Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. BFH v. 21.6.2017 – V R 51/16

Vorlage: Der BFH, der über die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied nicht direkt, sondern legte dem EuGH zunächst einige Fragen zur Sollbesteuerung vor.[12] Leistung vollständig erbracht, aber Entgelt nicht vereinnahmt: Er ging zwar – das ist für das weitere Verständnis von grundlegender Bedeutung – ebenso wie das FG da...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Auswirkungen auf gestreckte Entgelte (Ratenzahlungen)

Entstehen von Steuertatbestand und Steueranspruch: Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sich aus dem EuGH-Urteil ergab, bei allen Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass gäben, entstünden der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich diese Zahlungen bezögen[32] (wobei es der EuGH vermied, dazu Stellung zu nehmen, w...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Minderung der Bemessungsgrundlage

Nichterfüllung einer bestehenden Forderung: Zur zweiten Frage des BFH stellte der Gerichtshof fest, die Nichtbezahlung einer Gegenleistung i.S.v. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL betreffe die Fälle, in denen der Leistungsempfänger eine Forderung nicht oder nur teilweise erfülle, die nach dem mit dem Leistenden geschlossenen Vertrag gegen ihn bestehe.[51] Keine Nichterfüllung vor Fäl...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Pflicht zur Vorfinanzierung

Zahlung der Steuer unabhängig von Vereinnahmung des Entgelts: Das eigentliche Problem – dass nämlich Steuerpflichtige damit die Steuer evtl. über längere Zeiträume vorfinanzieren müssen – handelte der Gerichtshof in den Antworten auf beide Vorlagefragen relativ kurz ab. Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer bestehe, wenn Unternehmer Umsätze steuerpflichtig erbrächten und zw...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: Alles wieder beim Alten? (USTB 2022, Heft 2, S. 47)

Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strik...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / II. Vorgeschichte

Bevor die Konsequenzen des Urteils vom 28.10.2021 aufgezeigt werden, soll kurz dargestellt werden, wie die Sollbesteuerung in früheren Entscheidungen der deutschen FG sowie des EuGH beurteilt worden ist. 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12 Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpf...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strikte Anwendung des Sollbesteuerungsprinzips in manchen Konstellationen mit sich bringt...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18

Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (Streit-)Jahr 2012 eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung an Y erbrachte. X und Y hatten vereinbart, dass das Honorar i.H.v. EUR 1 Mio. zzgl. Mehrwertsteuer in fünf Teilbeträgen von jeweils EUR 200t zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden sollte. Die Teilbeträge waren in einem...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / VII. Fazit

Besteuerung im Leistungszeitpunkt: Im Bereich der Sollbesteuerung müssen Unternehmer ihre Leistungen auch künftig im Leistungszeitpunkt auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern, wobei Beträge, deren Zahlung noch vom Eintritt einer Bedingung abhängt, (noch) nicht zum Entgelt gehören. Fälligkeit unbeachtlich: Unerheblich ist grundsätzlich, wann das Entgelt fällig i...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Vermeidung durch vertragliche Regelungen

Liquiditätsneutraler Ausgleich: Will der Leistende im Fall der Ratenzahlung die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer vermeiden, kann er mit dem Leistungsempfänger vereinbaren, dass dieser zunächst (unabhängig davon, wann die [Netto-]Raten zu entrichten sind) den vollen Umsatzsteuerbetrag an den Leistenden entrichtet.[63] Der Leistungsempfänger kann, wenn er zum Vorsteuerabzug be...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.3 Ausländische Gesellschaften

Rz. 63 Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland der GewSt-Pflicht unterliegen, wenn sie im Inland eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Betriebsstätte ausübt. Eine Gesellschaft ist als ausländisch zu qualifizieren, wenn sie nach ausländischem Recht gegründet worden ist. Auch wenn eine ausländische Gesellschaft nach dem Typenvergleich aus deutscher Sicht...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.9 Artikel 260 AEUV – Folgepflicht der Mitgliedstaaten aus EuGH-Urteilen

Rz. 14 Nach Art. 260 Abs. 1 AEUV müssen die Mitgliedstaaten bei durch den EuGH festgestellten Vertragsverstößen die entsprechenden innerstaatlichen Gesetzes- oder Verwaltungsmaßnahmen ergreifen, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden. So war z. B. § 25 Abs. 2 UStG aufgrund des EuGH-Urteils v. 27.10.1992[1] geändert worden, mit der Maßgabe, dass eine Reiseleistung nur steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.11.2 Richtlinie

Rz. 19 Eine Richtlinie ist nach Art. 288 Abs. 3 AEUV für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, lässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel zu ihrer Umsetzung in nationales Recht. Anders als die Verordnung muss eine Richtlinie somit in innerstaatliches Recht transformiert werden, um rechtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.5 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Rz. 302 Nach Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie in den nationalen Vorschriften vorgesehen waren. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht keine neuen Vorsteuerausschlüsse mehr einführen durften (sog. stand-still-Klausel). E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.7 Artikel 258 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch die Kommission

Rz. 12 Art. 258 AEUV verschafft der EU-Kommission, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV für die Anwendung der Verträge und der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen zu sorgen hat, das Recht und die Pflicht, bei Verstößen der Mitgliedstaaten entsprechende Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ist die Kommission der Auffassung, ein Mitgliedstaat verhalte sich nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.3 Artikel 110 AEUV – Diskriminierungsverbot

Rz. 6 Art. 110 AEUV verbietet die diskriminierende Belastung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten mit Abgaben. Nach Art. 110 Abs. 1 AEUV dürfen die Mitgliedstaaten auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art erheben, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar belastet sind. Nach Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.10 Artikel 267 AEUV – Vorabentscheidungsverfahren

Rz. 15 Art. 267 AEUV regelt die sog. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. An diesen Verfahren zeigt sich unmittelbar die Bedeutung des Unionsrechts für das entsprechende innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten. Nach Art. 267 Abs. 2 AEUV sind die Instanzgerichte der Mitgliedstaaten (z. B. deutsche Finanzgerichte) berechtigt, den EuGH um Vorabentscheidung zur Auslegung un...mehr