Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1 Zusammenrechnung bei steuerfreien Erwerben

7.1.1 Allgemeines Ob steuerpflichtige Erwerbe mit steuerfreien Erwerben zusammenzurechnen sind, ist von der Art der anzuwendenden Befreiungsvorschrift abhängig. Die Erwerbe sind dabei in quantitative und qualitative steuerbefreite Erwerbe zu unterscheiden. 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienhe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2 Voraussetzungen

2.1 Allgemeines Damit eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorzunehmen ist, müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ gegeben sein, die im Folgenden erläutert werden. 2.2 10-Jahreszeitraum Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums statt...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4 Berechnung der Steuerermäßigung

4.1 Übergang von nur begünstigten Vermögen Geht beim Letzterwerb nur nach § 27 ErbStG begünstigtes Vermögen über, lässt sich der Ermäßigungsbetrag relativ einfach errechnen. Praxis-Beispiel Übergang von nur begünstigtem Vermögen Vater V schenkt seinem Sohn S, der nur ein geringes eigenes Vermögen besitzt, am 1.11.2022 Wertpapiere mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1.600.000 EU...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1 Unterscheidung gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

1.1 Allgemeines Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden. 1.2 Begriff der gemischten Schenkung Eine gemischt-freigebige Zuwendung (gemischte Schenkung) kann dann vorliegen, wenn bei einer Zuwendung gegen Gegenleistung der Wert der Gegenleistung hinter dem Wert des Zuwendungsgegenstandes zurückbleibt. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8 Ergänzende Hinweise

7.8.1 Prüfung von erklärten Zuwendungen Es gilt zu beachten, dass die Finanzämter die Zuwendungen solcher Personen festzuhalten haben, die nicht sogleich ihr gesamtes Vermögen übertragen, sodass noch weitere unentgeltliche Zuwendungen oder eine Vererbung von weiterem Vermögen zu erwarten sind. Hiermit soll nachgeprüft werden, ob in Erb- und Schenkungsfällen ein Erwerber frühe...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuer

2.1 Allgemeines Erbschaft- und schenkungsteuerlich ist zu unterscheiden, ob ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto vorliegt. 2.2 Einzelkonto Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -i...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.1 Allgemeines

Bei Konten ist zunächst zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zu unterscheiden.mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3 Vornahme der Zusammenrechnung

3.1 Berechnung der Steuer auf den Gesamterwerb Zunächst ist der Wert des Gesamterwerbs zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem aktuellen Vermögensanfall und den früheren Erwerben zusammen. Die früheren Erwerbe werden dem Letzterwerb mit ihrem früheren Wert hinzugerechnet (R E 14.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019). Dies gilt auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform. Denn dur...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3 Gemeinschaftskonto

1.3.1 Allgemeines Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfall kommen dafür Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Betracht. Zu differenzieren ist hier zwischen dem Und-Konto sowie dem Oder-Konto. 1.3.2 Und-Konto Bei einem Und-Konto können die Inhaber des Kontos ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1 Zivilrecht

1.1 Allgemeines Der Erblasser kann einen Erben (Nacherben) in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann zum Erben wird, wenn zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden ist.[1] Hierbei gibt es die zeitliche Grenze nach § 2109 Abs. 1 BGB zu beachten. Demnach wird die Einsetzung eines Nacherben mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam. Ausgenommen sind die Fäll...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.2 Und-Konto

Bei einem Und-Konto können die Inhaber des Kontos nur gemeinschaftlich verfügen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2 Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage

2.1 Allgemeines Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.4 Rechtliche Stellung des Nacherben

1.4.1 Zwischen dem Erbfall und dem Nacherbfall Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf seine zukünftige Erbenstellung. Dieses Recht ist veräußerlich und kann vererbt werden, sofern sich kein abweichender Wille des Erblassers feststellen lässt.[1] Mit dem Erbfall hat der Nacherbe das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.[2] In diesem Fall verble...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9 Jahressteuergesetz 2022

9.1 Allgemeines Das Jahressteuergesetz 2022[1] sieht Änderungen im Bewertungsgesetz vor. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst. Ferner er...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 5 Kettenschenkungen

5.1 Kettenschenkungen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums Hat der Schenker innerhalb eines 10-Jahreszeitraums an den Bedachten mehr als 2 Schenkungen vorgenommen ist dies unproblematisch. 5.2 Kettenschenkungen über den 10-Jahreszeitraum hinaus Reicht eine Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren, so war bisher ein wiederauflebender Freibetrag zu berücksichtigen...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7 Besonderheiten

7.1 Zusammenrechnung bei steuerfreien Erwerben 7.1.1 Allgemeines Ob steuerpflichtige Erwerbe mit steuerfreien Erwerben zusammenzurechnen sind, ist von der Art der anzuwendenden Befreiungsvorschrift abhängig. Die Erwerbe sind dabei in quantitative und qualitative steuerbefreite Erwerbe zu unterscheiden. 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe Unter die qualitativen steuerbefreite...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.1 Allgemeines

Ob steuerpflichtige Erwerbe mit steuerfreien Erwerben zusammenzurechnen sind, ist von der Art der anzuwendenden Befreiungsvorschrift abhängig. Die Erwerbe sind dabei in quantitative und qualitative steuerbefreite Erwerbe zu unterscheiden.mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 9 Wichtige Rechtsprechung

9.1 Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6 Vor- und Nacherbschaftsrecht im Gesellschaftsrecht

1.6.1 Kapitalgesellschaften Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft geht auf den Vorerben über und bei Eintritt der Nacherbfolge auf den Nacherben. Dabei tritt der Vorerbe mit allen Rechten und Pflichten in die gesellschaftsrechtliche Stellung des Erblassers ein. 1.6.2 Personengesellschaften Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintr...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2 Personenkreis

2.2.1 Allgemeines Die Anwendung des § 27 ErbStG setzt voraus, dass der Letzterwerber im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören muss, wie auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I anzugehören hat. Hierunter fallen u. a. der Ehegatte (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 1 ErbStG), die Kinder und Stiefkinder (§ 15 Abs. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 6 Anwendung des § 28 ErbStG

6.1 Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG Nach § 28 Abs. 1 ErbStG wird für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG [1] eine Stundung gewährt. Diese kommt aber nur bei Erwerb von Todes wegen infrage[2] . Damit scheidet die Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG in dem obigen Beispielsfall aus.[3] 6.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird eine Stundung gewäh...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2 Rechtslage ab dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

5.2.1 Zeitliche Anwendungsregelung Anwendung findet die neue Rechtslage für Erwerbe, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem 28.12.2020 entsteht.[1] 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

4.1 Allgemeines Durch die Übernahme der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer lässt sich eine Minderung der steuerlichen Last erreichen. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn es sich um höhere Zuwendungen handelt, die anzuwendende Steuerklasse ungünstig ist[1] , oder der Erwerb sich in der Nähe einer der Wertgrenzen[2] befindet. Letzteres gilt insbesondere in den Steuerklassen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.1 Allgemeines

Damit eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorzunehmen ist, müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ gegeben sein, die im Folgenden erläutert werden.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.1 Allgemeines

Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1 Zivilrecht

1.1 Allgemeines Bei Konten ist zunächst zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zu unterscheiden. 1.2 Einzelkonto Bei Einzelkonten verfügt der Inhaber des Kontos allein über das Konto. 1.3 Gemeinschaftskonto 1.3.1 Allgemeines Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfal...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.2 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

7.2.1 Rechtslage bis zum 24.6.2017 In § 2 Abs. 3 ErbStG a. F. war für den Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht vorgesehen. Wird dieses in Anspruch genommen, dann wird der Vermögensanfall insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Um jedoch sicherzustellen, dass die für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe geltend...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.2 Einzelkonto

Bei Einzelkonten verfügt der Inhaber des Kontos allein über das Konto.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.3 Kaufrechtsvermächtnis

Beim Kaufrechtsvermächtnis ist Erwerbsgegenstand die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gem. § 2174 BGB gegen den Beschwerten.[1] Hierbei unterliegt beim Kaufrechtsvermächtnis das Kaufrecht der Besteuerung.[2] Dieses ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[3] Damit kommt, wenn Gegenstand des Kaufrechtsvermächtnisses ein Grundstück ist, nicht dessen gegebenen...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

a.) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ein Verschonungsabschlag von 85 % bei Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG und R E 13b.8 ErbStR 2011) zu Abzug. Auf Antrag ist – bei einem Verwaltungsvermögen von nicht mehr als 10 % – sogar ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) möglich. Beim 85 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Zusammenfassung Überblick Vermögensübergänge, die in der engeren Familie innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach stattfinden, führen in der Regel zu einer erheblichen Steuerbelastung für dieses Vermögen. Diese erhöhte Steuerbelastung soll durch § 27 ErbStG abgemildert werden. Diese Vorschrift sieht für Vermögen, welches innerhalb eines 10-Jahreszeitraums mehrfach den Vermöge...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

Zusammenfassung Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber ...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.1 Allgemeines

Durch die Übernahme der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer lässt sich eine Minderung der steuerlichen Last erreichen. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn es sich um höhere Zuwendungen handelt, die anzuwendende Steuerklasse ungünstig ist[1] , oder der Erwerb sich in der Nähe einer der Wertgrenzen[2] befindet. Letzteres gilt insbesondere in den Steuerklassen I und II, da in...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.6 Besteuerungsmöglichkeiten des Nacherben vor dem Nacherbfall

Die folgende Darstellung gibt die verschiedenen Besteuerungsmöglichkeiten und ihre Rechtsfolge wieder, die sich vor dem Nacherbfall ergeben können.mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe

Zusammenfassung Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung bewirkt, dass die persönlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung stehen. Auch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.4 Erbfallkostenpauschale

Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen.[1] Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind. Hiermit ändert der BFH[2] seine bisherige Rechtsprechung.[3]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.3 Beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Häufig nehmen Ehegatten in ihrem Berliner Testament eine Jastrowsche Klausel auf.[1] Diese sieht vor, dass die Kinder, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Ehegatten nicht fordern, von diesem ein Vermächtnis erhalten, welches aber erst beim Tod des letztversterbenden Ehegatten (Beschwerten) fällig wird. Grundsätzlich wäre dieses Vermächtnis als Erwerb vom Erblasser zu v...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.2 Einzelkonto

Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.3 Familienheim

Der Übergang eines Familienheims im Erbfall bleibt für Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei.[1] Gleiches gilt auch für den Übergang auf Kinder.[2] Dies dürfte wohl auch bei einer angeordneten Vor- und Nacherbschaft gelten.[3]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.1 Allgemeines

Im Gegensatz zum Zivilrecht, nach dem nur ein Erbfall vorliegt, wird erbschaftsteuerlich von 2 Vermögensübergängen ausgegangen. Dies ist so, als wenn keine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wäre, sondern das Vermögen zunächst einem Erben anfällt und anschließend dessen Erben. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch

Zusammenfassung Überblick Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Beratungspraxis einen hohen Stellenwert ein. Der Nießbrauch eignet sich zum einen hervorragend zur Altersabsicherung, häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert. Steuerrechtlich kann ein Nießbrauch einerseits aus einkommensteuerlichen Gründen empfehlenswe...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.4 Auflage

Der Nacherbschaft steht eine Auflage gleich.[1] Dies wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz ab 2009 in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen. Auf den Erwerb aufgrund der Vollziehung einer Auflage des Erblassers, welche erst beim Tod des Beschwerten fällig werden soll, gelten nunmehr die Regeln, die auch für die Vor- und Nacherbschaft zur Anwendung kommen.[2] Dies bedeutet...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und Nacherbschaft

Zusammenfassung Überblick Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ermöglicht dem Erblasser, die Nachfolge über sein Vermögen für einen längeren Zeitraum festzulegen. Während die Vor- und Nacherbschaft zivilrechtlich eine interessante Alternative zum Berliner Testament und zum Nießbrauchsrecht darstellen kann, ist sie erbschaftsteuerlich nicht immer empfehlenswert. Das Erbschaf...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.1 Allgemeines

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 sind nun auch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.1 Allgemeines

Die mit dem Vermächtnis belastete Person (Erbe oder beim Untervermächtnis der Hauptvermächtnisnehmer) kann die Vermächtnisschuld als Erblasserschuld abziehen.[1] Dies gilt aber nicht beim Vorausvermächtnis.[2] Abzugsfähig ist die Vermächtnisschuld nicht erst dann, wenn der Vermächtnisnehmer die Erfüllung verlangt, sondern schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Praxis-Beispiel Zeitpu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2 Behandlung bei der belasteten Person

2.2.1 Allgemeines Die mit dem Vermächtnis belastete Person (Erbe oder beim Untervermächtnis der Hauptvermächtnisnehmer) kann die Vermächtnisschuld als Erblasserschuld abziehen.[1] Dies gilt aber nicht beim Vorausvermächtnis.[2] Abzugsfähig ist die Vermächtnisschuld nicht erst dann, wenn der Vermächtnisnehmer die Erfüllung verlangt, sondern schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Prax...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2 Bewertung der Vermächtnislast

2.2.2.1 Allgemeines Die Bewertung des Vermächtnisses bei der belasteten Person erfolgt grundsätzlich korrespondierend zum Vermächtnisnehmer.[1] 2.2.2.2 Geldsummenvermächtnis Die beschwerte Person kann bei einem Geldsummenvermächtnis den Nennwert des Geldes abziehen.[1] Wird dem Bedachten an Erfüllungs Statt ein Grundstück übereignet, ändert dies nichts am Ansatz der Vermächtniss...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (vgl. auch § 9 ErbStG und R E 9 ErbStR 2019 sowie die H E 9 ErbStH 2019) abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Pra...mehr