Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 121 Obwohl die Beitrittsfristen in Abs. 2 einheitlich sind, gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Beginn der Mitgliedschaft. Bei den Weiterversicherungsberechtigten nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 führt die Beitrittserklärung zu einem rückwirkenden Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft nahtlos im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Pflichtmitgliedschaft oder der Famili...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ei...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.8.4 Beitrittsrechte, Beitrittsfristen, Beitrittserklärung, Mitgliedschaftsbeginn

Rz. 81 Spätaussiedlern und ihren als leistungsberechtigt nach § 7 Abs. 2 BVFG anerkannten Ehegatten bzw. Abkömmlingen steht jeweils eigenständig ein zweimaliges Beitrittsrecht zu, ohne dass dafür Vorversicherungszeiten im Inland erforderlich wären. Einerseits besteht dies nach ständiger Aufenthaltnahme im Inland, was dem ständigen Aufenthalt nach § 30 SGB I entspricht (vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.8.1 Beitrittsberechtigter Personenkreis

Rz. 72 Der nach Abs. 1 Nr. 7 beitrittsberechtigte Personenkreis umfasst die Spätaussiedler i. S. d. § 4 Abs. 1 BVFG, also i. d. R. deutsche Volkszugehörige, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von 6 Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes ihren ständigen Aufen...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.3 Frist nach Aufnahme versicherungsfreier Beschäftigung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 110 Das Beitrittsrecht bei erstmaliger Aufnahme einer nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigung im Inland ist seit dem 1.1.2011 wieder innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen, d. h. schriftlich gegenüber einer wählbaren Krankenkasse zu erklären (§ 188 Abs. 3), nachdem die Regelung in der Zeit vom 1.4.2007 bis 31.12.2010 wegen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 5 Das SGB V kennt als Arten der Mitgliedschaft lediglich die Pflichtmitgliedschaft (zu der auch die Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 189 gehört) und die freiwillige Mitgliedschaft. Während die Pflichtmitgliedschaft (§ 5) allein von den gesetzlichen Tatbeständen abhängig ist, beruht die freiwillige Versicherung auf einer willensabhängigen freien Entscheidung des d...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.4 Frist nach Feststellung der Behinderung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 113 Die Frist für das originäre Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch ist von der Feststellung der Behinderung abhängig. Diese Feststellung erfolgt ab dem 1.1.2018 nach § 151 SGB IX. Die Frist von 3 Monaten beginnt mit dem Tag nach der Feststellung, womit die förmliche bescheidmäßige Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung gemeint ist. Entscheidend ist daher de...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.5 Beitrittsrechte von schwerbehinderten Menschen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 45 Das Zugangsrecht zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwerbehinderte knüpft an die frühere Regelung in § 176c RVO an. Das Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch nach dem SGB IX setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % voraus. Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einem geringere...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.11 Zuständige Krankenkasse

Rz. 120 Für die freiwillige Versicherung gibt es dem Grunde nach keine feste gesetzliche Zuständigkeit. Eine Ausnahme war die Regelung des § 190 Abs. 3, wonach sich beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse fortsetzte, wenn keine Austrittserklärung (Kündigung) erfolgt. Eine so...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1 Freiwillige Mitgliedschaft aufgrund Beitrittserklärung

Rz. 5 Die aufgrund von Beitrittsrechten (vgl. Komm. zu § 9) begründbare freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer schriftlichen Beitrittserklärung abhängig. Die Beitrittserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Beitrittsberechtigten, die mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB). Für die Beurteilung der Wirksa...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.1 Frist nach Ende Versicherungspflicht (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 103 Die Beitrittsfrist errechnet sich bei einem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ab dem Folgetag des Endes der Pflichtmitgliedschaft. Diese bestimmt sich im Regelfall gemäß § 190 nach dem Ablauf des Kalendertages. Sofern Ausschlusstatbestände gegenüber einer Pflichtversicherung eingreifen, ist der Ablauf des letzten Tages vor Eintritt des Ausschlusstatbestandes d...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet die rechtlichen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Fortsetzung der Mitgliedschaft (Weiterversicherung) oder für den originären Zugang (Beitritt) zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter i. S. d. Versicherungsberechtigung nach § 2 Abs. 1 SGB IV in der Sozialversicherung. Sie übernimmt zum Teil die früheren Rechte a...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht

Rz. 11 Den typischen Kreis der Versicherungsberechtigten stellen Personen dar, die kraft Gesetzes Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung waren und aus dieser Versicherungspflicht ausscheiden. Sie können ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Pflichtmitgliedschaft als dann freiwillige Versicherung fortsetzen. Auf die vorherig...mehr

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Praxis-Beispiele: Private K... / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor. Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2024 wie folgt versichert:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 4 Finanzierung

Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2] Ein we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 1 Versicherter Personenkreis

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ursprung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht wird durch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind vom Beginn der Beschäftigung an oder mit dem Ablauf des Kalenderjahres ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.2 12-Monats-Zeitraum

Es werden nur die Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Die Jahresfrist wird unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und möglicher Unterbrechungen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) gebildet. Es sind auch Einmalzahlungen verschiedener Arbeitgeber zu berücksichtigen. Dieses gilt u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.9 Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 8)

Rz. 55 Nr. 8 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche bei Behörden oder Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland beschäftigt sind und dem Krankheitsfürsorgesystem der EG angehören. Rechtsgrundlage für den Schutz nach EG-Recht für Beschäftigte ist die Verordnung Nr. 259/68 des Rates v. 29.2.1968 (ABl. L 56 S. 1) zur Festlegung des Statuts der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 8 Freiwillige Versicherung

Rentner, die die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen und aus der Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes oder aus der Familienversicherung oder als Mitglieder aus der KVdR ausgeschieden sind, werden freiwillig versichert.[1] Grundlage für die freiwillige Versicherung können § 9 SGB V oder § 188 Abs. 4 SGB V (obligatorische ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3 Vorversicherungszeit

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sog. Vorversicherungszeit erfüllt. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Versicherung in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Beginn und Ende der Zahlung von Elterngeld sind der Krankenkassen zu melden. Betroffen sind alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsstatus (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung). Alle Zahlstellen von Elterngeld sind zur Meldung verpflichtet. Das papierbasierte Verfahren wird zum 1.1.2022 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.1 Beiträge

Rz. 7 Beiträge werden von Mitgliedern und Arbeitgebern entrichtet (§ 3 Satz 2). Berechnungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei versichert (§ 3 Satz 3). Der Beitrag ist eine zweckgebundene Einnahme, um die Kosten der Versicherung zu decken. Er orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 3 Beiladungen

Rz. 7 Nach Abschluss des Berufungsverfahrens ist eine Beiladung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Nach Maßgabe des Satzes 2 hat das BSG aber die Möglichkeit, eine Beiladung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 und mit Zustimmung des Beizuladenden nach § 75 Abs. 2 nachzuholen. Mit dieser Vorschrift wird aus Gründen der Verfahrenskonzentration bezweckt, die Aufhebung und Zurückverweisung ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1)

Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, da es insoweit nur darauf ankommt, ob die Vorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Die Vorschrift stellt sicher, dass familienversicherte Angehörige (§ 10) nicht erst bei der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versicher...mehr