Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.1 Rechtscharakter der Ausgleichsabgabe

Rz. 3 Die Normen des § 160 Abs. 1 und 2 bilden zusammen mit den Vorschriften über die Beschäftigungspflicht (vgl. § 154) das Kernstück des Schwerbehindertenrechts. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 2 Spenden von Urlaub

In einigen Unternehmen haben Beschäftigte die Möglichkeit ihren Urlaub an ihre Kollegen zu spenden, z.B. wenn diese durch die Pflege Angehöriger besonders belastet sind. Konkret verzichtet der spendende Kollege auf eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen, um zur Finanzierung von bezahlter Freistellung eines anderen beizutragen. Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert in Deu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.4 Psychosoziale Betreuung

Rz. 10 Abs. 2 Satz 4 trägt den Erfahrungen der Praxis Rechnung, dass schwerbehinderte Menschen, oftmals in erster Linie seelisch behinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen, häufig auch einer speziellen psychosozialen Betreuung bedürfen. Hierfür können die Integrationsämter ausdrücklich – unter Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, § 28 SchwbAV – ganz oder teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.2 Vorbereitung auf eine Beschäftigung

Rz. 4 Aufgabe der Inklusionsbetriebe ist es ausdrücklich auch, schwerbehinderte Menschen auf eine Beschäftigung in dem Inklusionsbetrieb selbst vorzubereiten. Diese zusätzliche Aufgabe ist in § 216 aufgenommen worden, um es zu ermöglichen, auch solche, insbesondere seelisch schwerbehinderte Menschen durch geeignete Fördermaßnahmen mit Leistungen des zuständigen Rehabilitatio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2 Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan

Rz. 9 Die Vertreterversammlung ist nach Abs. 1 das Selbstverwaltungsorgan einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV und hat Rechtsetzungsbefugnis (Satzung und sonstiges autonomes Recht). Ihr wird damit eine starke Rechtsstellung ganz im Sinn einer gelebten Selbstverwaltung zugewiesen. Während Satzungen unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 81 Abs. 1 Satz 2 stehen, bedarf das sonstige a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.5 Sitzungen der Vertreterversammlung

Rz. 26 Die Sitzungen des hauptamtlichen Vorstandes einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV finden nach Bedarf statt und damit wesentlich häufiger als die Sitzungen der Vertreterversammlung. Diese Zeitfolge stellt auch eine Begründung für das Hauptamt im Vorstand bzw. das Ehrenamt in der Vertreterversammlung dar. In den Satzungen ist im Übrigen vorgegeben, dass die Vertreterversammlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.3 Einkunftsarten, die der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2] Einkünfte aus Vermie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalherabsetzung / Zusammenfassung

Begriff Die Kapitalherabsetzung ist das Gegenstück zur Kapitalerhöhung. Die Gründe für eine Kapitalherabsetzung können unterschiedlicher Natur sein. Hintergrund ist häufig, dass die Vermögensbindung nach § 30 GmbHG erreicht werden soll, also z. B. eine Kapitalausschüttung an die Gesellschafter, die aufgrund einer dann geringeren Stammkapitalziffer ermöglicht wird. Eine Kapit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.8 Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte und der unmittelbar dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter sowie die Veräußerung des der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang eines Hil...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.2 Bewegungsbilanz findet Vermögen

An dieser Stelle macht so mancher den Realitätsabgleich: So viel sollen wir verdient haben? Wo ist denn dieser Ertrag geblieben? Auch diese Frage kann die BWA beantworten – mithilfe der Bewegungsbilanz. Hier wird übersichtlich dargestellt, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden und wo sie herkamen. Die Vermögens- und Kapitalpositionen – z. B. immaterielle Vermögensgeg...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 7 Finanzierung der laufenden Ausgaben

Die Berufsgenossenschaften müssen zur finanziellen Abwicklung ihrer laufenden Ausgaben Betriebsmittel bereitstellen.[1] Die Betriebsmittel werden über Zuschläge zum Saldo der Jahresrechnung und damit über das Umlagesoll angesammelt. Sie dürfen die Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen.[2] Zur Sicherung des Beit...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip

Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflichten. Auf der einen Seite schulden die Eltern dem Kind die Finanzierung einer der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entspr...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung

Rz. 150 Mit ordnungsgemäßem – erfolgreichem – Abschluss der Ausbildung endet die Unterhaltspflicht der Eltern. Nur in Ausnahmefällen besteht die Zahlungsverpflichtung der Eltern noch weiter für eine Übergangszeit in die Berufsausübung.[192] Dies kann der Fall sein, wenn die Bewerbung um einen Arbeitsplatz erst nach Übergabe des Abschlusszeugnisses möglich ist. Diese weitere ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / jj) Zweitausbildung

Rz. 813 Ein Anspruch auf Finanzierung einer zweiten (weiteren) Ausbildung (sog. Zweitausbildung) setzt zunächst den erfolgreichen Abschluss einer sog. Erstausbildung voraus. Die beiden Begriffe werden vielfach verwechselt: Muss die erste Ausbildung – etwa aus gesundheitlichen Gründen – abgebrochen werden, ist die folgende (zweite) Ausbildung keine Zweitausbildung i.S.d. § 16...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Anspruch auf Erstausbildung ist nicht erfüllt

Rz. 818 Haben Eltern ihrem Kind eine zwar abgeschlossene, jedoch weder optimale noch begabungs- und/oder neigungsbezogene – auch mehrstufige – Ausbildung gewährt, dann schulden sie regelmäßig (noch) eine weitere Ausbildung als Erstausbildung. Hier kommen insb. folgende Fallgestaltungen in Betracht:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG

Rz. 657 Hierunter fallen Kapitalerträge zwischen nahestehenden Personen, Zahlungen von Kapitalgesellschaften, an denen der Anteilseigner mit mindestens 10 % beteiligt ist, Erträge aus Back to Back-Finanzierungen,[429] wenn Gläubiger überlassenes Kapital für Überschusseinkünfte einsetzt und zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG).mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Der Ausbildungsunterhalt

Rz. 108 Nach § 1610 Abs. 2 umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich auch der Kosten einer angemessenen Vorbildung zum Beruf. "Angemessen" ist die Ausbildung des Berechtigten dann, wenn sie der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes entspricht. Geschuldet wird die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Eignung des Kindes

Rz. 761 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt voraus, dass das Kind für den von ihm angestrebten Beruf geeignet ist,[996] dass also der bisherige schulische Werdegang einen erfolgreichen Abschluss der angestrebten Ausbildung erwarten lässt. Ob das geistige Leistungsvermögen des Kindes auch den Anforderungen einer höher qualifizierten Tätigkeit genügt, lässt sich nicht ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Doppelstudium

Rz. 820 Im Rahmen der Frage, ob für die Zweitausbildung eines volljährigen Kindes Ausbildungsunterhalt geschuldet wird, kann sich der Sachverhalt so darstellen, dass das volljährige Kind ein Doppelstudium betreibt. Rz. 821 Wenn beide Studiengänge gleichzeitig abgeschlossen werden, treten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nicht ein, da sich die Ausbildungszeit und damit der Ze...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Schuldzinsenabzugsverbot

Rz. 419 Schuldzinsenabzugsverbot nach § 4 Abs. 4a EStG Hinweis und Erläuterung Schuldzinsenabzugsverbot nach § 4 Abs. 4a EStG: Dem Unternehmer steht es frei, zunächst im Betrieb Barmittel ohne Begrenzung auf einen Zahlungsmittelüberschuss zu entnehmen und im Anschluss hieran betriebliche Aufwendungen durch Darlehen zu finanzieren (sog. Zwei-Konten-Modell). Wird allerdings ein ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Leistungspflichten der Eltern

Rz. 770 Eltern schulden ihrem Kind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne dass es auf ihren Beruf und ihre gesellschaftliche Stellung ankommt.[1020] Haben Eltern die ihnen hiernach obl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen

Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewalt: Veränderung der Anteilsquoten/Stimmrechte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Passiva der Bilanz und deren Erfolgswirksamkeit durch ihre Bewertung

Rz. 403 Die Passivseite der Bilanz (Passiva) gibt die Höhe der in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten finanziellen und sachlichen Mittel und deren Herkunft an, ohne dass diese den gegenwärtigen liquiden Mitteln entsprechen müssen.[247] Nach der Art der Finanzierung unterscheidet die Betriebswirtschaftslehre zwischen zeitlich begrenztem Fremdkapital (Schulden) von unter...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) Mehrstufiger Ausbildungsweg Abitur-Lehre/Volontariat-Studium/Bachelor-Master

Rz. 803 Für den mehrstufigen Ausbildungsweg Abitur-Lehre/Volontariat-Studium kommt es nicht darauf an, dass die Entscheidung zur Weiterbildung schon von Anfang der Ausbildung an bestand, oder dass besondere die Weiterbildung erfordernde Neigungen und Begabungen des Kindes bereits während der Erstausbildung deutlich wurden. Die Einheitlichkeit der Ausbildung ist auch dann noc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Unterhaltsbedarf als gesamter Lebensbedarf (Grundlagen)

Rz. 1420 § 1578 BGB bestimmt den Bedarf für alle Tatbestände des nachehelichen Unterhaltes nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst der nacheheliche Unterhalt den gesamten Lebensbedarf. Zu diesem gesamten Lebensbedarf gehören die Kosten zur Deckung elementarer Bedürfnisse wie verschiedenste weitere Kosten, beispielsweise eine angemessene Ve...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / 1. Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Werden zur Finanzierung der Zugewinnausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten bebaute oder unbebaute Grundstücke verkauft, die sich im Betriebsvermögen befinden, führt dies stets zu steuerpflichtigen Einkünften (§§ 4 ff. EStG) und wird regelmäßig von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Steuerberatung auch berücksichtigt. Mitunter übersehen w...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2 Finanzierungssystem

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften [1] finanzieren sich einerseits branchengegliedert über ein Beitragsverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung, andererseits wird ein Ausgleichsbeitrag innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben. Die Beiträge für die Unternehmer sind in den einzelnen Berufsgenossenschaften streng an die tatsächlich erbrachten Ausgaben un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Voraussetzungen einer mehrstufigen Ausbildung

Rz. 806 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt – bezogen auf eine mehrstufige Ausbildung – neben den allgemeinen Voraussetzungen nach § 1610 Abs. 2 voraus, dass der Ausbildungsabschnitt im Anschluss an die praktische Ausbildung mit dieser in einem engen sachlichen – praktische Ausbildung und Studium müssen derselben Berufssparte angehören oder sich fachlich ergänzen – u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Verpflichtungen des Anspruchstellers

Rz. 1377 Wer Ausbildungsunterhalt verlangt, ist verpflichtet, die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zielstrebig und fleißig zu betreiben und die Ausbildung innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Rz. 1378 Gegenüber Ansprüchen der Kinder auf Finanzierung der ersten Ausbildung sind die Anforderungen an einen Ehegatten, der eine Ausbildung, Fortbildung oder U...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) Sachlicher (= fachlicher) Zusammenhang

Rz. 807 Mehrere Ausbildungsteile können nicht nur dann zu einer einheitlichen Gesamtausbildung verknüpft werden, wenn von vornherein ein einheitlicher Berufsplan aufgestellt worden ist, sondern auch dann, wenn zwischen den verschiedenen Ausbildungsstufen ein fachlicher (= sachlicher) Zusammenhang besteht. Praktische Ausbildung und Studium müssen also entweder derselben Beruf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sättigungsgrenze

Rz. 1597 Für die Bedarfsbemessung des Ehegattenunterhaltes, sowohl des Trennungsunterhaltes als auch des nachehelichen Unterhaltes gibt es keine Obergrenze/Sättigungsgrenze.[1732] Begrenzt wird ein solcher Bedarf bei sehr gehobenen Einkünften allerdings davon, was man unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für einen billigenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann. Die Gre...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

Rz. 282 Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind alle Gesichtspunkte einzubeziehen. Zitat Im Rahmen der Zumutbarkeitsabwägung hat das Oberlandesgericht auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Parteien nicht wesentlich unterscheiden. Zwar hat das Oberlandesgericht für den Kläger ein unterhaltsrelev...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzaufbau nach § 266 HGB

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr