Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Modifiziertes Ertragswertverfahren

Rz. 120 Inzwischen hat sich der BGH ausführlicher mit der Bewertung von Freiberuflerpraxen befasst. Der BGH hat sowohl die reine Umsatz- als auch die reine Ertragswertmethode für die Bewertung einer Freiberuflerpraxis verworfen und erachtet "das modifizierte Ertragswertverfahren für die Bewertung freiberuflicher Praxen im Zugewinnausgleich" als "generell vorzugswürdig".[282]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Vertragsvorlauf

Rz. 410 Ratsam ist es, beide Vertragsteile rechtzeitig in die Vertragsgestaltung einzubinden und mit ihnen eine Vorbesprechung über den beabsichtigten Inhalt des Ehevertrages und seine Konsequenzen zu führen. Aus dieser Vorbesprechung muss ein Vertragsentwurf resultieren, den die Vertragsteile rechtzeitig vor Beurkundung erhalten müssen.[957] Eine eigene anwaltliche Beratung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Folgerungen für die Beurkundungspraxis

Rz. 408 Nach der Rspr. des BGH ist eine befürchtete Entwertung der Ehevertragsfreiheit ausgeblieben. Eheverträge bleiben weiterhin möglich, grds. sinnvoll und mitunter sogar notwendig. Was bereits abgeschlossene Eheverträge anbelangt, so muss nach den Kriterien des BGH eine Sittenwidrigkeit nur in einigen Fällen insb. der Imparität befürchtet werden. Der BGH hat mit seinen v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 218 Das Gericht hat seine Prüfung, ob der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu begrenzen ist, zunächst unabhängig davon vorzunehmen, ob sich ein Ehegatte darauf beruft.[537] Der Unterhaltsverpflichtete trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die Ehe keine ehebedingten Nachteile entstanden sind oder sonstige Tatsachen vorliegen, die eine Unterhaltsbeschrän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Private Lebensführungskosten

Rz. 321 Soweit Aufwendungen sowohl dem Betrieb als auch der privaten Lebensführung dienen können, ist der Abgrenzung besondere Sorgfalt zu widmen. Steuerrechtlich möglicherweise anerkannte Pauschalen müssen unterhaltsrechtlich hinterfragt werden. Rz. 322 Schließlich wird bei einem aufwendigen Lebensstil, der sich aus den Gewinnen der Tätigkeit nicht finanzieren lässt, ein ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Arztpraxis

Rz. 125 Die früheren Richtlinien der Ärztekammern wurden im Jahr 2008 überarbeitet und als bloße "Hinweise" zur Bewertung von Arztpraxen veröffentlicht, um die fehlende rechtliche Verbindlichkeit auszudrücken.[297] Danach setzt sich der Praxiswert aus dem Substanzwert und dem ideellen Wert zusammen. Bei der Berechnung des ideellen Wertes wurde die reine Umsatzmethode aufgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 36 Stichtag für die Berechnung des Anfangsvermögens ist der Eintritt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1374 Abs. 1 BGB). Das ist das Datum der Eheschließung oder auch der Abschluss eines Ehevertrages, mit dem Zugewinngemeinschaft vereinbart wird. Die Ehegatten können den Stichtag durch Ehevertrag einvernehmlich festlegen.[66] Für Altehen ist maßgeblicher Stich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Wertermittlungsanspruch

Rz. 147 Ferner gewährt § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB – neben dem Auskunftsanspruch[355] – einen zusätzlichen Anspruch auf Wertermittlung, der separat geltend gemacht werden muss.[356] Der Auskunftspflichtige muss danach den Wert der Aktiva und Passiva des Endvermögens ermitteln und angeben. Auch die Einschaltung von Hilfspersonen kann verlangt werden, grds. jedoch nicht die Vorla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Maß des Unterhalts

Rz. 230 Das Maß des Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der volle Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Lebensbedarf bezeichnet den Höchstbetrag des zu fordernden Unterhalts. Bedürftigkeit hingegen liegt nur vor, solange und soweit sich der Berechtigte nicht aus seinem Einkommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Stichtagsbezogenheit

Rz. 70 Für die Unternehmensbewertung bedeutet das Stichtagsprinzip, dass die Bewertung immer zum maßgeblichen Stichtag für das Anfangs- bzw. Endvermögen zu erfolgen hat, und zwar so, als wäre die Zeit danach nicht bekannt, d.h. es dürfen nur die zum Stichtag vorhandenen Erkenntnisse mit in die Bewertung einfließen.[122] Der BGH hat die sog. "Wurzeltheorie"[123] entwickelt: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Liquidation und nachwirkende eheliche Solidarität

Rz. 110 Schließlich ist die Aussage, dass der Liquidationswert als Mindestwert anzusetzen ist, d.h. bei niedrigerem Ertragswert die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung gleichwohl den höheren Liquidationswert annimmt, güterrechtlich zu relativieren. Der Liquidationswert ist als der wahre Wert immer dann anzunehmen, wenn das Unternehmen wegen des Zugewinnausgleichs in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vereinbarung abweichender Quote

Rz. 471 Ehevertraglich kann die gesetzliche Halbteilungsquote geändert werden. Dazu müssen nach wie vor Anfangs- und Endvermögen bewertet werden. Erst am Schluss greift die vertragliche Regelung. In einem solchen Fall bestehen nach wie vor Auskunftsansprüche und Bewertungsprobleme. Aus diesem Grunde bietet die bloße Kürzung der Ausgleichsquote etwa beim Vorhandensein von Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gewinneinkünfte im Unterhaltsrecht

Rz. 283 Bei der Erzielung von Gewinneinkünften nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 EStG und §§ 4–7i EStG (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) ist die Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit – oder der Bedürftigkeit im Fall von Einkünften des Berechtigten – mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Sonstige Unterhaltstatbestände

Rz. 392 Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist weniger schutzwürdig, weil nach einer nachhaltigen Sicherung des Erwerbseinkommens das Arbeitsplatzrisiko ohnehin auf den Unterhaltsberechtigten übergeht.[914] Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt ist nach Auffassung des BGH grds. ebenfalls nachrangig gegenüber dem Unterhalt wegen Alters und Krankheit und damit einer ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Belehrung

Rz. 420 Angesichts der geänderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen müssen die in der Vergangenheit schon aufgrund der Rspr. des BVerfG verwendeten intensiveren Belehrungsvermerke beibehalten werden.[977] Die bisherige Belehrung zur Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichten[978] und ihrem Verstoß gegen Treu und Glauben[979] sollte beibehalten werden. Unverändert not...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Erhöhte Leistungsfähigkeit

Rz. 352 I.Ü. besteht kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorteilsausgleich, also auf Verteilung des durch das Realsplitting beim Verpflichteten entstehenden Vorteils.[841] Von den Vorteilen profitiert der Berechtigte lediglich mittelbar, wenn sich dadurch das verfügbare Einkommen des Verpflichteten und damit dessen Leistungsfähigkeit erhöht.[842] Es besteht eine Obl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Hypothetische Einkünfte

Rz. 260 Besteht eine Erwerbsobliegenheit, nimmt der Unterhaltsberechtigte jedoch eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit nicht auf, so sind ihm die fiktiven Einkünfte i.R.d. Bedürftigkeit zuzurechnen, welche er bei der Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Bei der Frage, ob eine Erwerbsobliegenheit zur Annahme einer i.S.d. § 1574 BGB angemessenen Erwerbstätigkeit besteht, sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Grundsätze unterhaltsrechtlicher Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Gewinneinkünften

Rz. 292 Wenngleich die steuerliche Erfassung der Gewinneinkünfte die Grundlage für die unterhaltsrechtliche Beurteilung ist, sind unterhaltsrechtlich einige Besonderheiten zu beachten. Der Grundsatz, dass das steuerliche und das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht identisch sind, ist allgemein anerkannt.[709] Das steuerpflichtige Einkommen entspricht also insoweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Zusammenveranlagung

Rz. 337 Bei der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden für jeden Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte gesondert ermittelt,[795] dann aber zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehegatten haben eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG). Insb. ist für die Ehegatten dann der Splittingtarif nach § 32a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 265 Der Unterhaltspflichtige ist grds. unterhaltspflichtig, sofern beim Berechtigten die entsprechende Bedürftigkeit festgestellt wurde. Er kann allerdings nach § 1581 BGB einwenden, dass er nicht leistungsfähig sei. Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beschränkt daher den Unterhalt nach oben. Rz. 266 Nach § 1581 BGB sind bei der Frage, ob der Verpflichtete leistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Steuerbilanz – Unterhaltsbilanz

Rz. 294 Ist das steuerliche mit dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch, so bedarf die vorgelegte steuerliche Bilanz einer Überprüfung, inwieweit ihre Ansätze für das Unterhaltsrecht übernommen werden können oder zu korrigieren sind. Die Vorlage einer förmlichen "Unterhaltsbilanz" neben der Handels- oder Steuerbilanz hat sich nicht durchgesetzt.[715] Dahe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Höchstdauer der Unterhaltspflicht

Rz. 491 Der Unterhaltsverzicht kann so ausgestaltet sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunächst für eine Übergangsphase Unterhalt erhält, der Unterhaltsanspruch aber mit einer festen Frist versehen ist, nach deren Ablauf der Unterhaltsanspruch erlischt. Ggf. kann für den Unterhalt wegen Kindesbetreuung eine Ausnahme gemacht werden. Rz. 492 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gesetzliche Regelung unpassend für Unternehmer

Rz. 363 Für den selbstständigen Unternehmer bestehen jedoch meist i.R. dieses Ausgleichssystems keine eigenen Anrechte, da er häufig im Rahmen seines Vermögens Altersvorsorge betreibt und ihm als beherrschendem Gesellschafter Altersvorsorgeformen für abhängig Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 364 I.R.d. Unternehmerehevertrages ist aus diesem Grund stets an den Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt: Wenn der Berechtigte ein bestimmtes Einkommen nachvollziehbar darlegt,[721] so muss der Pflichtige dies substanziiert bestreiten, denn diese Umstände unterliegen seiner Auskunftspflicht und seinen Wahrnehmungsmöglichkeiten. Rz. 300 Hat der Pflichtige seine Bilanz oder Überschussrechnung vorgelegt, so muss der Berechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Verkaufswert

Rz. 99 Veräußerungswert ist derjenige Wert, der bei einer Veräußerung der Gegenstände erzielbar ist. Er liegt um die Handelsspanne unter dem Substanz- oder Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert soll nur für solche Gegenstände gelten, die zum Verkauf bestimmt sind oder deren wirtschaftlicher Wert als Folge des Zugewinnausgleichs durch Verkauf realisiert wird.[206] Sofe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Sonstiges

Rz. 289 Soweit die Gewinnermittlung etwa i.R.d. Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG auf der Basis einer "Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen" erfolgt, ist diese Ermittlung als Grundlage für eine unterhaltsrechtliche Bewertung nicht geeignet. Stattdessen muss die tatsächliche Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt werden.[705] Rz. 290 Wenig aussa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 375 Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG durch zwei Urteile der Vertragsfreiheit im Bereich der Eheverträge Grenzen aufgezeigt.[876] In einem weiteren Judikat hat das BVerfG entschieden, dass die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichzustellen sei.[877] Aufgrund der Gleichstellung von Erwerbs- und Familienarbeit seien die Leistungen unabhängig von ihrer ökonomischen Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Investitionsentscheidungen

Rz. 317 Während das Steuerrecht bei Betriebsausgaben nur danach fragt, ob die Ausgabe zu einer Anschaffung geführt hat, die dem Betrieb dient oder im Betrieb Verwendung findet, werden im Unterhaltsrecht verschiedene Ansichten vertreten. Teilweise wird für eine grds. Anerkennung der unternehmerischen Investitionsentscheidung plädiert.[759] Allerdings kann dies nicht unbeschrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft

Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariellen Ehevertrag (vgl. §§ 1408 ff. BGB)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Einkommen und Vermögen

Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. Wie der Verweis in § 1605 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Personalkosten

Rz. 320 Bei den Personalkosten ist insb. zu prüfen, ob der neue Lebenspartner des Unterhaltspflichtigen Leistungen aus dem Betrieb erhält. Es ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt wird. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Arbeitsverhältnisses wird auf einen Fremdvergleich abgestellt. Selbst bei steuerrechtlicher Anerkennung soll denn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 158 Ggü. dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag, mit dem der BGH seit Beginn der 80er-Jahre arbeitete, stellt der BGH inzwischen wieder die bereits in den 50er-Jahren bemühte[387] Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft in den Vordergrund. [388] Ansprüche aus der Ehegatteninnengesellschaft kommen in Betracht, soweit die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen (z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Indizien

Rz. 164 Indizien für das Vorliegen von Vermögensbildung i.S.e. Ehegatteninnengesellschaft in Abgrenzung vom "Geben um der Ehe willen" können in Folgendem liegen:[408]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Vereinbarungen zum Unterhaltsrecht

Rz. 480 Um eine zutreffende Unterhaltsvereinbarung gestalten zu können, ist es angesichts der bereits geschilderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen sehr wichtig, zunächst die relevanten Daten der Beteiligten, aber auch ihre Vorstellung über die zukünftige Lebensplanung zu erfassen und zu hinterfragen. Neben den allgemein in jede Vereinbarung bzw. Urkunde aufzuneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Rückstellungen

Rz. 324 Hat der Unternehmer Rückstellungen gebildet, die von der Steuerverwaltung anerkannt wurden, so sind diese gleichwohl unterhaltsrechtlich infrage zu stellen, wenn während bestehender Ehe keine Rückstellungen für vergleichbare Fälle gebildet wurden.[771] Eine besondere Stellung nehmen die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ein, weil bei ihnen als steuerpolitischem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)

Rz. 205 Ein Ehegatte, der ehebedingt eine Ausbildung nicht beenden konnte, erhält nach § 1575 BGB Unterhalt zum Abschluss einer Ausbildung bzw. zu einer Fortbildung oder Umschulung, wenn erwartet werden kann, dass der Anspruchsberechtigte mit dieser Ausbildung seinen Unterhalt nachhaltig sichern kann. Der Unterhalt wird für die Zeit gezahlt, welche regelmäßig für eine solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

Rz. 356 Neben der Auskunftspflicht besteht nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB auch ein Beleganspruch. Dieser umfasst nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[848] bei einem Selbstständigen den Anspruch auf Vorlage folgender Belege: Rz. 357 Diese Verpflichtung besteht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB)

Rz. 401 I.R.d. Wirksamkeitskontrolle prüft der BGH zunächst jeden einzelnen Verzicht bzw. Teilverzicht daraufhin, ob er sittenwidrig ist. Entsprechend seiner Kernbereichslehre geht der BGH von den am wenigsten disponiblen zu den eher verzichtbaren Ansprüchen über. Rz. 402 Anschließend stellt der BGH i.R. einer Gesamtschau aller bereits einzeln überprüften Klauseln, fest, ob s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Konkurrenz gegenüber dem Güterrecht

Rz. 160 Das Verhältnis der Ehegatteninnengesellschaft zu den Regelungen des Güterstandes ist umstritten. Der BGH leitet seine Ausführungen mit der Fragestellung ein, wie ein gerechter Vermögensausgleich bei Eheauflösung stattfinden könne, wenn das Güterrecht keine befriedigende Lösung gewähre.[395] Dies spricht klar für eine Nachrangigkeit ggü. dem Güterrecht. Allerdings sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Ehebedingte Nachteile

Rz. 211 Nach § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB sind i.R.d. Billigkeitsabwägung insb. die ehebedingten Nachteile zu gewichten. Ehebedingt sind solche Nachteile, die die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, durch die Gestaltung der Ehe, insb. die Arbeitsteilung der Ehegatten, beeinträchtigen.[523] Die Gründe für mögliche ehebedingte Nachteile werden in Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Anwaltskanzlei

Rz. 122 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Empfehlungen zur Bewertung von Anwaltskanzleien herausgegeben.[287] Danach wird der Praxiswert, wie vorstehend geschildert, aus Substanzwert und "Goodwill" nach der Umsatzmethode bemessen. Es sind die Umsätze[288] – einschließlich USt[289] – der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stichtag zu betrachten, wobei das letzte Jahr doppelt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem – je nach vorherrschende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 407 Grds. trägt der durch die Vereinbarung benachteiligte Ehegatte die Darlegungs- und Beweislast für die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages.[953] Allerdings trifft das Gericht eine Amtsermittlungspflicht, wenn sich das Vorliegen einer Unwirksamkeitsfallgruppe aufdrängt (wie etwa in dem jüngst vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall Globalverzicht, Migrationshintergrund, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verzeichnis

Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Verzeichnis nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Geschäftswert (Goodwill)

Rz. 97 Als Goodwill wird der über den Substanzwert hinausgehende Wert eines Unternehmens bezeichnet, den ein Käufer bereit ist zu entrichten. In diesem sog. inneren Wert oder Geschäftswert ist materiell der sog. Übergewinn repräsentiert.[201] Ein Goodwill wird insb. bei inhabergeprägten kleineren Unternehmen und Freiberuflerpraxen in der Gerichtspraxis festgestellt.[202] Er s...mehr