Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt

Rz. 472 Durch folgende Rechtsakte war die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt auf eine neue Grundlage gestellt worden: Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 [1]; Richtlinie 2003/93/EG.[2] Rz. 473 Die Verordnung (in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht) war am 1.1.2004 und die Richtlinie am 15.10.2003 in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.8 Artikel 259 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch einen Mitgliedstaat

Rz. 13 Nach Art. 259 Abs. 1 AEUV kann – wie die EU-Kommission nach Art. 258 AEUV – auch jeder Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, ein anderer Mitgliedstaat verhalte sich vertragswidrig. Bevor der Mitgliedstaat Klage vor dem EuGH erhebt, muss er die EU-Kommission mit der Sache befassen.[1] Die EU-Kommission erlässt gegenüber den beteiligten Staaten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.1 Steuersätze

Rz. 379 Die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Steuersätze finden sich in Art. 109ff. MwStSystRL. Sie gelten für die Zeit der in Art. 402 geregelten Geltungsdauer der Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs. Es obliegt jedem Mitgliedstaat die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum 31.12.1992 ein ermäßigter Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Einfuhr

Rz. 159 Nach Art. 60 MwStSystRL erfolgt eine Einfuhr in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sich der Gegenstand zu dem Zeitpunkt seines Verbringens in die Gemeinschaft befindet. Art. 61 MwStSystRL regelt den Ort der Einfuhr von Gegenständen, die sich nicht im freien Verkehr befinden. Die Bezugnahme in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL auf "ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Richtlinienvorschlag: Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die EU-Kommission

Rz. 1171 Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Mehrwertsteuer-Ausschuss

Rz. 390 Der Mehrwertsteuer-Ausschuss nach Art. 398 MwStSystRL besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Auslegung geltenden Unionsrechts auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats sowie der Durchführung von Konsultationsverfahren. Der Ausschuss ist ein beratendes Gremium, das die Regelungen der MwStS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.3 Beibehaltung von Besteuerungen

Rz. 382 Nach Art. 370 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil A der Richtlinie aufgeführten Umsätze, die grundsätzlich zu befreien wären, weiterhin besteuern. Die Liste in Anhang X Teil A war durch die 18. EG-Richtlinie bereits gekürzt worden. Mitgliedstaaten, die in Art. 370 MwStSystRL genannte Umsätze am 1.1.1978 besteuerten, dürfen die Steuerpflicht jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.4 Einfuhren

Rz. 139 Mit der Einrichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 und der damit verbundenen Beseitigung der Steuergrenzen musste die Besteuerung bei der Einfuhr im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Art. 30 MwStSystRL regelt nunmehr, dass die Einfuhr eines Gegenstands vorliegt, wenn eine Drittlandsware, die sich zollrechtlich nicht im freien Verkehr befindet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.5 Artikel 114 AEUV – Angleichung der Rechtsvorschriften

Rz. 10 Nach Art. 114 Abs. 1 AEUV erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV) und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Übergangsregelungen

Rz. 378 Die Art. 109ff. und 370ff. MwStSystRL ermächtigen die Mitgliedstaaten, für verschiedene Übergangsfristen von den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie abweichende innerstaatliche Regelungen beizubehalten. Diese Übergangsbestimmungen beziehen sich auf abweichende Steuersätze, Steuerbefreiungen, wo die Richtlinie eine Besteuerung vorsieht und Besteuerungen, wo die Ri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum

Leitsatz 1. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. 2. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall (Abschn. 15a.2 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. Nach § 15 UStG, in seiner Auslegung durch die Rspr. des EuGH, ist der Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 141 Berichtigungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Er ist vom Gesetzgeber – zur Vermeidung praktischer Schwierigkeiten – in ­Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL) typisiert worden und beträgt entweder fünf (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) oder zehn (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG) volle Jahre, s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG).[2] Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR je Stunde. Zum 1.7.2022 steigt er planmäßig auf 10,45 EUR.[3] Wesentliche Inhalte In be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Kanzlei des Steuerberaters ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungsschutzregelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen eines Istversteuerers an einen anderen Istversteuerer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg[1] ging es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Istversteuerer. Das FG hatte dem EuGH folgende Fragen gestellt: Steht Art. 167 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2 Überwachung der Compliance-Regelungen und Feststellung von Verstößen

Die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regeln ist nicht ausreichend, um eine funktionierende effektive Compliance-Struktur im Unternehmen zu etablieren. Die implementierten Regeln müssen vielmehr auch effektiv durchgesetzt werden. Dazu bedarf es einer weitläufigen Überwachung der Einhaltung der Compliance-Regelungen im Unternehmen sowohl gegenüber den Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen wie auch die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer vollzieht sich in der Umsatzsteuer nach anderen Grundsätzen als im Ertragsteuerrecht. Während im Ertragsteuerrecht Lenkungsfunktionen zulässig sind, können im unionsgeprägten Umsatzsteuerrecht Subventions- oder Lenkungswirkungen nicht umgesetzt werden. Die Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wesen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerkarussell: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Bösgläubigkeit des Erwerbers

Leitsatz Wusste der Erwerber oder hätte er wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an Lieferungen mit Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, ist der Erwerber als ein an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen. Insoweit kann das Finanzamt vom Erwerber aber nicht generell eine Prüfung verlangen, ob der Rechnungsaussteller Unternehmer ist, der die fraglichen Gegenständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr