Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.1 Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs

Rz. 3 Voraussetzung für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, deren Eintritt auf außerordentlichen, unvorhersehbaren Ereignissen beruht. Liegen die in § 53 benannten Sachverhalte vor, so wird zugunsten der Versicherten/Hinterbliebenen gesetzlich fingiert, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Rz. 4 Der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und findet nur auf Leistungsfälle (Erwerbsminderung oder Tod) Anwendung, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind. Für Altfälle ist § 245 Abs. 2 zu beachten, der weitere Möglichkeiten der vorzeitigen Wartezeiterfüllung bei Leistungsfällen vor dem 1.1.1992 enthält. § 245 Abs. 3 ergänzt § 53 Abs. 2 für Leistungsfälle vor d...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.3 Wartezeit und Berechnungsbestimmungen

Rz. 15 Nach § 50 werden die dort aufgezählten Wartezeiten in Jahren ermittelt. Für die Anrechnung auf die Wartezeit werden nach § 51 Kalendermonate herangezogen, so dass eine Umrechnung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Wartezeit für eine bestimmte Rente erfüllt ist. 12 Kalendermonate, die mit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten (§ 54) belegt sind, ergeben ein J...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

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Altersteilzeit / 1.8 Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit

Eine Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit ist im Altersteilzeitgesetz nicht vorgesehen. Im Teilzeitmodell ist sie rechtlich unproblematisch. Nach den Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit ist jedoch auch eine Unterbrechung grundsätzlich im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Fällen möglich: (nicht von vornherein geplante) betriebsbed...mehr

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Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungen für den Fall der Invalidität

Rz. 13 Das Arbeitsrecht kennt keinen eigenständigen Begriff der Invalidität. Daher wird dieser Begriff auch im Arbeitsrecht regelmäßig i.S.d. sozialversicherungsrechtlichen Definition verstanden und angewandt (BAG v. 19.4.1983 – 3 AZR 4/81, BetrAV 1984, 44 = DB 1983, 2255 = NJW 1983, 2959; BAG v. 24.6.1998 – 3 AZR 288/97, DB 1998, 1969; Reinecke, DB 2010, 2167). Soweit eine ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Leistungsansprüche

Rz. 1456 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen und berufsfördernden Rehabilitation, auf Renten nach Erreichen der Altersgrenze, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen. Dabei ist zu beachten, dass freiwillig Versicherte bestimmte Gesundheitsleistungen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Prozessuale Fragen

Rz. 169 Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 17 S. 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Rz. 170 Die dreiwöchige Klagefrist de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / j) Unterschiedliche Höchsteintritts- bzw. Aufnahmealter

Rz. 492 Eine Versorgungsordnung, die eine Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen davon abhängig macht, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Höchsteintrittsalter noch nicht überschritten war, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG v. 14.1.1986 – 3 AZR 456/84, NZA 1987, 23; Doetsch, BetrAV 1997, 28). Unzulässig ist dagegen eine Verso...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ausbildungsgeld beträgt bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab dem 1.8.2019 monatlich 117,00 EUR. Ab dem 1.8.2020 erhöht sich der Bedarfssatz auf 119,00 EUR (vgl. Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019, BGBl. I S. 1025). Eine weitere Erhöhung ab 1.8.2022 auf 126,00 EUR erf...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 2.1 Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel

Rz. 3 Gemäß Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR für COVID-19-bedingte Mehraufwendungen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021, wenn ihr Regelsatz für den Monat Mai 2021 sich nach der Regelbedarfsstufe 1, ...mehr

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Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.1 Monatlicher Sofortzuschlag

Rz. 3 Anspruch auf den Sofortzuschlag haben gemäß Abs. 1 Satz 1 Minderjährige, sofern sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) nach den Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 (Anlage zu § 28) haben. Dies sind vor allem Kinder, deren Eltern oder Elternteil Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die v. 1.4.2021 bis zum 31.5.2022 geltende Fassung der Norm sah die Zahlung einer einmaligen pauschalen Zusatzleistung von 150,00 EUR zum Ausgleich COVID-19-bedingter Aufwendungen innerhalb des begrenzten Zeitraums vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vor. Zu den COVID-19-bedingten Mehraufwendungen gehören Ausgaben für Schnelltests, für Hygieneartikel, wie etwa Desinfektionsmitt...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.7 Monatsbetrag der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 33 Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrages der Knappschaftsausgleichsleistung sind gemäß § 239 Abs. 3 Satz 3 ausschließlich die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, weil es sich um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt. Für die Feststellung und Zahlung der Leistung sind grundsätzlich die Vorschriften ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.3 Berücksichtigung des Ereignismonats

Rz. 9 Ist für den Beginn oder das Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, ist auch der Kalendermonat, in den das Ereignis fällt nach Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. So beginnt z. B. eine Ausbildungsanrechnungszeit gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten. Bei Versicherten, die im Laufe eines Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.1 Hinzuverdienstregelung bis 30.6.2017

Rz. 36 Nach § 239 Abs. 3 Satz 6 i. d. F. bis 30.6.2017 galt die Hinzuverdienstgrenze des § 34 Abs. 3 Nr. 1 (i. d. F. bis 30.6.2017) für Bezieher einer Knappschaftsausgleichsleistung entsprechend. § 96a Abs. 2 Nr. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017), der Regelungen zum Zusammentreffen von Renten wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienst zum Inhalt hatte, war somit abweich...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.3 Hinzuverdienstregelung ab 1.1.2023

Rz. 38a Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die Regelung zur Einhaltung einer Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Altersrente als Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 34 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2022) durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) aufgehoben. Darüber hinaus ist die für Renten wegen voller Erwerbsminderung einzuhaltende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen Regelungen. Rz. 2 § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.2 Hinzuverdienstregelung vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Rz. 38 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde § 239 Abs. 3 Satz 6 mit Wirkung zum 1.7.2017 wegen der Änderung des Hinzuverdienstrechts für Altersrentenbezugszeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze neu gefasst. Danach betrug die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) nunmehr 6.300,00 EU...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Berechnung von Zeiten. Unberührt hiervon bleibt die Berechnung von Fristen, die lex specialis in § 26 SGB X, §§ 187 bis 193 BGB geregelt ist. Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Nach dem sog. "Monatsprinzip" ist damit der Kalendermonat die kle...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.3 Zulässigkeit der Beitragszahlung

Rz. 4 Nach bindender (§ 39 SGB X, § 77 SGG) Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist nach Abs. 4 die Beitragszahlung zur Auffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht mehr zulässig , wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wegen der Änderung zur Versicherungsfreiheit in § 5 Abs. 4 Nr. 1 und entsprechend zur freiwilligen Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.1 Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Splittingzuwachs

Rz. 55 Gemäß § 52 Abs. 1a wird dem Ehegatten/Lebenspartner, der nach bestandskräftiger Durchführung eines Rentensplittings (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) einen Splittingzuwachs i. S. v. § 120a Abs. 8 erhalten hat, auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte aus dem Splittingzuwachs durch die Zahl 0,0313 geteilt werden. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.1 Berechnung von Geldbeträgen

Rz. 3 Geldbeträge werden nach § 123 Abs. 1 grundsätzlich auf 2 Dezimalstellen berechnet. Hinsichtlich der Rundung ist § 121 Abs. 2 in diesen Fällen insoweit anzuwenden, als ggf. die 2. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 3. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Die in § 123 Abs. 1 enthaltene Regelung zur Berechnung von Geldbeträgen gilt grundsätzlich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.2 Berechnung von Jahreszeiträumen

Rz. 7 Ein Zeitraum, der nach Jahren bestimmt ist, umfasst für jedes zu berücksichtigende Jahr 12 Kalendermonate (Abs. 2 Satz 1); dabei müssen die jeweiligen Zeiten nicht zusammenhängend verlaufen. Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 findet insbesondere Anwendung bei der Prüfung von Wartezeiten für Rentenansprüche oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. bei Prüfung der allgemeinen Wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.1 Anpassungsgeldbezugszeiten für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus

Rz. 9 Zeiten des Bezuges von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus sind nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt sowohl für Anpassungsgeldbezugszeiten ab 1.1.1992 als auch für solche, die vor diesem Zeitpunkt zurückgelegt worden sind. Anpassungsgeld i. S. v. Abs. 1 Nr. 1 ist eine Leistung zur wirtschaftlichen Absicherun...mehr