wurde das Gebäude Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, weil das Eigentum des Gesellschafters für die Gesellschaft ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 2.1 Grundstücke

Rz. 7 Für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder entgeltlich überlassen wird, ob dies im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Vertrag vereinbart ist und aufgrund welcher vertraglichen Regelung die Nutzung (schuldrechtlich: Miete oder dinglicher Art: Erbbaure...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.5 Jahressteuergesetz 2022

Hinzuweisen ist auch auf die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022. Dies betrifft für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer die bewertungsrechtlichen Änderungen, die ab 2023 Anwendung finden. Änderungen wurden hierbei u. a. vorgenommen beim Feststellungsverfahren, beim Wohnungsbegriff, beim Ertragswertverfahren, beim Sachwertverfahren, bei Gebäuden auf fremden Grun...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.1 Gegenstände

Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgüter darstellen, n...mehr

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Gebäude / 8 Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht begründet für den Berechtigten ein vererbliches und veräußerliches dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (fremden) Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins[2] führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[3]. Die Erbbauzinsen für ein unbebautes Grundstück sind keine Ans...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.3 Brandenburg

Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlich...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Teilungserklärung und Erbbaurecht

1 Leitsatz Ein bestehendes Erbbaurecht steht dem Vollzug einer Teilungserklärung entgegen, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB). 2 Normenkette § 8 Abs. 1 WEG 3 Das Problem A gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungse...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ein Erbbaurecht hindere den Vollzug eines Teilungsantrags. Da das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) gelte, könne es nicht Gegenstand des Sondereigentums werden (§ 93 BGB). Es sei deshalb ausgeschlossen, dass mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück das Sondereigentum an ...mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 1 Leitsatz

Ein bestehendes Erbbaurecht steht dem Vollzug einer Teilungserklärung entgegen, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB).mehr

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Teilungserklärung und Erbba... / 3 Das Problem

A gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungserklärung ab. Das in seinem Eigentum stehende Grundstück ist derzeit mit einem in Ausübung eines Erbbaurechts errichteten Einfamilienhaus nebst Doppelgarage bebaut. Das Wohnhaus soll in ein 5-Familienhaus mit 4 PKW-Garagen und 2 Carport-Stellplätzen sowie weiteren Außenstellplätzen umgebaut werden. A hat das Erbbaurecht erworben...mehr