Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Elektronischer Postausgang

Rz. 216 Wird Post elektronisch z.B. via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) versandt, ist u.a. zu prüfen:mehr

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Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

Leitsatz 1. Ein Mieter, der in angemieteten Räumlichkeiten Ein- und Umbauten ("Mietereinbauten") im eigenen Namen vornehmen lässt, kann die ihm hierfür von Bauhandwerkern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Falle einer entgeltlichen Weiterlieferung an den Vermieter als Vorsteuer abziehen. 2. Eine Weiterlieferung liegt jedenfalls dann vor, wenn er dem Vermieter nicht nur das...mehr

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Zustellung finanzgerichtlicher Urteile – Abziehbarkeit vergeblicher Rechts­verfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam. 2. Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers eingeklagt hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S...mehr

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Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.1 Begriff der Betriebsstätte

Rz. 7 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ausl. Einkünfte, wenn sie durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte erzielt werden.[1] Für ausl. Einkünfte unbeschränkt Stpfl. folgt das Gesetz (mit Ausnahme der Bürgschafts- und Avalprovisionen und der Seeschiffe und Luftfahrzeuge) streng dem Betriebsstättenprinzip. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für die im Ausland keine Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.2 Internethandel

Rz. 11 Gleiche Grundsätze gelten für den Internethandel. Ist der Internet-Server eine Betriebsstätte des Stpfl.[1], ist dieser Server-Betriebsstätte auch ein Gewinn zuzuordnen, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Internet-Server eine betriebliche Funktion erfüllt[2] Rz. 12 Soweit Waren betroffen sind, die nicht selbst per Internet lieferbar sind, ist das Internet nur ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Ständiger Vertreter

Rz. 56 Der "ständige Vertreter" bildet im deutschen Steuerrecht einen eigenen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen ausl. Einkünfte (§ 13 AO); im OECD-MA bildet er einen Unterfall der Betriebsstätte. Sachliche Bedeutung hat diese Abweichung aber nicht. Rz. 57 Ein ständiger Vertreter ist nach § 13 AO eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei d...mehr

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Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte...mehr

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Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

Leitsatz 1. Die auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 EStG förderunschädlich ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. 2. Die Anwendung des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen setzt nicht voraus, dass der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung noch zertifi...mehr

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Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Leitsatz 1. Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. 2. Die Nachschau erlaubt dem FA die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung. 3. Die zeitnahe bauartbedingte Löschung des Datenspeichers im Spielgerät hindert die Auswertung der ausgelesenen Daten nicht...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Aus den Gründen

II. 12 Die Revision führt aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle des im Klageverfahren angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids vom 17. September 2015, übe...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Sachverhalt

Die im Ausland wohnhafte Klägerin, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist Vermächtnisnehmerin nach der am ... verstorbenen ... (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin ist eine Nichte der Erblasserin, welche ihren Wohnsitz im Ausland hatte und im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Gegenstand des der ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Aus den Gründen

II. Die Klage hat keinen Erfolg. 1. Die Klage ist zulässig. Sie wurde insbesondere fristgerecht erhoben. 2. Die Klage ist jedoch unbegründet. Das FA hat im Streitfall zu Recht eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG angenommen und die Klägerin dadurch nicht in ihren Rechten verletzt (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). a) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterlie...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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AGS 11/2019, Kein Ausschlus... / 2 Aus den Gründen

Der Senat ist zur Entscheidung berufen, weil der als Berichterstatter zuständige Einzelrichter den Rechtsstreit gem. § 33 Abs. 8 S. 1 und 2 RVG nach Anhörung der Beteiligten wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache dem Senat übertragen hat. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG, mit dem es nach § 33 Abs. 1 RVG den Gegenstandswert auf 8.000,00 EUR festgesetzt ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Mittelgebühr in durchschnittlichen Fällen des § 40 Abs. 2 StBVV

Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 zur StBVV). Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr nach Anlage E kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (§ 40 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV). Bei der Ge...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftsprüfer

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wirtschaftsprüfer sind zur Beratung und Vertretung in Steuersachen befugt (§ 2 Abs 2 Wirtschaftsprüferordnung; > Hilfe in Steuersachen Rz 2, > Steuerberater). Zur Vertretung vor dem FG/BFH vgl § 62 FGO und > Rechtsbehelfe Rz 70 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesfinanzhof

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als oberstes Bundesgericht für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München errichtet worden. Anschrift: Ismaninger Straße 109 in 81 675 München. Er ist Revisionsinstanz (> Rechtsbehelfe Rz 60 ff) in der zweizügigen Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH hat für die Bundesrepublik Deutschland die Funktion des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

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Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

Leitsatz Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Normenkette § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 UStG, Art. 173 Abs. 1 Unterabs....mehr

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Nachweis der ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen

Leitsatz Zur Berechnung der ortsüblichen Belegungstage sind die vom Statistischen Landesamt ermittelten Auslastungszahlen betreffend Ferienwohnungen im Belegenheitsort der streitgegenständlichen Ferienwohnung zugrunde zu legen. Es ist hierbei nur die ortsübliche Auslastung der in diesem Ort angebotenen Ferienwohnungen und nicht auf die insgesamt angebotenen Betten/Schlafgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

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Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

Leitsatz 1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschl...mehr

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Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

Leitsatz 1. Die Bezeichnung der erbrachten Leistungen als "Trockenbauarbeiten" kann den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung genügen, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. 2. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon ausz...mehr

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Nachträgliche Aufhebung eines Durchsuchungsbeschlusses führt zur Rechtswidrigkeit einer bei der Durchsuchung getätigten Sachpfändung

Leitsatz 1. Eine in unmittelbarer Nähe zur eigentlichen Wohnung gelegene, privat genutzte Garage fällt unter den Begriff der "Wohnung" i.S. des § 287 Abs. 4 Satz 1 AO. 2. Für die gewaltsame Öffnung und für das Durchsuchen einer derartigen Garage mit dem Ziel, pfändbare Gegenstände aufzufinden, ist eine richterliche Anordnung erforderlich, wenn weder die Einwilligung des Volls...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

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Krankenbeförderung - Voraussetzung der Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 5 KraftStG

Leitsatz Das FG beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Begünstigungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG und definiert hierbei den Begriff der Krankenbeförderung gestützt auf sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin einer Erlaubnis nach § 49 PBefG - Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen. Im Rahmen dieser Tätigkeit befördert si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Aufhebung der Vollziehung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die Aufhebung der Vollziehung richtet sich nicht wie die Aussetzung der Vollziehung auf die Verhinderung einer künftigen Vollstreckung aus einem Steuerbescheid. Die Aufhebung der Vollziehung ist vielmehr auf die Rückgängigmachung einer bereits durchgeführten Vollstreckung oder Vollziehung des Bescheids gerichtet. Geregelt ist die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

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Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

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Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt

Leitsatz Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren. Sachverhalt Der Streit geht unter anderem um die Frage, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2015 eingelegt hat. De...mehr

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Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

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Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

Leitsatz Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Normenkette § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 101 AO, § 84 FGO Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31c AO wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 in die AO eingefügt. Das Inkrafttreten orientierte sich daran, dass ab dem 25.5.2018 in allen Mitgliedstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [2] anzuwenden ist. Die DSGVO ist gesetzestechnisch als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Beschränkung der Rechte der betroffenen Person (§ 31c Abs. 2 AO)

Rz. 33 Um die Statistikzwecke auch erreichen zu können, schränkt Abs. 2 des § 31c AO unter Ausnutzung der Öffnungsklausel des Art. 89 Abs. 2 DSGVO die in den Art. 15[1], 16[2], 18[3] und 21[4] DSGVO vorgesehenen Rechte der betroffenen Person ein. Diese Einschränkung der Betroffenenrechte in Abs. 2 des § 31c AO gilt für alle Kategorien personenbezogener Daten.[5] Diese Einsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Erforderlichkeit

Rz. 25 Zur Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken des Statistischen Bundesamtes kann auf die Ausführungen zu § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO verwiesen werden.[1] Dass die Datenerfassung und -auswertung auch die Verarbeitung "sensibler Daten" einschließen muss, um belastbare, sinnvoll auswertbare und aussagefähige Ergebnisse zu erzielen, lieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Zusätzliche Schutzbestimmungen (§ 31c Abs. 3 AO)

Rz. 36 Um dem zusätzlichen Schutzbedürfnis bei der Weiterverarbeitung dieser "sensiblen Daten" im Hinblick auf die in Art. 89 EU-DSGVO genannten Garantien zu entsprechen, ergänzt § 31c Abs. 3 S. 1 AO den durch die in § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG genannten Maßnahmen[1] gewährten Schutz[2] durch weitere Anforderungen. Die zu statistischen Zwecken verarbeiteten besonderen Kategorien p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Statistische Zwecke / Regelungsweite (§§ 31c Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 4 Nr. 2b AO)

Rz. 20 Aus dem Wortlaut des § 31c Abs. 1 S. 1 AO ergibt sich zum Regelungsgehalt der Norm keine genauere Bezeichnung oder Eingrenzung der "statistischen Zwecke", die die Einschränkung des Schutzes der betroffenen sensiblen Daten rechtfertigen (sollen). Dennoch ist die Berechtigung zur Nutzung der Daten für statistische Zwecke durch § 31c AO nicht umfassend eröffnet. In teleo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 31c AO stellt auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener "steuerlicher" Daten zu statistischen Zwecken dar.[1] Diese Daten sind ihrem Wesen nach in Bezug auf Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel.[2] Die Verarbeitung der Daten nach § 31c AO setzt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Datenschutzrechtlich betrachtet ist § 31c AO eine gegenüber §§ 29b und 29c AO speziellere nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung "sensibler Daten" zu statistischen Zwecken. Dabei beschränkt sich die Verarbeitungsbefugnis für statistische Zwecke auf die Aufbereitung und zweckgebundene Verarbeitung der "sensiblen Daten" durch die weitergebende Finanzbehörde.[1] R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Überwiegendes Interesse an der Verarbeitung

Rz. 27 Mit der Forderung nach einem "erheblichen Überwiegen" der Interessen der Verantwortlichen an der Verarbeitung gegenüber den Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung seiner geschützten Daten verschärft § 31c Abs. 1 S. 1 AO die Verarbeitungsvoraussetzungen für "sensible Daten" gegenüber der Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Regelungsgehalt der Norm

Rz. 11 Für den Bereich des Steuergeheimnisses unterwirft § 31c AO die über § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO bestehende Öffnung für "sensible Daten" weiteren Voraussetzungen. §§ 30 Abs. 10, 31c AO mindern also bestehende Öffnungen für ihren Regelungsbereich. Der Öffnungscharakter für das Steuergeheimnis ergibt sich insoweit aus der Bedeutung des § 31c AO gegenüber dem grundsätzlichen Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.6 Maßnahmen des Verantwortlichen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person (§ 31c Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 29 Der Verantwortliche hat für die Verarbeitung der Daten nach § 31c Abs. 1 S. 2 AO angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen.[1] Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verwendung der Daten en...mehr