Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.2 Abweichende Vorauszahlungstermine (Abs. 2 bis Vz 2008)

Rz. 16 Gem. § 37 Abs. 2 EStG a. F. konnte die jeweilige OFD nach pflichtgemäßem Ermessen für Stpfl., die überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, abweichende Vorauszahlungszeitpunkte bestimmen. Das galt auch für Stpfl., die überwiegend Einkünfte oder Einkunftsteile aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, die nicht der LSt unterliegen.[1] § 37 Abs. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.1 Allgemeines

Rz. 157 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erzielt werden. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. § 14 Abs. 1 S. 1 EStG dient der Abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Das Verhältnis von § 14 EStG zu anderen Vorschriften stellt sich wie folgt dar: Ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr nicht nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG aufzuteilen, sondern nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 EStG dem Gewinn des Kj. hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist. Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Übertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 8 Unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 6 Abs. 3 EStG)

Rz. 130 Die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG [1] kommt – neben der Schenkung – insbesondere in Betracht bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenfalls ein Anw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 14 EStG findet Anwendung, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird. Aus dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil müssen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG erzielt werden. Rz. 23 Auf die Gewinnermittlungsart kommt es für die Anwendung von § 14 EStG nicht an....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- und forstwirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.3 Aufstehendes Holz

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines forstwirtschaftlichen Betriebs für das stehende Holz erzielt werden, sind nach § 14 EStG zu versteuern. Rz. 200 Der für einen Betrieb der Forstwirtschaft gezahlte Veräußerungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wegen der bei der steuerlichen Erfassung zu beachtenden Besonderheiten – z. B. Anwendung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte des Teilbet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.1 Allgemeines

Rz. 86 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG (§ 16 EStG Rz. 66ff.) auch Gewinne aus der Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Entsprechendes gilt für Gewinne aus der Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 87 und 88 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.7 Einstellung durch Veräußerer

Rz. 68 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung ist nicht, dass der Veräußerer seine land- und forstwirtschaftlichen Betätigung einstellt (H 14 "Rückpacht" EStH 2021).[1] Insoweit gelten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft andere Grundsätze als im Rahmen von §§ 15 und 18 EStG.[2] Werden bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.2 Feldinventar bzw. stehende Ernte

Rz. 193 Das Feldinventar bzw. die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche ist jeweils als selbstständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen.[1] Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr. Stehende E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.4 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 81 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von einer Mitunternehmerschaft betrieben, dann fällt auch die Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter § 14 Abs. 1 S. 1 EStG. Rz. 82 Der Mitunternehmeranteil muss einen in Form einer Mitunternehmerschaft geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreffen. Als Rechtsformen kommen insbesondere in Betracht die G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 12 Verkleinerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 EStG)

Rz. 259 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 EStG liegt, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert wird und mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren i. S. d. § 13 Abs. 1 EStG zu dienen bestimmt ist, verbleibt, unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. Die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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Energiepreispauschale: So w... / 1 Praxis-Beispiel: Energiepreispauschale buchen

Einzelunternehmen Pots beschäftigt 5 Arbeitnehmer und ist zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Mit der Lohnabrechnung für den Monat August prüft er die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Mitarbeiter (zu den Anspruchsvoraussetzungen s. weiter unten). 4 Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt und erfüllen die Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke, die den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gleichgestellt sind (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 153 [Autor/Stand] Zur zweiten Gruppe der Betriebsgrundstücke gehört jener Grundbesitz, der, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Nutzung (vgl. §§ 33 f. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2], §§ 232 und 234 BewG i.d.F. des GrStRefG v. 26....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 82 [Autor/Stand] § 18 BewG teilt das Vermögen zur Erleichterung seiner Bewertung in drei Vermögensarten ein, und zwar in land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen. Die früher noch vorhandene vierte Vermögensart, das "sonstige Vermögen", ist mit Wegfall der Vermögensteuer ab 1.1.1997 entbehrlich geworden und deshalb entfallen. Nach § 19 Abs. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bewertungskonzeption für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Weise um, dass für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an das bestehende Bewertungssystem angeknüpft wird und eine Bewertung mit dem Ertragswert erfolgt.[2] Die Gesetzesbegründung verweist hierbei auf das Verhältnis zur Gewerbesteuer, das durch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW ist klar und übersichtlich aufgebaut und in sieben Abschnitte gegliedert (siehe Abb. 1). Neben der Festlegung von Grund- und Höhentatbestand werden Festsetzung, Erhebung und Erlass der Grundsteuer geregelt. Im Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung, bei der die Bewertung des Steuergegenstands im BewG verankert ist, rege...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 80 [Autor/Stand] (1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist grundsätzlich nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, die tatsächliche, unabhängige Nutzungsmöglichkeit und die wirtschaftliche...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 73 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird mit dem Ertragswert bewertet. Absatz 2 verweist auf die §§ 26–36 LGrStG BW, die den §§ 232–242 BewG inhaltlich entsprechen. Auch die zugehörigen Anlagen 1-9 weisen eine Deckung mit den Anlagen 27–35 des BewG auf. Die Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens ist damit in der Weise erfolgt, dass für die beiden Ve...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / IV. Besonderheiten bei den Steuermesszahlen

Rz. 58 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl nach § 40 Abs. 1 LGrStG BW 0,55 Promille und entspricht damit der Steuermesszahl in § 14 GrStG, während für Grundstücke die Steuermesszahl grundsätzlich 1,30 Promille beträgt und damit von § 15 GrStG, der für unbebaute und bebaute Grundstücke regelhaft 0,34 Promille vorsieht, abweicht....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 99 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Betriebsgrundstücks (näher dazu Rz. 82 ff.). Danach ist Betriebsgrundstück der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz (vgl. dazu § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung.[2]), soweit er bei isolierter Betrachtung, d.h. losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb, zum Grun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 119 [Autor/Stand] § 99 Abs. 1 BewG unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Betriebsgrundstücken, nämlich 1. solchen, die, losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würden (vgl. Rz. 125 ff.), und 2. solchen, die bei Nichtzugehörigkeit zum Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden (vgl. Rz. 153 ff.). Rz....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 5. Abrundung

Rz. 77 [Autor/Stand] § 24 Abs. 4 LGrStG BW entspricht § 230 BewG. Die Regelungen stimmen fast wortgleich überein. Ein Bezug zu § 30 BewG ist ebenfalls gegeben. Durch die Formulierung "nach unten abgerundet" untermauert der Gesetzgeber die Richtung des Bewertungsschritts.[2] Abrundungen wirken vereinfachend und fördern die Akzeptanz der Bewertung, die immer auch Unschärfen au...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 179 [Autor/Stand] Die in § 61 LGrStG BW enthaltenen Ermächtigungen sollen eine realitäts- und relationsgerechte Bewertung für die Zukunft sicherstellen, indem die Anlagen zum Gesetz durch Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse und geänderter Wertverhältnisse angepasst werden können. Des Weiteren wird das Ministerium für Finanzen ermächtigt, die technische Ausgestalt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 128 [Autor/Stand] (1) Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (2) Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festzusetzen. (3) Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes is...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 167 [Autor/Stand] (1) Auf den 1. Januar 2025 findet eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). (2) Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 41 Absatz 2 und vorbehaltlich der §§ 42 bis 45 ab dem zum 1. Januar 2025 beginnenden Kalenderjahr. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptvera...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zerlegung der Grundsteuerwerte

Rz. 275 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz i.S. von § 2 BewG i.V.m. §§ 18 und 218 BewG. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes wird für sich bewertet und ihr Wert im Ganzen festgestellt. Die Gemeindegrenzen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich der Betrieb nicht nu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Landesübergreifende wirtschaftliche Einheiten (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Regelung in § 25 Abs. 3 LGrStG BW knüpft an § 32 BewG an, der bei wirtschaftlichen Einheiten, die sich auf das In- und Ausland erstrecken, nur die inländischen Teile in die Bewertung einbezieht. Aufgrund der eigenständigen Regelung des Grundsteuerrechts in Baden-Württemberg durch das Landesgrundsteuergesetz BW ist es erforderlich, nur denjenigen Grun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / V. Abweichungen beim Verfahren

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. Für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren gelten nach § 2 Abs. 1 LGrStG BW die Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes entsprech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff und Bedeutung der Grundsteuerwerte

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Begriff "Grundsteuerwert" bezeichnet einen Wert, der nur Bedeutung für die Grundsteuer und ausnahmsweise bei zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehörenden Grundstücken für die Gewerbesteuer hat. Dort bildet der Grundsteuerwert die Basis für die Kürzung des gewerbesteuerlichen Gewinns (vgl. § 9 Satz 1 Nr. 1 GewStG). Rz. 26 [Autor/Stand] Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gegenstand der gesonderten Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 55 [Autor/Stand] Gegenstand der Einheitsbewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Diese wird im § 2 i.V.m. § 18 BewG definiert. Allerdings werden nicht alle wirtschaftlichen Einheiten erfasst. Nur die im § 218 BewG ausdrücklich aufgeführten Vermögensarten unterliegen der Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer. Dabei handelt es sich um inländische Betriebe der La...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücke im Alleineigentum eines Einzelgewerbetreibenden, eines Mitunternehmers oder dessen Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 170 [Autor/Stand] Diente ein Grundstück, das, losgelöst vom Gewerbebetrieb des Grundstückseigentümers, zum Grundvermögen gehört haben würde, nur teilweise dem Gewerbebetrieb, so gehörte das Grundstück – abweichend von der ertragsteuerlichen Beurteilung – entweder in vollem Umfang oder gar nicht zum Betriebsvermögen (§ 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 BewG a.F.). Das Grundstück geh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedeutung der Vorschrift für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer

a) Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 23 [Autor/Stand] Maßgebend für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung sind nicht mehr die Einheitswerte des Grundbesitzes, sondern je nachdem, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der Betriebsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 3 BewG ist es für die Bewertung des Grundbesitzes ohne Belang, ob er ein Betriebsgrundstück (i.S.v. § 99 Abs. 1 BewG) darstellt oder nicht. Dadurch wird vermieden, dass gleichartige Grundstücke nach verschiedenen Kriterien bewertet werden, je nachdem, ob sie Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermöge...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 3. Einsatz der Energiepreispauschale?

Im Zusammenhang mit den Preisen für einen gestiegenen Energiebedarf stellt sich auch zweifelsfrei aktuell die Frage, ob die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022[1] etablierte "Energiepreispauschale" (EPP) Berücksichtigung in der Beratungshilfe findet. Die EPP soll nach dem Willen des Gesetzgebers allen einkommensteuerpflichtig Erwerbstätigen eine Entlastung bieten. In Form...mehr