Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines

Rz. 14 Herausgabeansprüche des Alleinerben können sich bspw. gegenüber einem Erbschaftsbesitzer nach § 2018 BGB ergeben, aber auch gegenüber einem Beschenkten nach § 2287 BGB oder aus Auftragsrecht nach § 667 BGB. Wenn ein solcher Herausgabeanspruch zur Debatte steht, müssen die Gegenstände, die herausverlangt werden, im Einzelnen angegeben werden. Das ist für einen Erben of...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Voraussetzungen für die Klageerhebung

Rz. 90 Die von der Rechtsprechung sehr eng definierten Voraussetzungen für die Erhebung einer Teilungsklage führen dazu, dass in der Praxis meistens davor zurückgeschreckt wird. Eine Teilungsklage ist nur dann erfolgversprechend, wenn ein dezidierter Teilungsplan vorgelegt wird.[51] Der Klageantrag geht dann auf Zustimmung zu diesem Teilungsplan. Ferner muss der Antrag auch ...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines

Rz. 183 Der Vermächtnisnehmer hat nach § 1939 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des ihm zugewandten Gegenstands. Das Vermächtnis ist gesetzlich wie folgt definiert: "Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis)." Die weiteren im Vermächtnisrecht geltenden Vorschriften finden...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Aufforderungsschreiben zur Erteilung einer Auskunft

Rz. 255 Muster 13.14: Aufforderungsschreiben zur Erteilung einer Auskunft Muster 13.14: Aufforderungsschreiben zur Erteilung einer Auskunft Sehr geehrter Herr _____, kraft in Ablichtung beigefügter Vollmacht vertreten wir die rechtlichen Interessen der Frau _____. Nach Maßgabe der letztwilligen Verfügung des am _____ in _____ verstorbenen Erblassers _____ sind Sie dessen allein...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Reichweite des § 2039 BGB

Rz. 55 Unter § 2039 BGB fallen schuldrechtliche, dingliche und erbrechtliche Ansprüche,[38] so beispielhaft:mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 10. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 217 Die eidesstattliche Versicherung kann von dem Pflichtteilsberechtigten gefordert werden, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass das ihm vorgelegte Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, § 260 Abs. 2 BGB. Dann kann er verlangen, dass der Erbe zu Protokoll an Eides statt versichert, dass er nach bestem Wissen den Bestand des N...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Gegen wen richtet sich die Klage?

Rz. 89 Klagegegner kann immer nur derjenige Miterbe sein, der dem Teilungsplan (siehe Rdn 90) nicht zugestimmt hat. Hier ist also Vorsicht geboten, in eine solche Teilungsklage nicht etwa die Miterben einzubeziehen, die dem Plan bereits zugestimmt haben, denn dafür fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis.[49] Auf der Passivseite kommt ein Nießbraucher gem. § 1066 Abs. 2 BGB als Pro...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines/Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Schon zu Lebzeiten eines Erblassers kann es zu erbrechtlichen Verfahren kommen, etwa wenn der Erblasser selbst wissen will, ob er überhaupt noch in der von ihm beabsichtigten Art und Weise ein Testament errichten kann und darf oder aber auch dann, wenn der potentielle Erbe von einer Verfügung des noch lebenden Erblassers erfährt und überlegt, ob er nicht schon zu Lebze...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Recht auf Hinzuziehung

Rz. 202 In beiden Fällen der Errichtung des Verzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte seine Hinzuziehung verlangen. Oft ist in der Praxis streitig, ob der Pflichtteilsberechtigte auch einen Vertrauten bzw. einen Beistand mitbringen darf. Der Zuziehungsanspruch umfasst in der Regel auch das Recht auf Anwesenheit eines solchen Beistands oder Vertreters.[122] Der Pflichtte...mehr

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§ 13 Erbrecht / d) Bindet ein eingeholtes Gutachten?

Rz. 234 Wie bereits oben ausgeführt, soll das eingeholte Sachverständigengutachten den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, eigene Ermittlungen hinsichtlich des Werts des Nachlasses vornehmen zu können. In der Regel erfolgt eine Zugrundelegung des Gutachtens im Rahmen des nachfolgenden Verfahrens. Eine materiell-rechtliche oder prozessrechtliche Bindung an das Erg...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Muster: Auskunftsklage nach § 666 BGB gegen den Bevollmächtigten

Rz. 43 Muster 13.2: Auskunftsklage nach § 666 BGB gegen den Bevollmächtigten Muster 13.2: Auskunftsklage nach § 666 BGB gegen den Bevollmächtigten An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Klage geg...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Vollständige Auseinandersetzung

Rz. 92 Es muss bis auf wenige Ausnahmefälle eine vollständige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangt werden. Ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung besteht nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn besondere Gründe vorliegen und die Belange der Erbengemeinschaft nicht beeinträchtigt werden.[53] Rz. 93 Gelegentlich wird in der Rechtsprechung für die Zulässigkeit ein...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers

Rz. 4 Gelegentlich möchte der Erblasser selbst festgestellt wissen, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist. Ob hier eine Feststellungsklage zulässig ist, hängt von folgenden Kriterien ab:mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Muster: Klage des Nacherben auf Feststellung der Nacherbschaft

Rz. 181 Muster 13.13: Klage des Nacherben auf Feststellung der Nacherbschaft Muster 13.13: Klage des Nacherben auf Feststellung der Nacherbschaft An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen: Feststellung der Nacherbschaft Namens und in Vollmacht des Klägers bitte ich um Anberaumung eines...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Klage auf Feststellung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 187 Eine derartige Feststellungsklage ist denkbar, wenn der Vermächtnisanspruch zwar mit dem Erbfall entstanden ist, aber noch nicht fällig ist, etwa dann, wenn das Vermächtnis erst nach einer bestimmten Zeit, gerechnet vom Erbfall an, erfüllt werden muss. Wenn dann die Wirksamkeit der Vermächtnisanordnung zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem Beschwerten streitig ist, ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Klage auf Feststellung des Zustands der Erbschaft

Rz. 145 Während der Dauer der Vorerbschaft ist an sich der Vorerbe für die Verwaltung des Nachlasses zuständig. Nun kann es sein, dass der Vorerbe den Nachlass nicht ordnungsgemäß verwaltet. Daraus könnten dem Nacherben anschließend Ersatzansprüche erwachsen. Um dem Nacherben hier eine Beweissicherungsmöglichkeit zu geben, eröffnet § 2122 BGB im Satz 2 die Möglichkeit, den Z...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 20 Die Auskunftsansprüche gehen in der Regel auf Mitteilung von Tatsachen, kraft Gesetzes ist gelegentlich Rechnungslegung oder Rechenschaftslegung oder Vorlage eines Bestandsverzeichnisses geschuldet. Art und Ausmaß der Auskunftserteilung richten sich nach Zumutbarkeitserwägungen gem. § 242 BGB. Rz. 21 In den Fällen, in denen eine Rechnungslegung geschuldet ist (§ 259 Ab...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Grundsatz

Rz. 224 § 2314 Abs. 2 BGB schreibt vor, dass die Kosten der Wertermittlung dem Nachlass zur Last fallen. Damit korrespondiert § 2314 Abs. 1 BGB, wonach ein Pflichtteilsberechtigter auch verlangen kann, dass der Wert von Nachlassgegenständen ermittelt wird. Die gesetzliche Regelung betrifft lediglich Wertgutachten, die vom Erben eingeholt werden. Was aber ist mit den Kosten ei...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Gemeinschaftliche Verwaltung

Rz. 58 Die Erbengemeinschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet. Für die Verwaltung gilt das Mehrheitsprinzip (§ 2038 Abs. 2 BGB) während für Verfügungen gemeinschaftliches Handeln vorgesehen ist (§ 2040 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 64). Im sog. Innenverhältnis der Erbengemeinschaft ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Grundsatz

Rz. 138 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt. Diese Verfügungsbefugnis ist im Gesetz zwar eingeschränkt, der Nacherbe ist aber nach § 2120 BGB grundsätzlich verpflichtet, eine Zustimmung zu allen Verfügungen des Nacherben zu erteilen, wenn sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Praxisrelevant sind hier...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Auskunft und Rechenschaft gem. §§ 666, 662, 2039 BGB

Rz. 31 Der Erbe kann auch aus Auftragsrecht einen Herausgabeanspruch (§ 667 BGB) und damit entsprechende Auskunftsansprüche haben. Voraussetzung für diesen Anspruch ist zunächst einmal das Bestehen eines Auftragsverhältnisses i.S.v. § 662 BGB. Das setzt voraus, dass sich der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, für diesen unentgeltlich Geschäfte zu besorgen. ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Muster: Teilungsklage

Rz. 124 Muster 13.9: Teilungsklage Muster 13.9: Teilungsklage An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Zustimmung zu einem Teilungsplan Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Klage und bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung. In dem Termin wird folgender An...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Kostentragung beim Vermächtnis

Rz. 225 Wie aber ist der Fall zu beurteilen, dass bspw. ein Vermächtnisnehmer mit einem Quotenvermächtnis bedacht ist und den Wert eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks ermittelt haben möchte? Das LG Karlsruhe hatte einen Fall zu entscheiden, in dem einem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote des Werts eines in den Nachlass gefallenen Grundstücks vermacht worden war....mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Recht auf Einsicht in die Nachlassakten

Rz. 190 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, hat er gem. § 13 FamFG das Recht auf Akteneinsicht, das auch die Nachlassaufstellung umfasst. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse de...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Allgemeines zum Auskunftsanspruch

Rz. 191 Da der Pflichtteilsberechtigte selbst keinen Zugriff auf den Nachlass hat, verfügt er nicht über die notwendigen Informationen, seinen Pflichtteilsanspruch zu beziffern. Daher hat er gem. § 2314 BGB einen Anspruch gegenüber dem Erben aufmehr

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§ 13 Erbrecht / VI. Haftungsverteilung bei mehreren Beschenkten

Rz. 277 Wenn ein Erblasser mehreren Personen Schenkungen hat zukommen lassen, haftet nach § 2329 Abs. 3 BGB der frühere Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist. Hat also der Erblasser mehreren gleichzeitig Geschenke zukommen lassen (Beispiel: der Vater schenkt seinen Kindern gleichzeitig jeweils 20.000 EUR), liegt auf der Ebene der Beschenkt...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Feststellungsklage gegen den noch lebenden Erblasser durch potentielle Erben

Rz. 6 Hier ist der Fall denkbar, dass ein potentieller Erbe, mutmaßlich ein gesetzlicher Erbe, davon erfährt, dass "sein" Erblasser eine Erbfolge anordnet, die ihn als gesetzlichen Erben ausschließt. Nicht alle gesetzlichen Erben akzeptieren das, insbesondere dann nicht, wenn auf Seiten der potentiellen Erben die Vermutung besteht, dass der Erblasser bei der Testierung schon...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 44 Die Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandgemeinschaft, an der jeder Miterbe mit einem bestimmten Anteil beteiligt ist. Sie ist als solche nicht rechtsfähig. Im Ergebnis heißt das, dass die Erbengemeinschaft selbst auch nicht parteifähig ist, sondern nur die einzelnen Erben – in Erbengemeinschaft – klagen können. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft...mehr

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§ 13 Erbrecht / IV. Feststellungsklage zur Klärung von Vorfragen

Rz. 108 In der Praxis wird man kaum ohne Klärung aller Vorfragen eine Teilungsklage erheben können. So ist üblich, diese Vorfragen zum Gegenstand von Feststellungsklagen zu machen, z.B. zu der Frage, ob ein Gegenstand zum Nachlass gehört oder nicht, ob eine Ausgleichspflicht besteht oder nicht. Derartige Feststellungsklagen sind in diesen Fällen zulässig und von der Rechtspre...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Inhalt

Rz. 204 Das amtliche Verzeichnis deckt sich in Bezug auf seinen Inhalt mit dem privatschriftlichen Verzeichnis. Zu erfassen sind:mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Antrag einer Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung

Rz. 122 Muster 13.8: Antrag einer Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung Muster 13.8: Antrag einer Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Feststellung einer Ausgleichungspflicht Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Kla...mehr

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§ 13 Erbrecht / XI. Prozesstaktische Hinweise

Rz. 287 Weiß ein Pflichtteilsberechtigter von mehreren Beschenkten, könnte er gegen alle Beschenkten gleichzeitig Leistungsklage erheben (Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung). Denkbar ist aber auch, den zuletzt Beschenkten auf Duldung der Zwangsvollstreckung und den früheren Beschenkten auf Feststellung in Anspruch zu nehmen.[184] Rz. 288 Noch nicht höchstrichterlich en...mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Auskunftsanspruch des Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten?

Rz. 215 Von Gesetzes wegen ist ein Auskunftsanspruch eines Alleinerben gegen einen Pflichtteilsberechtigten nicht vorgesehen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht durch Analogien.[133] Im entschiedenen Fall des OLG München stritten Brüder um Vermächtnis-, Pflichtteils- und Auskunftsansprüche nach dem Tod der gemeinsamen Mutter. Der beklagte Bruder war testamentarische...mehr

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§ 13 Erbrecht / IV. Klage auf Ergänzung des Pflichtteils zugleich gegen den Erben und den Beschenkten

Rz. 269 Das LG Lüneburg hatte in einem Verfahren, in dem der Kläger gleichzeitig den Erben wie auch den Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nahm, die Verfahren getrennt. Diese Entscheidung wurde vom OLG Celle für ermessensfehlerhaft gehalten.[165] Die Tatsache, dass das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch das Nichtbestehen desjenigen gegen den Er...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Muster: Pflichtteilsstufenklage

Rz. 257 Muster 13.15: Pflichtteilsstufenklage Muster 13.15: Pflichtteilsstufenklage An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Pflichtteilsstufenklage Vorläufiger Streitwert: _____ Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und werden beantragen, den Beklagten im Wege der Stuf...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Klage eines Mitglieds der Erbengemeinschaft gegen einen Dritten auf Zahlung an die Erbengemeinschaft

Rz. 78 Muster 13.3: Klage eines Mitglieds der Erbengemeinschaft gegen einen Dritten auf Zahlung an die Erbengemeinschaft Muster 13.3: Klage eines Mitglieds der Erbengemeinschaft gegen einen Dritten auf Zahlung an die Erbengemeinschaft An das Landgericht _____ Klage des _____ – handelnd als Mitglied der Erbengemeinschaft _____, bestehend aus den Erben _____, _____ und _____ – Kläge...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Muster: Herausgabeklage

Rz. 82 Muster 13.5: Herausgabeklage Muster 13.5: Herausgabeklage An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____und _____ – in Erbengemeinschaft nach dem Tod des am _____ in _____ verstorbenen _____ – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts Namens und kraft Vollmacht des Klägers bitten wir um Anbera...mehr

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§ 13 Erbrecht / IX. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten

Rz. 284 Gegenüber dem nach § 2329 BGB haftenden Beschenkten gibt es nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn der Erbe seinerseits zur Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.[179] Der Beschenkte muss in diesem Fall Auskunft über die ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zugewandten Geschenke erteilen.[180] Wenn allerdings der Allein- oder Miterbe selbst pflichtteilsbe...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Wer bestimmt den Sachverständigen?

Rz. 228 Der Pflichtteilsberechtigte muss dem Gang des Wertermittlungsverfahrens zunächst relativ wehrlos zuschauen. Er hat zweifellos keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm benannter oder vorgeschlagener Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt wird. Er müsste sich in diesen Fällen vielmehr zunächst mit dem vorgelegten Gutachten auseinandersetzen und notfalls den W...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Nachvollziehbarkeit von Gutachten

Rz. 231 Das Gutachten muss in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Es muss insbesondere rechnerisch nachvollziehbar sein. Der Sachverständige muss die Grundlagen der Wertermittlung angeben, damit der Empfänger des Gutachtens ggf. eigene, abweichende Schlüsse ziehen kann. Enthält ein derartiges Gutachten keinerlei Angaben dazu, welche Bewertungsmethode angewandt worden ist...mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Auskunftsanspruch des Miterben

Rz. 213 § 2314 BGB ist lediglich auf den pflichtteilsberechtigten Nichterben anzuwenden, nicht aber auf den pflichtteilsberechtigten Miterben. Dieser hat allenfalls einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB. Unter den Voraussetzungen, dass der die Auskunft Verlangende selbst nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage ist, sich die Auskunft selbst zu beschaffen, mu...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 3. Muster: Gesamthandklage

Rz. 80 Muster 13.4: Gesamthandklage Muster 13.4: Gesamthandklage An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ und _____ – in Erbengemeinschaft nach dem Tod des am _____ in _____ verstorbenen _____ – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Zahlung und Duldung der Zwangsvollstreckung Namens und in Vollmacht des Klägers bitten wir um...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Rechtsstellung des erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 8 Wie bereits erwähnt, ist die Erbeinsetzung grundsätzlich lediglich als Erwerbschance anzusehen. Anders könnte es allerdings bei einem erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben dann sein, wenn die Bindungswirkung tatsächlich eingetreten ist, also bspw. einer jener Testierenden verstorben ist, der die verbindliche Schlusserbeneinsetzung mit veranlasst hat. Bei...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Muster: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer

Rz. 42 Muster 13.1: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer Muster 13.1: Stufenklage des Alleinerben gegen den Erbschaftsbesitzer/sonstigen Besitzer An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Auskunft, eidesstattlicher Versicherung und Herausgabe Name...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Auskunftsansprüche außerhalb des BGB

Rz. 16 Auskunftsansprüche außerhalb des BGB bestehen:[11]mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Taktische Überlegungen

Rz. 72 Welche Klageart wählt man? Die Gesamthandklage hat den Nachteil, dass sie nur bis zur Teilung des Nachlasses erhoben werden kann. Aus ihr kann auch nur in den Nachlass vollstreckt werden, nicht in das Eigenvermögen der Erben. Die Gesamtschuldklage hat den Nachteil, dass aus ihr nicht unbeschränkt in den Nachlass vollstreckt werden kann und den Miterben die Möglichkeit...mehr

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§ 13 Erbrecht / d) Verjährung

Rz. 23 Zwar verjähren erbrechtliche Auskunftsansprüche in der Regel in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), jedoch ist ein Auskunftsbegehren dann nicht mehr erfolgreich, wenn der Hauptanspruch verjährt ist, da dann ein Informationsinteresse nicht mehr anzunehmen ist.[13] Der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt der Auskunftsanspruch nach § 666 BGB.mehr