Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.3 Fristen

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang ihre Entscheidung mitteilen. Beabsichtigt die Dienststelle abzulehnen, muss sie dies innerhalb der 2-Wochen-Frist den Personalrat mitteilen, § 66 Abs. 4 Satz 4 LPVG NW. Nur die Anlehnung selbst ist zu begründen, § 66 Abs. 4 Satz 5 LPVG NW.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14.3 Fristen

Die Dienststelle muss sich innerhalb von 4 Wochen schriftlich äußern.mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden k...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Fristen

Der Leiter der Dienststelle hat unverzüglich zu entscheiden. Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.3 Fristen

Der Leiter der Dienststelle muss binnen 4 Wochen entscheiden, § 69 Abs. 3 Satz 3 HPVG. Wenn dies im Einzelfall aus zureichendem Grund nicht möglich ist, ist ein Zwischenbescheid zu erlassen und binnen weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden, § 69 Abs. 3 Satz 4 HPVG.mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat folgt dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Der von dem Betroffenen eingelegte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar nach §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 OWiG statthaft, er erweist sich jedoch als unzulässig. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung sind in der nach §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG vorgeschriebenen For...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Sachverhalt

Gegen den Rechtsmittelführer erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 EUR. Da zur Hauptverhandlung weder der Betroffene noch ein Verteidiger erschienen waren, hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und dabei festgestellt, dass Verjährung nicht eingetreten sei. Das Verwerfungsurteil wurde dem Betroffenen am 3.8.2019 förmlich zugestellt. Mit dem am 9.8.2019 bei Gerich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fristen

Rn. 63 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG ist der Abhängigkeitsbericht vom Vorstand einer abhängigen berichtspflichtigen AG/KGaA/SE für das abgelaufene GJ in den ersten drei Monaten des neuen GJ aufzustellen. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate ist der Abhängigkeitsbericht – zusammen mit dem JA und Lagebericht – dem AP zur Prüfung vorzulegen (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschwerdefrist

Rn. 27 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für die Beschwerde gilt gemäß § 63 Abs. 1 FamFG eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt grds. mit der Bekanntgabe der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung im BAnz (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 6 AktG). Veröffentlichungen in anderen Gesellschaftsblättern sind irrelevant. Erfolgt die Bekanntgabe im BAnz allerdings vor Zustellung der Entscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.11 Fristsetzung zur Verausgabung von unzulässig angesammelten Mitteln (§ 63 Abs 4 AO)

Tz. 162 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 63 Abs 4 AO "kann" das FA in den Fällen, in denen eine Kö Mittel angesammelt hat, ohne dass die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs 1 Nr 1–4 AO vorgelegen haben, eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen, bei deren Einhaltung die tats Geschäftsführung der Kö als ordnungsgemäß gilt. Hierzu s BT-Drs 11/7584, 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.3 Fiktion

Die Formulierung des § 69 Abs. 2 Satz 2 NPersVG legt nahe, dass durch Ablauf der Frist ohne Ablehnung die Zustimmung als erteilt gilt. Die Dienststelle ist zur Durchführung der Maßnahme binnen angemessener Frist verpflichtet, wenn sie nicht in der Frist des § 69 Abs. 2 Satz 1 – ggf. i. V. m. Satz 5 – mit schriftlicher Begründung oder per E-Mail gegenüber dem Personalrat abgel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2017), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 10. Anzeigepflicht, § 30 ErbStG

Rz. 55 Als Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist auch der Erwerb aufgrund eines Pflichtteils vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, § 30 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Frist läuft (erst) ab Geltendmachung des Pflichtteils an.mehr

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zfs 09/2021, Notwendigkeit ... / 1 Aus den Gründen:

… Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein weitergehender Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung gemäß § 1 Satz 1, § 178 Abs. 1 VVG in Verbindung mit Ziffer 2.1 AUB 2000 zu. A. Die Klage ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger im Hinblick auf die unterbliebene Berücksichtigung seiner psychischen Erkrankung die Erstbemessung der Beklagten in deren Schreiben v...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 3. Bestimmung der Person des Begünstigten und der Anteile

Rz. 7 Die Regelungen des § 2151 BGB und § 2153 BGB betreffen die Verteilung unter mehreren Vermächtnisnehmern (gemeinsame Abkömmlinge) und sollten im Rahmen der Beratung und Gestaltung nicht unterschätzt werden. Sie bieten dem Überlebenden nämlich größtmögliche Flexibilität: Dieser kann etwa einem Abkömmling gar nichts und dem anderen wertmäßig den vollen zur Verfügung stehe...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / III. Verfristung der Gegenvorstellung

Selbst wenn man eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG über eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz als statthaft ansehen würde, so wäre sie hier nach den weiteren Ausführungen des BSG unzulässig. Das BSG hat die Auffassung vertreten, der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung müsse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorgaben zu dem ge...mehr

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zfs 09/2021, Rechtsmittelfr... / 2 Aus den Gründen:

II. Der zulässige Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zulässig und begründet. Die Rechtsbeschwerdebegründung wurde noch fristgerecht abgegeben. Nach Zustellung des amtsgerichtlichen Urteils an den Betroffenen am 30.8.2019 hätte die Rechtsbeschwerdebegründung gem. §§ 79 Abs. 3 OWiG, 345 Abs. 1 StPO an sich bis zum 30.9.2019 abgegeben werden müssen. Allerdi...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenvorstellung setzt als außerordentlicher, nicht im Gesetz geregelter Rechtsbehelf voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss. Mit der Gegenvorstellung muss also eine schwerwiegende Rechtsverletzung gerügt werden (BVerfG NJW 2014, 681; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7). So...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahreszeitraum

Rz. 41 [Autor/Stand] Strittig war früher, ob die Frist rückwärts [2] zu berechnen ist oder nicht.[3] Mit Urteil vom 28.3.2012 hat der BFH[4] entschieden, dass die Frist rückwärts zu berechnen ist, weil § 14 ErbStG von der Besteuerung des letzten Erwerbs ausgeht und somit vom Tag der Entstehung der Steuer des letzten Erwerbs. Außerdem sind belastende Vorschriften zugunsten des...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 11 ff.>) oder liegt lediglich ein Schenk...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf einer Fehlkalkulation beruht (bei Betrieben, die schon länger...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Temporäre Erhöhung des Vermögensschonbetrages für die Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 306 § 90 Abs. 2 SGB XII soll danach wie folgt durch § 90 Abs. 2a SGB XII ergänzt werden: Zitat "(2a) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 9 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches Vermögen innerhalb der ersten zwei Jahre ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden, nur einzusetzen, wenn es erheblich ist. Eine...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie ist aber zugleich auch Mahnung an mit Entschädigungsanspruch befasste Rechtsanwälte auf die im StrEG normierten Fristen zu achten. Das ist nicht nur ggf. die Frist für die sofortige Beschwerde (§ 311 StPO) nach § 8 StrEG gegen die Entscheidung über die Entschädigungspflicht durch das Gericht oder eben die des § 9 Abs. 1 S. 4 StrEG, sonder...mehr

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zfs 09/2021, Rechtsmittelfr... / Leitsatz

1. Von mehreren wirksamen Zustellungen ist nach § 37 Abs. 2 StPO nur die spätere für die Fristberechnung maßgebend, sofern die Frist zur Rechtsmitteleinlegung zum Zeitpunkt der zweiten Zustellung nicht bereits versäumt war. 2. Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung setzt voraus, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden beruht, eine lediglich a...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / Leitsatz

Es kann offenbleiben, ob eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG, durch den die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Gerichtskostenansatz zurückgewiesen worden ist, statthaft ist. Wenn eine solche Gegenvorstellung als statthaft angesehen wird, ist sie nur dann zulässig, wenn die Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung der Vorgaben zum gesetzlich geregelt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.1 Direktionsrecht der Dienststelle

§ 67 Abs. 1 PersVG M-V stellt wie die Bundesnorm klar, dass der Dienststelle die Umsetzung obliegt. Wenn man die Formulierung im Kontext zu Abs. 2 liest, zielt sie aber durch den Hinweis auf die angemessene Frist eher auf eine Pflicht zur Umsetzung als auf den bundesgesetzlichen Kompetenzhinweis. Daher wird konsequent auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriff...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Erbenhaftung wegen rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen

Rz. 644 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Andere Anspruchsgrundlagen gibt es nicht und eine analoge Anwendung von z.B. § 102 SGB XII scheidet aus. Bei unrechtmäßig erbrachten nachrangigen Sozialleistungen – z.B. weil mehr Schonvermögen vorhanden war als zulässig – kann die ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Erbengemeinschaft

Rz. 177 Sind mehrere Erben an einem Nachlass beteiligt, bilden diese eine gesamthänderisch gebundene Erbengemeinschaft i.S.d. § 2032 BGB, solange bzw. soweit der Nachlass nicht geteilt ist. Die Erbengemeinschaft selber ist nicht einkommensteuerpflichtig, obwohl ihr die Erträge aus dem Nachlass zufließen, etwa die Mieteinkünfte einer fremdvermieteten Nachlassimmobilie auf ein...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

… "I." [3] Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat der Kläger nicht schlüssig dargetan, seinen Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder ihm einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt zu haben. Das Aufforderungsschreiben vom 13.11.2018, in dem darauf hingewiesen werde, dass Klage erhoben werde, falls innerhalb gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wahlrecht

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Wahlrecht ist unbedingt für die eine oder andere Art der Besteuerung auszuüben. Wegen der Möglichkeit der späteren Korrektur der ursprünglichen Entscheidung durch jederzeitige Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG ist die Entscheidung für die Versteuerung nach dem Jahreswert letztlich aber doch zeitlich nicht unbegrenzt, so dass der Erwer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflichten des Vorstands

Rn. 30 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Vorstand ergeben sich nach Vorlage des Sonderprüfungsberichts eine Reihe von Handlungspflichten. Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG hat der Vorstand den Bericht dem AR vorzulegen. Gemäß § 259 Abs. 5 AktG sind die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers vom Vorstand mit dem vom Sonderprüfer vorgegebenen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Direktionsrecht der Dienststelle

Während § 74 Abs. 1 LPVG-BB der Bundesnorm entspricht, wird auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriffs durch die Personalvertretung, das im Grunde ja nur eine Selbstverständlichkeit wiederholt, verzichtet. Der Gesetzgeber in Berlin-Brandenburg verlangt aber darüber hinaus die Durchführung innerhalb einer angemessenen Frist.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Entscheidung durch Beschluss

Rn. 22 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss (vgl. § 260 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 99 Abs. 3 Satz 1 AktG). Verlangt wird eine schriftlich niedergelegte Entscheidung (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 21). Im Übrigen gelten die Regeln des FamFG (Hüffer-AktG (2021), § 260, Rn. 7). Gibt das Gericht dem Antrag ganz oder teil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rückbezogene Umwandlungsbilanz

Tz. 19 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wie bereits erwähnt (s Tz 17), darf das Registergericht gem § 17 Abs 2 S 4 UmwG die Verschmelzung bzw Spaltung nur dann in das H-Reg eintragen, wenn die einzureichende Schluss-Bil auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. Für die Berechnung der Achtmonatsfrist gelten § 187 Abs 1 und § 188 BGB...mehr

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AGS 09/2021, Ausschlussfris... / II. Ausschlussfrist ist versäumt

Das LG hat den Antrag auf Bewilligung von PKH zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Der Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft sei nach § 12 StrEG ausgeschlossen, nachdem der Kläger ihn nicht binnen Jahresfrist ab Rechtskraft der Entscheidung über die Entschädigung dem Grunde nach gelt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 76 Abs. 1 ThürPersVG regelt wie das Bundesrecht die Durchführung der Entscheidung durch die Dienststelle. Es findet sich aber ein Verweis darauf, dass die Durchführung in angemessener Frist erfolgen soll. Im Zusammenspiel mit den Konsequenzen nach § 76 Abs. 2 ThürPersVG ist die Regelung auch mehr als Handlungsverpflichtung, denn als Zuständigkeitnorm zu verstehen. § 76 Abs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.2 Ausschluss

Während der Frist des § 70 Abs. 6Satz 1 ThürPersVG und wenn der Dienststellenleiter wegen des gleichen Gegenstands ein Beteiligungsverfahren eingeleitet hat, kann kein Antrag gestellt werden, § 70 Abs. 6 Satz 2ThürPersVG. In Personalangelegenheiten nach § 69 Abs. 5 ThürPersVG und § 69 Abs. 6 ThürPersVG ist der Antrag generell ausgeschlossen, § 70 Abs. 3 ThürPersVG. Da in den d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzielle Konsequenzen bei gerichtlicher Entscheidung (§ 261 Abs. 2 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Wurde gegen die abschließende Feststellung des Sonderprüfers nach § 260 AktG der Antrag auf Entscheidung durch das zuständige Gericht gestellt und hat das Gericht abschließend festgestellt, dass Posten unterbewertet sind, gelten nach § 261 Abs. 2 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG die Regeln des Abs. 1 sinngemäß. Es kann somit auf die obigen Ausführun...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Temporäre Erhöhung der Wohnflächengrenzen

Rz. 307 Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach der geplanten Neuregelung unabhängig von der Wohnfläche für die Dauer von zwei Jahren nicht als vorrangig zu verwertendes Vermögen herangezogen werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB II). Mit der Neuregelung werden die Angemessenheitsgrenzen teilweise von der Anzahl der Bewohner entkoppelt.[532] Die Neuregelung soll lauten: Zitat "eines ang...mehr

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AGS 09/2021, Ausschlussfris... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die (Ausschluss-)Frist des § 12 StrEG sollte man als Verteidiger im Blick haben, sonst wird – wie hier wohl auch – schnell eine Meldung an die Haftpflichtversicherung erforderlich. Zur Entschädigung nach dem StrEG wird wegen der Einzelheiten verwiesen u.a. auf Burhoff (in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag aufgrund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsfrist

Rn. 6 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung ist gemäß § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG binnen einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung der abschließenden Feststellungen im BAnz zu stellen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist (vgl. Grigoleit-AktG (2020), § 260, Rn. 2). Für die Fristberechnung gelten die allg. Bestimmungen der §§ 187 Abs. 1 u...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 22.6.2021 – VIII ZB 56/20 a) Zu den Anforderungen an das Fristenwesen des Rechtsanwalts für den Fall eines Fristverlängerungsantrags (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 4.9.2018 – VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn 15 m.w.N.). b) Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – auf de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.1 Direktionsrecht der Dienststelle

§ 58 Abs. 1 MBG SH stellt wie die Bundesnorm klar, dass der Dienststelle die Umsetzung obliegt. Wenn man die Formulierung im Kontext zu Abs. 2 liest, zielt sie aber durch den Hinweis auf die angemessene Frist eher auf eine Pflicht zur Umsetzung als auf den bundesgesetzlichen Kompetenzhinweis. Daher wird konsequent auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriffs, d...mehr