Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 5.2 Kettenschenkungen über den 10-Jahreszeitraum hinaus

Reicht eine Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren, so war bisher ein wiederauflebender Freibetrag zu berücksichtigen. Dies gilt nun nicht mehr. Hier muss nun die neue Rechtsprechung des BFH[1] beachtet werden, wonach die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen ist, dass sich der dem Steuerpflichtigen zur Zeit dieses Erwerbs ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Erhält der Beschenkte mehrere Vermögensgegenstände freigebig zugewendet, so werden die steuerlichen Einzelwerte zu einem einheitlichen Steuerwert der Gesamtschenkung zusammengefasst. Soweit ein Teil des zugewendeten Vermögens beispielsweise nach § 13 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c ErbStG oder auch nach § 13d ErbStG begünstigt ist, sind die Befreiungen bei dem einzelnen begünsti...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.2 Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

In der Regel ist es günstiger, wenn der Schenker statt dem Bruttobetrag nur den Nettobetrag, d. h. die Schenkung abzüglich der darauf entfallenden Steuer, zuwendet und daneben auch die Schenkungsteuer mit übernimmt. Praxis-Beispiel Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker Der vermögende Bruder B will seiner Schwester S einen Geldbetrag i. H. v. 420.000 EUR schenken. Zah...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.3 Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto

Werden von einem Ehegatten laufende Einzahlungen auf ein bereits bestehendes Gemeinschaftskonto vorgenommen, liegt hierin nicht schon eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten. Denn die Einzahlungen werden regelmäßig zum gemeinsamen Lebensbedarf benötigt. Es handelt sich daher auch nicht um Schenkungen.[1] Insbesondere gilt dies für Gehaltskonten. Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 12.1 Allgemeines

Geht begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG auf den Erwerber über, dann kann der Schenker naturgemäß auch für diesen Fall die Schenkungsteuer übernehmen. Schenkungsteuer entsteht dabei aber nur, wenn der 85 %ige Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 ErbStG in Anspruch genommen wird. Praxis-Beispiel Übergang begünstigten Vermögens Der Vater V überträgt schenkweise ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2 Voraussetzungen

Die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift des § 27 ErbStG hängt von mehreren kumulativen Voraussetzungen ab. Die Personen müssen zur Steuerklasse I zugehörig sein. Der Übergang des Vermögens muss von Todes wegen erfolgen. Für das übergegangene Vermögen war eine Steuer zu erheben. Das Vermögen wurde in den letzten zehn Jahren von Personen der Steuerklasse I erworben. Diese Vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien

Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteilung von Gegenleistungen, Leistungs- und Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die nicht in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen H E 7.4 Abs. 3 ErbStH 2019: Bemessungsgrund...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6.2 Personengesellschaften

Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintrittsklausel zu differenzieren.[1] einfache Nachfolgeklausel Zunächst wird der Vorerbe Gesellschafter der Personengesellschaft. Bei Eintritt der Nacherbfolge geht dann der Gesellschaftsanteil auf den Nacherben über. qualifizierte Nachfolgeklausel Ist im Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte N...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2.2 Vor- und Nacherbschaft

Hat der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist wie folgt zu differenzieren: a) Der Nacherbfall tritt durch den Tod des Vorerben ein Hier unterliegen sowohl der Vorerbfall als auch der Nacherbfall der vollen Erbschaftsbesteuerung, die Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG findet daher Anwendung. b) Der Nacherbfall tritt nicht durch den Tod des Vorerben ein Wird die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 3 Staffelung des Ermäßigungsbetrags

Der jeweils anzuwendende Vomhundertsatz für die Ermittlung der Steuerermäßigung staffelt sich in Abhängigkeit von der Länge des Zeitraums zwischen den beiden Besteuerungszeitpunkten. Der Vomhundertsatz beträgt 50 %, wenn der Zeitraum zwischen dem Ersterwerb und dem Letzterwerb nicht mehr als ein Jahr beträgt und verringert sich in den folgenden Jahren. Bei einem Zeitraum von ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.1 Berechnung der Steuer auf den Gesamterwerb

Zunächst ist der Wert des Gesamterwerbs zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem aktuellen Vermögensanfall und den früheren Erwerben zusammen. Die früheren Erwerbe werden dem Letzterwerb mit ihrem früheren Wert hinzugerechnet (R E 14.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019). Dies gilt auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform. Denn durch diese sind die Werte angehoben worden. Ange...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4 Bewertung des Nießbrauchs

2.4.1 Allgemeines Das Nießbrauchsrecht und die Nießbrauchsverpflichtung sind bewertungsrechtlich grundsätzlich mit dem Kapitalwert anzusetzen. Die Bewertung des Nießbrauchs erfolgt also korrespondierend, d. h., beim Verpflichteten ist der gleiche Ansatz wie auch beim Berechtigten vorzunehmen.[1] Hinweis Später eintretende Umstände Treten nach dem Besteuerungszeitpunkt Umstände ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.1 Allgemeines

Das Vermächtnis ist gegenüber anderen Rechtsinstituten abzugrenzen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.3 Oder-Konto

Im Unterschied zum Und-Konto kann bei einem Oder-Konto jeder Inhaber des Kontos einzeln verfügen.[1] Ein Oderkonto ist also ein Gemeinschaftskonto mehrerer Kontoinhaber, die alle Einzelberechtigung besitzen.[2] In Betracht kommt z. B. ein Giro-, ein Spar- oder ein Depotverhältnis, eine Festgeldanlage.[3] Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.5 Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde ein neuer Satz in die Vorschrift des § 14 ErbStG eingefügt. Dieser besagt, dass die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, durch den Abzug der fiktiven Steuer oder tatsächlich zu entrichtenden Steuer nicht unterschritten werden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, sog. Mindeststeuer).[1] P...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 6 Höchstbetrag nach § 14 Abs. 3 ErbStG

In § 14 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung vorgesehen. Hiernach darf die durch jeden weiteren Erwerb (Nacherwerb) veranlasste Steuer nicht mehr betragen als 50 % dieses Erwerbs. Diese Regelung dürfte in der Praxis aufgrund des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 ErbStG nur selten zur Anwendung kommen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.1 Allgemeines

Der Erblasser kann einen Erben (Nacherben) in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann zum Erben wird, wenn zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden ist.[1] Hierbei gibt es die zeitliche Grenze nach § 2109 Abs. 1 BGB zu beachten. Demnach wird die Einsetzung eines Nacherben mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam. Ausgenommen sind die Fälle, dass die Nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.4.1 Zwischen dem Erbfall und dem Nacherbfall

Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf seine zukünftige Erbenstellung. Dieses Recht ist veräußerlich und kann vererbt werden, sofern sich kein abweichender Wille des Erblassers feststellen lässt.[1] Mit dem Erbfall hat der Nacherbe das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.[2] In diesem Fall verbleibt die Erbschaft beim Vorerben, es sei denn, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.1 Allgemeines

Für den Nießbrauchsberechtigten ist die Vorschrift des § 23 ErbStG zu beachten. Im Gegenzug kam bis 2008 die Vorschrift des § 25 ErbStG für die nießbrauchsverpflichtete Person zur Anwendung. Ab 2009 ist letztere Vorschrift entfallen.[1] § 23 ErbStG ermöglicht der nießbrauchsberechtigten Person zu wählen, ob sie mit dem Kapitalwert des Nießbrauchs besteuert werden möchte, oder...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.9 Bewertungsrechliche Besonderheiten

Ist vom Erblasser eine wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes oder ein Miteigentumsanteil daran durch Vermächtnis zugewandt worden, dann ist der Wert der wirtschaftlichen Einheit oder des Miteigentumsanteils gesondert festzustellen und dem Erben oder der Erbengemeinschaft (in Vertretung der Miterben) zuzurechnen. Ferner erfolgt auch eine eigenständige gesonderte Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.8 Vorausvermächtnis

Während eine Teilungsanordnung erbschaftsteuerlich keine Beachtung findet, wird ein Vorausvermächtnis berücksichtigt.[1] Das Vorausvermächtnis ist zunächst mit dessen Steuerwert vom Steuerwert des Nachlasses abzuziehen. Anschließend wird es dem Vermächtnisnehmer (begünstigten Erben) vorab zugerechnet. Daneben erhält dieser noch seinen Erbanteil. Letzterer errechnet sich aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.6 Sachvermächtnis

Auch für die Vermächtnislast gilt zunächst das gleiche wie für die Bewertung beim Vermächtnisnehmer. Ist das Vermächtnis auf ein Grundstück gerichtet, so ist dieses zunächst bei der beschwerten Person mit dem Grundstückswert zu erfassen.[1] Wird das Vermächtnis erfüllt, kann der Erbe die Vermächtnislast als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abziehen. Die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.7 Erbfallkostenpauschbetrag

Auch ein Vermächtnisnehmer kann den Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Anspruch nehmen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Hierbei ist es ohne Belang, ob tatsächlich Kosten im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG zu tragen waren. Dem Vermächtnisnehmer steht der Erbfallkostenpauschbetrag nur anteilig in der quotalen Höhe seines Vermächtnisses zur gesamten...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.6 Sachvermächtnis

Wichtigste Anwendungsfälle für Sachvermächtnisse sind Grundstücke oder Betriebsvermächtnisse. Grundsätzlich sind Sachvermächtnisse mit dem Steuerwert anzusetzen.[1] Dies kann z. B. der Kurswert, der Kapitalwert oder der Grundbesitzwert sein. Ist für die Bewertung des Vermächtnisgegenstandes kein Steuerwert maßgebend, ist das Sachvermächtnis mit dem gemeinen Wert[2] zu bewerten...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Nießbrauchsverpflichteten

Die nießbrauchsverpflichtete Person, welche den belasteten Vermögensgegenstand erworben hat, muss diesen grundsätzlich entweder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterwerfen oder als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gleichzeitig kann die belastete Person die Belastung mit dem Kapitalwert bei der Ermittlung ihrer...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.8 Besteuerung von gesetzlichen Vermächtnissen

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG sieht eine Besteuerung von sonstigen Erwerben vor, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Im Einzelnen sind dies insbesondere: Der Voraus des Ehegatten oder auch eingetragenen Lebenspartners[1] Hier ist aber zu beachten, dass dieser Erwerb steuerfrei gestellt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) Der Dreißi...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.6 Vermächtnisnehmer bei Personengesellschaften

Vermächtnisnehmer kann auch eine Personengesellschaft sein. Hierbei sind nun ab 1.1.2024 die Änderungen durch das kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] zu beachten. Es wurde ein neuer § 2a ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt. Hiernach gilt Folgendes: Im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (z. B. Vermächtnis) durch eine rechtsfähige Personengesellschaft gelten deren Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.5 Rentenvermächtnis

Ein Rentenvermächtnis ist beim Vermächtnisnehmer mit dem Kapitalwert der Rente zu versteuern. Der Kapitalwert ermittelt sich dabei nach den §§ 13 – 15 BewG. Der Kapitalwert von Renten richtet sich dabei nach der am Besteuerungszeitpunkt noch laufenden Bezugsberechtigung. Später eintretende Umstände können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Besteuerungszeitpunkt bere...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.11 Jahressteuergesetz 2022

Änderung bei der Bewertung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden auch Änderungen in der Bewertung von Grundstücken vorgenommen. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen bei den Vermächtnissen, da vielmals Gegenstand eines Vermächtnisses Grundstücke sein werden. Es werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur B...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.1 Allgemeines

Will der Erblasser einer bestimmten Person nur einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, spricht man von einem Vermächtnis.[1] Dabei ist der Begriff des Vermögensvorteils im weitesten Sinne zu verstehen.[2] Die Anordnung eines Vermächtnisses – die durch Testament oder Erbvertrag vorzunehmen ist – kann verschiedene Gründe haben. So kann der Erblasser jemanden einen bestimm...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.4 Nießbrauchsvermächtnis

Die mit dem Nießbrauchsvermächtnis belastete Person kann den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts abziehen.[1] Der Kapitalwert berechnet sich dabei wie beim Vermächtnisnehmer nach § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. §§ 13 – 16 BewG.[2] Der Vervielfältiger ergibt sich hierbei aus dem BMF, Schreiben vom 14.11.2022.[3] Diese sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 anzuwenden. Für Bewer...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.2 Bestimmungsvermächtnis

Hier hat der Erblasser angeordnet, dass der Beschwerte oder auch ein Dritter zu bestimmen hat, wer von mehreren Personen Vermächtnisnehmer sein soll.[1] Darüber hinaus hat auch der Beschwerte die Art, den Umfang und die Fälligkeit des Vermächtnisses festzulegen.[2] Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses ist das Verteilungsvermächtnis.[3] Dies kann bei der Unternehmensnachfol...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.2.2 Ermittlung des Vervielfältigers

Die Höhe des Vervielfältigers hängt von der Dauer des Nießbrauchsrechts ab. Bei einem Nießbrauchsrecht, welches auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist, ermittelt sich der Vervielfältiger nach § 13 Abs. 1 BewG. Hiernach ist der Vervielfältiger aus der Tabelle 9a (zu § 13 BewG) zu entnehmen. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Vater V wendet seiner Tochter T im Januar 2024 den Nießbrauch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Nach der BFH-Rechtsprechung stellte § 14 Abs. 2 ErbStG keine Änderungsvorschrift dar, sondern sei nach dem klaren Wortlaut lediglich eine Regelung zur Bestimmung der Festsetzungsfrist für den späteren Erwerb. Daraus folgte, dass nach bisherigem Recht eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung für den Vorerwerb keine Wirkung auf die Steuerfestsetzung für den Nacherwerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.4 Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG

§ 23 Abs. 2 ErbStG räumt der nießbrauchsberechtigten Person die Möglichkeit ein, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Dabei ist der Antrag spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird (§ 23 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 ErbStG sind zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3 Jahresversteuerung und Freibeträge

2.2.3.1 Allgemeines Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.3 Nachteile

Lebt der Berechtigte länger, als nach der statistisch ermittelten Lebenserwartung vorauszusehen war, ist die Jahressteuer ungünstiger, da sie bis zum Tod des Berechtigten zu entrichten ist. Wahlrechte des § 23 ErbStG Im Folgenden werden die verschiedenen Wahlrechte, die § 23 ErbStG bereithält, noch einmal graphisch dargestellt.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.22 Wahlvermächtnis

Durch ein Wahlvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer die Möglichkeit eingeräumt, aus dem Nachlass einen von verschiedenen Gegenständen auszuwählen.[1] Praxis-Beispiel Wahlvermächtnis Der Erblasser E hat bestimmt, dass seine Freundin F entweder den Familienschmuck oder den Porsche erhalten soll.mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.2 Berechnung des Kapitalwerts

2.4.2.1 Allgemeines Der Kapitalwert ergibt sich aus der Multiplikation des Vervielfältigers und dem Jahreswert.[1] Hierbei ist die Bewertung sowohl beim Begünstigten wie auch beim Verpflichteten in gleicher Weise durchzuführen.[2] Weicht der gemeine Wert nachweislich vom Kapitalwert ab, so ist dieser zugrunde zu legen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BewG, § 14 Abs. 4 Satz 1 BewG). Hierbei ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.13 Quotenvermächtnis

Hier erhält der Vermächtnisnehmer einen Bruchteil von dem Barerlös des nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlasses.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8.2 Anwendung der § 14 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 4 ErbStG

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Hierbei gilt in diesem Fall die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe nach der Regelung des § 14 ErbStG al...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.1 Allgemeines

Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen.mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7 Rechtslage bis 2008: Regelung des § 25 ErbStG

2.7.1 Allgemeines Mit der Vorschrift des § 25 ErbStG sollen steuerliche Vorteile ausgeschlossen werden, die sich bei der Übertragung von Vermögen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs ergeben können. Solche steuerlichen Vorteile können entstehen aus der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und der mit dem Kapitalwert anzusetzenden Nießbrauchsbelastung. Gleiches gilt für e...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.16 Schuldvermächtnis

Von einem Schuldverhältnis ist auszugehen, wenn der Erblasser dem Bedachten etwas zuwendet, was er diesem ohnehin schuldet.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.4 Auflage

Bei einem Vermächtnis hat der Begünstigte die Möglichkeit, seinen Anspruch gegen den Beschwerten auf dem Klageweg durchzusetzen. Im Fall einer Auflage hat der durch die Auflage Begünstigte keinen einklagbaren Anspruch.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 9 Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer

Entscheidet sich der Zuwendende erst nachträglich, die Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung zu übernehmen, dann erhöht dies den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.[1] Hier handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.[2] Dabe...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.2 Gründe für bzw. gegen die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

Die folgenden Gründe können für den Erblasser Beweggrund sein, eine Vor- und Nacherbschaft anzuordnen:[1] Bestimmte Personen (z. B. der geschiedene Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft) sollen nicht an seinem Vermögen teilhaben. Praxis-Beispiel Ziel Ausschluss des geschiedenen Ehegatten Der vermögende E hat sich von seiner Frau...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2 Steuerrecht

2.1 Allgemeines 2.1.1 Steuerrechtliche Beurteilung beim Nießbrauchsberechtigten Wird einer Person der Nießbrauch zu Lebzeiten unentgeltlich eingeräumt (sog. Zuwendungsnießbrauch), dann erfüllt dies als Schenkung unter Lebenden den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zu einer Besteuerung kommt es dabei nur, wenn eine Bereicherung des Bedachten gegeben ist. Ein unentgeltlich...mehr