Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.3 Bürgschaftshöhe

Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.5 Mindestnutzung der Anlage

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das geförderte Gesamtsystem ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend vom Antragsteller genutzt wird. Die KfW-Förderbank räumt sich das Recht ein, die Förderbedingungen zu prüfen, und den Zuschuss zurückzufordern, wenn das geförderte Gesamtsystem oder einzelne Komponenten binnen 6 Jahren nach der Inbetriebna...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.1 Antragsberechtigung

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13 Sachsen

Das Land Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Balkonkraftwerke, um mit diesem Zuschussprogramm den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern. Programm für Sachsen Balkonkraftwerke – Zuschuss[1] 2.13.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer wa...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3 Modernisierung von Wohneigentümerschaften (WEG)

Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert. 2.1.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung (s. Kap. 2.6.5).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.1 Antragsberechtigung

Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten: Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte er...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2 Energetische Förderungen der Bundesländer

Dieses Kapitel enthält eine Auswahl der wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer. 2.1 Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.4 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen. Diese ist online unter www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde zu recherchieren. Zeitliche Begrenzung! Die Mittel stehen voraussichtlich bis Ende 2027 zur Verfügung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15 Schleswig-Holstein

Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Schleswig-Holstein IB.SH Immofix IB.SH Immoflex IB.SH Immokonstant 24 IB.SH WEGfinanz IB.SH Immo Effizienzhaus 2.15.1 IB.SH Immofix[1] Dieses Darlehen soll die Immo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.3 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.7 Keine gleichzeitige Förderung von Handwerkerleistungen

Die steuerliche Förderung gemäß § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist nicht gleichzeitig möglich. Dies gilt auch, wenn Materialkosten und Arbeitsleistung aufgeteilt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.3 IB.SH Immokonstant 24

Dieses Darlehen unterscheidet sich von Programm IB.SH Immofix darin, dass ein fest vereinbarter Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren angeboten wird. Das Darlehen ist nach 24 Jahren vollständig zurückgezahlt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5 IB.SH Immo Effizienzhaus

Dieses Darlehen ergänzt die weitere Immobilienfinanzierung. Ziel ist die Einhaltung energetischer Mindeststandards. Gefördert wird mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung. Wird eine Immobilie erworben und innerhalb von 12 Monaten energetisch saniert, ist hierfür ebenfalls eine Förderung möglich. 2.15.5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Pri...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigentumswohnungen in Hamburg. Die förderfähigen Maßnahmen ergeben sich aus den Einzelprogrammen (siehe nachfolgendes Kapitel zu den Förderkonditionen).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Der Antragsteller kann die Darlehen also über das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens beantragen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart. Eine Antragstellung setzt voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der IFB. Die Antragstellung soll von dem WEG-Verwalter koordiniert und organisiert erfolgen. Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit 261

Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 1.2.1 Das wird gefördert Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehend...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.4 Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderdarlehen der KfW sind über die WIBank zu beantragen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2 Bayern

Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bayern Bayerisches Modernisierungsprogramm Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm[1] Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/553/Antrag.pdf). Mit der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht als Beginn des Vorhabens angesehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.2 Förderkonditionen

Für ein Energiegutachten werden folgende Zuschüsse gewährt: Sollten die Nettokosten des Gutachtens geringer sein als der Zuschuss, erfolgt eine Kürzung des Zuschussbetrags.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.11 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2 WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG

Dieses Programm fördert bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.2 Das wird gefördert Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3 ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die energetische Modernisierungsmaßnahmen vornehmen möchten. Damit die energetischen Anforderungen eingehalten werden, unterstützt das Programm die Aufwendungen für Energiegutachten und individuelle Energieberatung. 2.3.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4 Brandenburg

Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt: Programm für Brandenburg Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1] 2.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. 2.4.2 Das wird gefördert Das Program...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württemberg belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SIKB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für dieses Förderprogramm sind u. a. natürliche Personen, die in eine Stromerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik-, Aufdachanlage) investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Natürliche Personen, die einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen bzw. verkaufen, können mit dieser Förderung auch einen Batteriespeicher a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.7 Antragstellung

Die Kredite für dieses Programm sind über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) zu beantragen. Hier kann der Antragsteller frei wählen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die WIBank. Der Zinszuschuss ist gemeinsam mit dem Darlehen explizit zu beantragen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.4 Antragstellung

Die Förderanträge sind formgebunden. Sie müssen vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen in zweifacher Ausfertigung bei der LFI eingereicht werden. Die Vordrucke für die Förderdarlehen können online auf den Seiten der LFI unter www.lfi-mv.de [1] abgerufen werden. Zeitliche Begrenzung! Dieses Förderprogramm soll am 31.12.2026 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1 Modernisierung Wohnraum

Dieses Programm fördert in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Modernisierung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen. Das Gebäude soll nach der Modernisierung mindestens dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen. 2.5.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das För...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein. 2.6.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfam...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen. 2.15.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze). 2.15.1.2 Das wird gefördert Gefördert wird Neubau, Kauf...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.9 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6 Hamburg

Das Land fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Diese Programme sind besonders interessant: Programme für Hamburg Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen Erneuerbare Wärme – Zuschuss IFB-WEGfinanz 2.6.1 Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss[1] Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4 Erneuerbare Wärme – Zuschuss

Für ein Drittel der Hamburger CO2-Emmission ist die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser verantwortlich. Dieses Programm soll Wohnungseigentümer über einen Zuschuss motivieren, in Maßnahmen zur Energiesenkung zu investieren. 2.6.4.1 Antragsberechtigung Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten: Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unter...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.4 Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SKIB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. 2.11.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von...mehr