Fachbeiträge & Kommentare zu Fortbildungskosten

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.3 Fortbildungskosten

Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst ist und die Verfolgung privater Interessen (z. B. Erholung, Bildung, Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises) nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsäch...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.4 Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten in Kollektivvereinbarungen

Für in Tarifverträgen enthaltene Rückzahlungsklauseln gilt eine eingeschränkte Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie werden wegen § 310 Abs. 4 BGB nicht einer AGB-Kontrolle unterzogen, sondern nur an höherrangigem Recht gemessen. Eine Besonderheit gilt für "kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien": Sie unterliegen einer Überprüfung nach den §§ 305 ff. BGB, jedoch sind grundsätzlich di...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4 Aus- und Fortbildungskosten

In der Praxis des Arbeitslebens spielen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine erhebliche Rolle. Dementsprechend häufig sind einzelvertragliche oder tarifliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der dafür vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten verpflichten, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Betriebsvereinbarungen über die R...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.1 Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln

Einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen in größerem Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle als tarifliche Rückzahlungsvereinbarungen. Dies folgt aus einer regelmäßig bestehenden strukturellen Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. der ungleichen Verhandlungsstärke. Seit der Neuregelung der §§ 305 ff. BGB durch di...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1 Zulässigkeit und Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Ausbildungskosten

Die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten ist besonders durch die Rechtsprechung des BAG geprägt, da neben den soeben dargestellten keine gesetzlichen Vorgaben bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitn...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 2 Form und Inhalt

Grundsätzlich kann eine Rückzahlungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Form von den Arbeitsvertragsparteien getroffen werden. Einschränkungen bestehen nur dann, wenn die Rückzahlungsklausel nach Abschluss des Arbeitsvertrags bzw. während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vereinbart wird und für das Arbeitsverhältnis eine konstitutive Schriftformklausel gilt. In diesem Fall...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / Zusammenfassung

Überblick Rückzahlungsklauseln können in vielerlei Hinsicht eine Rolle spielen. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für Rückzahlungsvereinbarungen sind Vorschuss- und Abschlagszahlungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildungskosten sowie Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug.mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Tatsachen, aus denen sich die Wirksamkeit der einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklausel ergibt, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Er muss die tatsächlichen Voraussetzungen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung den geforderten beruflichen Vorteil erlangt hat. Dabei richtet sich die Wirksamkeit der ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 7 Umzugskosten

In Zusammenhang mit der Erstattung von Umzugskosten können Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Allerdings sind sie nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hat. Nach Ansicht des BAG besteht ein Rechtsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für einen U...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.1 Begriff der Ausbildung

Voraussetzung für jegliche Rückzahlungsvereinbarungen ist zunächst, dass die durchgeführte Aus- oder Fortbildungsmaßnahme bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt.[1] Nicht jede Qualifikation des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis wird als "Ausbildung" anerkannt, die Grundlage für eine Rückzahlungsvereinbarung sein kann. Nach der Rechtsprechung ist...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.3 Beispiel für eine Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten könnte folgenden Inhalt haben[1]: Praxis-Beispiel Musterformulierung Durchführung einer Bildungsmaßnahme Herr/Frau … absolviert in der Zeit vom … bis … eine Ausbildung/Weiterbildung/Fortbildung zur …. Freistellung unter Vergütungszahlung sowie Kostenübernahmemehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.3 Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln können unwirksam sein, wenn entweder die Ausbildung, zu deren Durchführung der Arbeitgeber einen Kostenbeitrag gezahlt hat, für den Arbeitnehmer zu keinem geldwerten Vorteil geführt hat oder wenn die Rückzahlungsklausel zu einer unzulässigen Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb geführt hat. In der Vergangenheit hatte das BAG unwirksame Rückzahlungskla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Berufsausbildung

Kosten für die Erstausbildung sind keine Betriebsausgaben/Werbungskosten[1], sondern – beschränkt auf 6.000 EUR – Sonderausgaben.[2] Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten (Fortbildungskosten) sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten[3] s. "Berufswechsel".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. In Betracht kommt aber der Abzug von Kinderbetreuungskosten[1], Ausbildungskosten als Sonderausgaben[2] und Fortbildungskosten als Werbungskosten.[3] Im Übrigen sind Unterhaltsleistungen regelmäßig durch die t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Studienkosten

Studiengebühren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Kosten der Erstausbildung sind ­Sonderausgaben, Weiterbildungs-/Fortbildungskosten können Betriebsausgaben/Werbungskosten sein.[2] Unterstützungsleistungen an Geschwister zum Zweck oder wegen des Studiums sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 4 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[1] Beim Ausbildungsdienstverhältnis sind die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung keine Sonderausgaben, sondern als berufsbezogene Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, dass das Abzugsver...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berufsbedingte Aufwendungen

Rz. 1551 Bei Selbstständigen sind keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen abzuziehen, da sämtliche Ausgaben bereits als Betriebsausgaben berücksichtigt sind. Es können daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Ausgaben anfallen. Bei Einkommen aus Kapital- bzw. aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten abzuziehen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Rz. 1552 Einkünfte vo...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fortbildungskosten

Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen zur Steigerung der beruflichen Leistungen sind Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fluglizenz

Entscheidend ist, ob die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden, auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit[1] stehen (bejaht bei einem Verkehrsflugzeugführer/Pilot).[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufswechsel

Umschulungskosten anlässlich eines Berufswechsels sind nach vorausgegangener Berufsausbildung bzw. Abschluss eines Erststudiums Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Studienreisen/Tagungen

Die Aufwendungen für eine Studienreise[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fachkongress

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vorweggenommene Werbungskosten

Für vorweggenommene Werbungskosten hat sich der Begriff "vorab entstandene Werbungskosten" eingebürgert. Dies sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder mit Beginn seiner auf Einnahmen­erzielung gerichteten Tätigkeit entstehen. Sie werden zum Werbungskostenabzug anerkannt, wenn ein ausreichend klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Ein Abzug k...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sprachkurs

Aufwendungen für einen Sprachkurs, durch den Grundkenntnisse einer Fremdsprache vermittelt werden, sind abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Die Entscheidung richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die angestrebte Berufstätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erford...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Dissertation/Doktortitel

Aufwendungen für den Erwerb des Doktortitels[1] sind jedenfalls dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn der Doktortitel formale Zugangsvoraussetzung oder für das berufliche Fortkommen unabdingbar oder auch nur von erheblicher Bedeutung ist.[2]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Elektroniker

Aufwendungen eines ausgebildeten Industrie-Elektronikers für ein Erststudium im Fach Informatik sind Fortbildungskosten.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Kosmetikschule

Aufwendungen einer im Kosmetikbereich beratend tätigen Parfümerie-Fachverkäuferin für den Besuch von Kosmetikfachlehrgängen in einer Berufsschule für Kosmetik mit dem Ziel, ein Kosmetikstudio zu eröffnen, sind als Fortbildungskosten anzuerkennen.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Meisterlehrgang

Die Aufwendungen für den Erwerb des Meistertitels sind Fortbildungskosten, da der Meisterlehrgang eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung voraussetzt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Habilitation

Die Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten für seine Habilitation gehören zu den Fortbildungskosten, da das Habilitationsverfahren den Abschluss eines Studiums und regelmäßig auch des Promotionsverfahrens voraussetzt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Informatiker

Aufwendungen eines Industrie-Elektronikers für ein berufsbegleitendes Fernstudium im Studiengang Informatik sind als Fortbildungskosten abziehbar, da es sich insoweit um Aufwendungen nach einer abgeschlossenen Erstausbildung handelt.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Staatsexamen

Das erste juristische Staatsexamen stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Daher sind die Aufwendungen für die Erlangung des 2. Staatsexamens als Fortbildungskosten unbeschränkt abzugsfähig.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Master-Studium

Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluss "Master of Business Administration" sind ebenso wie die Aufwendungen für ein ausländisches Studium zur Erlangung des "Master of Laws" Fortbildungskosten, da diese Ausbildungsgänge auf einem abgeschlossenen Erststudium aufbauen. S. "Bachelor".mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Tonmeister

Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie sind als Fortbildungskosten abziehbar.[1]mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Dolmetscherschule

Aufwendungen einer Fremdsprachenkorrespondentin mit abgeschlossener Berufsausbildung für Sprachkurse, die der Vorbereitung auf den beabsichtigten Besuch einer Dolmetscherschule dienen, sind Fortbildungskosten, da mit der Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin die (erstmalige) Berufsausbildung abgeschlossen ist.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Ergänzungsstudium

Aufwendungen für ein Ergänzungsstudium sind als Fortbildungskosten unbegrenzt abziehbar, wenn und soweit das Erststudium (oder eine andere Erstausbildung) abgeschlossen ist und zwischen Ergänzungsstudium sowie angestrebter Erwerbstätigkeit ein Zusammenhang besteht.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Fachhochschulreife

Nach der Rechtslage handelt es sich um Fortbildungskosten, wenn ein Steuerpflichtiger mit Berufsausbildung den Erwerb der Fachhochschulreife anstrebt, um die berufliche Kompetenz zu steigern und höhere Einkünfte zu erzielen.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Heilpraktiker

Bei Kosten für den Besuch einer Heilpraktikerschule handelt es sich vielfach um Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung stattfinden und deshalb als Fortbildungskosten abziehbar sind. Stellt die Heilpraktikerausbildung hingegen die Erstausbildung dar, liegen Ausbildungskosten vor.mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Studienreisen (Fortbildungsreisen)

Aufwendungen für Studienreisen sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Bezug zur ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Teilnehmers besteht. Dies ist der Fall, wenn die Reise durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten der Teilnehmer veranlasst ist und das Reiseprogramm auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer ...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Betriebswirtschaft

Aufwendungen eines staatlich geprüften Wirtschaftsinformatikers (BA) für ein berufsbegleitendes Aufbaustudium im Studiengang Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule sind als Fortbildungskosten anzuerkennen. Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) für ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaft mit dem Ziel, Projektleiter einer großen Baufirma zu werden, sind als Fortbild...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Fachveranstaltung/-lehrgang

Die Aufwendungen für den Besuch von Fachveranstaltungen sowie Fachlehrgängen zur Fortbildung im bereits ausgeübten Beruf oder für den Wechsel zu einem anderen Berufsfeld oder einer anderen Berufsart sind nach aktueller Rechtslage als Fortbildungskosten unbeschränkt absetzbar, wenn es sich nicht um erstmalige Berufsausbildung/Erststudium handelt. Fortbildungskosten sind danach...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Kosten für die Erstausbildung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einschränkenden Regelungen zur ...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Führerschein

Aufwendungen für die Erlangung des Führerscheins sind Kosten der privaten Lebensführung und daher i. d. R. weder als Fortbildungskosten noch als Berufsausbildungskosten abziehbar. Fortbildungskosten können anzunehmen sein, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung für die beabsichtigte Berufsausübung ist, z. B. als Taxi-, Bus- oder Lkw-/Truck-Fahrer.[1] Auf...mehr