Fachbeiträge & Kommentare zu Fortbildungskosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 1.5 Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Wirksamkeit der Rückzahlungsklausel hat der Arbeitgeber. Im Rahmen der Eigenkündigung kann sich der Arbeitgeber zunächst auf den Vortrag beschränken, die Eigenkündigung des Arbeitnehmers beruhe nicht auf unverschuldeten personenbedingten Gründen. Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer, substantiiert vorzutr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 1.2 Bindung an den Arbeitgeber

Die Zulässigkeit/Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln hängt von der Dauer der Fortbildung und der Bindung an den Arbeitgeber ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Im Einzelnen gilt Folgendes[1] bei einer Fortbildung[2]:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 1.4 Rückzahlungspflicht

Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung entsteht i. d. R. mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es sollen die aus Sicht des Arbeitgebers fehlgeschlagenen Investitionen in die Aus- und Fortbildung des Arbeitnehmers kompensiert werden. Unzulässig ist es, die Rückzahlungspflicht schlechthin an jedes Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen; d. h. es muss nach dem Gr...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslagene... / 5 Fortbildungskosten, Sprachkurs

Sachverhalt Einige Mitarbeiter einer Firma besuchen an einem Abend in der Woche einen Sprachkurs in Spanisch. Die Gebühren pro Teilnehmer und Jahr betragen 500 EUR. Die Mitarbeiter haben sich eigenständig angemeldet und tragen die Kosten selbst. Kann den Mitarbeitern für ihre Fortbildung ein Zuschuss steuerfrei gezahlt werden? Ergebnis Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistun...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Berufsausbildung

Kosten für die Erstausbildung sind keine Betriebsausgaben/Werbungskosten[1], sondern – beschränkt auf 6.000 EUR – Sonderausgaben.[2] Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten (Fortbildungskosten) sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten[3] s. "Berufswechsel".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. In Betracht kommt aber der Abzug von Kinderbetreuungskosten[1], Ausbildungskosten als Sonderausgaben[2] und Fortbildungskosten als Werbungskosten.[3] Im Übrigen sind Unterhaltsleistungen regelmäßig durch die t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Studienkosten

Studiengebühren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Kosten der Erstausbildung sind ­Sonderausgaben, Weiterbildungs-/Fortbildungskosten können Betriebsausgaben/Werbungskosten sein.[2] Unterstützungsleistungen an Geschwister zum Zweck oder wegen des Studiums sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitslohn als durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste Zuwendung

Rz. 17 § 19 Abs. 1 EStG zählt als Arbeitslohn beispielhaft einzelne Arten von Bezügen und Vorteilen auf, die für eine gegenwärtige oder frühere Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Nach § 2 Abs. 1 LStDV sind Arbeitslohn "alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen". Der Arbeitnehmer und das Dienstverhältnis sind in § ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fortbildungskosten

Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen zur Steigerung der beruflichen Leistungen sind Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufswechsel

Umschulungskosten anlässlich eines Berufswechsels sind nach vorausgegangener Berufsausbildung bzw. Abschluss eines Erststudiums Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Studienreisen/Tagungen

Die Aufwendungen für eine Studienreise[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fachkongress

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fluglizenz

Entscheidend ist, ob die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden, auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit[1] stehen (bejaht bei einem Verkehrsflugzeugführer/Pilot).[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vorweggenommene Werbungskosten

Für vorweggenommene Werbungskosten hat sich der Begriff "vorab entstandene Werbungskosten" eingebürgert. Dies sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder mit Beginn seiner auf Einnahmen­erzielung gerichteten Tätigkeit entstehen. Sie werden zum Werbungskostenabzug anerkannt, wenn ein ausreichend klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Ein Abzug k...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sprachkurs

Aufwendungen für einen Sprachkurs, durch den Grundkenntnisse einer Fremdsprache vermittelt werden, sind abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Die Entscheidung richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die angestrebte Berufstätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erford...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Dissertation/Doktortitel

Aufwendungen für den Erwerb des Doktortitels[1] sind jedenfalls dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn der Doktortitel formale Zugangsvoraussetzung oder für das berufliche Fortkommen unabdingbar oder auch nur von erheblicher Bedeutung ist.[2]mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, dass das Abzugsver...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 4 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[1] Beim Ausbildungsdienstverhältnis sind die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung keine Sonderausgaben, sondern als berufsbezogene Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Negative Einkünfte können einem Arbeitnehmer auch durch Aufwendungen vor dem Beginn seiner eigentlichen Tätigkeit entstehen. Diese "vorab entstandenen oder vorweggenommenen Werbungskosten"[1] sind steuerlich anzuerkennen, wenn zwischen ihnen und einer in Aussicht genommenen Tätigkeit zur Erzielung von Arbeitseinkünften ein hinreichend konkreter Zusammenhang besteht.[2] Das k...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Elektroniker

Aufwendungen eines ausgebildeten Industrie-Elektronikers für ein Erststudium im Fach Informatik sind Fortbildungskosten.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Dolmetscherschule

Aufwendungen einer Fremdsprachenkorrespondentin mit abgeschlossener Berufsausbildung für Sprachkurse, die der Vorbereitung auf den beabsichtigten Besuch einer Dolmetscherschule dienen, sind Fortbildungskosten, da mit der Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin die (erstmalige) Berufsausbildung abgeschlossen ist.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Ergänzungsstudium

Aufwendungen für ein Ergänzungsstudium sind als Fortbildungskosten unbegrenzt abziehbar, wenn und soweit das Erststudium (oder eine andere Erstausbildung) abgeschlossen ist und zwischen Ergänzungsstudium sowie angestrebter Erwerbstätigkeit ein Zusammenhang besteht.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Fachhochschulreife

Nach der Rechtslage handelt es sich um Fortbildungskosten, wenn ein Steuerpflichtiger mit Berufsausbildung den Erwerb der Fachhochschulreife anstrebt, um die berufliche Kompetenz zu steigern und höhere Einkünfte zu erzielen.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Heilpraktiker

Bei Kosten für den Besuch einer Heilpraktikerschule handelt es sich vielfach um Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung stattfinden und deshalb als Fortbildungskosten abziehbar sind. Stellt die Heilpraktikerausbildung hingegen die Erstausbildung dar, liegen Ausbildungskosten vor.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Kosmetikschule

Aufwendungen einer im Kosmetikbereich beratend tätigen Parfümerie-Fachverkäuferin für den Besuch von Kosmetikfachlehrgängen in einer Berufsschule für Kosmetik mit dem Ziel, ein Kosmetikstudio zu eröffnen, sind als Fortbildungskosten anzuerkennen.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Meisterlehrgang

Die Aufwendungen für den Erwerb des Meistertitels sind Fortbildungskosten, da der Meisterlehrgang eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung voraussetzt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Habilitation

Die Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten für seine Habilitation gehören zu den Fortbildungskosten, da das Habilitationsverfahren den Abschluss eines Studiums und regelmäßig auch des Promotionsverfahrens voraussetzt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Informatiker

Aufwendungen eines Industrie-Elektronikers für ein berufsbegleitendes Fernstudium im Studiengang Informatik sind als Fortbildungskosten abziehbar, da es sich insoweit um Aufwendungen nach einer abgeschlossenen Erstausbildung handelt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Staatsexamen

Das erste juristische Staatsexamen stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Daher sind die Aufwendungen für die Erlangung des 2. Staatsexamens als Fortbildungskosten unbeschränkt abzugsfähig.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Master-Studium

Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluss "Master of Business Administration" sind ebenso wie die Aufwendungen für ein ausländisches Studium zur Erlangung des "Master of Laws" Fortbildungskosten, da diese Ausbildungsgänge auf einem abgeschlossenen Erststudium aufbauen. S. "Bachelor".mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Tonmeister

Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie sind als Fortbildungskosten abziehbar.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Führerschein

Aufwendungen für die Erlangung des Führerscheins sind Kosten der privaten Lebensführung und daher i. d. R. weder als Fortbildungskosten noch als Berufsausbildungskosten abziehbar. Fortbildungskosten können anzunehmen sein, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung für die beabsichtigte Berufsausübung ist, z. B. als Taxi-, Bus- oder Lkw-/Truck-Fahrer.[1] Auf...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Kosten für die Erstausbildung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einschränkenden Regelungen zur ...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Studienreisen (Fortbildungsreisen)

Aufwendungen für Studienreisen sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Bezug zur ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Teilnehmers besteht. Dies ist der Fall, wenn die Reise durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten der Teilnehmer veranlasst ist und das Reiseprogramm auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer ...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Betriebswirtschaft

Aufwendungen eines staatlich geprüften Wirtschaftsinformatikers (BA) für ein berufsbegleitendes Aufbaustudium im Studiengang Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule sind als Fortbildungskosten anzuerkennen. Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) für ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaft mit dem Ziel, Projektleiter einer großen Baufirma zu werden, sind als Fortbild...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Fachveranstaltung/-lehrgang

Die Aufwendungen für den Besuch von Fachveranstaltungen sowie Fachlehrgängen zur Fortbildung im bereits ausgeübten Beruf oder für den Wechsel zu einem anderen Berufsfeld oder einer anderen Berufsart sind nach aktueller Rechtslage als Fortbildungskosten unbeschränkt absetzbar, wenn es sich nicht um erstmalige Berufsausbildung/Erststudium handelt. Fortbildungskosten sind danach...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Darlehen

Zu den Ausbildungskosten gehören auch Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen, und zwar selbst dann, wenn sie nach Ablauf der Berufsausbildung gezahlt werden. Falls mit dem Darlehen weder die erstmalige Berufsausbildung noch ein Erststudium finanziert wurde, handelt es sich um Fortbildungskosten und ein unbeschränkter Werbungskostenabzug ist möglich. Tilgungsleistungen auf Darlehe...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Berufswechsel

Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, welche die Grundlage für den Wechsel von einer Berufs- oder Erwerbsart zur anderen sein können (Umschulungskosten), sind Fortbildungskosten. Sie sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein hinreichender Zusammenhang mit einer späteren beruflichen Tätigkeit besteht und der Steuerpflichtige zuvor eine Berufsausbildung oder ein Erststu...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Diplom-Wirtschaftsingenieur

Aufwendungen für das Aufbaustudium eines Dipl.-Ing. (FH) zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Diplom-Wirtschaftsingenieur FH" sind nach der aktuellen Rechtslage Fortbildungskosten.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Fahrlehrer

Die Anerkennung von Aufwendungen einer Industriekauffrau für die Ausbildung zur Fahrlehrerin als Fortbildungskosten ist mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Pflegeberufe

Aufwendungen einer ausgebildeten Krankenschwester für den Besuch einer Krankenpflegehochschule mit dem Ziel, Lehr- und Leitungstätigkeiten an Ausbildungsstätten für Pflegeberufe zu übernehmen, sind als Fortbildungskosten anzuerkennen. Gleiches gilt für Aufwendungen einer Krankenschwester für ein berufsbegleitendes Fachhochschulstudium im Studiengang "Pflegedienst/Pflegemanag...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Lerngemeinschaft

Aufwendungen für private Arbeitsgemeinschaften von Studierenden können als Fortbildungskosten anzuerkennen sein, wenn eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium absolviert ist. Es werden jedoch strenge Anforderungen an den Nachweis der ausschließlich beruflichen Veranlassung gestellt.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Aufbaustudium

Aufwendungen für ein Aufbaustudium (Ergänzungsstudium) sind Fortbildungskosten, wenn ein abgeschlossenes Erststudium Voraussetzung für die Aufnahme des Aufbaustudiums ist. Es ist unschädlich, dass das Aufbaustudium in unmittelbarem Anschluss an das Erststudium und ohne vorhergehende Berufspraxis absolviert wird. Dies gilt auch für Aufwendungen für ein Universitätsstudium im ...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Bankkaufmann

Aufwendungen eines ausgebildeten Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft sind nach Verwaltungsauffassung[1] Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten abziehbar.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Diplom-Psychologe

Aufwendungen einer angestellten Diplom-Psychologin für eine Psychoanalyse sind unter der Voraussetzung als Fortbildungskosten anzuerkennen, dass die dadurch gewonnene Selbsterfahrung für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Erziehungsurlaub

Aufwendungen einer Steuerpflichtigen für berufliche Bildungsmaßnahmen im Erziehungsurlaub können als Fortbildungskosten vorab entstandene Werbungskosten sein, wenn es sich nicht um eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium handelt.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Psychotherapeut

Aufwendungen einer Diplom-Psychologin für die Teilnahme an Veranstaltungen eines Instituts für Psychotherapie mit dem Ziel, Psychotherapeutin zu werden, sind Fortbildungskosten. Nichts anderes gilt für die Weiterbildung eines praktischen Arztes zum Psychotherapeuten, da das Erfordernis eines abgeschlossenen Erststudiums gegeben ist.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Arzthelfer(in)

Aufwendungen einer arbeitslosen Verkäuferin für die Umschulung zur Arzthelferin wurden als Fortbildungskosten anerkannt.[1] Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn es sich um Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung handelt.mehr