Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.1 Treuhandvereinbarung

Rz. 70 Die Bezeichnung einer Vereinbarung als "Treuhandvertrag" reicht für die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO nicht aus. Aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen muss sich vielmehr eindeutig ergeben, dass die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht im Innenverhältnis zugunsten des Treugebers ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Begriff des wirtschaftlichen Eigentums (Abs. 2 Nr. 1 S. 1)

Rz. 22 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO ist ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem (zivilrechtlichen) Eigentümer zuzurechnen, wenn dieser die tatsächliche Herrschaft darüber in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Mit dieser Formel hat sich das Geset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.2 Form der Vereinbarung

Rz. 71 Treuhandabreden bedürfen als solche keiner besonderen Form. Ist allerdings für die auf den Erwerb des Wirtschaftsguts gerichtete Vereinbarung eine bestimmte Form vorgeschrieben, so bedarf auch die Treuhandvereinbarung dieser Form, weil es anderenfalls an der wirksamen Begründung einer (Rück-)Übertragungsverpflichtung auf den Treugeber fehlen würde.[1] Hiernach unterli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 40 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG macht bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG die volle Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen ESt u. a. davon abhängig, dass der Stpfl. hinsichtlich der diesen Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile oder Genussscheine während einer Mindesthaltedauer von 45 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.4 Mieterein- und -umbauten

Rz. 45 Nimmt der Mieter in den gemieteten Räumen Einbauten oder Umbauten vor (z. B. Ladeneinbauten, raumteilende Wände, Dachausbau usw.), so werden diese regelmäßig wesentliche Bestandteile des Gebäudes[1] und gehen damit in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über.[2] Anders verhält es sich dann, wenn der Mieter diese Ein- oder Umbauten nur zu einem vorübergehenden Zweck vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.5 Pacht- und Mietverträge, sonstige Nutzungsrechte

Rz. 47 Pacht- und Mietverhältnisse begründen regelmäßig nur Nutzungsrechte und führen für sich genommen nicht zu wirtschaftlichem Eigentum.[1] Das gilt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses[2] und selbst dann, wenn die Vertragsbeteiligten bei Abschluss des Pachtvertrags ins Auge fassen, dass der Pachtgegenstand nach Ablauf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 3 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist nach § 1 KStG ein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Diese beiden Anknüpfungspunkte stellen das Äquivalent zum Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des Einkommensteuerrechts dar.[1] Gemäß § 10 AO ist der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.[2] Dies ist...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.1.1 Wohnsitz

Gemäß § 8 AO hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] An den Begriff Wohnung sind hierbei keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.[2] Ausreichend ist eine objektive Eignung der Unterkunft zum Wohnen.[3] Es reichen deshalb etwa auch Jagdhütten oder Woh...mehr

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Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Nach § 9 Satz 1 AO hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist dabei stets dann anzunehmen, wenn sich jemand mehr als 6 Monate zeitlich zusammenhängend hier aufhält, wobei kurzfristige Unterbrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 108 Ein Schreiben an einen Unternehmer zur Vorlage von Urkunden nach § 18d UStG stellt einen Verwaltungsakt dar (Rz. 77), es ist als solcher immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der zulässige Rechtsbehelf gegen eine solche Anordnung ist der Einspruch.[1] Da dieser keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Vorlagepflichtige trotz des Einspruchs verpfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Verwaltung

Rz. 9 Die Vorschriften des 6. Teils gelten nur bei einer Vollstreckung von Ansprüchen der Verwaltung aus Verwaltungsakten. Wenn demgegenüber zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltung vollstreckt werden sollen, richtet sich diese Vollstreckung vollständig nach der ZPO. Der Gläubiger muss somit einen Titel vor dem jeweils zuständigen Gericht erwirken und diesen dann mitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Erlöschen des Anspruchs auf die Leistung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 13 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, sobald der Anspruch auf die Leistung erloschen ist. Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich aufzuheben (zu Einzelheiten s. Rz. 10ff.). Das Erlöschen des Anspruchs kann insbesondere auf den in § 47 AO genannten Erlöschensgründen beruhen.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.4 Stundung der Leistung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die letzte der in § 257 Abs. 1 AO genannten Alternativen, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, betrifft den Fall der Stundung der Leistung nach § 222 AO. Der Stundung gleich steht der Zahlungsaufschub nach § 223 AO, der allerdings nur bei Zöllen und Verbrauchsteuern in Betracht kommt.[1] Dabei ist nicht bereits ein Antrag auf Stu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Aufhebung des Verwaltungsakts (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Die zweite Alternative, in der die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, ist gegeben, wenn der Verwaltungsakt, der die Grundlage für die Vollstreckung bildet, aufgehoben wird. Ist der Verwaltungsakt, der vollstreckt werden sollte, hingegen nichtig, wird § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO analog angewendet.[1] Keine Anwendung findet § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn ein Jahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5 Entscheidung der Finanzbehörde

Rz. 21 Liegen die Voraussetzungen des § 257 Abs. 1 AO vor, hat die Finanzbehörde die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ein Ermessen besteht in dieser Hinsicht nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht.[1] Die Verwaltung hat dabei auch von Amts wegen tätig zu werden, sodass es nicht etwa eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, damit die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Wegfall der Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind. Dies ist der Fall, wenn die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nicht mehr besteht, da nur ein vollziehbarer Verwaltungsakt die Grundlage für die Vollstreckung nach der AO bilden kann. Die Vollziehbarkeit ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Im 6. Teil der AO ist das Vollstreckungsrecht für das steuerrechtliche Verwaltungsverfahren geregelt. Zur Geltung des Vollstreckungsrechts über diesen Bereich hinaus vgl. Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 249 AO Rz. 4. §§ 249 bis 346 AO sind jedoch nicht als abschließend für das steuerrechtliche Vollstreckungsrecht anzusehen, sondern vielmehr beinhalten die Vors...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 2 § 257 AO knüpft an § 249 AO an, der die allgemeine Bestimmung des Vollstreckungsrechts nach der AO darstellt. Die Norm konkretisiert dabei insbesondere den Grundsatz, dass Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nur durch einen Rechtsbehelf gegen die einzelne Vollstreckungsmaßnahme in Betracht kommt. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, die sich g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Aufhebung bereits durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben. Es besteht also für die Verwaltung die Pflicht, die bereits durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.[1] Dies gilt hingegen nicht in den Fällen des § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 AO, in denen die Finanzverwaltung gleichwohl nach pfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine dem § 257 AO entsprechende Regelung gab es in der RAO nicht. Vielmehr war die Rechtslage nach der RAO so, dass auch bei der Geltendmachung des Erlöschens oder der Stundung des zu vollstreckenden Anspruchs zu leisten war und später lediglich ggf. eine Erstattung zu erfolgen hatte.[1] § 257 AO führt demgegenüber dazu, dass die Vollstreckungsbehörden verpflichtet sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Rz. 5 § 257 Abs. 1 führt insgesamt vier Alternativen auf, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist. Dies sind im Einzelnen: Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen[1]; Aufhebung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts[2]; Erlöschen des mit dem Verwaltungsakt geltend gemachten Leistungsanspruchs[3]; Stundung der Leistung, die mit dem Verwaltungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensfragen

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften iSd § 24 EStG muss nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren über die Einkunftsart, die Höhe, die Zurechnung der Einkünfte auf die einzelnen Feststellungsbeteiligten und über die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG entschieden werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 47) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 81 Stand: EL 171 – ET: 02/202...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gemäß § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / II. Anwendbare Verfahrensvorschriften

Gem. § 11 Abs. 3 S. 1 RVG wird im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vergütung vom UdG festgesetzt. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG gelten die für die jeweilige Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend, hier somit die Vorschriften der VwGO. 1. Frist von zwei Wochen Nach den Ausführungen des OVG...mehr

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Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO

Leitsatz 1. Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. 2. Durchsuchungsanordnungen müssen angesichts ihrer Grundrechtsrelevanz inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen (unter anderem t...mehr

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Beitrittsaufforderung an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Ermöglicht § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine Zusammenfassung ohne organisatorische Verflechtung der zusammenzufassenden Betriebe gewerblicher Art (BgA)? 2. Gestattet § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine mehrstufige Zusammenfassung von mehr als zwei BgA, bei der auf einer erst...mehr

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Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S. des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

Leitsatz 1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an. 2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer...mehr

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Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die ihre Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründet haben, sondern grundsätzlich erst dadurch, dass der Steuerpflichtige sie aus dem Betriebsvermögen entnimmt. 2....mehr

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Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG

Leitsatz Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 – V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt e...mehr

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Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags

Leitsatz 1. § 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen) begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist. 2. Hat die Fam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Einwendungen gegen einzelne Maßnahmen

Rz. 6 Nach der AO wird Rechtsschutz nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen gewährt.[1] Dabei sind solche Einwendungen zulässig, die sich nicht gegen die Entstehung und Festsetzung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts richten.[2] Einige der möglichen Einwendungen sind in § 257 AO aufgeführt.[3] Demgemäß kann der Vollstreckungsschuldner etwa nicht geltend machen, dass de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 2 Eine innerstaatliche Amtshilfe ist nach § 112 AO grundsätzlich nur dann zulässig, wenn und soweit die ersuchende Behörde die Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.[1] Dies ist vor allem bei einer örtlichen Unzuständigkeit hinsichtlich einer Vollstreckung in bewegliche Sachen der Fall, nicht hingegen bei der Vollstreckung in Forderungen oder in unbewegliches Vermögen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2 Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 4 Gegen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen), die der Staatsaufsicht unterliegen, ist die Vollstreckung zwar zulässig, doch werden Einschränkungen normiert. § 255 Abs. 1 S. 2 AO bestimmt insofern, dass eine Vollstreckung nur mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde zulässig ist.[1] Die Aufsichtsbehörde ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Fälligkeit der Leistung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung ist die Fälligkeit der Leistung, die von der Vollstreckungsbehörde geltend gemacht wird. Die Fälligkeit der Leistung bestimmt sich dabei regelmäßig nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen, auf die in § 220 Abs. 1 AO verwiesen wird.[1] Findet sich in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz keine Regelung zur Fälligkeit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Rechtsschutz nach Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 13 Ist die Vollstreckungsmaßnahme beendet, also die gepfändete Sache verwertet und der Erlös vereinnahmt, die gepfändete Forderung eingezogen, das Grundstück versteigert usw., besteht nach dem Vollstreckungsrecht der AO keine Möglichkeit des Vollstreckungsschuldners mehr, sich gegen die abgeschlossene Maßnahme zur Wehr zu setzen.[1] Ein anhängiges Einspruchsverfahren ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 5 Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 11 Nach der Formulierung des § 249 Abs. 1 S. 1 AO können Verwaltungsakte durch die Behörde im Verwaltungsweg vollstreckt werden. Das Gesetz bestimmt also keine Pflicht der Verwaltung, die Vollstreckung einzuleiten.[1] Gleichwohl ist zu beachten, dass die Verwaltung nicht willkürlich darüber entscheiden darf, gegen welchen Vollstreckungsschuldner sie im Weg der Vollstreck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Vollstreckung gegen Exterritoriale und Soldaten

Rz. 6 Keine Vollstreckungsschuldner können Exterritoriale sein.[1] Zu diesen Exterritorialen sind vor allem Diplomaten zu zählen, da diese nach dem die Rechte von Diplomaten regelnden Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[2] und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen v. 24.4.1963[3] weitgehend von Steuern befreit sind.[4] Rz. 7 Gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Folgen der Fiktion des § 252 AO

Rz. 4 Die Gläubigerfiktion des § 252 AO hat Bedeutung für die Vollstreckung verschiedener Steuern, deren Durchsetzbarkeit sie dadurch erleichtert, dass im Vollstreckungsverfahren nicht genau beachtet werden muss, welcher Körperschaft der Steueranspruch zusteht. Der von seinem Aufkommen her bedeutsamste Fall betrifft dabei die Steuern, die anteilig dem Bund und den Ländern zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Begriff des Vollstreckungsschuldners

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner ist nach der Definition des § 253 AO derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 AO richtet. Der Begriff des Vollstreckungsschuldners ist damit verfahrensrechtlich und nicht materiell-rechtlich zu verstehen, da jeder, gegen den sich das Vollstreckungsverfahren richtet, Vollstreckungsschuldner ist.[1] Dies gilt auch dann, wen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Begriff des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 2 § 252 AO fingiert nach seinem Wortlaut als Vollstreckungsgläubigerin stets die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört. Dies bedeutet, dass für Zwecke der Vollstreckung die Körperschaft Vollstreckungsgläubigerin ist, der auch die Vollstreckungsbehörde angehört. Die Fiktion des § 252 AO gilt damit explizit ausschließlich für das Vollstreckungsrecht und hat ...mehr