Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die AO 1977 knüpfte für die Regelung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens in den §§ 347 bis 368 AO an die Bestimmungen der §§ 217ff. RAO an und sah als außergerichtliche Rechtsbehelfe den Einspruch und die Beschwerde vor. Nach dem Grundgedanken dieser Zweiteilung war der Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf insb. in Rechtsangelegenheiten statthaft un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.3.2 Nichtiger Verwaltungsakt

Rz. 55 Ist ein Verwaltungsakt von der Finanzbehörde erlassen worden, der gem. § 125 AO nichtig ist, so erzeugt dieser nach § 124 Abs. 3 AO keine Rechtswirkungen. Ein Einspruchsverfahren hätte demgemäß keine Grundlage. Der Beteiligte kann nach § 125 Abs. 5 AO bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit stellen oder auch unmittelbar gem. § 41 Abs. 1 FGO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.5 Verbundene Verwaltungsakte

Rz. 60 Ein Verwaltungsakt ist nach § 118 AO die rechtliche Regelung eines Einzelfalls.[1] In der Verwaltungspraxis werden häufig mehrere Regelungen äußerlich, etwa in einem Schriftstück, zu einem "Sammelbescheid" zusammengefasst.[2] Für die Festsetzung des Verspätungszuschlags ist in § 152 Abs. 3 AO eine derartige äußerliche Verbindung mit dem Steuerbescheid sogar gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick

Rz. 1 Der Siebente Teil der AO enthält in den §§ 347 bis 368 AO die Vorschriften über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Er regelt damit in erster Linie das finanzbehördliche Verfahren des Einspruchs, dessen erfolgloser Abschluss nach § 44 FGO regelmäßig notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Klageverfahrens ist. Daneben sieht er in § 361 AO ergänzend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.3 Maßnahmen nach Abschluss des Verfahrens

Rz. 34 Durch den Abschluss des Straf- und Bußgeldverfahrens tritt eine Änderung des Rechtscharakters der Maßnahmen ein. Die Finanzbehörde verliert ihre Funktion als Justizbehörde.[1] Sie handelt wieder als Finanzbehörde, für deren Maßnahmen der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Wenn also Stpfl. nach Abschluss des Straf- und Bußgeldverfahrens Einsichtnahme in Straf- und Bußgeldak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5.2 Vollstreckung von Verwaltungsakten

Rz. 38 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist nach § 347 Abs. 1 Nr. 2 AO nur für Verwaltungsakte im Vollstreckungsverfahren [1] zulässig. § 347 Abs. 1 Nr. 2 AO setzt also die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsakts i. S. v. § 251 AO voraus. Hierauf erstreckt sich nicht die Prüfungskompetenz der Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckbarkeit wird von der Behörde testiert, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.4 Wiederholende Verwaltungsakte

Rz. 59 Wird die rechtliche Regelung eines Verwaltungsakts in einem späteren Verhalten der Finanzbehörde lediglich wiederholt, ohne dass eine erneute Entscheidung über die Sache getroffen wird, so ist diese Wiederholung kein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Eine Anfechtung der Wiederholung mit dem Ziel, den ersten Verwaltungsakt aufzuheben, kommt demgemäß nicht in Betracht.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Grundsätzlich kann sich die Beschwer nur aus der Regelungsaussage des Verwaltungsakts ergeben.[1] Die Begründung des Verwaltungsakts, zu der auch die inzident getroffene Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, d. h. nach der Legaldefinition des § 199 Abs. 1 AO der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Festsetzung der Steuer, deren Bemessung und Erhe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.4 Einspruchsbefugnis

Rz. 7 Die Einspruchsbefugnis der Personenvereinigung bzw. der Feststellungsbeteiligten nach § 352 AO ist Sachentscheidungsvoraussetzung des Verfahrens.[1] Rz. 7a Neben der Einspruchsbefugnis nach § 352 AO muss dem einspruchsbefugten Feststellungsbeteiligten bzw. der einspruchsbefugten Personenvereinigung die allgemeine Einspruchsbefugnis nach § 350 AO zustehen, d. h., es muss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.7 Korrigierende Verwaltungsakte

Rz. 66 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen erlassenen Verwaltungsakt ganz oder teilweise korrigiert, hat selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts (§ 348 Abs. 2 AO a. F.) und ist demgemäß grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar. Die Bestandskraft des korrigierten Verwaltungsakts bewirkt aber eine inhaltliche Beschränkung der Einwendungen gegen den Korrekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.2.4 Nichtvorliegen des beantragten Verwaltungsakts

Rz. 75 Der Untätigkeitseinspruch ist nur zulässig, solange eine Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag noch nicht vorliegt, also der beantragte Verwaltungsakt bzw. die Ablehnung, den Verwaltungsakt zu erlassen, noch nicht bekannt gegeben worden ist (§ 124 Abs. 1 AO). Mit dem Einspruch kann nicht nachgeprüft werden, ob die zeitliche Verzögerung der Entscheidung über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Rechtscharakter des Einspruchsverfahrens

Rz. 5 Die große Zahl der durch die Finanzbehörden zu bearbeitenden Steuerfälle, die zunehmende Kompliziertheit und die Unbeständigkeit der Steuergesetze wie auch die vielfache Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte sind nur einige der zahlreichen Fehlerquellen im Besteuerungsverfahren, die zu einer Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führen können. Durch die Einlegu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

Leitsatz Erfüllt die durch eine Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage begünstigte Ehefrau die ihr auferlegte Verpflichtung, sind die für den Spendenabzug nach § 10 b EStG zu fordernden Voraussetzungen der Freiwilligkeit der Zuwendung und der wirtschaftlichen Belastung des Spenders nicht erfüllt. Die Veranlagung von Ehegatten führt nicht dazu, dass die Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Adressat des Verwaltungsakts

Rz. 9 Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nur den individuellen Rechtsschutz.[1] Die Einspruchsbefugnis besteht nach § 350 AO nur für den Einspruchsführer [2], der durch den angefochtenen Verwaltungsakt[3] selbst in einer Weise betroffen ist, die sich als Beeinträchtigung seiner eigenen Rechtsposition [4] darstellt.[5] Durch die Regelung werden demgemäß Einsprüche zugunsten der Allge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.5 Änderungsanträge

Rz. 47 Teilweise werden auch Anträge auf Änderung, Aufhebung oder Berichtigung eines Verwaltungsakts nach den Vorschriften der §§ 129 bis 132 und 172 bis 177 AO i. w. S. zu den informellen Rechtsbehelfen gerechnet.[1] Der Stpfl. ist insoweit in der Wahl seiner Mittel frei. Er kann, ohne ein Einspruchsverfahren anhängig zu machen, die Korrektur eines Verwaltungsakts beantrage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.3 Beschwer bei Unterlassung

Rz. 27 Das Einspruchsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass ein Verwaltungsakt erlassen worden ist.[1] Nur soweit jemand geltend macht, dass über einen von ihm gestellten Antrag auf Erlass eines einspruchsfähigen Verwaltungsakts ohne Mitteilung eines zureichenden Grunds durch die Finanzbehörde nicht binnen angemessener Frist sachlich entschieden worden ist, ist der Untät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.6.2 Nachprüfungsvorbehalt (§ 164 AO)

Rz. 63 Eine besondere Nebenbestimmung zur Steuerfestsetzung bzw. zu Verwaltungsakten, auf die die Vorschriften über die Steuerfestsetzung entsprechend anzuwenden sind, ist der Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 S. 1 AO. Dieser Vorbehalt kann auch ohne ausdrückliche Aufnahme in den Steuerbescheid kraft Gesetzes bestehen.[1] Der Vorbehalt bewirkt nach § 164 Abs. 2 AO ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs

Leitsatz 1. Reisekosten sind insbesondere dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass (z.B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes) zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Nutzt der Steuerpflichtige ein selbst gesteuertes Privatflu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Leitsatz 1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. März 2016, X R 9/13, BFHE 253, 299, BStBl II 2016, 815). 2. Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung des Goldhandels von privater Vermögensverwaltung

Leitsatz 1. Ob der Ankauf und Verkauf von Gold als Gewerbebetrieb anzusehen ist, muss anhand der Besonderheiten von Goldgeschäften beurteilt werden. Ein kurzfristiger und häufiger Umschlag des Goldbe­stands sowie der Einsatz von Fremdkapital können Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sein. Die Grundsätze des Wertpapierhandels sind auf den Handel mit physischem Gold nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht; ­Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden. 2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

Leitsatz 1. Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich. 2. Die Anwendung des § 102 Satz 2 FGO ist bei einer nach Erledigung des Verwaltungsakts nur noch in Betracht kommenden Fortsetzungsfeststellungsklage ausgeschlo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen einer Gaststätte bei unzureichender Dokumentation der aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen anhand einer Quantilsschätzung kann zulässig sein

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer unzureichenden Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen eines Gastwirts die von betriebsinternen Daten ausgehende Quantilsschätzung grundsätzlich eine sachgerechte Schätzungsmethode zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen darstellt und dass der Streuung der Rohgewinnabschlagsätze mit dem Ansatz eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 2 Im Hinblick auf den objektiven Tatbestand verweist § 378 Abs. 1 AO bzgl. des Tatobjekts und der Tathandlung vollinhaltlich auf § 370 AO. Eine leichtfertige Steuerverkürzung kann folglich begehen, wer gegenüber der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht, die Finanzbehörde pflichtwidrig über solche Umstände in Unkenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Rechtswidrigkeitszusammenhang

Rz. 32 Zwischen Erfolg und leichtfertigem Verhalten muss außer der Kausalität auch ein sog. Rechtswidrigkeits- oder Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen. Folglich ist der Tatbestand des § 378 AO nicht erfüllt, wenn die konkrete leichtfertige Handlung den Erfolg zwar kausal herbeigeführt hat, aber bei sorgfältigem Verhalten der Erfolg ebenfalls eingetreten wäre.[1] Dements...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Selbstanzeige

Rz. 35 Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer Selbstanzeige vorgesehen, hier als persönlicher Bußgeldaufhebungsgrund. § 378 Abs. 3 AO enthält insoweit eine besondere Regelung für die leichtfertige Steuerverkürzung, nach der der Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht mit einer Geldbuße ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.3 Leichtfertigkeit des steuerlichen Beraters

Rz. 25 Im Hinblick auf das Verhalten des steuerlichen Beraters ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nur der Berater, der gegenüber der Finanzbehörde eigene Erklärungen abgibt oder dem das unrichtige Angabenmachen anderer zuzurechnen ist, den Tatbestand des § 378 AO verwirklichen kann.[1] Im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 In Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handelnde Personen

Rz. 10 Der Begriff der "Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen" soll einen möglichst breiten Anwendungsbereich eröffnen, sodass er weit auszulegen ist.[1] Folglich handelt jeder in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl., der – ohne selbst Stpfl. zu sein – dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Hilfe leistet[2] oder dessen Han...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 10 Konkurrenzen

Rz. 50 Nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre verdrängt der Erfolgstatbestand des § 378 AO die Gefährdungstatbestände der §§ 379–382 AO, was den (überflüssigen) Regelungen in § 379 Abs. 4, § 380 Abs. 2, § 381 Abs. 2 und § 382 Abs. 3 AO entspricht. Gegenüber tateinheitlich begangenen Straftaten [1] ist die Ordnungswidrigkeit des § 378 AO jedoch gem. § 377 Abs. 2 AO i....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz Eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten scheidet auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern aus. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Klägerin hatte in den Streitjahren drei Gesellschafter-Geschäftsführer. In 2007 traf die Klägerin mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. Februar 2016, X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391). 2. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines ­Gewerbetreibenden

Leitsatz 1. Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. 2. Ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer unterscheidet sich von einer nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsecke durch eine feste bauliche Abgrenz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Zulässigkeit einer Klage gegen "Nullbescheid" und zur Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Beschwer bei sog. Nullbescheid; Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaft

Leitsatz 1. Wegen der Bindungswirkung für den Verlustfeststellungsbescheid (§ 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG) löst auch eine Messbetragsfestsetzung von Null (sog. Nullbescheid) eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) aus. 2. Auch Konzernfinanzierungsgesellschaften können Kreditinstitute i.S. des § 1 KWG sein und die Voraussetzungen des sog. Bankenprivilegs (§ 19 Abs. 1 GewStDV) erfüllen. N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit ­"Vorbehaltsklausel"

Leitsatz 1. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene "Vorbehaltsklausel", dass die Bescheinigung "nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist und die Finanzbehörde die weiteren steuerrechtlichen Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Prozessaufwend... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat zu Unrecht von der Klägerin aufgewandte Zivilprozesskosten i.H.v. 13.824,00 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die Revision der Klägerin ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Denn auch die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sog. Sanierungserlass des BMF verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Leitsatz Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6‐S 2140‐8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6‐S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigke...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge (2): Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen Sonderausgabenabzug, Rente oder dauernde Last?

Leitsatz 1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

Leitsatz 1. Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird. 2. Eine Erwerbergruppe (§ 8c Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 2.2.4 Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen erkennen lassen

Rz. 6 Vorübergehendes Verweilen ist nach der Formulierung des § 9 S. 1 AO das Gegenteil zum dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt. Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen setzt eine längere Verweildauer voraus. Ein kurzfristiger Aufenthalt ist kein nicht nur vorübergehendes Verweilen. Mehrere kurzfristige Aufenthalte reichen regelmäßig ebenfalls nicht aus.[1] Eine Mindestdauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 3.2 Kurzfristige Unterbrechungen

Rz. 9 Ein zusammenhängender Aufenthalt wird durch kurzfristige Unterbrechungen nicht gehindert.[1] Kurzfristige Unterbrechungen lassen also die Frist von 6 Monaten weiterlaufen. Weder hemmen sie den Fristlauf noch unterbrechen sie ihn.[2] Ihre Dauer ist also bei der Ermittlung der 6 Monate mitzurechnen[3], sodass die Frist des § 9 S. 2 AO überschritten werden kann, obgleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Begründung

Rz. 5 Der Sitz wird durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dgl. bestimmt. Er folgt also meist aus einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung (statuarischer Sitz), wird daher durch Rechtsakt bestimmt.[1] Die Begründung des Sitzes kann als Realakt angesehen werden. Außer bei der gesetzlichen Sitzbestimmung ergibt sich der Sitz aus der Satzung oder dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Rz. 8 Die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung liegt dort, wo der Wille für die laufende Geschäftsführung gebildet wird.[1] Weicht dieser Ort von dem der Willensäußerung ab, so ist nur Ersterer allein entscheidend.[2] Da im Regelfall (aber nicht immer)[3] nur eine Geschäftsleitung vorhanden ist[4], andererseits jedes Unternehmen eine Geschäftsleitu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.2 Tatsächliche Gestaltung

Rz. 2 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist nicht ein Willensakt, sondern die tatsächliche, wirtschaftliche Gestaltung der Verhältnisse entscheidend.[1] Die Verobjektivierung des Wohnsitzbegriffs sollte ursprünglich (bis zum Jahr 1945) verhindern, dass die durch Reichsfluchtsteuergesetz 1931 eingeführte Reichsfluchtsteuer bei Wegzug durch willentliche Beibehaltung des Wohnsit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.10 Insolvenzverfahren, Zweckgesellschaften, Briefkastenfirmen und weitere Sonderfälle

Rz. 18a Im Falle der Insolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Damit einher geht die Geschäftsleitung dorthin über, von wo aus der Insolvenzverwalter die maßgebenden Entscheidungen trifft. Dies gilt auch schon bei der Bestellung eines vorläufigen starken Insolvenzverwalters. Ein ("starker") Insolvenzverwalter übt i. d. R. ebenso die Geschäftsleit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Selbstständigkeit

Rz. 5 Das Merkmal der Selbstständigkeit kann auf zweierlei Art verstanden werden. Mit dem Begriff der Selbstständigkeit wird nach überwiegender Auffassung[1] der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von der nichtselbstständigen Arbeit abgegrenzt. Selbstständig ist danach, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tätigkeit auf eigene Rechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der dem im früheren § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Begriff der Geschäftsleitung ist steuerlich von Bedeutung, da im Steuerrecht vielfach an den Ort der Geschäftsleitung angeknüpft wird.[1] Vor allem ist der Ort der Geschäftsleitung neben dem Ort des Sitzes[2] für die Frage der unbeschränkten KSt- und VSt-Pflicht (Letztere für Vz vor 1997) der Körperschaften, Personen...mehr