Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ein vernachlässigtes Stiefkind?1 Abdruck des Beitrages aus der FS für Dose, Das Familienrecht in seiner großen Vielfalt, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber und des Gieseking Verlages.

Zur Frage des Vermögenseinsatzes des Unterhaltsberechtigten beim nachehelichen Unterhalt Einführung Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags dar, vorgetragen auf der Herbsttagung 2021 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. I. Normzweck Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen ...mehr

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FF 05/2023, Unwirksamkeit v... / 1 Anmerkung

Das BVerfG hat am 29.3.2023 seinen lang erwarteten, allerdings nicht durchweg stringent begründeten Beschluss zum Verbot von Kinderehen verkündet (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2023 – 1 BvL 7/18).[1] Darin stellt es fest, dass die pauschale Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen, die unter Beteiligung eines unter 16-Jährigen geschlossen worden sind,[2] mit der Eheschließun...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / Einführung

Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags dar, vorgetragen auf der Herbsttagung 2021 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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FF 05/2023, Hörst Du noch oder verstehst Du schon?! Nicht Recht logisch - aber psychologisch

Katrin Bender Unser beruflicher Alltag ist geprägt vom Hören: Zuhören, Anhören unserer Mandant*innen. Im Hintergrund stehen oftmals Kinder, für deren Wohl wir uns über unsere Mandant*innen einsetzen – ohne die Kinder direkt anzuhören, ihnen zuzuhören. Dafür sind Verfahrensbeistände, Richter*innen und manches Mal Sachverständige zuständig. Das Ergebnis dieser Gespräche und "Anh...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / I. Normzweck

Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen Stellenwert nimmt er im Gesamtgefüge des nachehelichen Unterhalts ein? Der BGH hat bereits in einer früheren Entscheidung[2] bei der Frage der Verwertung eines Pflichtteilsanspruches betont, dass nach § 1577 Abs. 1 BGB ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nicht verlangen kann, s...mehr

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FF 05/2023, Deutscher Familiengerichtstag in Bonn

Nach der durch die Corona-Pandemie erzwungenen Pause wird der 24. Deutsche Familiengerichtstag dieses Jahr vom 21. bis 23.9.2023 an neuer Tagungsstätte im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn stattfinden. Auf vielfachen Wunsch ist die Dauer der Tagung um einen Tag verkürzt. Den Auftakt bildet die Eröffnungsveranstaltung am Donnerstag mit einem Festvortrag des Richters des BVerf...mehr

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FF 05/2023, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 42/2023 vom 17.4.2023 Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Sie scheidet nach Ablauf ihrer 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen ihrer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh ...mehr

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AGS 05/2023, Zuständiges Be... / III. Keine Ausnahmeregelung in JVEG

Im Gegensatz zu § 33 Abs. 4 S. 2 RVG und § 57 Abs. 3 FamGKG enthält die Vorschrift des § 4 Abs. 4 JVEG keine Ausnahmeregelung für Familiensachen. Zum anderen ergibt sich auch aus der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts zu § 4 JVEG (BT-Drucks 15/1971, 180), dass der Gesetzgeber kein Bedürfnis für eine Ausnahmeregelung gesehen hat. Vielmeh...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 04/2023, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht

zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats Einführung Kommissionsdokument COM (2022) 695 final (Verfahren 2022/0402/CNS), BMJ-Aktenzeichen: 973150#00021#0008#0001 Stellun...mehr

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FF 04/2023, Mitglieder des Ausschusses Familienrecht ab Januar 2023

Zuständig in der DAV-Geschäftsstelle FF 4/2023, S. 154mehr

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FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

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FF 04/2023, Unterhaltsfests... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Unterhaltsfestsetzung bei Feststellung seiner Vaterschaft. [2] Auf den Antrag des minderjährigen Antragstellers auf Anfechtung der Vaterschaft des Beteiligten J. A. B., welcher gemäß § 1592 Nr. 1 BGB bislang als sein Vater galt, und auf Feststellung der Vaterschaft des Antragsgegners hin hat das Geric...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / Einführung

Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags "Stolperfallen im Verfahrensrecht" dar, vorgetragen am 30.9.2022 auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins in Leipzig.mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / A. Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Familienrecht von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere in Unterhaltssachen; häufig wird der bedürftige Unterhaltsgläubiger die Kosten, die zur Durchsetzung von Unterhalt erforderlich sind, nicht aufbringen können. Stolperfalle: Vor einem Antrag auf VKH ist vorrangig ein Verfahrenskostenvorschussanspruch (VKV-Anspruch) zu prüfen. Denn bei ...mehr

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FF 04/2023, Europäisierung des Scheidungsrechts - wer ist eigentlich Richter?

Argiris Balomatis Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dieser Grundsatz prägt das deutsche Scheidungsrecht. Muss er jetzt hinterfragt werden? Richten wir unseren Blick ins europäische Ausland, so merken wir, dass mittlerweile 10 Staaten die Scheidung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulassen. Wie gehen wir also mit außergerichtlichen Sch...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 – nunmehr in Koautorenschaft mit Frank – erschienen.[54] Wever hat sich ferner in der Festschrift für Dose [55] mit einer praxisrelevanten Konstellation aus dem Abgrenzungsbereich von Nebengüterrecht und Zugewinnausgleich befasst: Sche...mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / VI. Anschlussbeschwerde

§ 66 FamFG regelt einheitlich für den gesamten Anwendungsbereich des FamFG die Möglichkeit, sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten auch ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde anzuschließen. Der Beschwerdegegner hat praktisch ein Wahlrecht: Legt er innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 63 Abs. 1 FamFG und unter Beachtung der erforderlichen Form selbstständig eine Bes...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / b) Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich in einem Beschl. v. 7.9.2022[14] mit der Frage zu befassen, ob eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die dem Innengesellschafter kein dingliches Recht am Gesellschaftsvermögen verschafft (im Gegensatz zur Außengesellschaft, bei der Gesamthandseigentum begründet wird),[15] dazu führt, dass ein Nutzungsentschädigungsanspruch nach...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / II. Umfang des Anspruchs

Rz. 32 Die Höhe des Unterhalts bemisst sich – anders als im Verletzungsfall – allein nach dem gesetzlich geschuldeten, nicht nach dem tatsächlich gewährten Unterhalt.[64] Grundlage für den Unterhaltsanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB sind die Regelungen des Familienrechts, also §§ 1356 ff. BGB bei Ehegatten und §§ 1601 ff. BGB bei Kindern. Rz. 33 Der Umfang der gesetzlichen Unterh...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998 S. 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993 S. 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Vorbild der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung entsprechend sieht § 78f den Abschluss von Rahmenverträgen durch die Spitzenverbände der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Einrichtungsträger vor. Sie sollen Eckpunkte und generelle Parameter für die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 abstecken. Mittlerweile wurde sie durch Abschluss von Rahmenverträgen in ...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als programmatische Grundsatznorm stellt § 1 die mit dem BKiSchG verfolgten Ziele dar und leitet diese aus Art. 6 Abs. 2 GG her. Rz. 2a Dabei dient insbesondere § 1 Abs. 4 – Frühe Hilfe – dem Zweck, das Kind durch ein multiprofessionelles Frühwarn- und Interventionssystem zu schützen, das Erkennen konkreter Risiken für das Kind – nach Möglichkeit bereits vor der Geburt,...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Rahmenregelungen vor, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Bisher gibt es bereits zahlreiche Modellprojekte, die zumeist schon vor Inkrafttreten des BKiSchG angestoßen wurden (vgl. statt vieler die Veröffentlichungen im Internet unter https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/ ; Netzwerk für prä...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 3 Literatur

Rz. 26 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.1.2012, J 6.100 Sm, Das sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz entspricht nicht den Anforderungen des § 3 KKG, JAmt 2012 S. 28; Kannegießer, Das familiengerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten, FamRZ 2023 S. 175; Köckeritz, Unterstützung für ein gutes Kinderleben bei Verwandten: Angebote und Perspektiven, ZKJ 2022 S. 325; Kol...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vergleichbare Regelungen enthielten weder das JWG noch das SGB VIII in seiner bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung. Die Regelung enthält einen Landesrechtsvorbehalt. Die Länder können demnach eine andere örtliche Zuständigkeit bestimmen, die dann auch für Träger aus anderen Bundesländern über die Grenze hinweg Verbindlichkeit hat. Von dem Landesrechtsvorbehalt des Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 36 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.5.2014, J 3.210 An – Pflichten des eine Beistandschaft geführt habenden Jugendamts bei einem Zuständigkeitswechsel, JAmt 2014 S. 251; DIJuF-Rechtsgutachten v. 27.2.2014, V 2.400/J 4.190 Lh – Ergänzungspflegschaft bei einer Auslandsmaßnahme – örtliche Zuständigkeit, Kontaktpflicht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, JAmt 2014 S. 522; DIJuF-Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sie legt den Rahmen für Vereinbarungen und für die bei ihrem Abschluss zu beachtenden Grundsätze fest. Nach dem Vorbild des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG a. F. (= § 75 Abs. 3 SGB XII) macht die Vorschrift die Übernahme von Leistungsentgelten im Regelfall vom vorangehenden Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abhängig. Absatz 2 benennt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.9.2003, J 3.316 Kü, JAmt 2004 S. 30; dass., DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.2.2004, U 1.2000 DI, JAmt 2004 S. 138; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Heranziehung für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch Kostenbeitrag im Verhältnis zur Unterhaltsfreistellungsvereinbarung u...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988 S. 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerst...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betont die Bedeutung präventiver Leistungsangebote. Dabei respektiert der Gesetzgeber aber gerade gewachsene Beratungs- und Informationsstrukturen in den Kommunen und Kreisen, indem er die in Abs. 2 geregelten Modalitäten der Information – Gespräch und Willkommensbesuch – bewusst offen formuliert hat (so zutreffend Götte, JAmt 2012 S. 7; vgl. auch Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 3 Literatur

Rz. 12 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Unterhaltsrecht, Überleitung von Unterhaltsansprüchen des jungen Volljährigen nach § 95 SGB VIII wegen Jugendhilfeleistungen – Durchsetzung des Auskunftsanspruchs §§ 1605, 1613 BGB, § 94 Abs. 3 Satz 2, §§ 95, 96 Abs. 3, § 97a Abs. 2 SGB VIII, DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.7.2000, J 3-317 Kn, DAVorm 2000 S. 781; Deutsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 3 Literatur

Rz. 11 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.9.2004, J 3.110 Sch; dass ., Opferentschädigungsrecht – Zur Heranziehung von Waisenrente nach dem OEG für die Kosten der Jugendhilfe, DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2000, J 3-317 We; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen , Anrechnung von BAföG-Leistungen und Kindergeld, DIV-Gutachten v. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 5 ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt; damit soll ein möglichst umfassender und lückenloser Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt gewährleistet werden (BR-Drs. 5/21 S. 124 = BT-Drs. 19/26107 S. 122). Der Gesetzgeber hat dies insbesondere damit begründet, dass bereits a...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter, sofern Vaterschaft nicht anerkannt/gerichtlich festgestellt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Bis zur Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 BGB oder deren gerichtlichen Feststellung (§ 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG) existiert kein Vater im Rechtssinne; auch im Hinblick auf den in Abs. 1 Satz 1 verwendeten Elternbegriff dann nicht, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht miteinander verheiratet waren. In diesem Fall bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022 S. 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 i...mehr

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FF 03/2023, Klaus Schnitzler 75 Jahre

Rechtsanwalt Klaus Schnitzlera Der Chefredakteur der FF, Klaus Schnitzler, ist am 25.1.2023 75 Jahre alt geworden. Klaus Schnitzler ist 1948 in Koblenz geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder sowie zwei Enkelkinder. Nach seinem Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn legte er 1973 sein erstes juristisches Staat...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Allgemeine Regelungen zur Vaterschaft

Auch bezüglich der Vaterschaft gelten typischerweise ähnliche Ausgangspunkte: Der Ehemann der Geburtsmutter ist regelmäßig der Vater.[12] Unterschiede können sich in Fällen ergeben, in denen die Eltern getrennt leben oder geschieden sind bzw. welcher Zeitraum zwischen Geburt und Getrenntleben und Scheidung liegen muss, damit die Vaterschaft bei Geburt kraft ihr nicht mehr au...mehr

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FF 03/2023, Forum Kind im Fokus

Dr. Christian Grabow Im familienrechtlichen Alltag nehmen Auseinandersetzungen getrennt lebender Eltern über ihre gemeinsamen Kinder einen breiten Raum ein. Dies gilt für "klassische" kindschaftsrechtliche Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht ebenso wie für Streitigkeiten über den Kindesunterhalt. Ergänzt werden die Auseinandersetzungen mitunter um Herausgabeverlangen (§...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / c) Einelternschaft

Sieht die ausländische Gerichtsentscheidung nur eine Person als Elternteil vor (Einelternschaft), kommt zumindest das KG zum Ergebnis, dass die Anerkennung einer solchen Einelternschaft nicht gegen den ordre public verstößt.[64] Dies kann allerdings problematisch sein, da das BVerfG davon ausgeht, dass jedes Kind ein Recht auf zwei Elternteile hat[65] und darüber hinaus der ...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 2. Multiple Elternzuordnungen

Problematisch und bisher ungeklärt ist auch, wie der Fall zu lösen sein wird, sollten die verschiedenen Anknüpfungsalternativen nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu unterschiedlichen, sich widersprechenden Ergebnissen kommen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (und Statutenwechsel) die Leihmutter und ihren Ehemann zu den rechtli...mehr