Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 9 Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Rz. 74 Gemäß § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland grundsätzlich in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mitt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.3 Versicherungsunternehmen i. S. d. § 341 Abs. 2 Satz 2 HGB (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 55 Nach der Vorgabe von § 20 Abs. 2 Satz 3 KStG haben Niederlassungen der Versicherungsunternehmen i. S. d. § 341 Abs. 2 Satz 2 HGB (Rz. 56) für Zwecke des Satz 1 (Rz. 47ff.) und des Satz 2 (Rz. 50f.) die aufgrund des § 55a VAG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erlassene Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (Rz. 57) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.3 Tätigkeit im Ausland (lit. d)

Rz. 77 Gem. § 138d Abs. 2 S. 1 lit. d) AO muss mindestens einer der Beteiligten in einem anderen Land als seinem Ansässigkeitsstaat einer Tätigkeit nachgehen. Zur Definition eines Beteiligten vgl. Rz. 61ff. Rz. 78 Zur Definition des Steuerhoheitsgebiets s. o. Rz. 69ff. Rz. 79 Eine Tätigkeit kann dem Wortlaut nach jedes Verhalten sein. Allerdings schränkt die Finanzverwaltung d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 20 § 20 KStG ist bei Versicherungsunternehmen (Rz. 22) anzuwenden. Die Vorschrift selbst formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, bezieht sich aber sachlich auf die versicherungstechnischen Rückstellungen i. S. d. § 341g und § 341h HGB. Aus diesem Grund entspricht der persönliche Anwendungsbereich zwangsläufig der zugehörigen Anwendungsregelung in § 341 HGB .[1] ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erstattung von KapErtrSt (§ 32 Abs. 5 KStG) an EU-Gesellschaft, deren einzige Anteilseignerin eine Drittstaatengesellschaft ist

Im Lichte der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) ist § 50d Abs. 3 EStG (2012) dahingehend geltungserhaltend zu reduzieren, dass dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis über einen mangelnden Rechtsmissbrauch eröffnet ist. Ein zu Unrecht nach § 50d Abs. 3 EStG versagter KapErtrSt-Erstattungsanspruch ist zu verzinsen. Der Anspruch,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Folgen des "Hornbach-Urteils" für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit von § 1 AStG 2003

Streitig ist die Hinzurechnung von Haftungsvergütungen nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16.5.2003 (BGBl. I 2003, 660; im Folgenden: AStG 2003). Im Hinblick auf das Urteil des EuGH v. 31.5.2018 – C-382/16 (Hornbach-Baumarkt-AG gegen Finanzamt Landau), GmbHR 2018, 746 = GmbH-StB 2018, 273 (Böing / Dokholian...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Abziehbarkeit von Spenden an gemeinnützige italienische Stiftung

Streitig ist, ob Spenden einer GmbH an eine in Italien ansässige gemeinnützige Stiftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG steuerlich abziehbar sind. Das FG entschied: Spenden an eine in einem Mitgliedstaat der EU ansässige Stiftung sind nur dann als solche gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c) KStG abziehbar, wenn die Stiftung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erstattung von KapErtrSt auf Dividenden aus Kapitalanlagen einer belgischen Lebensversicherungsgesellschaft

§ 8b Abs. 8 KStG sieht vor, dass der Grundsatz des § 8b Abs. 1 KStG, wonach Dividenden bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben, nicht für Anteile gilt, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung des § 8b Abs. 8 KStG ist nicht mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, soweit bei gebietsfrem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 283 Nach § 22 Abs. 2 S. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, wenn die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt.[1] Rz. 283a Nach § 22 Abs. 8 UmwStG soll allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nicht dazu führ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 189 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns, wenn entweder der Einbringende selbst oder im Fall einer Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG die Voraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt. Rz. 190 Da es sich bei der im Rahmen einer We...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3 Europarechtswidrige Ausnahmen nach § 17 Abs. 5 KSchG

Rz. 68 Nach § 17 Abs. 5 KSchG sind vom Anwendungsbereich explizit ausgenommen die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs (Nr. 1, z. B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand), die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesamtheit berufene Person (Nr. 2, z. B. Gesellschafter einer OHG; Partner einer P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.4 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 250 Bei der übernehmenden Gesellschaft muss es sich gem. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UmwStG im Einbringungszeitpunkt um eine EU- bzw. EWR-Gesellschaft gehandelt haben. Da § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG dazu keine weiteren Einschränkungen macht, kann es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II auch kommen, wenn die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die ü...mehr

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Rückengerechtes Verhalten a... / 2 Heben und Tragen

Das Heben und Tragen von Lasten (insbesondere schwerer Lasten) zählt zu den Belastungsarten, auf die der menschliche Körper gewöhnlich nur unzureichend vorbereitet ist. Dementsprechend können Hebe- und Tragearbeiten auch zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen, die sich wiederum in Form von Rückenbeschwerden äußern können. Aus diesem G...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften haben ihre Vorläufer in der Demobilmachungs- und der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951.[1] Die heutige Fassung dient dazu, die Vorgaben der sog. "Massenentlassungsrichtlinie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Focus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Die Zukunft der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 48 Mittelfristig ist die unionsweite Abschaffung der Regelung der Verpflichtung zur Einreichung einer ZM mit der Einführung einer zwingenden elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zwischen Unternehmern in der Europäischen Union geplant. Wenn sämtliche Daten über grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der Europäischen Union ohnehin digital ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sonderfragen zum Brexit und die Zusammenfassende Meldung

Rz. 99 MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach haben Unternehmer ...mehr

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E-Mobilität: Die private La... / 6 Brandschutz

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen sind seit 2015 EU-weit nach UNECE NR 100 geregelt. Nach Einschätzung des Deutschen Feuerwehrverband (2018) gehen von zertifizierten Elektrofahrzeugen weitestgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Zertifizierte Ladeeinrichtungen auf Einstellplätzen in Garagen zählen dabei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Lieferung i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 80 Gemäß § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sind in der ZM auch Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG anzugeben. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 1 UStG, bei denen die Steuer für eine Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet wird. Hierbei hat der "mittlere" Unternehmer in diesem Dreiecksgeschäft die ZM be...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 3.1 Akteure

Akteure im Arbeitsschutz sind v. a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsarzt sowie Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Aufsichtsbehörden.[1] Abb. 2: Akteure im BGM Wichtig Betreuungsmodelle Die Art der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Für Kleinstunternehmen (≤ 10 Beschäftigte)[2] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Zeitpunkt der Erfassung (§ 18a Abs. 8 UStG)

Rz. 144 Von besonderer Bedeutung für einen effektiven Informationsabgleich innerhalb der Staaten der EU ist die zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zu einer konkreten ZM. Ein zutreffender Abgleich solcher Leistungen über die Grenzen verschiedener Mitgliedstaaten hinweg ist nur möglich, wenn diese Daten nach einheitlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 160 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG sanktioniert die fehlende, verspätete oder unrichtige Angabe sowie die fehlende oder verspätete Berichtigung einer ZM. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG der Nr. 1 und 2 und 4 bis 7 kann nach dem Abs. 3 dieser Vorschrift mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Der Tatbestand...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 3.1 Leitlinien für ein erfolgreiches BGM nach der Luxemburger Deklaration

Die Luxemburger Deklaration der EU für betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Erklärung der Mitglieder des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung, die 1997 anlässlich eines Treffens in Luxemburg zu den Zielen und Inhalten betrieblicher Gesundheitsförderung verfasst wurde. BGF, nach dem Verständnis der Deklaration, soll nicht nur auf das Verhalten d...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.1 Anforderungsniveau

Der von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude-Standard (= Fast-Nullenergiehaus) wurde für Neubauten ab 2021 eingeführt. Seit 1.1.2024 darf der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäud...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.3 Störung von Kundenbeziehungen

Kann ein bestreikter Arbeitgeber wegen des Streiks Kundenverträge nicht erfüllen, ist wegen der Rechtsfolge nach der Art des von ihm Geschuldeten zu unterscheiden: Schuldet er einen Gegenstand der Gattung nach, bleibt er verpflichtet, ihn zu liefern. Er muss ihn notfalls anderweitig beschaffen. Er haftet nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Verzuges...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.2 Auch Betriebsvermögen innerhalb der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt

Auch in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenes Betriebsvermögen wird von den unter Tz. 2.4.1.1 aufgeführten Vergünstigungen erfasst.[1] Hinweis Vermögen in Drittstaaten Der Erwerb ausländischen Betriebsvermögens in Drittstaaten ist nicht begünstigt. Das Gleiche gilt auch für das Betriebsvermögen von Gewerbebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.6 Ausschluss des Progressionsvorbehalts bei nach DBA steuerfreien Einkünften aus EU- und EWR-Staaten

Rz. 63 Durch G. v. 19.12.2008[1] wurde durch Anfügung der S. 2 und 3 in § 32b Abs. 1 EStG der positive und negative Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus EU- und EWR-Staaten ab Vz 2008 ausgeschlossen. Dies steht im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2a EStG.[2] Die Regelung des § 2a EStG, wonach bestimmte negative Einkünfte im Inland nicht, auch nicht im Wege des negati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.3 Familienheim: Erwerb von Todes wegen (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von Todeswegen steuerfrei. Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Es sind dabei die Voraussetzungen in R E 13.3 Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.2 Familienheim: Zuwendung unter Lebenden (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bleibt die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Dabei stellt ein Familienheim ein bebautes Grundstück dar, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.4 Familienheim: Erwerb durch Kinder

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch Kinder steuerfrei. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenem Familienheim.[1] Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr