Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Steuerliches Abzugsverbot b... / V. Rechtsbehelfe gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers

Auch das Rechtsbehelfsverfahren i.R.d. § 160 AO ist nach der vorzugswürdigen Ansicht zweistufig gestaltet. So ist nach dieser Ansicht gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers usw. selbständig der Einspruch gegeben. Denn das Benennungsverlangen der Finanzverwaltung ist ein selbständiger Verwaltungsakt nach §§ 118, 93 ff. AO. Eine Änderung dieses Verwaltungsakts richte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den N...mehr

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Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. 2. Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des ...mehr

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Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen

Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führen. In den zuletzt gena...mehr

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Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004)

Leitsatz Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Rechtsschutz

Rz. 48 Zunächst stellt die Zustimmung zu einer Steueranmeldung einen Verwaltungsakt dar.[1] Obwohl für diesen Verwaltungsakt – die Zustimmung der Finanzbehörde - keine Frist besteht (Rz. 18 m. w. N.), kann der Steuerpflichtige gegen eine fehlende Zustimmung mit einem Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO vorgehen.[2] Der Steuerpflichtige kann auch versuchen, die Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Pflichtgemäßes Ermessen bei Forderung einer Sicherheitsleistung

Rz. 37 Der Wortlaut des Gesetzes "… kann die Zustimmung … von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden" stellt die Entscheidung über die Auszahlung von Vorsteuerüberhängen gegen Sicherheitsleistung in das (pflichtgemäße) Ermessen der Finanzbehörde, was vor allem eine nur beschränkte Überprüfungsmöglichkeit durch das Finanzgericht zur Folge hat.[1] Ist die Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die Regelung im Überblick

Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt entsprechend für die Festset...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VIII. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG sind die Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern, also auch der GewSt, berechtigt, durch ihre Bediensteten an Außenprüfungen des FA im Gemeindebezirk teilzunehmen, wenn der betreffende Steuerpflichtige in der jeweiligen Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält oder dort Grundbesitz hat (vgl. FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17, AO-StB 201...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rechtsnatur der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO

Die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wonach die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe, stellt keinen VA dar. Ein VA ist nach § 118 S. 1 AO jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nac...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Auswertung einer Kontrollmitteilung auf Grund einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO)

Werden anlässlich einer Betriebsprüfung bei einer Rechtsanwaltskanzlei Unterlagen aufgefunden, die (unversteuerte) Zahlungen eines Dritten an eine Mandantin der Kanzlei belegen und wird hierüber eine Kontrollmitteilung gefertigt, so steht das Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO der Auswertung dieser Kontrollmitteilung entgegen. Die zugrunde liegende Rechtsfrage is...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Rechtsschutz

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages unterliegt dem Rechtsschutz durch Einspruch und Anfechtungsklage. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung gewährt (§ 361 AO, § 69 FGO). Sofern es sich dem Grunde und/oder der Höhe nach um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) handelt, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung der Festsetzung des Verspä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Prüfungsanordnung gegenüber Erben (§ 196 f. AO)

Die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer können auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben oder wenn sie gestorben sind. Im letzteren Fall gehen die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Soweit der Erblasser sich unternehmerisch betätigt hatte, kann bei dem Erben auch eine Außen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Anordnung einer Außenprüfung trotz gleichzeitiger Ermittlungen der Steuerfahndung (§ 193 Abs. 1 AO)

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei einer Freiberufler-GbR eine Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO anzuordnen, auch wenn gegen einen der Gesellschafter der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht und die Steuerfahndung zeitgleich gegen ihn ermittelt (st. Rspr.; vgl. BVerfG v. 9.8.2012 – 1 BvR 1902/11, StEd 2012, 578; BFH v. 19.8.1998 – XI R 37/97, BStBl. II 1999, 7; v....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Maßgeblichkeit der Prüfungsanordnung für die Ablaufhemmung

Wenn in der Prüfungsanordnung gegenüber einer Personenhandelsgesellschaft in der Formularzeile "Zu prüfende Steuerarten, Sachverhalte und Zeiträume" ausdrücklich nur eingetragen ist: "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus VuV 2007–2011" sowie "USt 2007–2011", dann tritt für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Hemmungswirkung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Prüfungsbeginn nur bei erkennbaren Prüfungshandlungen

Voraussetzung für den Beginn einer Außenprüfung ist es, dass eine Prüfungsanordnung erlassen wurde und dass tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden. Dabei muss es sich um solche Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erschein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Festsetzung des Zwangsgeldes

Zusätzlich zur Androhung verlangt § 333 AO eine gesonderte Festsetzung des Zwangsmittels, falls die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung vom Steuerpflichtigen nicht erfüllt wird. Hierfür ist – im Gegensatz zur Androhung – keine besondere Form vorgeschrieben; aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Festsetzung dennoch stets schriftlich erfolgen . Erforderlich ist, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Androhung des Zwangsgeldes

Bevor ein Zwangsmittel im Allgemeinen und Zwangsgeld im Besonderen angewandt wird, muss es dem Steuerpflichtigen in bestimmter Höhe angedroht und ihm eine angemessene Frist zur Vornahme der geforderten Handlung – hier der Abgabe der Steuererklärung – gesetzt werden, § 332 AO. Fehlt die Androhung, ist die in § 333 AO geregelte Festsetzung des Zwangsgeldes rechtswidrig und mus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfähigkeit schützt nicht vor Haftung – zur Geschäftsführerhaftung aufgrund eigenen Unvermögens

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht alles können, sondern kann Aufgaben delegieren. Die eingeschalteten Personen muss er sorgfältig auswählen und überwachen. Er kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen und sich damit der persönlichen Haftung entziehen. Dies bestätigt auch der Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger war seit der Gründung der A-GmbH i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 5 Der Zahlungsverjährung unterliegen alle "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis". Im Gegensatz hierzu unterliegen der Festsetzungsverjährung nach § 169 AO nur Steueransprüche, soweit nicht ausdrücklich eine Festsetzungsverjährung vorgeschrieben ist, wie z. B. für Haftungsbescheide[1] und Zinsen.[2] Die Zahlungsverjährung bewirkt das Erlöschen von Ansprüchen aus dem S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Reichweite

Rz. 10 Der Zahlungsverjährung unterliegt der einheitliche Steuer-, Vergütungs- bzw. Erstattungsanspruch, wie er kraft Gesetzes entstanden und nicht durch Ablauf der Zahlungsverjährung erloschen ist. Wird eine Steuer unrichtig, d. h. zu hoch oder zu niedrig festgesetzt und ist die Steuerfestsetzung nicht mehr änderbar, unterliegt der nur formell bestehende Zahlungs-, Vergütun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die AO unterscheidet die Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuern[1] von der Zahlungsverjährung der fälligen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (einschließlich der festgesetzten Steuern). Während die Festsetzungsfrist für Steuern nach § 170 Abs. 1 AO an die Entstehung der Steuer anknüpft, ist Ausgangspunkt für die Zahlungsverjährung nach § 229 AO der Eintr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahren

Rz. 18 Entsteht Streit über die Frage, ob ein Anspruch des Steuergläubigers gegen den Stpfl. oder ein Erstattungs- oder Vergütungsanspruch des Stpfl. gegen den Fiskus durch Verjährung erloschen ist, hat die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid[1] zu entscheiden.[2] Hiergegen kann der Stpfl. Einspruch einlegen und wenn erforderlich Anfechtungsklage vor dem FG erheben. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verjährungsfrist (S. 2)

Rz. 16 Die Verjährungsfrist betrug ursprünglich einheitlich für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis fünf Jahre. Anders als bei der Festsetzungsverjährung trat keine Verlängerung der Frist bei hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern ein.[1] Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[2] hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Durch Änderung d...mehr

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Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Leitsatz Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung im Sinne des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 des ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. 2. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkei...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Erklärungspflichtige

Rz. 4 Der Kreis der Erklärungspflichtigen wird durch § 149 AO nicht näher bezeichnet. Dieser ergibt sich vielmehr aber aus dem jeweiligen Steuergesetz bzw. aus dem Inhalt des die Erklärungsabgabe anordnenden Verwaltungsakts. Rz. 5 Der Erklärungspflichtige ist der Stpfl.[1] Pflichtenträger kann hierbei nur ein steuerliches Rechtssubjekt sein.[2] Entfällt die steuerliche Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.2 Identitätstäuschung

Rz. 8 Der Name ist das im Rechtsverkehr wesentliche Identifizierungsmerkmal aller Rechtssubjekte oder der sonst am Geschäftsverkehr Beteiligten. Der Name ist falsch, wenn er zwar im Rechtsverkehr existent ist, aber einen anderen als den Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigten ausweist.[1] Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten, die keinen Identitätsirrtum zur Folge haben,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Erfüllung

Rz. 8 Der Erklärungspflichtige hat die Erklärungspflicht stets zu erfüllen. Ihm steht hier insbesondere kein Abgabeverweigerungsrecht zu.[1] Besteht allerdings die Gefahr, dass der Stpfl. sich durch die Abgabe der Steuererklärung einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit aussetzt, darf die Abgabe der Steuererklärung nicht mit Zwangsmitteln durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.6 Pflichtverletzung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe

Rz. 18 Die Rechtsfolgen der Verletzung der Erklärungspflicht treten unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Erklärungspflichtigen ein. So ist es für die Schätzungsbefugnis nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Stpfl. die Steuererklärungen nicht abgegeben hat.[1] Rz. 19 Die verspätete Abgabe bzw. die Nichtabgabe der Steuererklärung kann die Festsetzung eines Verspä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die Verwendung fal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2.2 Angaben für nichtsteuerliche Zwecke

Rz. 17 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz der steuerlichen Relevanz der geforderten Angaben (Rz. 15) normiert § 150 Abs. 5 AO insoweit, als in die Vordrucke auch Fragen aufgenommen werden können, die für steuerstatistische Zwecke erforderlich sind.[1] Der Erklärungspflichtige ist selbst dann zur Beantwortung der Fragen verpflichtet, wenn die Finanzbehörde die Angaben auch au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 19 Nach § 90 Abs. 1 AO hat der Beteiligte die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. § 150 Abs. 2 AO überträgt dieses Gebot auf die Steuererklärungspflicht.[1] Das Vollständigkeitsgebot und die Wahrheitspflicht treffen den Erklärungspflichtigen auch dann, wenn er sich bei der Erstellung der Steuererklärung eines Erfüllungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.4 Vertretung bei eigenhändiger Unterschrift

Rz. 41 Eigenhändige Unterschrift bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Rz. 34) die Erklärung selbst durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen hat. Die Unterschriftsleistung durch einen Bevollmächtigten[1] ist bei gesetzlicher Anordnung der Eigenhändigkeit grundsätzlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Frist bei gesetzlicher Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs. 2 AO)

Rz. 40 Steuererklärungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage, sofern nicht in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz eine abweichende Regelung getroffen ist, nach § 149 Abs. 2 AO abzugeben: binnen 7 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Steuererklärung bezieht, binnen 7 Monaten nach dem Stichtag, auf den sich die Steuererklärung bezieht. Die Finanzbehörde kann di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Rz. 54 § 87a Abs. 3 AO und die weiteren Bestimmungen der AO begründen auch jetzt noch keine Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. Die Pflicht, die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, ergibt sich jedoch aus verschiedenen Steuergesetzen, z. B. für die: ESt-Erklärung nach § 25 Abs. 4 EStG [1], wenn Einkünfte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1 Generelle Zulässigkeit der Vertretung

Rz. 34 Die Abgabe von Steuererklärungen ist eine Verfahrenshandlung[1], die nach § 79 Abs. 1 AO Handlungsfähigkeit voraussetzt. Fehlt dem Erklärungspflichtigen die Handlungsfähigkeit[2], so muss nach § 34 Abs. 1 S. 1 AO der gesetzliche Vertreter diese Verpflichtungen erfüllen.[3] Dies gilt auch für juristische Personen[4], die nicht im Gemeinschaftsgebiet, sondern in einem D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Auskunftssicherungspflicht

Rz. 29 Der Normadressat ist nach § 154 Abs. 2 S. 3 AO über die Registrierungspflicht hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass er jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person oder Institution verfügt. Dies gilt entsprechend für die Verpfändung, Verwahrung oder Schließfachvermietung.[1] Diese Verpflichtung dient der Erfüllung der allgemeinen Auskunfts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.2 Zweck der eigenhändigen Unterschrift

Rz. 38 Das Erfordernis der Unterschrift ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass Steuererklärungen in erster Linie Wissenserklärungen sind.[1] Der Erklärungspflichtige soll sich die Bedeutung seiner Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen[2] und durch die eigenhändige Unterschriftsleistung persönlich gezwungen werden, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.5 Form

Rz. 37 Da § 149 Abs. 1 S. 2 und 3 AO keine Regelung über die Form trifft, gilt insoweit § 119 Abs. 2 AO. Die Aufforderung kann schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erfolgen. In der Übersendung von Erklärungsvordrucken ist regelmäßig keine Aufforderung durch konkludentes Verhalten zu sehen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 15 Zum Inhalt der Steuererklärungsvordrucke trifft die AO ansonsten keine Regelung. Die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der besonderen Form der Steuererklärungspflicht besteht aber nur hinsichtlich der Bekanntgabe der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen[1] und ggf. der Selbstberechnung der Steuern (Rz. 14). In den Steuererklärungen dürfen demgemäß nur Angaben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 149 AO normiert die allgemeinen Grundsätze der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Diese ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist demgemäß eine der wichtigsten Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren[2] Ohne Steuererklärungen wäre eine sachgerechte Besteuerung im Bereich der Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.3 Fehlen der Unterschrift

Rz. 46 Der Erklärungspflichtige hat den Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der eigenhändigen Unterschrift zu erbringen. Kann er den Nachweis nicht führen, so geht dies zu seinen Lasten.[1] Fehlt bei einer Steuererklärung die Unterschrift überhaupt oder hat unzulässiger Weise ein Bevollmächtigter unterzeichnet, obgleich Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung erforderlich war, ...mehr