Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.6 Cayman Island

Die Cayman Islands (deutsch auch Kaimaninseln/Kaiman-Inseln) sind eine Inselgruppe in der Karibik und ebenfalls Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Staatsoberhaupt ist auch hier die Queen. Die Einwohnerzahl beträgt rund 50.000. Heute gilt die Hauptstadt George Town als Steuerparadies und fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Mehr als 200.000 Firmen sollen auf den Inseln ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.1 Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei

Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Aufseiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag, ist also der einzelne Arbeitgeber Partei des a...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 10 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nac...mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Höhe und Abrechnungen der TI-Pauschale (Satz 1). Rz. 5 Der ursprüngliche Vertrag enthält mit Wirkung zum 1.10.2020 insbesondere Regelungen über den Ausgleich für die Nutzung elektronischer Patientenakten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und elektronischer ärztlicher Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Die Vertragspartner ...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowährungen/Beteiligungshandel inklusive Private Equity-Fonds

Schrifttum: Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH vom 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH vom 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den gewerbliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Handel mit/Investitionen in Kryptowährungen und NFT

Schrifttum: Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowährungen und NFT

caa) Wertpapierhandel Rn. 135 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH vom 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hensell/Reibis, Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit und GewSt-Barkeit von Veräußerungsgewinnen bei geschlossenen Fonds – Anmerkung zu BFH vom 26.06.2007, IV R 49/04 und BFH vom 31.05.2007, IV R 17/05, DStR 2008, 87; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349; Becker, Verkäufe über eBay – neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH vom 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Zurechnung entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht der einzelne Gesellschafter als Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes als Subjekt der Gewinnermittlung (s Rn 12a–12b) ermittelt den zu verteilenden Gewinn. Dieser ist den Gesellschaftern in dem Zeitpunkt zuzurechnen, in dem er entsteht (rkr lt Feststellungsbescheid festgestellt wird: BFH BStBl II 2011, 429 Rz 38), späteste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Zweck der Einfügung des Merkmals "Einkünfteerzielungsabsicht" im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bestand darin, zu verhindern, dass qua Gewerbebetriebs-Fiktion steuerlich irrelevante "Liebhaberei" (im Einzelnen s Rn 123) doch noch steuerwirksam wird; auch s BFH v 25.09.2008, BStBl II 2009, 266 zu einer Fonds-Gründungsgesellschaft: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Entgegen der Auffassung des FG München vom 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster vom 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die teilweise gewerblich tätige PersGes, FR 1989, 93; Söffing, Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen PersGes an einer gewerblich tätigen PersGes, FR 1994, 805; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Schulze-Osterloh, Verfassungswidrigkeit der Kodifikation der Abfärbetheorie, GS Knobbe-Keuk, 1997, 531; Söffing, An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 118 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.7 ESRS E1-8 – interne CO2-Bepreisung

Rz. 87 Nach der Angabepflicht zur internen CO2-Bepreisung hat das Unternehmen offenzulegen, ob es interne CO2-Bepreisungssysteme implementiert hat.[1] Sofern dies der Fall ist, sind Angaben verpflichtend zu tätigen, inwieweit diese Systeme die Entscheidungsfindung und die Anreizsetzung der Implementierung der klimabezogenen Strategien und Ziele unterstützen (ESRS E1.62). Nac...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.6 Können Forderungen abgesichert werden?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Forderungen abzusichern und damit den Zahlungseingang zu verkürzen. Der Grad der Sicherung ist dabei unterschiedlich. Der Einsatz der Sicherungsmittel hängt auch von der Höhe der Forderung ab. Manche sind erst ab einer bestimmten Forderungshöhe betriebswirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich sollte in den Lieferungsbedingungen e...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o.g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten

6.2.3.3.1 Anschaffungskosten Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3 Geschlossene Fonds

6.2.3.1 Allgemeines Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2 Gesamtobjekte, vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundene Personenzusammenschlüsse (geschlossene Fonds)

6.2.1 Allgemeines Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.1 Anschaffungskosten

Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Es gelten daher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.2 Werbungskosten

Rz. 260 Werbungskosten sind nur die Aufwendungen, die auch ein Einzelerwerber außerhalb des Fonds oder im Rahmen eines Gesamtobjekts geltend machen könnte. Hier kommen wieder im Wesentlichen Finanzierungskosten in Betracht. Im Übrigen gelten die Ausführungen in Rz. 246f. entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2 Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit einem Kapitalanleger

6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das...mehr