Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beteiligung minderjähr... / III. Erbauseinandersetzung

Rz. 7 Die Bestellung von Pflegern sowie familiengerichtliche Genehmigungen können auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung erforderlich werden, soweit hierzu Verträge zwischen den einzelnen Erben abgeschlossen werden bzw. über im Katalog der §§ 1821, 1822 BGB aufgezählte Gegenstände (z.B. Grundstücke, Anteile an Personenhandelsgesellschaften etc.) verfügt werden soll. Rz. 8 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / 5. Widerruf und Anfechtung

Rz. 126 Zu Lebzeiten steht es dem Erblasser frei, sein Testament insgesamt oder teilweise zu widerrufen, § 2253 BGB. Der Widerruf kann nach folgenden Möglichkeiten erklärt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 6. Unternehmensnachfolge

Rz. 15 Die Beteiligung an einer zur Erbschaft gehörenden Personengesellschaft (GbR, OHG, KG oder PartG) ist – soweit die Beteiligung vererblich gestellt ist[16] – Nachlassgegenstand, so dass der Vorerbe unmittelbar anstelle des Erblassers Gesellschafter wird,[17] wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag von der Nachfolge ausgeschlossen ist.[18] Beispielsweise kann das Regelu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungsvermögen

Rz. 7 Weiteres konstitutives Merkmal der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Die Stiftung muss gem. § 80 Abs. 2 BGB bereits bei ihrer Errichtung in einem solchen Umfang mit Vermögen ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint".[17] Auch wenn gesetzliche Mindestgrenzen nicht vorgeschrieben sind, wird man – je nach S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / 1. Personengesellschaften

Rz. 56 Zivilrechtlich ist es – insbesondere bei Personengesellschaften – ohne Weiteres möglich, die Gewinnverteilung abweichend von der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auszugestalten.[111] Von dieser Möglichkeit wird gerade auch bei der Gestaltung von Familiengesellschaften sehr gerne Gebrauch gemacht, um für eine steuergünstige Verteilung des Familieneinkomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / 1. Zivilrechtlich wirksamer Abschluss

Rz. 49 Dass die im Gesellschaftsvertrag einer Familiengesellschaft enthaltenen Regelungen von den Beteiligten ernsthaft gewollt werden, wird man im Hinblick auf die mit der Implementierung der Gesellschaft verfolgten (insbesondere auch außersteuerlichen) Zwecke im Regelfall unterstellen können. Für die Prüfung der steuerlichen Anerkennung ist daher zunächst nach der zivilrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Bewertungsanlässe und Relevanz des IDW S 13

Rz. 145 Die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen hat bei familien- und erbrechtlichen Anlässen regelmäßig einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Ausgleichs- oder Auseinandersetzungsanspruchs. Zu den Anlässen gehören der Zugewinnausgleich im ehelichen Güterrecht (§§ 1363 ff. BGB), der Pflichtteilsanspruch (§§ 2302 ff. BGB) sowie die Erbauseinandersetzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Ehegattenerbrecht

Rz. 27 Das Erbrecht des Ehegatten wird in den §§ 1931 bis 1934 BGB geregelt. Es steht neben dem Erbrecht der Verwandten. Treffen demnach ein Ehegatte und Verwandte der 1. bis 3. Ordnung aufeinander, kommt es in der Regel nicht zu einer alleinigen Erbfolge des Ehegatten. Dieser erbt vielmehr neben den übrigen Verwandten quotal. Je entfernter die Verwandtschaft der übrigen erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 51 Gemäß § 82 S. 1 BGB ist der Stifter verpflichtet, der als rechtsfähig anerkannten Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein andere Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Rz. 52 Soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Stiftung und Co. KG

Rz. 82 Bei der Stiftung und Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine unternehmensverbundene Stiftung (Unternehmensbeteiligungsstiftung[112]) die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin einnimmt.[113] Abgesehen davon, dass die Stiftung in dieser Funktion die persönliche Haftung zu tragen hat, ist die weitere Ausgestaltung äußerst variabel. So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 2. Stiftungszweck

Rz. 6 Zentrale Bedeutung kommt dabei der Definition des Stiftungszwecks zu. Denn er gibt nicht nur vor, worauf die aktive Betätigung der Stiftung gerichtet sein soll, vielmehr bestimmt er dadurch den Verwendungszweck des der Stiftung gewidmeten Vermögens und seiner Erträge. Der Stiftungszweck muss vom Stifter selbst festgelegt[9] werden und auf Dauer angelegt sein.[10] Ob di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Besonderheiten

Rz. 38 Bis zum 30.9.2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) eingehen. Das Recht eingetragener Lebenspartner ist mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes dem von heterosexuellen, verheirateten Ehepartnern gleichgestellt worden, § 10 LPartG. Mit Wirkung zum 1.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Vorausvermächtnis

Rz. 88 Wird einem Erben (auch dem Alleinerben[37]) zusätzlich zu seinem Erbteil ein Vermögensgegenstand zugewendet, spricht man von einem Vorausvermächtnis, § 2150 BGB. Ein mit einem Vorausvermächtnis bedachter Miterbe muss die Zuwendung gegenüber den übrigen Miterben wertmäßig nicht ausgleichen. Bei der Auseinandersetzung erfolgt gerade keine Anrechnung auf den Erbteil. Will...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / 2. Bemessung des Kaufpreises

Rz. 25 Die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes ist sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer von elementarer Bedeutung. Während der Erwerber nicht zu viel bezahlen möchte, möchte der ausscheidende Verkäufer einen Großteil seiner Altersversorgung über den Kaufpreis gesichert wissen. Bedauerlicherweise existieren nicht selten große Diskrepanzen in den Vorstellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / E. Vergütung

Rz. 31 Bei dem abzuschließenden Beratungsvertrag wird es sich – je nach Lage des Einzelfalles – um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), einen Werkvertrag [33] (§ 631 BGB) oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) handeln.[34] Auch wenn insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater die Vergütungsansprüche in entsprechenden Gebührenordnungen geregelt sind, ist dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / h) Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Die Regelungen über die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2197 bis 2228 BGB. Ein Testamentsvollstrecker hat für die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers zu sorgen und sofern der Erblasser dies angeordnet hat, den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist je nach Tätigkeitsfeld der eingesetzten Person in unterschiedlicher Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 1. Grundsätzliches

Rz. 5 Nach dem Grundgesetz genießt nicht nur die Erbrechtsgarantie und als deren Ausprägung die Testierfreiheit verfassungsrechtlichen Schutz. Daneben besteht auch – so wird jedenfalls überwiegend angenommen – ein Grundrecht auf Stiftung, das sich als eine durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Form der Nutzung privaten Eigentums darstellt.[5] Dementsprechend ergibt sich aus § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Berechnung des Pflichtteils

Rz. 74 Unterschiedliche Auffassungen herrschen darüber, ob bei der Wertermittlung das Ertragswertverfahren oder aber das Sachwertverfahren angewendet werden soll. Der wirtschaftliche Erfolg eines Freiberuflers geht in der Regel einher mit seiner engagierten und persönlichen Bindung zu seinen Patienten bzw. Mandanten.[215] Die Anwendung der Ertragswertmethode wird daher im Ra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 7. Staatsvertragliche Sonderanknüpfungen

Rz. 46 Im Bereich des Erbrechts ist auf folgende staatsvertragliche Sonderanknüpfungen zu achten (siehe Rdn 7): Der Deutsch-Türkische Konsularvertrag[103] knüpft an das Heimatrecht des Erblassers an, soweit nicht unbeweglicher Nachlass betroffen ist. Der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag[104] trifft letztlich dieselben Regelungen, während das Deutsch-Iranische Niederlassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Erbrechtliche testamentarische Lösung

Rz. 46 Möchte der Mitinhaber einer Praxis oder Sozietät (BGB-Gesellschaft) seine Anteile an der Gesellschaft nicht zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben, so kann dies auch von Todes wegen erfolgen.[131] Denkbar sind so genannte rein gesellschaftsrechtliche Lösungen, oder aber erbrechtliche Lösungen. Dabei gilt es jedoch auch bei den erbrechtlichen Lösungen, gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Einzelunternehmen im Nachlass

Rz. 11 Besonderheiten bestehen bei der Behandlung unternehmerischen Vermögens im Nachlass. Teilweise gelten hier wesentliche Vereinfachungen gegenüber der lebzeitigen Übertragung auf den Minderjährigen. Rz. 12 Ist der Minderjährige Alleinerbe und umfasst der Nachlass (auch) ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann der gesetzliche Vertreter ohne weitere Zustimmungserforderniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. GbR

Rz. 22 Die Testamentsvollstreckung kann sich grundsätzlich auch auf den, der Sondererbfolge unterliegenden, Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehen.[31] Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung gelten bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts dabei grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei einem Einzelunternehmen. Was die Verwaltungsvollstreckung anbelan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 75 Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Gütertrennung

Rz. 30 Bestand zwischen dem Erblasser und seinem Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalles Gütertrennung (§§ 1414 ff. BGB), kommt § 1931 Abs. 4 BGB zum Tragen: Der Ehegatte erbt neben ein oder zwei Kindern zu gleichen Teilen (also ½ bei nur einem Kind und ⅓ bei zwei Kindern). Hinterlässt der Erblasser mehr als zwei Kinder, erhält der Ehegatte mindestens eine Erbquote von ¼. Es v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 64 Bei einer schenkweisen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stellt sich die Frage der Angemessenheit der Gewinnverteilungsabrede in ähnlicher Weise wie bei Personengesellschaften. Allerdings besteht im Hinblick auf die kapitalistische Struktur grundsätzlich kein Zweifel an der Angemessenheit, wenn eine Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der kapitalmäßigen Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / 3. Verzicht zugunsten eines Dritten

Rz. 22 Gerade bei der Anordnung einer Unternehmensnachfolge kommt es häufiger zu Verzichtserklärungen zugunsten eines Dritten, nämlich zugunsten des auserkorenen Unternehmensnachfolgers. Derartige Verzichtserklärungen kommen dann allerdings auf den Prüfstand, wenn der Unternehmensnachfolger vom Erblasser noch ausgetauscht wird oder später ersatzlos wegfällt. Bleibt es dann b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / I. Allgemeines

1. Grundlagen und Ziele der Unternehmensnachfolge Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die optimale Planung der Unternehmensnachfolge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Jüngste statistische Erhebungen gehen davon aus, dass in den Jahren 2018 bis 2022 an die 150.000 Familienunternehmen an einen Nachfolger übergehen.[1] Statistische Erhebungen ergeben, dass 53 % der Familienuntern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 33 Ein entgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die schenkweise Übertragung (voll eingezahlter) GmbH-Anteile ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht ledigl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 91 Das Nachvermächtnis ist geregelt in § 2191 BGB: Hat der Erblasser einem Begünstigten (dem Vorvermächtnisnehmer) einen Nachlassgegenstand vermächtnisweise zugewiesen und weiter bestimmt, dass der Gegenstand mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses einem Dritten (dem Nachvermächtnisnehmer) zufallen soll, spricht man von einem Vor- und Nachvermächtnis. Seinem Wesen nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. KG

Rz. 26 Stirbt ein Kommanditist, wird die Gesellschaft grundsätzlich mit den Erben fortgesetzt, § 177 HGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel vorsieht. Allgemein anerkannt ist, dass die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist.[37] Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter der Testamentsvollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Aktiengesellschaft

Rz. 30 Die Anteile an einer Aktiengesellschaft sind frei vererblich. Insofern ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ohne weiteres möglich.[43] Der Testamentsvollstrecker hat Verwaltungsbefugnis. Er kann Stimmrechte ausüben und er kann das Bezugsrecht nach § 186 AktG ausüben. Der Testamentsvollstrecker kann auch selbst Vorstandsmitglied oder Mitglied im Aufsichtsrat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Stückvermächtnis, Wahl- und Gattungsvermächtnis

Rz. 94 Das Stückvermächtnis ist die wohl häufigste Form der vermächtnisweisen Begünstigung von Todes wegen. Danach werden dem oder den Begünstigten konkrete Nachlassgegenstände zugeordnet. Das Stückvermächtnis kann sowohl als Wahl- (§ 2154 BGB) wie auch als Gattungsvermächtnis ausgestaltet werden. Wird ein Wahlvermächtnis angeordnet, soll der Bedachte nach dem Wortlaut des G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 66 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, insbesondere in Form der Dauertestamentsvollstreckung (wegen Einzelheiten vgl. § 10), in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vollmachten / 5. Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte

Rz. 28 Neben der in der Praxis sehr beliebten Generalvollmacht gibt es allerdings auch Vollmachten, die sich lediglich auf bestimmte Rechtsgeschäfte erstrecken. Hervorzuheben ist hier die in der Praxis so beliebte Bankvollmacht.[28] Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Formulierungsvorschläge zur Erteilung einer entsprechenden Bankvollmacht. Im Unternehmerbereich ist Vorsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Formen letztwilliger Verfügungen

aa) Allgemeines Rz. 40 Hat sich der Mandant gegen eine lebzeitige und für eine Nachfolge von Todes wegen entschieden, muss nach Prüfung des Bestehens der Testierfähigkeit und -freiheit überlegt werden, welche Form einer letztwilligen Verfügung für ihn in Frage kommt. Grundsätzlich wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamentsformen einerseits und einem Erbvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / d) Vermächtnis

aa) Allgemeines Rz. 84 Während der juristische Laie die Begriffe "erben" und "vermachen" oft synonym verwendet, stellt es für den Experten einen fundamentalen Unterschied dar, ob eine Person als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt ist. Bei unklaren oder zweideutigen Formulierungen muss ausgelegt werden, was der Erblasser gewollt hat. Eine Auslegungshilfe sieht das Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 22 Soweit es nicht um die Nachfolge in ein Einzelunternehmen, sondern in eine Gesellschafterstellung geht, sind neben erb- und steuerrechtlichen Aspekten auch gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. In diesem Zusammenhang gilt die eherne Grundregel: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Gerade im Bereich der Personengesellschaften bestimmen demzufolge die maßg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 17 Neben den eingangs geschilderten Problemen, die sich bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit der unbeschränkten Gesellschafterhaftung ergeben, werden bei Personengesellschaften noch weitere Fragen virulent: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen grundsätzlich keine externe Entscheidungsträgerperson in ihren Reihen dulden. Es gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 150 Das Pflichtteilsrecht garantiert dem Kreis der nach § 2303 BGB Berechtigen eine sog. Mindestteilhabe am Nachlass.[72] Dieses verfassungsrechtlich geschützte Recht[73] wäre gefährdet, könnte der Erblasser durch lebzeitige Schenkungen den dereinstigen Nachlass schmälern oder gar im Extremfall eine Reduktion auf Null herbeiführen. Um eine derartige Aushöhlung des Nachla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / d) Erbverzicht

Rz. 37 Die Zulässigkeit und die Wirkungen eines Erbverzichts sind nach dem hypothetischen Erbstatut des Erblassers zur Zeit der Verzichtserklärung zu beurteilen.[86] Während ein Erbverzicht nach deutschem Recht möglich ist, erkennen insbesondere die "romanischen" bzw. die ehemaligen sozialistischen Rechtsordnungen den Verzicht zu Lebzeiten des Erblassers nicht an. Ein Erbver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Latente Steuern

Rz. 147 Kernelement bei der Überleitung zum Ausgleichs-/Auseinandersetzungsanspruch ist die, in der Literatur intensiv diskutierte, Berücksichtigung latenter Ertragsteuern.[278] Hier verweist der IDW S 13 auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familien- und Erbrecht. Diese verlangt im Rahmen der Ermittlung des Zugewinnausgleichs stets und unabhängig vom zugrunde liegend...mehr