Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 5. Exkurs: Das zeitliche Element der Berichtigung

Die Berichtigung einer zu hoch ausgewiesenen Steuer i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG wirkt nicht zurück, sondern ist in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger den Steuerausweis berichtigt hat.[24] Wurde ein zu hoch ausgewiesener Rechnungsbetrag bereits vom leistenden Unternehmer vereinnahmt und steht dem Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.5 Hinweis nach Abs. 5

Rz. 50 Nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist "hierauf" in dem Feststellungsbescheid hinzuweisen. M. E. gilt diese besondere Hinweispflicht nur für den eingeschränkten Wirkungskreis des Feststellungsbescheids. Grundsätzlich gilt ein Feststellungsbescheid für alle abhängigen Steuern bzw. Folgebescheide. Soll er nur für einzelne Steuern oder Folgebescheide gelten, ist dies eine Einschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Gesonderte Feststellungen nach der AO

Rz. 5 Bei den Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze ist zu unterscheiden zwischen Vorschriften, die bestimmen, welche Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, und den Verfahrensregelungen zur Feststellung, ihren Rechtswirkungen und der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids. Die Verfahrensregelungen sind in §§ 179, 181-183 AO enthalten. Sie gelten für a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.3 Besonderheiten bei Verlustfeststellungsbescheiden

Rz. 44 Abs. 5 hat besondere Bedeutung bei der Feststellung verbleibender Verlustvorträge nach § 10d Abs. 4 EStG. Der Verlustabzug in einem späteren Jahr ist davon abhängig, dass der noch abzugsfähige Verlust auf den Schluss des vorangegangenen Jahrs gesondert festgestellt worden ist. Ohne eine solche Feststellung ist der Verlustabzug nicht zulässig. Ist die Verlustfeststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate

Leitsatz 1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18. Juli 2019") an. 2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / IV. Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung bei Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 164 Abs. 4 AO)

Gemäß § 164 Abs. 4 S. 1 AO entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung ipso iure, wenn die Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) abläuft, so dass es in diesem Fall keiner expliziten Aufhebung bedarf. Mit Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO infolge der Festsetzungsverjährung entfällt für die Finanzbehörde auch die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 2. Rechtssicherheit vs. Rechtsrichtigkeit

Das Rechtsinstrument der Verjährung hat den Zweck, Rechtssicherheit unabhängig von der Rechtsrichtigkeit eintreten zu lassen. Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung für gesonderte Feststellungen entsprechend. Feststellungsfrist und Festsetzungsfrist müssen getrennt geprüft werden, die Verjährung kann unabhängig von der jeweils ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / VI. Zusammenfassung

Die vorstehenden Ausführungen haben einige wesentliche verfahrensrechtliche Aspekte des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO in den Blick genommen, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sein können. Der Berater muss bedenken, dass eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sich im Hinblick auf § 164 Abs. 2 AO sowohl als Vorteil als auch als Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 4. Sinn und Zweck des § 181 Abs. 1 S. 1 AO

Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO kommt der Feststellungsverjährung eigenständiger Regelungszweck zu. In seinem Urteil v. 13.7.1999 (BFH v. 13.7.1999 – VIII R 76/97, BFHE 189, 309) hat der BFH in nachvollziehbarer Weise dargelegt, dass zwischen der sinngemäßen Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren und der wörtlichen Anwendung in einfachen Festste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.4 Nachweis der Steuerentrichtung

Rz. 161 Die übernehmende Gesellschaft muss die Entrichtung der Steuer durch die Bescheinigung i. S. d. § 22 Abs. 5 UmwStG [1] nachweisen. Andere Beweismittel sind nicht zugelassen.[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll es sich bei dieser Bescheinigung um einen Grundlagenbescheid handeln[3], was aber fraglich ist, weil ein Grundlagenbescheid eine eindeutige Rechtsgrundl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Bindungswirkung der Bescheinigung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wirksame Bescheinigung bindet die Finanzbehörden als Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 i. V. m. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO (vgl. BFH 20.08.2009, V R 25/08, BStBl II 2010, 15). Das schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der zuständigen Landesbehörde eine Überprüfung der Bescheinigung anregen (BFH vom 03.05.1989, Az: V R 83/84,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Prüfung der Voraussetzungen der Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 32 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG (Anhang 10) ist sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Aushilfskräfte zulässig (s. R 40a.1 Abs. 1 LStR, Anhang 8a). Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Pauschalierung ist von den Merkmalen auszugehen, die sich für das einzelne Dienstverhältnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Änderung in den Verhältnissen

Rn. 85 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verhältnisse iSd § 70 Abs 2 EStG sind sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche – normbezogene – Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes, die sich nach dem Zeitpunkt der Festsetzung geändert haben, V 14.2 S 1 DA-KG 2023; BFH vom 25.07.2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 7...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Korrekturvorschriften

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Berichtigung nach § 17 UStG liegt zugrunde, dass die ursprüngliche Umsatzsteuerfestsetzung aufgrund des vereinbarten Entgelts selbst nicht geändert wird, sondern vielmehr im Zeitpunkt der nachträglichen Änderung auch die sich ergebenden Berichtigungen durchzuführen sind (vgl. BFH vom 13.07.2006, Az: V B 70/06, BStBl II 2007, 415). Für ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 175 AO (Änderung aufgrund Grundlagenbescheid, rückwirkendes Ereignis)

Rn. 286 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Als ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO ggf iVm § 175 Abs 2 AO war es – für die Jahre 1996–2001 – anzusehen, wenn nach Ablauf des Jahres feststeht, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag des § 32 Abs 4 EStG überschritten haben, vgl BFH vom 26.07.2001, VI R 83/98, BStBl II 2002, 85; BFH vom 26.07.2001, VI...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Soweit das SolZG keine eigenständigen Verfahrensregelungen enthält, gelten die Regelungen der AO . Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für den SolZ sind allerdings weder nach § 149 AO noch nach dem SolZG Steuererklärungen abzugeben. Lediglich für die Maßstabsteuern ESt und die KSt müssen Steuererklärungen abgegeben werden, die vom FA dann auch b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Bescheinigungsverfahren

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist nicht eine jPöR der Unternehmer, bedarf es gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unternehmer mit der Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die jPöR. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Bühnenregisseur oder Bühnenchoreografen, erfordert § 4 Nr. 20 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.1 Erstattung oder Erlass wegen nicht bestehender Abgabenschuld (Art. 117 UZK)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundfall von Erstattung/Erlass ist gem. Art. 117 ZK, dass der gezahlte Betrag gesetzlich nicht geschuldet oder der Betrag zu Unrecht erhoben worden war. Diese Vorschrift setzt anders als die nationalen Vorschriften der AO ausschließlich beim Betrag der Zollschuld an, nicht bei der Fehlerhaftigkeit des Bescheides an sich. Die entsprechenden Vo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Einfuhrumsatzsteuer ist Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer, und zwar eine allgemeine Verbrauchsteuer im Gegensatz zu den besonderen Verbrauchsteuern für einzelne Gruppen von Erzeugnissen (z. B. Energiesteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer). Gleichwohl kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sachliche und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem Steuerentrichtungspflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO geregelt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Grund der Regelung

Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt oder im Fall ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.3 Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 2)

Rz. 75 Nach Abs. 4 S. 2 ist die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3, 1 Halbs. AO n. F. abweichend von S. 1 vollständig ausgeschlossen, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Voraussetzungen des Abs. 4 S. 2 entsprechen damit denen für die Annahme eines Wiederholungsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.4 Entsprechende Anwendung der S. 1 und 2 bei unterlassenem Hinweis auf Unmöglichkeit der Mitwirkung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 80 Nach Abs. 4 S. 3 gelten die S. 1 und 2 entsprechend, wenn die Erfüllung der geforderten Mitwirkung unmöglich ist, der Stpfl. aber nicht unverzüglich auf die Unmöglichkeit hingewiesen hat. Die Begründung des Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] und der Bericht des Finanzausschusses[2] schweigen sich zu den Gründen dieser Regelung und den ihr zugedachten Anwendungsbereic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Einspruch und Klage gegen bestimmte Verwaltungsakte (Abs. 5)

Rz. 87 Abs. 5 regelt die Festsetzungsfrist für den Fall, dass ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach Abs. 1, die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 oder die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 3 mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Die Festsetzungsfrist läuft in diesen Fällen für die Steuern, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F.: Nach § 200a Abs. 4 AO wird die für nach dem 31.12.2024 entstandene Steuern und Steuervergütungen geltende Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. durch die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr hinausgeschoben bzw. g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 4. Festsetzungsfristen

Da einige Regelungen des § 16 Abs. 1 bis 3 und 4a GrEStG ohne zeitliche Befristung eine Rückgängigmachung des ursprünglichen Erwerbsvorganges ermöglichen, kommt der Frage der Festsetzungsverjährung eine erhöhte Bedeutung zu. Hierzu enthält § 16 Abs. 4 und Abs. 4a Satz 2 GrEStG eine eigenständige Regel. Danach endet die Festsetzungsfrist für die Aufhebung oder Änderung der ur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.3.1 Erheblichkeit

Rz. 22 Die Auskunft muss die Feststellung eines steuererheblichen Sachverhalts betreffen. Gegenstand der Beweiserhebung dürfen nur die für die Rechtsanwendung potenziell erheblichen, sog. entscheidungserheblichen, Verhältnisse sein. Über den gesetzlichen Tatbestand hinaus darf die Untersuchung nicht ausgedehnt werden; er bestimmt die äußerste Grenze des Ermittlungsrechts der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.2 Bilanzberichtigung

Tz. 214 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ändern sich die Buchansätze des eingebrachten BV nachträglich (zB auf Grund einer Bp wegen Nachaktivierung, anderer Abschr-Methoden oder anderer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) und hat die übernehmende Gesellschaft im Antrag auf Minderbewertung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bw übernommen hat, ist die Bil der aufnehmend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.29 Anwendungsregelungen zu § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG (§ 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 101 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG enthält Regelungen zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 17 S 2 Nr 2 KStG idF des Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts. Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") – Kein Vertrauensschutz

Leitsatz 1. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes – wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft – die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.1 Überschussrechnung und Istversteuerung

Ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch eine sog. Überschussrechnung, ist er nach § 20 UStG i. d. R. auch berechtigt, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten [1] zu besteuern. Dies bedeutet, dass er nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG die Umsatzsteuer erst dann gegenüber dem Finanzamt anmelden und abführen muss, wenn er die Gegenleistungen (i. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist. Normenkette § 175b AO Sachverhalt Für das Streitjahr 2018 wurden dem FA durch ­den Arbeitgeber des Klägers zwei elektronische LSt-Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr