Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen

Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, setzt sich der Wert einer freiberufliche...mehr

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FF 01/2024, Neue Perspektiven, neues Layout

Jochem Schausten Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit großer Freude – aber auch gespannter Erwartung auf Ihre Reaktion – präsentiert der Geschäftsführende Ausschuss Ihnen die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift "Forum Familienrecht" – erstmals im nach 16 Jahren neu geschaffenen Layout. Unser Bestreben war es, nicht nur ein neues Erscheinungsbild zu schaffen, sondern die...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Beurkundungsverfahren

Rz. 409 Im Hinblick auf die Parität der Ehegatten kann die notarielle Beurkundung Schutzwirkung entfalten. Die Umstände der notariellen Beurkundung sind insoweit i.R.d. Gesamtabwägung zu berücksichtigen.[955] Das erfordert zugleich, dass die notarielle Beurkundung von Eheverträgen einen gewissen Verfahrensstandard einhält, damit die Herstellung der Parität zwischen den Ehega...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Vermögen im Trennungszeitpunkt

Rz. 142 Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Auskunft über dasjenige Vermögen, das bei Trennung vorhanden ist.[333] Diese Angaben sind für die Beweisführung i.R.d. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich. Gem. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt der Vermögensinhaber, dessen Vermögen sich nach der Trennung vermindert, die Beweislast dafür, dass es sich nicht um eine illoyale Verm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Begrenztes Realsplitting

Rz. 345 Während bis zum Jahr der Trennung durch die Zusammenveranlagung noch steuerliche Vorteile erzielt werden können, gerät ab dem folgenden Jahr das sog. begrenzte Realsplitting nach §§ 10 Abs. 1a Nr. 1 und 22 Nr. 1a EStG als Möglichkeit in den Blick, i.R.d. Unterhaltszahlung eine steuerlich günstige Vertragsgestaltung zu wählen. Damit kann der Unterhaltspflichtige den U...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Verzeichnis des Anfangsvermögens

Rz. 40 Nach § 1377 Abs. 3 BGB wird vermutet, dass das Endvermögen der Zugewinn ist, wenn kein Vermögensverzeichnis vorliegt. Es empfiehlt sich also, das Anfangsvermögen festzuhalten, um die Vermutung entkräften zu können, dass kein Anfangsvermögen vorgelegen habe oder dass das Anfangsvermögen nicht überschuldet gewesen sei.[74] Ein gemeinsames Verzeichnis hat im Verhältnis d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Fälligkeitsvereinbarungen

Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen, die Forderung bei sofortiger Fälligkeit zu begleichen. Um dem zahlungsverpflichteten Ehegatten die Möglichkeit zu geben, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Befristung

Rz. 222 Die Voraussetzungen einer Befristung liegen vor, wenn keine ehebedingten Nachteile oder sonstige Gründe der nachehelichen Solidarität gegeben sind.[546] Bei fortwirkenden ehebedingten Nachteilen scheidet eine Befristung hingegen i.d.R. aus.[547] Eine Befristung ist nur dann gerechtfertigt, wenn abzusehen ist, dass der Unterhaltsberechtigte die ehebedingten Nachteile ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Einnahme-/Überschussrechnung

Rz. 286 Bei der Einnahme-/Überschussrechnung, die nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist, soweit keine Buchführungspflicht besteht, handelt es sich dagegen um eine reine Istrechnung nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, soweit nicht etwa § 4 Abs. 3 EStG hiervon Ausnahmen anordnet, wie z.B. für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des A...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Subjektiver Wert

Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteilseigners. In diese Betrachtung werden der Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik (Sperrminorität, Mehrheitsbeteiligung) und erwartete Synergieeffekte miteinb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Dokumentation

Rz. 413 Die notarielle Urkunde sollte dieses Verfahren auch dokumentieren. Empfehlenswert ist es also, den Entwurfsversand und die Besprechungen ebenso in der Urkunde festzuhalten wie die anwaltliche Vertretung. Zudem sollten die Nebenakten nach § 5 Abs. 4 DONot mit einem Vermerk über eine längere Aufbewahrungsfrist versehen werden. Dokumentieren sollten die Notare auch die z...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Unternehmerlohn

Rz. 82 Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen,[166] da die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers sich nicht oder jedenfalls nicht ohne gesondertes Entgelt fortsetzt. Dieser ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht in den Ergebnisrechnungen enthalten, so dass hier eine Korrektur erfolgen muss.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Allgemeine Auffangklausel zur Vermeidung ehebedingter Nachteile

Rz. 419 Auch wenn sich der BGH ausdrücklich dagegen gewandt hat, bei zu weitgehenden Klauseln eine geltungserhaltende Reduktion durchzuführen,[975] so kann doch überlegt werden, bei einem Ehevertrag, der sich in seinen Detailregelungen darum bemüht, etwaige ehebedingte Nachteile auszugleichen, eine allgemeine Verpflichtung aufzunehmen, nachweislich entstandene ehebedingte Na...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Verfahren der Inhaltskontrolle

Rz. 400 Das BVerfG hat den Zivilgerichten nicht vorgegeben, wie sie die Inhaltskontrolle durchführen sollen, sondern nur auf die §§ 138 und 242 BGB verwiesen. Der BGH unterscheidet unter dem Oberbegriff der Inhaltskontrolle von Eheverträgen zwischen der Wirksamkeitskontrolle zur Überprüfung, ob der Ehevertrag nach den Umständen bei seinem Zustandekommen sittenwidrig i.S.d. §...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ff) Latente Ertragsteuer

Rz. 84 Bei der Unternehmensbewertung wird der Vermögenswert um die latente Ertragsteuer als Kosten der fiktiven Veräußerung bereinigt. In einem Urteil, dessen Bedeutung für die Familienrechtspraxis erst nach und nach erkannt wurde, hat der BGH zum einen den Anwendungsbereich für den Abzug der latenten Ertragsteuer erheblich dahingehend ausgedehnt, dass auch bei der Bewertung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Berücksichtigung verschiedener Ehekonstellationen

Rz. 422 Es gehört seit langem zu den notariellen Standards, dass notarielle Eheverträge dem Ehetyp entsprechen sollen.[983] Sich verändernde Ehekonstellationen sind in die Ehevertragsberatung einzubeziehen. Dies legt schon ein sich immer schneller wandelndes berufliches Umfeld mit einer vielgestaltigen Erwerbsbiographie nahe. Der Notar kann eine antizipierte Ausübungskontrol...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Substanzwertmethode

Rz. 92 Neben der Ertragswertmethode hat in der Rspr. noch die Substanzwertmethode eine gewisse Rolle gespielt, die jedoch auf dem Rückzug begriffen ist und im Wesentlichen nur noch zur Anwendung gelangt, wenn die Ertragswertmethode ungeeignet ist, etwa weil für das Unternehmen kein Markt besteht oder das Unternehmen derart inhabergeprägt ist, dass mit der Ertragswertmethode ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ermittlungszeitraum

Rz. 293 Im Gegensatz etwa zum Arbeitnehmereinkommen sind die Gewinneinkünfte regelmäßig stark schwankend, so dass ein Geschäftsjahr allein nicht als Grundlage für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit herangezogen werden kann. Vielmehr ist regelmäßig auf die letzten drei dem Unterhaltszeitraum vorangehenden Kalenderjahre abzustellen.[711] Dies ordnen auch die meisten u...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Verschwendung

Rz. 49 Unter Verschwendung versteht man unnütze oder ziellose Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten stehen.[88] Ein großzügiger Lebensstil oder Ausgaben, welche die Lebensverhältnisse übersteigen, reichen dafür jedoch nicht aus; eine Benachteiligungsabsicht i.S.d. § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Ertragswertmethode

Rz. 89 Die Ertragswertmethode (vgl. dazu Rdn 72 ff.) nach IDW S 1 ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen (Ertragsüberschussrechnung) abgeleitet werden. Der IDW-Standard trifft Detailaussagen zur periodengerechten Korrektur einzelner Bilan...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Unterhalt

Rz. 428 Bei Unterhaltsvereinbarungen in vorsorgenden Eheverträgen ist besondere Sorgfalt angebracht. Insb. der Kindesbetreuungsunterhalt steht im Zentrum der Kernbereichslehre, aber auch der Unterhalt wegen Alters und Krankheit ist nur eingeschränkt disponibel. Wie bereits dargestellt, lässt die Rspr. jedoch den Schluss zu, dass die Vereinbarung einer Unterhaltshöchstgrenze a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Reales Einkommen

Rz. 267 Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind sämtliche erzielten Einkünfte des Verpflichteten zu berücksichtigen, auch solche, die nicht eheprägend waren, oder solche, die auf überobligatorischer Erwerbstätigkeit beruhen.[651] Bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit erfolgt allerdings entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Abwägung nach Treu und Glauben unter Bil...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Erwerbsobliegenheit

Rz. 296 Trotz dieser Art der Auswertung mahnt das unterhaltsrechtliche Schrifttum zu Recht, nicht nur die steuerlichen Daten auszuwerten, sondern auch zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist, ob er also auch als Selbstständiger seine volle Arbeitskraft eingesetzt hat und die ihm mögliche betriebliche Tätigkeit in vollem Umfang entfa...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Abschreibungsarten

Rz. 303 Im Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden unterschieden. So erfolgt die lineare Abschreibung nach gleichbleibenden Jahresbeträgen, d.h. die Kosten eines Wirtschaftsgutes werden auf die durchschnittliche Haltbarkeitszeit gleichmäßig verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Bei der degressiven Abschreibung hingegen erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahres...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (4) Nacheheliche Solidarität

Rz. 217 Sind keine ehebedingten Nachteile festgestellt, so kommt es – insb. beim Alters- und Krankheitsunterhalt – für die Billigkeitsabwägung auf den Umfang der geschuldeten nachehelichen Solidarität an. Eine Herabsetzung/Befristung des nachehelichen Unterhalts ist nur bei Unbiligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

Rz. 287 Für die Personengesellschaften sei die Besonderheit erwähnt, dass diese zwar hinsichtlich der USt oder der Gewerbesteuer selbst Steuersubjekt sind, nicht jedoch im Hinblick auf die Einkommensteuer. Diesbezüglich sind vielmehr die Gesellschafter selbst steuerpflichtig, § 1 EStG. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden aber einheitlich und gesondert festgestellt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Allgemeine Voraussetzungen des § 1570 BGB

Rz. 194 Ein Anspruch auf Kindesbetreuungsunterhalt nach § 1570 BGB setzt voraus, dass es sich um ein gemeinschaftliches [482] Kind handelt, für das der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Betreuungsbefugnis hat.[483] Der Kindesbetreuungsanspruch nach § 1570 Abs. 1 BGB kennt keinen Einsatzzeitpunkt, ist also nicht abhängig von der Scheidung.[484] Dieser Anspruch kann auch erst n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verpflichtung

Rz. 339 Eine Pflicht der Ehegatten, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, ergibt sich aus der Verpflichtung jedes Ehegatten aus § 1353 Abs. 1 BGB, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Diese Verpflichtung, die aus dem Wesen der Ehe abzuleiten ist, bleibt auch nach einer Scheidung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Kernbereichslehre

Rz. 386 Die aus der Privatautonomie folgende Dispositionsfreiheit ist der Grundsatz. Sie gilt aber nicht schrankenlos. Vielmehr wird die Vertragsfreiheit begrenzt durch den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung.[898] Die Verletzung dieses Schutzzweckes prüft der BGH sodann dreigliedrig:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Betriebsvermögensvergleich

Rz. 284 Für diejenigen Steuerpflichtigen, die nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB) oder Steuerrecht (§ 141 AO) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG ermittelt. In gleicher Weise kann der Gewinn ermittelt werden, wenn freiwillig solche Bücher geführt und Abschlüs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Persönliche Anwesenheit

Rz. 412 Damit eine unterlegene Verhandlungsposition schon von der formalen Seite her nicht gegeben ist, sollte von der nach § 167 Abs. 2 BGB möglichen Gestaltung eines Vertragsabschlusses aufgrund formloser Vollmacht durch den anderen Vertragsteil kein Gebrauch mehr gemacht, sondern grds. auf der persönlichen Anwesenheit beider Vertragsteile bestanden werden.[963]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Rz. 102 Wie bereits festgestellt, hängt die Bewertung ganz entscheidend von ihrem Zweck ab. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung stellt den Bewertungsauftrag und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in die Vorüberlegungen ein.[213] Das IDW hat daher ein eigenes Ergänzungsgutachten zur Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Indexierung

Rz. 43 Um unechte Wertsteigerungen auszugleichen, ist der Kaufkraftschwund aus dem Zugewinnausgleich herauszurechnen. Dazu ist das gesamte Anfangsvermögen mittels des allgemeinen Lebenshaltungskostenindexes des Statistischen Bundesamtes auf die Kaufkraftverhältnisse umzurechnen, die bei Beendigung des Güterstandes vorliegen.[77] Für privilegierten Zuerwerb ist der Kaufkrafts...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Voraussetzungen

Rz. 162 Nach Auffassung des BGH bestehen folgende Voraussetzungen für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Pkw

Rz. 323 Im Gegensatz zum Steuerrecht, das bei einem betrieblich verwendeten Pkw nur in besonderen Fällen von Pkw der Luxusklasse nach der Angemessenheit fragt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG), liegt die Grenze im Unterhaltsrecht niedriger. Einer besonderen Prüfung soll es bedürfen, wenn der Pkw die Hauptausgabe darstellt.[769] Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Unterhaltspfl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Rz. 203 Übt der Unterhaltsberechtigte zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit aus, kann dadurch aber den vollen Unterhalt nicht decken, so kommt Aufstockungsunterhalt nach der eigenständigen Anspruchsgrundlage[508] des § 1573 Abs. 2 BGB in Betracht. Allerdings müssen die Einsatzzeitpunkte des § 1573 Abs. 1 BGB eingehalten werden.[509] Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Obliegenheit zur Aufgabe selbstständiger Tätigkeit

Rz. 276 Nach einer Übergangszeit kann der Unterhaltspflichtige auch gehalten sein, die selbstständige Tätigkeit wieder aufzugeben.[670] Dies ist noch nicht bei einem einmaligen Gewinnrückgang der Fall. Bei einem gravierenden und dauerhaften Einkommensrückgang besteht aber – binnen einer Karenzzeit von bis zu drei Jahren – eine Obliegenheit zur Beendigung der selbstständigen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Zeitpunkt

Rz. 242 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Umstände die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, ist grds. die Rechtskraft der Scheidung.[586] Eine nacheheliche Entwicklung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspunkt in der Ehe findet, d.h. in der Ehe bereits angelegt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vermögenstrennung

Rz. 3 Entgegen dem Wortlaut "Zugewinngemeinschaft" bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt (§ 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB). Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt. Vielmehr beschränkt sich die Auswirkung des gesetzlichen Güterstandes auf den Ausgleich von Zugewinn bei Beendigung des Güte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Zugewinnausgleich

Rz. 393 Der Zugewinnausgleich nimmt die letzte Stufe ein und ist somit am ehesten verzichtbar, da er nicht an eine konkrete Bedarfslage anknüpft. Die Vermögensgemeinschaft ist zudem nicht notwendiger Bestandteil der ehelichen Gemeinschaft. Somit wird die Wahl des Güterstandes insb. nicht durch den Halbteilungsgrundsatz eingeschränkt. Sofern durch Ausschluss des Zugewinnausgl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vorrang vor unbenannter Zuwendung und familienrechtlichem Vertrag

Rz. 159 Die Ehegatteninnengesellschaft hat Vorrang vor der Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung [392] oder in Fällen der Ehegattenmitarbeit vor dem familienrechtlichen Vertrag sui generis. Die Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft kann sowohl bei Gütertrennung als auch im gesetzlichen Güterstand zum Tragen kommen.[393] Grundvoraussetzung einer Ehegatteninnengesellschaft ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / i) Zwei-Konten-Modell

Rz. 325 Ein steuerlich anerkanntes Zwei-Konten-Modell zu schaffen, das die Zinsen für private Ausgaben durch die Kombination von Entnahmen und betrieblichen Krediten in den Betrieb verlagert, ist nach der Einführung der Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzuges bei Überentnahmen i.R.d. Gewinneinkünfte nach § 4 Abs. 4a EStG nicht mehr so leicht zu bewerkstelligen. Mö...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)

Rz. 206 § 1576 BGB spricht i.S.e. positiven Billigkeitsklausel Unterhalt zu, wenn der Berechtigte aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht erwerbstätig sein kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Der Tatbestand ist subsidiär und nur eine Härteklausel für Ausnahmefälle.[513] Er enthält keine eigenen Eins...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A...mehr