Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.1 Begriff der Anzahlung

Rz. 14 § 7a Abs. 2 S. 3 EStG bestimmt, dass Anzahlungen auf Anschaffungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geleistet sind, sodass insoweit – entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht das Entstehen der Außenverpflichtung maßgeblich ist (Rz. 10c). Bei Hingabe eines Wechsels sind sie in dem Zeitpunkt aufgewendet, in dem dem Lieferanten durch Diskontierung oder Einlö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.3 Missbräuchlich geleistete Anzahlungen

Rz. 17 Keine Anzahlungen sind willkürlich geleistete Zahlungen (R 7a Abs. 5 S. 1 EStR 2012). Unbeachtlich ist für die Frage der Willkür, ob die Anzahlungen vertraglich vereinbart sind; anderenfalls hätten die Beteiligten es in der Hand, durch eine entsprechende Vereinbarung den Ausschlussgrund der Willkür zu umgehen. Die Verwaltung war schon immer daran interessiert, Anzahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2 Unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen

Rz. 7 § 278 Abs. 2 AO setzt die Zuwendung von Vermögensgegenständen voraus. Der Begriff des Vermögensgegenstands ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur aktive Wirtschaftsgüter wie Sachen, Forderungen und andere Rechte, sondern kann auch in der Befreiung von einer Verbindlichkeit[1] oder in dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 2 BGB [...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.5 Erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rz. 4a Aktuell noch einschlägig für nunmehr durchgeführte Maßnahmen (noch) gültige Sonderabschreibungen sind insbesondere §§ 7b und 7g EStG sowie zeitlich begrenzte Sonderregelungen wie z. B. Sonderabschreibung bei Unwetterschäden etc. (Rz. 89). Die übrigen in der EStDV genannten Sonderabschreibungen sind ausgelaufen (z. B. § 76 EStDV, § 81 EStDV, § 82d EStDV, § 82f EStDV, §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.1 Allgemeines

Rz. 41 Der Anwendungsbereich von § 7a Abs. 9 EStG regelt die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen ,nicht jedoch von erhöhten Abschreibungen. Die Berechnung der AfA nach Vornahme erhöhter Absetzungen ist in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (z. B. § 7h Abs. 1 S. 5 EStG oder § 7i Abs. 1 S. 8 EStG). ). Die AfA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5a EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / V. Ausblick auf weiteren Änderungsbedarf

Zu erwähnen sind schließlich die umsatzsteuerlichen Themen, die vom Gesetzgeber mit den besprochenen Änderungsgesetzen (noch) nicht angegangen wurden. So gibt es weiterhin nichts Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Dies ist einerseits nachvollziehbar, da zur bedeutenden Frage der Steuerbarkeit der Innenumsätze die Entscheidung des EuGH über die Vorlage des BFH noch aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.2 Zulässigkeit der Sonder-AfA nach einem Wechsel zur linearen AfA

Rz. 24 Nach einem Wechsel von der degressiven zur linearen AfA (vgl. § 7 Abs. 3 EStG) können für etwa noch verbliebene Jahre im Begünstigungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen werden,[1], allerdings ohne Möglichkeit der "Aufholung" bereits abgelaufener Jahre). § 7a Abs. 4 EStG bezieht sich nur auf die zeitgleiche kumulative Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.3 Sonderabschreibungen bei Naturkatastrophen

Rz. 89 Letzte bei Neuanschaffungen bzw. -herstellungen noch aktuell relevante Sonderabschreibung im Billigkeitswege (§ 163 AO) ist die im Einzelfall zulässige Sonderabschreibung in Katastrophenfällen[1] (Rz. 49). Zur Vermeidung unbilliger Härten bei Naturkatastrophen erließ das BMF einen Rahmenkatalog[2], der jeweils von Fall zu Fall vom BMF oder von den betroffenen Ländern ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.3 Begriff und Abgrenzung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 8 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Kosten, die nach der Lieferung bzw. Fertigstellung eines Wirtschaftsguts anfallen (§ 9a EStDV). Nachträgliche Herstellungskosten liegen dann vor, wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ihrer Substanz vermehrt, in ihrem Wesen verändert oder über ihren bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steckersolargeräte (Balkonk... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fordern Wohnungseigentümer K durch Beschluss auf, ein Steckersolargerät abzubauen. Diesen Beschluss greift K an. Das AG weist die Klage ab. Es liege keine bauliche Veränderung vor, da das Steckersolargerät nicht fest mit dem Gebäude verbunden sei und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Im Übrigen sei zwar der Aufbau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.3 Technische Berufe

Rz. 62 Zu den technischen Berufen zählt die Tätigkeit als Ingenieur, Vermessungsingenieur, Architekt, und i. w. S. auch die des Lotsen und des Handelschemikers. Rz. 63 Als Ingenieur ist tätig, wer auf wissenschaftlich-technischer Grundlage Gegenstände, Verfahren, Anlagen oder Systeme erforscht, entwirft, fertigt, überwacht oder vertreibt. Berufsbild und Berufstätigkeit des In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.4 Den technischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 81 Eine architektenähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn sie in ihren wesentlichen Elementen dem Beruf des Architekten in Theorie (Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation) und Praxis (berufliche Tätigkeit) gleichwertig ist.[1] Die Tätigkeit eines vereidigten Bauschätzers kann mit der eines Architekten vergleichbar sein, denn zu den wesentlichen...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG erfährt eine bei psychischen Erkrankungen besondere Problematik wegen der oftmals langen Dauer der Erkrankung aber auch häufigeren Krankheitsfällen. Grundsätzlich ist das Entgelt für eine Erkrankungsdauer von 6 Wochen fortzuzahlen, die nicht an einem Stück auftreten müssen. Erkrankt ein Beschäftigter innerhalb eines Jahre...mehr

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Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.1 Employability

Es wird unterschieden zwischen dem Alter, d. h. einer Lebensphase, und dem Altern, d. h. dem Alterungsprozess. Es ist nachgewiesen, dass der Alterungsprozess nicht mit einem generellen Verfall der Leistungsfähigkeit verbunden ist. In den westlichen Industrieländern orientierte man sich lange eher am chronologischen Alter und setzte das mit einem Verlust an Leistungsfähigkeit ...mehr

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Ergonomische Arbeitsplatzge... / 1 Begriffsbestimmungen

Bei der Arbeitsplatzgestaltung sind insbesondere die in § 2 Arbeitsstättenverordnung aufgeführten Begriffe von Bedeutung. Arbeitsplätze werden geplant (= einrichten) und benutzt (= betreiben). Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 3 "Mittels Informations- und Kommunikationstechnologie"

Die mobile Arbeit muss mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch Aktenstudium genügt nicht. Gerade aus der Verwendung des Begriffs der Kommunikationstechnologie ergibt sich, dass eine technische Verbindung zum Informationsaustausch mit dem Betrieb grundsätzlich bestehe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.2 Homeoffice

"Homeoffice" ist ein übergeordneter Begriff, der für das Arbeiten von zu Hause steht. Allerdings ist auch hier eine Entgrenzung zu sehen. Eher ist es so, dass der Begriff "Homeoffice" üblicherweise für die Arbeit weg vom Büroarbeitsplatz genutzt wird. Der Begriff "Homeoffice" ist gesetzlich nicht definiert.[1]mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 5 Fazit

Insbesondere die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren ist über eine gut geplante Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels standardisierten Verfahrens im Sinne der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter umsetzbar. Dabei spielt die Partizipation der Mitarbeiter eine besondere Rolle. Sind die Limitationen der Verfahren nicht zu umgehen, ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.4 Hybride Arbeitsorte

Hybrides Arbeiten ist eine Mischung aus dem Arbeiten vor Ort im Büro bzw. in den Räumen des Unternehmens und dem mobilen Arbeiten, z. B. von zu Hause. Hier gibt es eine Reihe unterschiedlicher Lösungen. Teilweise werden feste Tage vor Ort und mobil vereinbart bis hin zu völlig freien Konstellationen.[1] Neue Arbeitsformen wie die beschriebenen bringen die Herausforderung mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 4.1 Fürsorgegespräch

Wer immer Anzeichen von Alkoholmissbrauch bei einem Betroffenen feststellt, ohne dass es dadurch zu einer offenkundigen Pflichtverletzung kommt, kann ihn auf kollegialer Ebene ohne jeden arbeitsrechtlichen Charakter ansprechen: Wahrnehmung darstellen, nach Problemen fragen; deutlich machen, dass ein solches Gespräch aus dem Wunsch entsteht, den Betroffenen zu unterstützen; auf ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verputzarbeiten / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Praxis-Beispiel Verputzarbeiten an gemischt ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wärmedämmung / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unterne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verputzarbeiten / 3 Buchung bei Ausführung der Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Verputzarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall werden Pauschalabgaben gezahlt. Praxis-Beispiel Eine e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2 Kapitalbeteiligung

Bei dieser Art der Beteiligung werden Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens beteiligt. Sie können Beteiligungsrechte erwerben, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. Dies ist für viele Unternehmen ein logischer Schritt, um dem Fachkräftemangel im eigenen Haus zu begegnen oder um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Weitere Ansatzpunkte sind die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wärmedämmung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Werden an betrieblich genutzten Gebäuden durch eine Fremdfirma Wärmedämmungsarbeiten durchge...mehr

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Verputzarbeiten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Werden an betrieblich genutz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wärmedämmung / 3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: So buchen Sie bei Ausführung der Arbeiten durch Ihre Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Praxis-Beispiel Aush...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 1 Einführung in eine veränderte Arbeitswelt durch COVID-19

Der Arbeitsmarkt und das Arbeitsleben in Deutschland unterliegen seit jeher einem stetigen Wandel. Treiber dieses Wandels war und ist der technologische Fortschritt, der demografische Wandel, aber auch gewandelte gesellschaftliche Ansprüche und Werte. Lebensentwürfe werden individueller und vielfältiger.[1] Das führt auch zu neuen Arbeitswelten und -formen mit Themen und Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung (Miete) / 1.5 Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (§ 555b Nr. 5 BGB)

Zu den Verbesserungsmaßnahmen zählen insbesondere: Anlage einer Kanalisation, wodurch die bisherigen Ungeziefer- und Geruchsbelästigungen durch die Fäkaliengrube beseitigt werden Errichtung einer Fahrradhalle oder Einbau eines Fahrradständers Einbau einer Waschküche oder eines Trockenraums in das Haus Leuchtdrücker im Treppenhaus Anlage einer Gemeinschaftsantenne oder eines Hausb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung (Miete) / 1.4.2 Einzelheiten

Zu den gebrauchswerterhöhenden Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und der Kochmöglichkeiten, der Funktionsabläufe in Wohnungen, der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt. Die bauli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung (Miete) / 4.3 Einstweilige Verfügung

Eine auf Duldung gerichtete einstweilige Verfügung ist unzulässig, weil hierdurch die Hauptsache vorweggenommen würde. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Maßnahme zur Beseitigung einer aktuellen Gefahr für das Gebäude erforderlich ist[1] oder wenn die Maßnahmen ordnungsgemäß angekündigt worden sind und der Mieter offensichtlich zur Duldung verpflichtet ist.[2]mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.2.2 Technische Anlagen zur Energieeinsparung

In Betracht kommen insbesondere folgende Anlagen[1]: Photovoltaik Die Anlage dient der Erzeugung von Strom durch Sonnenwärme. Der gewonnene Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Der Erzeuger des Stroms profitiert über einen Garantiepreis. Umstritten ist, ob der Mieter den Einbau einer Photovoltaikanlage dulden muss.[2] Sonnenkollektoren Die Anlage erzeugt Warmwasser...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.6 Die Ausnahmen von der Duldungspflicht (§ 555d Abs. 2 BGB)

Die Ausnahmen sind in § 555d Abs. 2 BGB geregelt. Diese Vorschrift lautet: (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie...mehr