Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 09/2024, Cannabisgesetz... / a) Gegenstandswert

Die als 1,0-Wertgebühr ausgestaltete zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 439 StPO), die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht. Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 4142 VV muss der Gegenstandswert mindestens 30,00 E...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 136 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, ist er zunächst in den nächsten zwei Jahren vor einer nochmaligen Abgabe geschützt. Ein innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO irrtümlich erlassener Haftbefehl ist von Amts wegen aufzuheben. Die Aufhebungsentscheidung hat der Rechtspfleger zu treffen.[233] Hat der Schuldner indessen in dem ersten Vermögensver...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul G – Gütliche Erledigung

Rz. 51 Der Gerichtsvollzieher soll nach § 802b ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Damit korrespondierend gilt die gütliche Erledigung auch ohne gesonderten Auftrag des Gläubigers nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO stets als beauftragt. Dabei kann der Gläubiger nur die gütliche Erledigung beauftragen, so dass alle anderen Module entfallen kön...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 92 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / J. Eidesstattliche Versicherung – Auskunft

Rz. 194 Nach der Pfändung einer Forderung ist der Drittschuldner verpflichtet, dem Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO nachzukommen. Allerdings hat der Gläubiger keinen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gegenüber dem Drittschuldner.[250] Der Gläubiger kann den Drittschuldner nur im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen (§ 840 Abs. 2 ZPO).[251] Rz. 195 Neben...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 60 Für die Anfertigung einer Vorpfändungsbenachrichtigung muss der Gerichtsvollzieher ausdrücklich beauftragt werden (§ 845 Abs. 1 S. 2 ZPO).[77] Dies kann der Gläubiger in dem Formular für den Gerichtsvollzierauftrag im Modul K unmittelbar ankreuzen. Soweit dem Gerichtsvollzieher im Rahmen seines Vollstreckungsauftrags, seiner Ermittlungen, aus der Vermögensauskunft, au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Lizenzierung von Leistungsbündeln

Rz. 2635 [Autor/Stand] Globallizenz vs. Einzellizenz. Im internationalen Lizenzgeschäft kommt es vor, dass ein Lizenzvertrag mehrere immaterielle Werte zusammenfasst, weil oft ganze Leistungsbündel in Anspruch genommen werden, die sich nicht ohne Weiteres voneinander trennen lassen. Sofern für diese zusammengefassten Leistungen eine einheitliche Lizenzgebühr vereinbart wird,...mehr

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist bei der gegebenen Sachlage zuzustimmen. 1. Grundsätzlich immer zu begründen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind – wie grds. jede gerichtliche Entscheidung – zu begründen. Allerdings richtet sich der Umfang der Begründung nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Begründung ist jedenfalls dann und insoweit erforderlich, wenn die Sach- und R...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Verhaftung

Rz. 112 Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Zuständig für die Vollziehung eines erlassenen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners. Das ursprüngliche Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft endet mit dem Erlass des Haftbefehls.[204] Der Gerichtsvollzieher hän...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Sechster Abschnitt: Buchführung

§ 44 Arten der Geschäftsbücher (1) Der Gerichtsvollzieher führt, soweit nachstehend keine Ausnahmen zugelassen sind und landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist: (2) Jeder Gerichtsvollzieher führt seine eigenen Bücher. Für Dienstgeschä...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 46 Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 614]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 615 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 512. Rdn 616 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Fünfter Abschnitt: Aktenführung

§ 38 Generalakten (1) Über die Verwaltungsbestimmungen, die den Gerichtsvollzieherdienst betreffen, sind Generalakten zu führen. Sie sind wie folgt aufzugliedern:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

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Abstandszahlung / 1 Freie Vereinbarung

Grundsätzlich können Abstandszahlungen frei vereinbart werden. Lediglich bei Sozialwohnungen sind einmalige Leistungen mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung unzulässig.[1] Eine Vereinbarung, durch die sich der Mieter verpflichtet, für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand infolge der vorzeitigen Vertragsauflösung eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.5.1 Grundsätzliches

Der gesetzliche Kilometerpauschbetrag (Entfernungspauschale) ist grundsätzlich mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu multiplizieren. Damit sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Legt der Arbeitnehmer mit seinem Kraftfahrzeug nur eine Fahrt (H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für der Einkunftserzielung dienende Grundstücke sind nur im Rahmen der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes als Werbungskosten abzugsfähig. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 5.1 Privat veranlasste Beratungskosten

Soweit sich die steuerliche Beratung auf Sonderausgaben[1], auf Fragen der Einkommensteuerveranlagung[2], des Steuertarifs oder Kindergeldangelegenheiten erstreckt, besteht kein Zusammenhang mit bestimmten Einkünften. Die dafür entstandenen Steuerberatungskosten gehören dann zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kinderbetreuungskosten in d... / 2.7 Erforderliche Nachweise

Die Kinderbetreuungskosten werden nur dann berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Eine Übersendung der Nachweise an das Finanzamt ist nur auf Anforderung notwendig.[1] Die Rechnung muss nicht den strengen Anforderungen genügen, die das Umsatzsteuergesetz [...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.2 Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.2 Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.4.2 Tätigkeit in Kroatien für einen in Kroatien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Kroatien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4.2 Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.4.2 Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4.2 Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.2 Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.2 Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.2 Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.2 Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Zypern gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Ar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Disagio / 3.2 Bestimmung der Höhe des Disagios

Im Zuge der Kreditgewährung können neben dem Disagio weitere Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Abschlussgebühren anfallen, die den Auszahlungsbetrag ebenfalls mindern. Die Frage ist, ob diese Beträge in den als Disagio bezeichneten Unterschiedsbetrag (zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag) einzuberechnen sind oder eben nicht und dementsprechend als Aufwand der Periode zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / VI. Weitere BA

Weitere BA liegen vor, wenn die Ärzte betrieblich veranlasste Aufwendungen tätigen. Das ist z.B. der Fall, wenn sie medizinische Ausrüstung für die Tätigkeit in den Hotels erwerben. Die Gebühr für die Vermittlung stellt ebenfalls eine BA dar. Eine private Mitveranlassung ist bei den zuvor genannten Aufwendungen nicht ersichtlich. Eine Aufteilung ist mithin nicht erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 1.4.2 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.4.2 Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 1.4.2 Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1.4.2 Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Wird die Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausgeübt, wird der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.4.2 Tätigkeit in Serbien für einen in Serbien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Serbien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 1.4.2 Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 1.4.2 Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.4.2 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 1.4.2 Tätigkeit in Spanien für einen in Spanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für einen in Spanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 1.4.2 Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.4.2 Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr