Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Stundung

Rz. 579 Sind Steuerzahlungen in einer solchen Höhe festgesetzt, dass der Nachlasspfleger diese weder von einem laufenden Nachlasskonto bezahlen kann noch verauslagen will, ist bis zur Freigabe gesperrter Konten durch das Nachlassgericht beim Finanzamt ein Stundungsantrag zu stellen. Dies wird häufig bei der Festsetzung von Erbschaftsteuer der Fall sein. Rz. 580 Muster 3.11: S...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / cc) Abgabepflicht

Rz. 526 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall "Beteiligten" die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, auch wenn der Betreffende selbst nicht steuerpflichtig ist (§ 31 Abs. 1 ErbStG); erst mit dieser Aufforderung entsteht eine Pflicht zur Abgabe.[400] Abgabepflichtig sind die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / (1) Mitteilungen des Standesamtes

Rz. 514 Jeder Todesfall ist dem Standesamt anzuzeigen (§ 28 PStG). Das Standesamt muss die Todesfälle listenmäßig demjenigen Finanzamt mitteilen, welches für die Erbschaftsteuer zuständig ist (sog. Totenliste), § 34 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG, § 4 Abs. 1 ErbStDV.mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / bb) Anzeigepflicht

Rz. 520 Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer usw.) dem Finanzamt binnen drei Monaten nach erfolgter Kenntnis anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Das ist nicht erforderlich, wenn der Erwerb auf einem Testament oder Erbvertrag beruht und sich das "Verhältnis zum Erblasser unzweifelhaft" aus der letztwilligen Verfügung ergibt und...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Anzeige- und Erklärungspflichten

Rz. 496 Sobald der Nachlasspfleger bestellt ist, hat er zu überprüfen, welche Steuererklärungen (noch) abgegeben werden müssen. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben, die wiederum als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsposition des Erblassers eingetreten sind. Dementsprechend ist bei Sichtung des Nachlasses zu prüfen,mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / cc) Verzeichnis der Nachlassgläubiger

Rz. 111 Dem Aufgebotsantrag ist ein Verzeichnis der Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnortes (ladungsfähige Anschrift) beizufügen, § 456 FamFG. Die Angabe von Forderungsgrund und Forderungshöhe ist nicht erforderlich. Sinnvoll ist jedoch eine Angabe eines Aktenzeichens oder einer Rechnungsnummer des Gläubigers. Melden sich bislang unbekannte Gläubiger nach Antragstellung...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Steuererklärungspflichten des Erblassers

Rz. 502 Der Erblasser dürfte regelmäßig verpflichtet gewesen sein, Einkommensteuererklärungen abzugeben. Es ist aber auch denkbar, dass er als Inhaber eines Gewerbebetriebs Gewerbesteuer – oder als Unternehmer i.S.d. UStG Umsatzsteuererklärungen abgeben musste. Weiterhin ist es denkbar, dass der Erblasser vor seinem Tod selbst Erbe geworden ist und daher vom verstorbenen Erb...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / (3) Mitteilungen des Nachlassgerichts

Rz. 519 Das Nachlassgericht muss dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt eine Abschrift des eröffneten Testaments bzw. Erbvertrags (falls vorhanden) übersenden, sowie des Beschlusses über die Einleitung oder Aufhebung der Nachlasspflegschaft, des Erbscheins, ferner eine Abschrift des Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 7 Abs. 1 ErbStDV). Dabei werden auch die Erken...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Haftung des Nachlasspflegers

Rz. 585 Den Nachlasspfleger trifft eine persönliche Haftung soweit Steuerschulden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden, § 69 AO.[433] Die Haftung umfasst auch Säumniszuschläge und gilt für alle Steuerarten. Der Nachlasspfleger wird damit zum Haftungsschuldner und ist...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / a) Verkehrswertgutachten

Rz. 338 Entschließt sich der Nachlasspfleger zur Veräußerung des Grundstücks, muss der Rechtspfleger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfen, ob der in der notariellen Urkunde vereinbarte Kaufpreis angemessen ist. Als Grundlage für eine Zustimmung durch den Rechtspfleger wird er im Regelfall ein Gutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertungen vom Nachlasspfleg...mehr

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§ 28 Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 1 Der Nachlassverwalter ist ein besonderer Nachlasspfleger, vgl. § 1975 BGB. Insofern gelten für ihn die Ausführungen des vorherigen Kapitels entsprechend. Die Haftungsgefahren des Nachlassverwalters sind aber größer als die des Nachlasspflegers, weil er nicht nur dem Erben und dem Finanzamt (§§ 34, 69 AO) gegenüber verantwortlich ist, sondern über § 1985 Abs. 2 BGB auch...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Steuerschulden aus dem Steuerschuldverhältnis der (unbekannten) Erben

Rz. 578 Steuerschulden aus Steuererklärungspflichten für die (unbekannten) Erben, insbesondere die Erbschaftsteuerschulden, sind in der Person der Erben entstanden, vgl. § 20 Abs. 1 ErbStG. Die Erbschaftsteuer wird nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist fällig (§ 220 Abs. 2 AO). In der Regel beträgt die Frist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Obwohl es sich u...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / II. Prozesspflegschaft, § 1961 BGB

Rz. 21 Die Anordnung einer Klage- oder Prozesspflegschaft ist dann geboten, wenn die Bestellung des Nachlasspflegers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines gegen den Nachlass gerichteten Anspruchs von dem Nachlassgläubiger (Berechtigten) beantragt wird. Der Nachlassgläubiger hat mithin einen Antrag (§ 23 FamFG) zu stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. ...mehr

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§ 12 Aufgaben des Nachlassv... / III. Einkommensteuerschuld für die Einkünfte während der Nachlassverwaltung

Rz. 14 Nach der Rechtsprechung des BFH war die Steuerschuld bei Fremdverwaltung grundsätzlich dem Erben zuzurechnen, obwohl der Erbe keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer hat. Dies hat die Konsequenz, dass er mit seinem Eigenvermögen hierfür haftet und eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass nicht in Anspruch nehmen kann.[21] Etwas anderes sollte nach einem sp...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Berichtigungspflicht

Rz. 546 Soweit steuerrechtliche Pflichtverletzungen begangen worden sind, ist der Nachlasspfleger nach § 153 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 34 AO bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist verpflichtet, diese zu berichtigen.[415] Rz. 547 Erfolgen die Anzeige und die Berichtigung nicht unverzüglich, treffen den Nachlasspfleger persönlich sowohl straf- oder bußgeldrechtliche Folgen gemäß §§ 36...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Prüfungspflicht

Rz. 540 Zahlreiche Steuerbescheide sind anfechtbar oder sogar nichtig. Der Nachlasspfleger hat dementsprechend als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben die Richtigkeit sämtlicher an ihn gerichteter Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben gegebenenfalls deren Änderung zu beantragen (§§ 129–131, 164, 165, 172–177 AO) oder Rechtsmittel (§§ 347 ff. AO, §§ 40...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Steuerliche Pflichten und Rechte des Nachlasspflegers

Rz. 624 Für jede Steuer muss geprüft werden, welche steuerlichen Pflichten und Rechte den Nachlasspfleger betreffen, wobei differenziert werden kann zwischen:mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Einleitung

Rz. 250 Das Grundbuch ist ein in den vergangenen Zeiten in Buchform geführtes öffentliches Register,[201] in dem Grundstücke[202] und Rechte an Grundstücken (z.B. Belastungen, wie die "Schulden = Verbindlichkeiten – Grundschulden/Hypotheken" eingetragen sind.[203] Rz. 251 Zu jedem Grundbuch wird eine Grundakte in Papierform geführt. Diese beinhaltet alle Unterlagen (z.B. Kauf...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 5. Abteilung III

Rz. 273 Abteilung III des Grundbuches ist der Eintragungsort für dingliche Verwertungsrechte, d.h. Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden. Rz. 274 Im Fallbeispiel wurde zur Kaufpreisfinanzierung eine Grundschuld zugunsten der Commerzbank AG Hamburg in Höhe von 189.000 EUR nebst Zinsen bestellt. Die Grundbucheintragung erfolgte am 15.3.2000. Aus diesem Recht wurde im Jahr 2...mehr

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§ 12 Aufgaben des Nachlassv... / II. Erbschaftsteuerschuld des Erben

Rz. 13 Die Erbschaftsteuererklärung ist ebenfalls vom Nachlassverwalter erst auf Aufforderung des Finanzamts[18] abzugeben. Ob die Erbschaftsteuerschuld des Erben eine Nachlassverbindlichkeit ist, für die der Nachlass nach § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung haftet, oder eine Eigenschuld des Erben, war streitig[19] und wurde vom BFH[20] dahingehend entschieden, das...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / VI. Nachlassinsolvenz

Rz. 143 Scheitert ein Gläubigervergleich, ist eine solche Abwicklung zu komplex oder aufwändig oder droht oder erfolgt eine Vollstreckung in den Nachlass, ist die Abwicklung über das Insolvenzverfahren[159] angezeigt, damit die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Der Nachlasspfleger muss eine vorrangige Befriedigung vollstreckender Gläubiger verhindern. Dies kann er nur...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 4. Fahrzeuge

Rz. 32 Hatte der Erblasser ein Kraftfahrzeug und/oder Anhänger/Boot/Wohnwagen etc. sollte der Wert dieser Gegenstände geklärt werden (siehe auch § 3 Rdn 396 ff. "Kraftfahrzeuge"). In der Regel sollten derartige Gegenstände zügig verwertet werden, da im Laufe der Zeit der Wert sinkt und oft lfd. Kosten bezahlt werden müssen, die schnell höher sind als der eigentliche Wert, de...mehr

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Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bei Erstellung von Schadensgutachten

Leitsatz Aufwendungen eines Gutachters für die Erstellung eines Schadensgutachtens sind mangels "im Haushalt" ausgeführter "Handwerkerleistungen" nicht nach § 35a EStG berücksichtigungsfähig. Abzugsfähig sind jedoch die Kosten für eine sogenannte Suchschachtung. Sachverhalt Streitig war, ob die Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur ...mehr

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Betriebliche Veranlassung und Abzinsung von Angehörigendarlehen

Leitsatz Werden Ansprüche von Angehörigen des Betriebsinhabers über Jahre hinweg ohne vertragliche Grundlage stehen gelassen, liegt mangels Fremdüblichkeit kein betrieblich veranlasstes Darlehensverhältnis vor. Ein nicht betrieblich veranlasstes Angehörigendarlehen unterliegt nicht dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Sachverhalt Der Kläger betrieb ein Einzelunterne...mehr

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Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch Arbeitgeber kein Arbeitslohn

Leitsatz Die Zahlung der gegenüber einem Paketzustelldienst als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete erfolgen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse und führen daher nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Zahlung von Verwarnun...mehr

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Antrag auf schlichte Änderung nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung

Leitsatz Nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung ist eine schlichte Änderung nach§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO aufgrund eines innerhalb der Klagefrist gestellten Antrags zumindest dann noch möglich, wenn eine abschließende Prüfung des Einspruchsvorbringens und der dazugehörigen Unterlagen im Rahmen der Einspruchsentscheidung weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht erf...mehr

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Anteilige Kürzung von Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung

Leitsatz Bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für Nutzung der Einbauküche, Waschmaschine und Trockner zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist. Sachverhalt Die Kläger vermieteten an ihren Sohn verbilligt eine mit einer Einbauküche teilm...mehr

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Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser sind bei "Drei-Objekt-Grenze" einzeln zu zählen

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 3.11.2016, dass aneinander grenzende, rechtlich selbstständige Mehrfamilienhausgrundstücke bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels ("Drei-Objekt-Grenze") jeweils gesondert gezählt werden müssen. Sachverhalt Eheleute aus dem Rheinland erwarben in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge von drei Großinves...mehr

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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO

Leitsatz Für die Anwendung des § 233a AO sind die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere ist ein Verschulden des Finanzamts oder des Steuerpflichtigen irrelevant. Sachverhalt Das Finanzamt führte bei der Steuerpflichtigen eine steuerliche Betriebsprüfung für die Umsatzsteuer der Jahre 2004 bis 2007 durch. Es stellte fest, dass bei ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.1 Außerbilanzielle Korrekturen im Anwendungsbereich von § 5b EStG

Rz. 50 Nach § 5b EStG muss der "Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung" elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Stellt man sich auf einen positivistischen Standpunkt, würde dies bedeuten, dass die außerbilanziellen Korrekturen von § 5b EStG gar nicht erfasst würden und somit auch nicht elektronisch übermittelt werden müssten. Wie der Begriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.2 Örtlich zuständiges Finanzamt

Sind an der ausländischen Gesellschaft im Sinne der §§ 7 bis 14 AStG mehrere Personen beteiligt und halten sich mehrere Finanzämter für örtlich zuständig oder für örtlich unzuständig oder bestehen sonst Zweifel über die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung, so bestimmen die zuständigen Landesfinanzbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bundesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.2 Örtlich zuständiges Finanzamt

Sind an der ausländischen Gesellschaft im Sinn der §§ 7 bis 14 AStG mehrere Personen beteiligt und halten sich mehrere Finanzämter für örtlich zuständig oder für örtlich unzuständig oder bestehen sonst Zweifel über die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung, so bestimmen die zuständigen Landesfinanzbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.2 Örtlich zuständiges Finanzamt

Sind an der ausländischen Gesellschaft im Sinne der §§ 7 bis 12 und 14 AStG mehrere Personen beteiligt und halten sich mehrere Finanzämter für örtlich zuständig oder für örtlich unzuständig oder bestehen sonst Zweifel über die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung, so bestimmen die zuständigen Landesfinanzbehörden in Zusammenarbeit mit dem B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. FinMin. NRW v. 11.7.1974, BStBl. I 1974, 493 (Überblick über die Zuständigkeiten im Finanzamt und Grundinformation über die Durchführung der Zugriffsbesteuerung)

I. Überblick über die Zuständigkeiten Bei der Durchführung des Außensteuergesetzes sind folgende Fallgruppen und Zuständigkeiten zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zuständiges Finanzamt bei gesonderter Feststellung (Satz 1)

Rz. 300 [Autor/Stand] Allgemeines. § 18 Abs. 2 enthält eine Vorschrift über die örtliche Zuständigkeit der FÄ für Zwecke der Durchführung der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in einigen Bundesländern zentrale Zuständigkeiten eingerichtet worden sind. Dies gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern[2], Baden-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zuständiges Finanzamt bei gesonderter und einheitlicher Feststellung (Satz 2)

Rz. 330 [Autor/Stand] Örtliche Zuständigkeit bei einheitlicher Feststellung. § 18 Abs. 2 Satz 2 regelt den Fall, dass die Feststellung nicht nur gesondert, sondern auch einheitlich vorzunehmen ist. Das ist gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 dann erforderlich, wenn an der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt (bzw. erweitert beschränkt) Stpfl. beteiligt sind, ohne dass die Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zuständiges Finanzamt bei fehlender Bestimmung der Zuständigkeit (Satz 3)

Rz. 360 [Autor/Stand] Zuständigkeit bei fehlender Bestimmung der Zuständigkeit nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2. § 18 Abs. 2 Satz 3 hat subsidiären Charakter und greift vor allem dann ein, wenn die Höhe der Beteiligungen nicht feststeht bzw. wenn mehrere Beteiligungen gleichzeitig die höchsten sind. In diesem Fall ist das FA zuständig, das mit dem Verfahren nach § 18 zuerst bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / b) Hessen: Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter nach dem Außensteuergesetz v. 26.9.1973 (BStBl. I 1973, 731)

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1426) und § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 28. April 1972 (GVBl. I S. 103) wird verordnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / d) Schleswig-Holstein: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter in Schleswig-Holstein v. 16.4.1973 (GVOBl. Schl.-H. 1973, 201)

Auf Grund des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. August 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1426) und des § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Landesverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung vom 17. Dezember 1969 (GVOBl. Schl.-H. S. 294) wird verordnet:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / f) Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter (Finanzamtszuständigkeitsverordnung – FA-ZVO) v. 17.6.2013 – (Auszug)

§ 12 Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes Für die Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) in der jeweils geltenden Fassung, sind abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 zuständig: 1. im Oberfinanzbezirk Düsseldorf das Finanzamt Neussfür die Bezirke aller Finanzämter des Oberf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / a) Bayern: Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzämter nach dem Außensteuergesetz v. 6.8.1973 (BStBl. I 1973, 600)

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Regelung zentraler Zuständigkeiten in der Steuerverwaltung vom 20. Februar 1973 (GVBl. S. 63) erläßt das Bayerische Staat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / e) Baden-Württemberg: Verordnung des Finanzministeriums zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf bestimmte Finanzämter (Zuständigkeitsverordnung) v. 24.6.1983 (BStBl. I 1983, 393) – Auszug –

Auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung von Artikel 5 des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426) in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung auf das Finanzministerium vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 409) wird verordnet:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Aufgaben der Finanzämter

Es sind insbesondere mit Vordruck BZSt-1 mitzuteilen von den a) Veranlagungsstellen: Auslandssachverhalte, die nach § 138 Abs. 2 AO meldepflichtig sind (im Allgemeinen durch Weiterleitung einer Durchschrift des Formulars BZSt-2 – s. Anlage zum BMF-Schreiben vom 19. März 2003, BStBl. I S. 260 – und Internet-Seiten des BZSt – www.bzst.de – unter der Rubrik "Auslandsbeziehungen")...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / § 1

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 7 bis 14 und § 18 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) sind zuständig 1. das Finanzamt Kaiserslautern für den Bereich der Finanzämter Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken, 2. das Finanzamt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / § 1

Die Zuständigkeiten für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach den §§ 7 bis 14 und 18 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (Bundesgesetzbl. 1 S. 1713) werden übertragen: 1. Für die Amtsbezirke der Finanzämter Bensheim (einschließlich der Außenstelle des Finanzamts Bensheim in Fürth), Darmstadt, Dieburg, Groß Gerau, Langen, Michelstadt, Offenbach-L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / § 1

Von den örtlich zuständigen Finanzämtern werden übertragen: ... 14. Die Durchführung der §§ 2, 3, 5, 7 bis 14 und 18 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) dem Finanzamt Freiburg Stadt für alle Finanzämter des Oberfinanzbezirks Freiburg, dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach für alle Finanzämter des Oberfinanzbezirks Karlsruhe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / § 12 Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes

Für die Durchführung der §§ 2, 4, 7 bis 14 und § 18 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) in der jeweils geltenden Fassung, sind abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 zuständig: 1. im Oberfinanzbezirk Düsseldorf das Finanzamt Neussfür die Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf, 2. im Oberfinanzbezirk Köln das Finanzamt Leverku...mehr