Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / (3) Persönliche Stundungsansprüche

Rz. 63 Im Hinblick auf die Geltendmachung persönlicher Stundungsgründe differenziert die Praxis der Finanzämter erheblich. Dies beruht letztlich darauf, dass die Entscheidung über die Stundung eine mit einem unbestimmten Rechtsbegriff ("erhebliche Härte") gekoppelte Ermessensentscheidung darstellt. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die Steuerzahlung bei dem Steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Verpflichtungsklage

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / bb) Bindungswirkung

Rz. 85 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird nach Tz. 3.5.5 AEAO zu § 89 "anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung" als Verwaltungsakt angesehen. Der alte Streit über die Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft soll sich damit erledigt haben. Der Vertrauensschutzgedanke liegt der verbindlichen Auskunft jedoch immer noch zugrunde.[104] Das ist insbesond...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 15. Auskunftsverlangen

Rz. 294 Der Schuldner muss gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[483] Außerdem hat der Schuldner, wenn das verlangt wird, Belege vorzulegen, insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[328] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 383 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[658] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung)

Rz. 516 Hinweis: Der Text gilt entsprechend für einen Abwicklungsvertrag. Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Kündigungsfolgenvereinbarung (Rubrum wie Muster Rdn 514) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / E. Muster: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler

Rz. 30 Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Muster 38.1: Basisvereinbarung mit einem Tennisspieler Vereinbarung zwischen Hanni Schön, _____ – nachstehend Sportlerin – und Ludwig Matschke, _____ – Sponsor – Vorbemerkung Die Sportlerin ist eine professionelle Tennisspielerin, die an den von der Women-Tennis-Association (WTA) weltweit veranstalteten internationalen Ten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 404 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es beim Stufenantrag gemäß § 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wird auch der – z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _____; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _____. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck (1) Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 4.2 Fälle der mittelbaren Anteilsvereinigung (-übertragung) und der Organschaft

Ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand wird nur dann verwirklicht, wenn ein inländisches Grundstück betroffen ist. Es spielt aber keine Rolle, wer die Person des Erwerbers ist, welche rechtliche Struktur oder wo sie ihren Sitz hat. Insbesondere fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2a, 2b oder 3 GrEStG können Grundstücke zum Gegenstand haben, die ausländischen Eigentümern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 3.1 Örtliche Zuständigkeit und Ermittlung des wertvollsten Grundstücks(-teils)

In den Fällen, in denen ein inländisches Grundstück in Bezirken von Finanzämtern verschiedener Länder liegt, sind die Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen.[2] Praxis-Beispiel Grundstück in mehreren Ländern Der Steuerpflichtige S ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, dessen Flächen sich auf das Saarland (Bezirk des Finanzamts Merzig) und Rhein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 6 Weitere Zuständigskeitsregelungen nach der AO

Mehrfache örtliche Zuständigkeit (§ 25 AO) Sind mehrere Finanzämter örtlich zuständig, entscheidet grundsätzlich das Finanzamt, das zuerst mit der Sache befasst ist, es sei denn, die zuständigen Finanzämter einigen sich auf ein anderes zuständiges Finanzamt oder die gemeinsam fachlich zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt, das ein anderes örtlich zuständiges Finanzamt zu entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 2 Überblick über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 und 3 GrEStG schreiben für folgende Fälle die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor:[1] Ein Rechtsvorgang bezieht sich auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Grunderwerbsteuer-Finanzämter liegen, oder der Rechtsvorgang betrifft ein Grundstück, das in den Bezirken verschiedener Länder liegt.[2] In Fällen der Umwandlung ist ein Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 1 Örtliche Zuständigkeit

Für die Besteuerung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GrEStG grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt[1] – oder wenn sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt – der wertvollste Grundstücksteil liegt.[2] Beim Überlappen eines Grundstücksteils auf das Gebiet eines anderen Finanzamts kann der wertvollere Teil durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 7 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden: die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[2] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach; die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristischen Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / Zusammenfassung

Überblick Die Grunderwerbsteuer ist eine den Ländern zustehende Verkehrsteuer. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Anwendungsbereich

Rz. 301 Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist rechtsformneutral sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personenunternehmen anzuwenden. Es ist für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe anwendbar, sofern es nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt, § 199 Abs. 1 BewG.[461] Führt das Ergebnis zu offensichtlich unzutreffenden Werten, sind andere im gewöhnlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Will ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb nicht mehr persönlich fortführen, kommen für ihn verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst ist an eine Betriebsveräußerung im Ganzen zu denken, wobei der Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Die Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Depotübertragungen unter der Abgeltungsteuer

Rz. 369 Eine wichtige Regelung für die Nachfolgeplanung, die der Berater kennen muss, bringt die Abgeltungsteuer für den unentgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, d.h. den typischen Fall, in dem der Unternehmer seinem Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ein Wertpapierdepot zuwendet. Teilt er seiner übertragenden Depotbank mit, dass es sich um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Anzeigepflichten

Rz. 54 Damit das zuständige Finanzamt von Erbfällen und Schenkungen Kenntnis erlangt, sind im ErbStG Anzeigepflichten für den Erwerber (§ 30 ErbStG), Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen (§ 33 ErbStG) sowie für Gerichte, Behörden, Beamte und Notare (§ 34 ErbStG) normiert. Diese Anzeigepflichten werden durch die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei sogenannten Parallelimporten

Leitsatz Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten stets gesondert in die Provision bzw. Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen, sodass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hat mehrere inländische Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Pharmabranche und ist Organträgerin der A3-GmbH. Gesellschafter der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 2. Sitz der Stiftung

Rz. 25 § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB sieht auch den Stiftungssitz als Pflichtinhalt der Stiftungssatzung vor. Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen gilt gem. § 83 S. 4 BGB im Zweifel der letzte Wohnsitz des Stifters im Inland als Stiftungssitz. Ein dementsprechender Mangel der Stiftungssatzung kann also ohne Weiteres überwunden werden. Rz. 26 Dennoch sollte die Besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht).[50...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / 3. Form des Unterbeteiligungsvertrags

Rz. 31 Der Unterbeteiligungsvertrag unterliegt als Gesellschaftsvertrag gem. § 705 BGB grundsätzlich keinem Formzwang. Die Wahl der Schriftform ist jedoch stets sinnvoll, da hierdurch Unklarheiten und Streitigkeiten über untereinander getroffene Regelungen vermieden werden. Auch zum Nachweis der Unterbeteiligung gegenüber dem Finanzamt ist die Schriftform empfehlenswert.[46]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, § 13a Abs. 4 ErbStG

Rz. 183 Die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG [263] für jede zum begünstigten Vermögen gehörende wirtschaftliche Einheit bzw. für jeden Betrieb durch das jeweils örtlich zuständige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) zu ermitteln und gesondert festzustellen. Gleiches gilt für die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen.[26...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 115 Grundsätzlich hat die Kapitalgesellschaft die im Rahmen der Spaltung auf andere Kapitalgesellschaften übergehenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter – in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[89] Die hierbei aufgedeckten s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 4. Bewertung

Rz. 82 Für Zwecke der Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Wertpapiere und Anteile), die im Privatvermögen gehalten wird, ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 157 Abs. 4 S. 2 BewG der gemeine Wert der Beteiligung festzustellen. Die Bewertung richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine in- oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / 2. Branchengleiche Fortführung durch Pächter

Rz. 24 Werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Dritten verpachtet, so ist weitere Voraussetzung für die Betriebsfortführung, dass der Pächter den Betrieb branchengleich fortführt, so dass für den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger die Möglichkeit besteht, den Betrieb nach Ende der Verpachtung wieder aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Möglichkeit der Betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der Kapitalgesellschaft

Rz. 84 Grundsätzlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich der nicht entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter – in einer steuerlichen Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[64] Die hierbei a...mehr