Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten

Da das Vorsteuer-Vergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geltend ge...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

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Kleinunternehmer / 7.1 Inländische Kleinunternehmer im EU-Ausland

Im Inland ansässige Unternehmer[1] können für Leistungen, die sie in anderen Mitgliedstaaten ausführen, nach den dort national geltenden Regelungen die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wichtig Nationale Vorgaben müssen beachtet werden Ob – und unter welchen Bedingungen – in einem anderen Mitgliedstaat die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch genommen werden k...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1 Verfahren für EU-Unternehmer

2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz...mehr

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Kleinunternehmer / 7 Kleinunternehmereigenschaft bei EU-grenzüberschreitenden Leistungen (ab 2025)

Bis zum 31.12.2024 können nur inländische Unternehmer in Deutschland als Kleinunternehmer tätig werden. Entsprechend sind Leistungen, die deutsche Unternehmer im Ausland ausführen, dort nach den allgemeinen Vorschriften der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Ab dem 1.1.2025 wird aber im europäischen Binnenmarkt eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung umgesetzt[1], na...mehr

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Vorsteuervergütung / 2 Vergütungsverfahren für den Bereich der EU

2.1 Ausgangslage Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vo...mehr

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Kleinunternehmer / 7.2 EU-ausländische Unternehmer im Inland

Wichtig Keine Anwendung für Drittlandsunternehmer Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet können auch ab 2025 im Inland die Kleinunternehmerbesteuerung nicht in Anspruch nehmen und müssen ggf. im Inland ausgeführte Umsätze nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung unterwerfen. Ab dem 1.1.2025 können auch Unternehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, die Kle...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Vorsteuervergütung / 4.2 One-Stop-Shop für EU-Unternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Inland als Steuerschuldner ausschließlich TRE-Leistungen an im Inland ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens geltend machen. Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Vorsteuervergütung / Zusammenfassung

Begriff In der Europäischen Union (und in einigen Drittstaaten) können Unternehmer für ihnen dort entstandene Kosten unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung der Umsatzsteuer verlangen (sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren). In der EU ansässige Unternehmer, die mit Umsatzsteuern anderer Mitgliedstaaten belastet sind, können ihre Erstattungsanträge nur elektronisch e...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.6 Brexit

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach VK galten bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Grundsätzlich ist das VK für umsatzsteuerrechtliche Zwecke ab 1.1.2021 als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG ...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.5 One-Stop-Shop nach § 18j UStG für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein Unternehmer, der nach dem 30.6.2021 Lieferungen nach: § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ( fiktive warenbewegte Lieferung eines Online-Marktplatzbetreibers ) innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt oder in der EU ansässig ist und nach dem 30.6.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 Mit der erstmaligen Einführung eines Nullsteuersatzes in das deutsche USt-Recht macht Deutschland von den neuen Möglichkeiten Gebrauch, die das Unionsrecht den EU-Mitgliedstaaten ab dem 6.4.2022 aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] einräumt (vgl. im Einzelnen § 12 UStG Rz. 106i f.). Nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL i. ...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.3 One-Stop-Shop für Inlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im Inland ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließlich TRE-Leistungen an in diesem EU-Mitgliedstaat ansässige Nichtunternehmer erbringen, für die sie dort die USt schulden und USt-Erklärungen abzugeben haben, und von dem Wahlrecht nach § 18h Abs. 1 UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge in dem anderen EU-Mitgliedstaat nu...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.4 One-Stop-Shop nach § 18i UStG für Drittlandsunternehmer mit sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringt, kann sich unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst zu werden und an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG teilzunehmen (sog. One-Stop-Shop (OSS)...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.6 One-Stop-Shop nach § 18k UStG für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ab dem 1.7.2021

Vergleichbares gilt nach Abschn. 18k.1 Abs. 8 UStAE für Unternehmer, die nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die sie dort die Steuer schulden und Umsatzsteuererklärungen abzugeben haben und die sich dafür entsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

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Vorsteuervergütung / 1 Überblick

Das Verfahren der Vorsteuervergütung unterscheidet sich je nachdem, ob die Umsatzsteuer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat (der die Vorsteuer vergütet, z. B. Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich) angefallen ist (siehe Schaubild). Der nachfolgende Beitrag zeigt im Wesentlichen die Grundzüge des Vergütungsverfahrens in der EU aus der Sicht eines deu...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.3 Vergütungsverfahren

Antragstellung Der im übrigen EU-Ausland ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle seines Ansässigkeitsstaats beim BZSt (in Deutschland ausschließlich zuständige Vergütungsstelle für EU-Unternehmer) den Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellen. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in de...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.5 Erstellen des Vergütungsantrags

Anträge auf Vorsteuervergütung von Unternehmern aus dem EU-Ausland können nur im jeweiligen Ansässigkeitsstaat des Unternehmers eingereicht werden. Seit dem 1.1.2010 ist ausschließlich das von dem jeweiligen Sitzstaat des antragstellenden Unternehmers bereitgestellte Portal zu nutzen. In sog. Preferences regeln die Mitgliedstaaten bestimmte nationale Besonderheiten im Antrags...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.7 Auswirkungen des Brexit

Die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ist unmittelbar vom Brexit betroffen. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der EU ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Zwischen der EU und dem VK wurden Übergangsregelungen vereinbart. Danach galten die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach dem VK noch bis zum 31.3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (zu § 196 AO)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte zuletzt im November 2019 den Vordruck zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Vordruckmuster USt 7 A) im Zusammenhang mit den geänderten Hinweisen zur DSGVO neu veröffentlicht. Jetzt hat sie den Vordruck überarbeitet, der in der überarbeiteten Fassung spätestens ab Veröffentlichung im BStBl I[1] zu verwenden ist. Die Überarbeitung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 4.1 One-Stop-Shop für Drittlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (sog. TRE-Leistungen) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung...mehr

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Leasingunternehmen / 4.5 Cross-border-Leasing

Grenzüberschreitende Leasing-Fälle können abweichend von den allgemeinen Grundsätzen behandelt werden. Erfolgt in diesen Fällen die Zuordnung des Leasing-Gegenstands aufgrund des Rechts eines anderen EU-Mitgliedstaates ausnahmsweise bei dem im Inland ansässigen Vertragspartner, muss das Finanzamt dieser Zuordnung des Leasing-Gegenstands folgen. Wurde der Leasing-Gegenstand d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.6 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Praxis-Beispiel Keine Vergütung Ein belgischer Arzt besucht 2023 einen Ärztekongress in Deutschland. Er nimmt mit Vorsteuern belastete Verpflegungsaufwendungen un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.5.4 Sprachkurs in Südamerika gilt als außergewöhnlich

Die Teilnahme an einem Sprachkurs in spanischer Sprache in Südamerika ist außergewöhnlich.[1] Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Teilnehmer die Reisekosten auch aus privaten Erwägungen auf sich genommen hat. Der touristische Wert des Aufenthalts am Ort des Sprachkurses darf nicht unbeachtet bleiben. Anders als bei sonstigen Reisen, die der Fortbildung dienen, besteht ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.3 Unterschrift durch Bevollmächtigten

Nach dem EuGH-Urteil vom 3.12.2009[1] bedarf es für Erstattungsanträge von EU-Unternehmern keiner vom Unternehmer selbst geleisteten eigenhändigen Unterschrift. Diese kann auch von einem bevollmächtigten Vertreter stammen. Für das Erstattungsverfahren nach der 13. EG-Richtlinie hat das EuGH-Urteil grundsätzlich keine Bedeutung. Die 13. EG-Richtlinie sieht (anders als die 8. ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.5 Frist zur Antragstellung

Nach Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG sind Erstattungsanträge von EU-Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen.[1] Die Frist für Antragstellungen von EU-Unternehmern (binnen 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist) ist eine Ausschlussfrist[2], bei deren Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen S...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.5 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für die "norma...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2 Regelungen der 13. EG-Richtlinie

1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatz...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.6 Nichtansässigkeit des antragstellenden Unternehmers im Erstattungsstaat

Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" für die ...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4 Erstattungsverfahren

2.4.1 Verfahren beim BZSt Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ein zum Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.4.2 Verfahren im Erstattungsstaat

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüg­lich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis. Er teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Ein­gang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird. Praxis-Tipp Anforderung zusätzlicher Informationen Ist der Erstattungsstaat der Auffassung, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1 Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG

1.1.1 Erstattungsgrundlage Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.3 Verfahren im Erstattungsstaat

Der Erstattungsstaat setzt den in Deutschland ansässigen Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis. Er teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Eingang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird. Ist der Erstattungsstaat der Auffassung, dass er nicht über alle relev...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.1 Ausgangslage

Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vor Ort Ersatzteil...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.4 Bearbeitung des Antrags

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis.[1] Der Erstattungsstaat teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Eingang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird.[2] Ist der Mitgliedstaat der Erstattung der Auffassung, dass er nicht über ...mehr

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Kleinunternehmer / 1 Anwendungsbereich

Die Unternehmereigenschaft ist grundsätzlich unabhängig vom Umfang der ausgeführten Umsätze. Das Umsatzsteuergesetz sieht aber für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung dahingehend vor, dass die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Der Kleinunternehmer darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer geso...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.2 Ermittlung des Erstattungsbetrags

Art. 6 der RL 2008/9/EG regelt die Ermittlung des Erstattungsbetrags. Grundvoraussetzung für eine Erstattung im Erstattungsstaat ist, dass der Antragsteller Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.[1] Bewirkt der Antragsteller in seinem Ansässigkeitsstaat sowohl Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug be...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.2 Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Verwaltung

Nach dem EuGH-Urteil vom 28.6.2007[1] ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. Art. 1 Nr. 1 der 13. EG-Richtlinie der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Der Sitz wird in einem solchen Fall von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst,...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.5.2 Touristische Aspekte – kein steuerlicher Abzug

Sprachkurse im Ausland wurden in der Vergangenheit steuerlich anerkannt, wenn sie im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU stattgefunden haben. Das Erlernen einer Sprache in dem Land, in dem diese gesprochen wird, ist regelmäßig effizienter. Das ist der Grund, warum der BFH entschieden hat, dass es keine Rolle spielt, in welchem Land der Sprachkurs stattfindet.[1] Bei de...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.2 Vergütungszeitraum/Mindestbeträge

Der Vergütungszeitraum muss mindestens 3 aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kalenderjahr umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kalenderjahrs können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. In den Vergütungsantrag für v.g. Zeiträum...mehr