Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.3 Steuerliche Aufbewahrungsfrist

Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt[1] am Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Bilanz aufgestellt wurde, das Inventar aufgestellt wurde, die letzte Eintragung im Geschäftsbuch vorgenommen wurde, die Aufzeichnungen gemacht worden sind, die Unterlagen entstanden sind, der Geschäfts- oder Handelsbrief eingegangen ist, der Geschäfts- oder Handelsbrief versandt worden ist. D...mehr

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Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Leitsatz 1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. 2. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die H...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.2 Verfahrensrecht (Abs. 4 S. 2 und 3)

Rz. 77 § 7g Abs. 4 S. 2 u. 3, 1. Halbs. EStG ist Rechtsgrundlage für eine Korrektur der entsprechenden Veranlagung; § 7g Abs. 4 S. 3, 2. Halbs. EStG ist eine damit abgestimmte eigenständige Regelung zur Verjährungshemmung (der Terminus "Festsetzungsfrist" umfasst dabei auch eine "Feststellungsfrist"). Die Korrektur kann nach Maßgabe des § 233a AO Verzinsungsfolgen haben; ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.5 Verfahrensrechtliche Folgen der Rückgängigmachung des Abzugsbetrags (Abs. 3 S. 2 und 3)

Rz. 72 Nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid zu ändern, soweit der Investitionsabzug sowie die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG bereits berücksichtigt wurde. § 7g Abs. 3 S. 2 EStG enthält somit eine verfahrensrechtliche, – in § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) AO zugelassene – Änderungsvorschrift für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist die Steuerfestsetz...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 1. Regelungsinhalt der Norm

§ 171 Abs. 14 AO sieht vor, dass die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO nicht gem. § 228 AO zahlungsverjährt ist. Der gesetzgeberische Hintergrund (BT-Drucks. 10/1636, 44) dieser Norm liegt darin, dass es Situationen geben kann, in denen der Steuerpflichtige eine Steuer gezahlt ha...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 4. Relevanz für die Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden

Die Bedeutsamkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO zeigt sich dabei zunächst in Konstellationen, in denen eine nachträgliche Änderung des bisherigen Steuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgt, er also nachträglich zusätzlich Steuern zu entrichten hat. Ist der neu erlassene Steuerbescheid (oder die nachträgliche Abänderu...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / [Ohne Titel]

cand. iur. Lennart Jacobs[*] Im ersten Teil des Beitrags wurden zunächst die Merkmale und Rechtsfolgen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dargestellt. Im zweiten Teil werden nun die verschiedenen Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden vorgestellt und die Problematik der veränderten Festsetzungsfrist (Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO) erörter...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 3. Voraussetzungen der Norm

Voraussetzung für den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO ist nach dem Wortlaut also das Fehlen eines Rechtsgrunds für die Zahlung des Steuerpflichtigen (BFH v. 27.7.2021 – V R 3/20, BStBl. II 2022, 155 Rz. 19 = AO-StB 2022, 41 [Schmieszek]; Paetsch in Gosch, AO, Stand: 5/2023, § 171 Rz. 194). Außerdem muss der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Zahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5 Aufbewahrungspflicht und -frist des BZSt (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 dient der Umsetzung des Art. 25 Abs. 5 der Amtshilferichtlinie. Rz. 11 Das BZSt muss die von inländischen Plattformbetreibern gemeldeten und die aus dem Ausland übermittelten Informationen speichern (vgl. Abs. 1). Damit soll das BZSt die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen und die dafür erforderliche Möglichkeit zur Auswertung der Informationen (vgl. Abs. 4) sich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, di...mehr

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Schlussrechnung: Was bei de... / 2 Wie die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung richtig ausgewiesen wird

Erbringt ein Unternehmen steuerpflichtige Leistungen an einen anderen Unternehmer, kann dieser für die Abschlagszahlungen die Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verlangen. Die Abschlagsrechnungen sind hinsichtlich des gesonderten Umsatzsteuerausweises wie normale Rechnungen auszustellen. Wichtig hierbei: Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Voraussetzungen

Vom Grundsatz, wonach ein Feststellungsbescheid nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen darf, und auch nicht aufgehoben oder geändert werden kann, sieht § 181 Abs. 5 AO eine gewichtige Ausnahme vor. Hiernach kann eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie maßgeblichen Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als sie hinsicht...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Allgemeine Feststellungsfrist

Ein Feststellungsbescheid darf nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen und auch nicht aufgehoben oder geändert werden. Die reguläre Feststellungsfrist für gesonderte Feststellungen beträgt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 169 Abs. 2 AO vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Feststellungsfrist fünf Jahre, bei Steuerhin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Fristberechnung (Abs. 5)

Rz. 30 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kj., in dem die letzte Eintragung in den Büchern, die Erstellung des Inventars, die Versendung bzw. der Erhalt von Handelsbriefen oder Feststellung des Jahresabschlusses oder die Erstellung des Buchungsbelegs erfolgt.[1] Es kommt also nicht auf ein evtl. abweichendes Gj an. Durch diese Regelung verlängert sich die Auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesonderte Erklärungen (§ 18b UStG)

Rz. 354 Der Unternehmer ist nach § 18b UStG verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen seiner steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen in den USt-Voranmeldungen und in der Jahreserklärung gesondert anzugeben. Die durch das Binnenmarktgesetz neu eingeführte Erklärungspflicht soll sicherstellen, dass die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen in den USt-Voranmeldu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 200 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur den Verbringungsnachweis und den Be- oder Verarbeitungsnachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt, und zwar a. die Gelangensvermutung (§ 17a UStDV; Rz. 207ff.), b. der Verbringungsnachweis (§ 17b Abs. 2 und 3 UStDV; Rz. 221), in Beför...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht kommt nicht damit aus, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts (Verspätungszuschlägen, Zinsen, Haftung, verlängerter Festsetzungsfrist usw.) zu sanktionieren. Deshalb wurden diverse Straf- und Bußgeldnormen geschaffen, um Rechtsverstöße zu ahnden. Dabei gilt die grobe Unterscheidung: Eine vorsätzliche Steuerverkürzung bein...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich überhaupt nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Und zwar muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

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Kindergeld / 21 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

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Kindergeld / Zusammenfassung

Überblick Das Kindergeld ist im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In bestimmten Fällen auch darüber hinaus....mehr

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Kindergeld / 21.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

Der zeitliche Anwendungsbereich des § 175 AO richtet sich maßgeblich nach dem EGAO. Nach Art. 97 § 9 Abs. 1 Satz 1 EGAO sind die Vorschriften der §§ 172 ff. AO dann anzuwenden, wenn nach dem 31.12.1976 ein Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert wird. Dies gilt gem. Satz 2 auch dann, wenn der zu ändernde Verwaltungsakt vor dem 1.1.1977 erlassen wurde. Die Aufhebung oder Änder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Verlustvortrag

Rz. 764 Verluste, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden, können nach § 10d Abs. 2 S. 1 EStG [535] Ferner ist im Wege des Verlustvortrages ein Verlustabzu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 25. Kindergeld, Rückwirkung des Antrags

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/...mehr

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Nachträgliche Option zur Umsatzsteuerpflicht: Festsetzungsverjährung bei steuerfreien Umsätzen

Leitsatz Ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze erzielt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Daher wird die Festsetzungsfrist ggf. durch die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO"verlängert". Sachverhalt Der Kläger hatte das Eiscafé seines Vaters im Jahr 2013 übernommen und war in diesem Zusammenhang dem Mietvertrag, den...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / V. Steuerrechtliche Folgen

Unschuldsvermutung, aber eigenständige Würdigung durch die Finanzgerichte: Die Unschuldsvermutung für den Steuerpflichtigen nach Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO gilt auch in steuerrechtlicher Hinsicht fort. Allerdings dürfen die Finanzgerichte eine eigenständige Beweiswürdigung darüber anstellen, ob der strafrechtliche Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 37...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.3 Nichtablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt voraus, dass die Festsetzungsfrist für die Steuer, auf die sich die Erklärung bezieht, bereits durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung begonnen hat.[1] Mit Ablauf der begonnenen Festsetzungsfrist erlischt hierbei die Korrekturpflicht.[2] In diesem Zeitpunkt hat die mängelbehaftete Erklärung nämlich keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Steuerliche Folgen

Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betracht, da der Verspätungsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 3 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umfasst zwei Verpflichtungen, deren Erfüllung unterschiedlich gestaltet ist: Zunächst besteht die Anzeigepflicht des Fehlers in der Steuererklärung. Die Anzeige hat nach dem Erkennen des Fehlers (Rz. 27) unverzüglich zu erfolgen, d. h. entsprechend § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern.[1] Schuldhaftes Zögern lässt die straf-...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht nach § 153 AO.[2] Eine Erklärung gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.3 Klärungsfähige Rechtsfrage

Rz. 11 Klärbarkeit ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil auf der aufgeworfenen Frage beruht, d. h. wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele.[1] Die Rechtsfrage muss entscheidungserheblich sein.[2] Das ist der Fall, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen.[3] Daran ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zB iR einer Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr