Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Übersetzung

Rz. 411 Sofern einer der Beteiligten der deutschen Vertragssprache nicht hinreichend mächtig ist, sollte unbedingt ein Dolmetscher herangezogen werden, und zwar zur Vorbesprechung, zur Übersetzung des Vertragsentwurfes und auch zur Beurkundung.[961] Vorsorglich sollte stets eine schriftliche Übersetzung angefertigt werden, auch wenn § 16 Abs. 2 BeurkG dies nicht zwingend vor...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vorsorgeaufwendungen

Rz. 330 Ein Selbstständiger kann Beiträge für eine regelmäßig freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, berufsständische Versorgungswerke, aber auch eine angemessene Altersversorgung abziehen. Letztere hat sich an der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, allerdings mit der Besonderheit, dass der Selbstständige für den Arbeitgeber- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Präambel

Rz. 414 Der 15. Deutsche Familiengerichtstag[964] gibt folgende Empfehlung: Zitat "Die Vertragsgrundlagen in Bezug auf die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (jeweilige berufliche Tätigkeit des Ehegatten, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, Führung einer kinderlosen Ehe) sind im Ehevertrag so konkret wie möglich festzuhalten." Rz. 415 Nach Auffassung des BGH hat...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 231 Entscheidend sind die Lebensverhältnisse, welche für die Ehe prägend waren. Aufgrund der Rspr. des BGH und der gesetzlichen Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform, insb. des § 1578b BGB und der gesteigerten Erwerbsobliegenheiten in § 1574 BGB ist mit dem Unterhaltsanspruch heute keine Lebensstandsgarantie mehr verbunden. Konkret zu ermitteln ist die Einkommens- ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Versorgungsausgleich

Rz. 391 Gemeinsam auf der zweiten Stufe der Disponibilitätsrangfolge werden der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters und der Versorgungsausgleich eingestuft. Diese Tatbestände gehören noch mit zum Kernbereich. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann schon für sich genommen nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensati...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert

Rz. 112 Zu diesen Fragen der Abstimmung der Bewertung auf die Rechtsgebiete des Familien- oder Erbrechts ist im Jahre 2016 der Standard IDW S 13[250] erlassen worden, der sich mit der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht befasst. Der Standard IDW S 13 hängt an die Unternehmensbewertung einen zweiten Schritt an, um einen Ausgleichs- oder Auseinandersetzungswert zu ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Ausgleichsanspruch bei Scheitern der Ehe

Rz. 165 Das Zusammenwirken der Ehegatten findet mit der Trennung der Ehegatten sein Ende. Dieses ist also – abweichend vom Güterrecht – nach der Rspr. des BGH[415] der Stichtag für die Bewertung von Ausgleichsansprüchen, denn ab diesem Zeitpunkt kann unabhängig von der Rechtshängigkeit eines späteren Scheidungsantrages nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgeg...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Imparität

Rz. 397 Eine Benachteiligung als solche wird noch von der Vertragsfreiheit der Parteien gedeckt.[928] Der BGH überprüft jedoch auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Vertragsfreiheit, ob Imparität zu der Benachteiligung geführt hat; diese subjektiven Aspekte erlangen zunehmend Bedeutung und entscheiden verstärkt, ob der Ehevertrag Bestand hat oder nicht.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Ausübungskontrolle (§ 242 BGB)

Rz. 404 An die Wirksamkeitskontrolle schließt sich die Ausübungskontrolle an, die der BGH auf § 242 BGB stützt. In der Praxis hat die Ausübungskontrolle zunehmend an Bedeutung gewonnen.[947] I.R.d. Ausübungskontrolle ist zu prüfen, ob sich nunmehr, d.h. im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe, der Ausschluss der Scheidungsfolgen als eine evident einseitige, unzumutbare Lastenver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unterhaltshöchstgrenze

Rz. 488 Eine der gebräuchlichsten Vereinbarungen im Unterhaltsrecht ist die Vereinbarung einer Höchstgrenze für den Unterhalt. Da es keine "Sättigungsgrenze" für den Unterhalt gibt, begrenzt die Rspr. die Unterhaltszahlungen dadurch, dass bei überdurchschnittlichem Einkommen kein Quotenunterhalt mehr gezahlt wird, sondern der Bedarf beim Unterhaltsberechtigten konkret berech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Beginn der Erwerbsobliegenheit

Rz. 186 Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Lehre ist das bisherige Altersphasenmodell so nicht mehr praktizierbar und wird durch eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt.[462] Dies gibt für die gerichtliche und auch die notarielle Praxis einen wesentlichen Vorteil vorhersehbarer Erwerbsobliegenheit auf. Rz. 187 Auch nach der Regelung des § 1570 BGB besteht jedoch keine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Zusammenveranlagung und Realsplitting

Rz. 334 Zentrale Vorschrift für die Veranlagungsarten des Einkommensteuerrechts ist § 26 EStG . Diese erlaubt die Wahl zwischen Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung, wenn diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vorliegen oder im Laufe des Veranlagungs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Innenverhältnis

Rz. 341 Eine solche Nachteilsausgleichspflicht besteht nur, wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist. Das hierfür maßgebliche Innenverhältnis der Ehegatten richtet sich nach § 426 Abs. 1 BGB . Die hälftige Teilung erfolgt nur, soweit nichts anderes bestimmt ist, z.B. durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung.[803] Regelmäßig haftet im Verhältnis zuein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Entnahmen

Rz. 314 Im Regelfall kommt es nicht auf tatsächlich aus dem Betrieb entnommene Gelder an – also weder auf verschwenderische noch auf vorsichtige Entnahmen –, sondern auf das verteilungsfähige und damit für den Konsum zur Verfügung stehende Einkommen.[746] Entnahmen können nur als Indiz für die Höhe des effektiv zur Verfügung stehenden Einkommens angesehen werden.[747] Dennoc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (3) Dauer der Ehe

Rz. 212 Mit Wirkung zum 1.3.2013 wurde § 1578b BGB dahingehend geändert, dass die Dauer der Ehe als eigenständiges Billigkeitskriterium zu den ehebedingten Nachteilen hinzugefügt wurde. Der Gesetzgeber sieht dies nur als Klarstellung an, um zu vermeiden, dass beim Fehlen ehebedingter Nachteile der Unterhaltsanspruch begrenzt wird, ohne bei der Billigkeitsabwägung die sonstig...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Versorgungsausgleichsregelungen im Unternehmerehevertrag

Rz. 494 Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Kern eine Versorgungsgemeinschaft ist, in der beide Ehegatten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen einschließlich der erworbenen Anteile von Anrech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Wechsel in die Selbstständigkeit

Rz. 273 Ein Unterhaltspflichtiger darf seinen Arbeitsplatz zwar nicht ohne hinreichenden Grund aufgeben.[662] Allerdings prüft die Rspr. nur, ob die Verschlechterung der Situation verantwortungslos, mindestens aber leichtfertig herbeigeführt worden ist. Sofern sich ein Erwerbstätiger selbstständig macht und hohe Anfangsverluste hat, kann die Verminderung der Leistungsfähigkei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt

Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Ermittlung kommt es – bei ausreichender Grundlage ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Kindesbetreuungsunterhalt

Rz. 389 Auf erster Stufe steht der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB . Er ist schon durch das betroffene Kindesinteresse nicht frei disponibel. Allerdings ist er auch nicht zwingend und jeder Disposition entzogen. Der BGH nennt als Beispiel ein von den Ehegatten abweichend vereinbartes Betreuungsmodell.[901] Damit manifestieren sich bereits seit längerer Zeit gegebene Hinwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Teilunwirksamkeit, Auffanglinie und salvatorische Klausel

Rz. 417 Bei der geschilderten Prüfungsmethodik des BGH kann eine Teilnichtigkeit nur angenommen werden, wenn zwar eine Einzelklausel nichtig ist, der Rest des Vertrages aber Bestand haben kann. In einem solchen Fall hat die salvatorische Klausel ihren Platz und kann die Nichtigkeit auf die beanstandete Klausel beschränken.[970] Wenn jedoch in der Gesamtabwägung die Summe all...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Zugewinnausgleich als spezifischer Bewertungszweck

Rz. 103 Folgende Besonderheiten sind bei der Bewertung von Unternehmen i.R.d. Zugewinnausgleichs zu nennen:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Manipulationsgefahren

Rz. 459 Die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn führt zu zwei Vermögensmassen als Rechnungsgrundlage für den Zugewinn. Allerdings erlaubt das Steuerrecht die Überführung von Vermögensgütern von der einen Vermögensmasse ("Privatvermögen") in die andere Vermögensmasse ("Betriebsvermögen") in weitem Umfang. Dies kann etwa durch die Bildung von gewillkürtem Betriebsver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Ehebedingte Nachteile

Rz. 394 Nach diesen Vorgaben muss die Grenze der privatautonomen Regelungsmöglichkeit gezogen werden. Nach der Rspr. des BGH ist eine Regelung über den Kindesbetreuungsunterhalt nicht schon bei Erreichen des Existenzminimums akzeptabel (und schon gar nicht unterhalb dieses Werts).[919] Eine Grenze ist vielmehr nach der Rspr. erst dann erreicht, wenn die Unterhaltshöhe nicht ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Unterhaltsverzicht mit Ausnahme bestimmter Unterhaltstatbestände

Rz. 484 In der Praxis wird sehr oft ein Unterhaltsverzicht vereinbart, jedoch der Kindesbetreuungsunterhalt – wegen der sehr eingeschränkten Abdingbarkeit – hiervon ausgenommen. Der Unterhaltstatbestand des § 1570 BGB kann vollständig vom Verzicht ausgenommen werden, so dass in den Fällen der Kindesbetreuung Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlen ist. Möglich...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Sicht des Unternehmensübergebers

Rz. 503 Der Übergeber eines Unternehmens kann sich ein Rückübertragungsrecht vorbehalten, wenn der Übernehmer den Gesellschaftsanteil nicht aus dem Zugewinn ausklammert. Hierfür kommt nachfolgendes Formulierungsbeispiel in Betracht. Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.23: Rückerwerbsrecht nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen Rückerwerbsre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen

Rz. 269 Da beim Unterhaltsverpflichteten eine Vorschrift wie § 1579 Nr. 3 BGB für den Bedürftigen fehlt, ist grds. eine Leistungsunfähigkeit selbst dann zu beachten, wenn der Verpflichtete sie herbeigeführt hat. Allerdings ist dem Verpflichteten die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit gem. § 242 BGB zu versagen, wenn er sie – bei einer wertenden Gesamtbetrachtung – verantw...mehr