Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.1 Entgelt

Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Verwertungsrechte

Rz. 58 Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Dabei wird zwischen der Verwertung in körperlicher Form und der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlicher Form unterschieden. Das Recht der Verwertung eines Werks in körperlicher Form umfasst nach § 15 Abs. 1 UrhG insbes.: das Vervielfältigungsrecht [1]; dieses ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maler und Lackierer (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Maler und Lackierer sind zuständig für die Herstellung und Lagerung von Farben, Lacken, Klebstoffen und sonstigen flüssigen Beschichtungsstoffen, aber auch für deren Bereitstellung, Auftrag und Trocknung. Sie beraten die Kunden über die Farbauswahl, die Menge der Arbeitsstoffe, die erforderliche Arbeitszeit sowie über ggf. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und ähnliche Umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 133 Die vom Gesetzgeber von Anfang an in § 9 UStG vorgesehene Möglichkeit, gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsleistungen und ähnliche Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, hat wohl die größte praktische Bedeutung bei der Anwendung des § 9 UStG. Ob sich wirtschaftlich die Behandlung von gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Umsätzen als steuerpflichtig lohnt, mus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.2 Zugelassene Verteidiger

Rz. 20 Der Kreis der möglichen Wahlverteidiger wird durch die gesetzlichen Regelungen eingeschränkt. Etwaige Handlungen oder Erklärungen von Personen, die diesem Kreis nicht angehören, sind wirkungslos. Rz. 21 Es kann nur eine natürliche Person zum Verteidiger bestellt werden, nicht aber eine juristische Person.[1] Die Bevollmächtigung einer Anwaltsgemeinschaft (Sozietät, Par...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind

Rz. 117 Der Linienverkehr mit Omnibussen kann unter die Steuerermäßigung fallen.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Omnibus im Inland oder im Ausland (EU-Ausland oder Drittland) zugelassen ist oder wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Nichtbegünstigt ist jeglicher Gelegenheitsverkehr, zu dem insbesondere der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen gehört. Rz. 118 Der Gelegenheitsverk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 314 Führt ein Arbeitgeber gegenüber seinem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung aus, kann dies grundsätzlich im Rahmen der folgenden Umsätze erfolgen: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt ohne Gegenleistung durch das Personal, aber im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.[1] Diese Leistung ist nicht steuerbar. Die Leistung des Arbeitgebers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Vergütungszeitraum

Rz. 120 Vergütungszeitraum ist gem. § 60 S. 1 UStDV [1] nach Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten bis zu höchstens einem Kj. Der Vergütungszeitraum kann gem. § 60 S. 2 UStDV weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In einem solchen Fall können die Monate Novembe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Rahmen des Unternehmens

Rz. 44 Voraussetzung für einen in den Anwendungsbereich des UStG fallenden Vorgang ist aber nicht nur, dass ein Unternehmer handelt, es muss auch "im Rahmen seines Unternehmens" tätig werden. Der Rahmen des Unternehmens ist dabei nicht genauer umschrieben und ergibt sich auch nicht aus anderen Normen des UStG. § 2 Abs. 1 S. 2 UStG umschreibt zwar, dass das Unternehmen die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 1 Entstehungsgeschichte

Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist seit 1957 in den Europäischen Verträgen (vgl. Art. 157 AEUV) verankert. Männer und Frauen sollen in der EU bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Im Jahr 2006 wurden mehrere Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter in Arbeits- und Beschäftigungsfragen in der Richtlinie 2006/54/EG unter dem Eindr...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 3. Keine Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer

In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (LSt) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht – wie andere Unternehmer – an das Finanzamt (FA) abführen.[11] Beachten Sie: Dieser sog. Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern – unabhängig von der Gesellschaftsform – zugute. Folgende V...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 8 Aufkommensberechtigung bei steuerlichen Nebenleistungen (Abs. 5)

Rz. 86 Abs. 5 regelt die Aufkommensberechtigung für die in Abs. 4 aufgeführten steuerlichen Nebenleistungen. § 3 Abs. 5 S. 4 AO wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] angepasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 5 Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält Regelungen für das Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie gilt für alle Stoffe und Zubereitungen, die ein oder mehrere der in §§ 2, 3 GefStoffV abschließend aufgezählten 15 Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen (u. a. explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder lei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 7 Steuerliche Nebenleistungen (Abs. 4)

Rz. 81 § 3 Abs. 4 AO enthält eine Legaldefinition der in zahlreichen Vorschriften genannten "steuerlichen Nebenleistungen".[1] Die Aufzählung der steuerlichen Nebenleistungen ist mehrfach erweitert und durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[2] im Interesse der Übersichtlichkeit klarer strukturiert worden. Eine materielle Änderung ist dami...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. Einbezug des nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinns in die Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer/Personengesellschaft: Bei einem Einzelunternehmer fließt der so errechnete Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Berechnung seiner individuellen Einkommensteuerschuld ein. Bei einer Personengesellschaft wird der errechnete Gewinn hingegen den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugerechnet und anschließend der Einkomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / Zusammenfassung

Am 6.6.2023 ist die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Sie bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3 Verletzung der inneren Ermessensgrenze

Rz. 39 Hat die Finanzbehörde die äußere Ermessensgrenze eingehalten, also das Vorhandensein eines Ermessensspielraums erkannt und eine vom Gesetz gedeckte Rechtsfolge gewählt, so kann trotz Einhaltung der äußeren Ermessensgrenze ein fehlerhafter Ermessensgebrauch durch Verletzung der inneren Ermessensgrenze (auch sog. Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch) gegeben s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unredliche Steuervorteile b... / V. Fazit

Der vorstehende Beitrag fußt in wesentlichen Teilen auf einem aktuellen Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema "Besonderheiten bei der Besteuerung deutscher Reeder". Der Bericht befasst sich insoweit mit den steuerlichen Vorteilen, die deutsche Reeder im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen haben. Es werden spezifische Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2 Einzelne Rechtsnormen

Rz. 4 Rechtsnormen und damit Gesetz i. S. d. AO und der Einzelsteuergesetze sind zunächst als geschriebene Rechtsnormen: das GG, völkerrechtliche Normen, das EU-Recht, die Steuergesetze und andere Gesetze im formellen Sinn des Bundes und der Länder, die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern, die Landesverfassungen, die autonomen Satzungen. Daneben sind ungeschriebene Rechtsnormen:...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus g...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.3 Bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten

Für eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz sollen folgende Maßnahmen sorgen: a) Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16) Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung erhalten. Wie in europarechtlichen Rechtssetzungen üblich, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[...mehr

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HR Analytics: Modernes Pers... / 3 Wieviel KI steckt in den HR Analytics-Ansätzen?

Die Fortschritte in der Sprachverarbeitung (Natural Language Processing) machen es für Computer heute möglich, auch gesprochene Sprache und Freitexte zu verarbeiten.[1] Somit finden Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zumindest in Einzelfällen im Personalwesen Anwendung. In der Personalauswahl kann die Sprachverarbeitung z. B. dafür genutzt werden, die Kompetenzen der Be...mehr

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HR Analytics: Modernes Pers... / 7.1 Zehn Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Personalarbeit

Die EU hat in ihrem Entwurf für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI im April 2021 die Anwendung von KI-Systemen im Personalbereich als "hoch-riskant" eingestuft. KI-Anwendungen im Personalbereich können potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben, zu Diskriminierung führen und/oder die Freiheit und Autonomie der Per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 4 Rangordnung der Rechtsnormen; Normenkollisionen

Rz. 104 Die Rechtsnormen stehen als Teil einer Gesamtrechtsordnung, die sich zu einer widerspruchslosen Einheit zusammenfügen muss, in einer Rangordnung. Aus dieser ergeben sich wegen der erforderlichen Klarheit über das im Einzelfall anzuwendende Recht Rangordnungsregeln (dazu Rz. 105ff.) Die Geltung einer vorrangigen Norm schließt die Geltung der nachrangigen Norm aus. Fer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.5 Eignung zur Verkürzung ausländischer Abgaben

Rz. 15 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO schützt aufgrund der (erweiternden) Regelung in § 379 Abs. 1 S. 2 und 3 AO auch bestimmte ausländische Fiskalinteressen. Geschützt werden im Einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bestimmter Staaten sowie die USt anderer EU-Mitgliedsstaaten. Rz. 16 Der Begriff der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben [1] umfasst auch die Einfuhrumsatzsteuer und bei eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.1.1 Zweck der Norm

Rz. 109 § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis 1g AO wurden im Jahr 2019 eingefügt.[1] Die Bußgeldvorschrift dient der Umsetzung des Art. 25a EU-AmtshilfeRL in der durch die RL (EU) 2018/822 geänderten Fassung.[2] Durch Art. 25a der EU-AmtshilfeRL werden die Mitgliedstaaten zur „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Sanktionierung von Verstößen gegen die in Umsetzung des Art. 8a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.15.1 Allgemeines

Rz. 119 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 120 § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO erfasst zwei Tathandlungen: Die Verletzung der Mitteilungspflicht des Nutzers im Falle des Pflichtenübergangs aus § 138g Abs. 1 S. 1 AO [1] und die Verletzung der Aktualisierungspflicht des Nutzers aus § 138h Abs. 2 S. 4 AO bei sog. marktfähigen Gestal­tungen. Rz. 121 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der unvollständigen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 20 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 3 Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte bei Beteiligung mehrerer Unternehmer verschiedener EU-Mitgliedstaaten

Wird ein Liefergegenstand von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat befördert oder versendet und sind Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt, spricht man von einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft. Der Beginn und das Ende der Beförderung/Versendung müssen demnach in 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten liegen. Kein innergemeinschaftliches Reihengeschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Reih... / 4 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte bei Beteiligung von 3 Unternehmern

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn an einem Reihengeschäft 3 Unternehmer beteiligt sind. Für den mittleren Unternehmer können sich nach den o. g. Grundsätzen im Bestimmungsstaat der Warenbewegung, in dem der mittlere Unternehmer umsatzsteuerlich nicht ansässig ist, steuerliche Verpflichtungen ergeben. Grund: Dort tätigt er einen innergemeinschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Reih... / Zusammenfassung

Überblick Die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften führt in der Praxis regelmäßig zu Herausforderungen. Aufgrund einer Änderung der MWSt-Systemrichtlinie zum 1.1.2020 wurden die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte auch im deutschen UStG neu geregelt.Danach gibt es seit 1.1.2020 eine einhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Reih... / 2 Warenbewegte steuerfreie Lieferung seit dem 1.1.2020

Bei einer Beförderungs- oder Versendungslieferung liegt der Ort der Lieferung grundsätzlich in dem Staat, in dem die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt. Nach der gesetzlichen Neuregelung der Reihengeschäfte in § 3 Abs. 6a UStG zum 1.1.2020 ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen im...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 2.1 Ist bezüglich der warenbewegten Lieferung auf die Frachtzahlerkonditionen oder die Steuerung des Transports abzustellen?

Es bleibt abzuwarten, wie das Tatbestandsmerkmal der Beförderung oder Versendung durch einen der am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer ab 1.1.2020 EU-weit ausgelegt wird. Die deutsche Finanzverwaltung stellte bei der Frage, wer die Versendung durchführt, bis zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 25.4.2023 auf die zivilrechtliche Auftragserteilung an den Spediteur u...mehr