Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zusammenrechnung bei mehreren Gegenständen

Rz. 38 In derselben Angelegenheit sind die Werte mehrerer Gegenstände zusammenzurechnen. Das folgtmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt in eigener Sache

Rz. 98 Wird der Anwalt für sich selbst tätig, beantragt er also die Festsetzung seiner Vergütung, fehlt es an einem Auftraggeber. Der Anwalt kann keine Gebühren verlangen. Ebenso wenig kann er eine fiktive Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO geltend machen, da eine Kostenerstattung im Vergütungsfestsetzungsverfahren ausgeschlossen ist (§ 11 Abs. 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen und Beschwerden

Rz. 5 Für das Kostenfestsetzungsverfahren sowie für das Verfahren über den Kostenansatz ordnet § 16 Nr. 10 allerdings an, dass mehrere Erinnerungen und mehrere Beschwerden in demselben Rechtszug eine Angelegenheit sind, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500, 3513 nur einmal erhalten kann (siehe § 16 Rdn 155 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Weiterleitung von Kosten an Gericht oder Behörde

Rz. 34 Eine Hebegebühr fällt nicht an, wenn Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weitergeleitet werden. Obwohl vom Wortlaut nicht gedeckt, wird man auch die Weiterleitung von Kosten an den Gerichtsvollzieher unter diese Vorschrift fassen müssen. Rz. 35 Unter Kosten i.S.d. Vorschrift sind Gebühren und Auslagen des Anwalts (§ 1 Abs. S. 1), des Gerichts (§ 1 GKG) oder einer B...mehr

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AnwaltKommentar RVG / f) Keine Anrechnung

Rz. 39 Eine im Rahmen der Beratungshilfe verdiente Postentgeltpauschale ist nicht anzurechnen auf ein nachfolgendes Verfahren, auch nicht auf ein PKH-Bewilligungsverfahren.[33] Eine Anrechnung findet nur zwischen Gebühren statt (vgl. auch § 15a).[34] Bei einem Beratungshilfeverfahren und dem nachfolgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren handelt sich nicht um dieselbe Ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Normalfall

Rz. 315 Keine Probleme ergeben sich, wenn gegen das gesamte erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird und das Rechtsmittelgericht das Verfahren insgesamt zurückverweist. In diesem Fall entstehen die Gebühren und auch die Postentgeltpauschale nach VV 7002 erneut. Das Ausgangsverfahren und das Verfahren nach Zurückverweisung sind stets wie zwei normale getrennte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt in eigener Sache

Rz. 95 Ist der Anwalt in eigener Sache tätig geworden, so steht ihm nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO ein Erstattungsanspruch zu, und zwar in Höhe der fiktiven Gebühren, die er als beauftragter Anwalt verdient hätte. Hier ist wieder zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Eintragungsantrag beim Handelsregister/Antrag auf Löschung einer Marke

Rz. 48 Ebenfalls nicht mehr zur Zwangsvollstreckung gehören der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister gemäß § 16 HGB aufgrund eines Urteils des Prozessgerichts,[44] der Antrag auf Löschung einer Marke, wenn der Schuldner zur Einwilligung verurteilt worden ist,[45] sowie die Benachrichtigung des Grundbuchamtes von einem erteilten Erwerbsverbot.[46] Es fallen dafür Gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Pauschgebühr

Rz. 73 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist wiederum das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 51 Abs. 2 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 6 Ausweislich seiner Begründung zu VV 3514 wollte der Gesetzgeber mit der Regelung der VV 3514 die nach der BRAGO bestehende Streitfrage i.S.d. bis dato h.M. gegen die Auffassung des BGH[5] regeln. Dabei hatte er jedoch übersehen, dass nach h.M. die höheren Gebühren auch dann anfielen, wenn es nach mündlicher Verhandlung nicht mehr zum Erlass eines Urteils kam, etwa wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit ist.[283] Rz. 290 Die Einsicht in das Schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 516 Beschränkt sich die Streitbeilegung auf die bloße und einseitige Abgabe eines – prozessualen oder/und materiell-rechtlichen – vollständigen Anerkenntnisses oder der Erklärung eines vollständigen Verzichts oder der Klagerücknahme, fällt keine Einigungsgebühr an; gleiches gilt, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung vorliegt, deren Inhalt sich auf das Anerkenntnis oder ...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XV. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 42 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[16] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 (VV 3200 ff.).[17] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu VV Vorb. 3.2 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bloße passive Anwesenheit

Rz. 105 Nach Abs. 3, 1. Var. entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, mit Ausnahme von bloßen Verkündungsterminen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist also zunächst, dass der Anwalt den Termin für seinen Mandanten wahrnimmt. Dies setzt voraus, dass er sich aktiv an der gerichtlichen Verhandlung beteiligt. Für seine bloße...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 110 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel: Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000 EUR; Versorgungsausgleich 10.800 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen Unterhalt anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehemann zu erte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 des Internationalen Güterrechtsverfahrensgesetzes (Buchst. g)

Rz. 116 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IntGüRVGEG)[118] zum 29.1.2019 eingeführt. Nach § 27 Abs. 1 IntGüRVGEG sind für die Ausstellung der Bescheinigungen nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b, Art. 59 Abs. 2 und Art. 60 Abs. 2 der VO (EU) 2016/1103 sowie nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrvergleich

Rz. 41 Im Falle einer bloßen Protokollierung eines Mehrvergleichs bzw. bei bloßen Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche (vgl. VV 3101 Nr. 2 oder VV 3201 Nr. 2 u.a.) bleibt es ebenfalls bei einem Satz der Verfahrensgebühr von 0,5. Auch hier ist eine Reduzierung ausgeschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigung mit Mehrwert

Rz. 93 Kommt es zu einer Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhält der Verfahrensbevollmächtigte, sofern er an dieser Einigung beteiligt war, hierfür zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgeltungsbereich

Rz. 15 Für den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr gilt VV Vorb. 6 Abs. 2. Die Bestimmung ist anwendbar, weil über § 20 Abs. 1 ThUG eine in VV Teil 6 geregelte Verfahrensgebühr (VV 6300) entsteht. Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Entgegennahme der Infor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert für Verfahrens- und Terminsgebühr (Abs. 1 S. 2 bis 4)

Rz. 15 Nach Abs. 1 S. 2 bestimmt sich der Gegenstandswert für die Gebühren nach Abs. 1 S. 1 nach den Wertvorschriften, die für die Gerichtsgebühren des Verfahrens gelten, in welchem vorgelegt wird. Ist die dem EuGH durch das Gericht des Ausgangsrechtsstreits vorgelegte Frage nur für einen Teil des Streitgegenstandes des Ausgangsrechtsstreits von Bedeutung, ist ein niedrigere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren: Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 30 Aus Art. 5 EuKoPfVO ergibt sich, dass neben dem Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung noch ein Hauptsacheverfahren vorliegen kann. § 17 Nr. 4 Buchst. a) und d) bestimmen, dassmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prüfung im Verfahren gem. § 55

Rz. 154 Ergeben sich Hinweise darauf, dass der Anwalt den Mandanten nicht interessengerecht vertreten haben könnte wie etwa bei einer willkürlichen Aufspaltung oder Trennung der Angelegenheit in mehrere Verfahren und damit mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten, wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem nachzugehen und solche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Rechtsbeschwerden

Rz. 65 Werden mehrere Rechtsbeschwerden erhoben, z.B. gegen eine Entscheidung im Verfahren über eine Umwandlung und später in Verfahren auf einen Einspruch oder eine erneute Entscheidung nach Zurückverweisung, entstehen die Gebühren gesondert, da dann nach § 17 Nr. 1 eine neue Angelegenheit vorliegt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn feststeht, dass die Geschäftsgebühr nach VV Vorb. 2.3 Abs. 3 angefallen ist, stellt sich die Frage, von welchem Gebührenrahmen auszugehen ist. Dies bestimmt sich nach den VV 2300 ff., wobei – entsprechend den allgemeinen Regeln – jeweils die speziellste Regelung anzuwenden ist. VV 2300 ist dabei der grundlegende Gebührensatz für die Höhe der Geschäftsgebühr. Er is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antragsrecht auf Wertfestsetzung nach den Gerichtskostengesetzen aus eigenem Recht

Rz. 7 Insoweit § 32 Abs. 1 die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens fingiert, ist ihm auch bei unterlassener Wertfestsetzung aus eigenem Recht die Möglichkeit eröffnet, nach den Vorschriften der Gerichtskostengesetze eine Wertfestsetzung durch berechtigte eigene Antragstellung zu erreichen (Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anzeigepflicht

Rz. 8 Um zu gewährleisten, dass bei der Festsetzung der Vergütung die anzurechnenden Beträge erfasst werden und dass darüber hinaus auch der Rückzahlungsanspruch der Staatskasse realisiert werden kann, ist der Anwalt nach § 55 Abs. 5 S. 2 verpflichtet, bis zur Beantragung der Vergütung (§ 55 Abs. 1) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen der Staatskasse anzuzeigen (vgl. § 55 Rdn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtrennungen

Rz. 19 Daraus folgt, dass in einer Ehesache bei Abtrennung einer Folgesache auch deren Ausgang abgewartet werden muss, weil von einer rechtskräftigen oder sonstigen Erledigung des Verfahrens erst die Rede sein kann, wenn auch das abgetrennte Verfahren abgeschlossen ist.[19] Gebühren bis zur Höhe der Regelgebühren erhält der Rechtsanwalt nämlich nur, soweit die von der Bundes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 18 Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so ist zu prüfen, ob darin nicht gleichzeitig – zumindest konkludent – auch eine Vereinbarung zu sehen ist, dass eine Stellvertretung nicht zulässig sei. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass jede Vergütungsvereinbarung zugleich auch die Vereinbarung enthalte, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ohne Vorbefassung

Rz. 16 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, entspricht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr der Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1. Fällt die Mittelgebühr an, so gilt Folgendes:mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Eigenartiges Gesamtschuldverhältnis

Rz. 50 Bei einer gemeinsamen fremdnützigen Beauftragung des Anwalts zugunsten eines Mandanten (ggf. mit mehreren Gegenständen) haften die Auftraggeber für alle Gebühren gesamtschuldnerisch, weil der Anwalt von ihnen die nämliche Vergütung einfordern kann. Diese Fallgestaltung ist jedoch in der Praxis nur selten anzutreffen. Hingegen findet sich häufig eine gemeinsame eigennü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anspruch gegen den Vertretenen (§ 53)

Rz. 80 § 53 ist entsprechend anwendbar, wonach der beigeordnete Anwalt den Vertretenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Wird der Rechtsanwalt (z.B. in Abschiebehaftsachen) dem Betroffenen im Wege der PKH beigeordnet, kann er nach §§ 53 Abs. 1, 52 die Zahlung der Gebühren eines Wahlanwalts vom Betroffenen verlangen.[59] Hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien und Ausdrucke für das Gericht

Rz. 147 Zusätzliche Kopien oder Ausdrucke i.S.v. Nr. 1 Buchst. d liegen bei Anforderung des Gerichts vor, wenn der Mandant selbst die Kopien nicht für erforderlich hält und daher nicht als Schriftsatzanlage beigefügt hat, das Gericht die Vorlage der Kopien aber verlangt und der Mandant damit einverstanden ist. Ansonsten lösen für das Gericht bestimmte Kopien und Ausdrucke de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstinstanzliche Zuständigkeit und Verfahren nach VV Teil 3 (Abs. 1 S. 1, Abs. 2)

Rz. 91 Die Festsetzung erfolgt nach dem in Abs. 1 S. 1 enthaltenen Grundsatz durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Dieser setzt also auch die in einer höheren Instanz angefallene Vergütung fest. Eine Ausnahme gilt allerdings für Angelegenheiten mit Gebühren nach VV Teil 3. Solange das Verfahren hier nicht durch rechtskräftige Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 IntErbRVG (Buchst. f)

Rz. 114 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Wirkung zum 17.8.2015 eingeführt. § 27 IntErbRVG regelt die innerstaatliche Zuständigkeit zur Ausstellung von Bescheinigungen nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b, Art. 60 Abs. 2 und Art. 61 Abs. 2 ErbVO i.V.m. dem im Verf...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Terminsgebühr

Rz. 34 Nimmt der Anwalt an einem Versteigerungstermin für einen Beteiligten teil, entsteht nach VV 3312 eine Terminsgebühr, ebenfalls mit einem Satz von 0,4 (Anm. S. 1 zu VV 3312). Beispiel: Teilungsversteigerungsverfahren mit Termin Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der Streitwert wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenerstattung

Rz. 114 Auch für die Vollstreckung aus strafrechtlichen Titeln gilt die Vorschrift des § 788 ZPO, wonach die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last fallen. Diese Kosten können auch hier zugleich mit der titulierten Hauptforderung beigetrieben werden. Einer gesonderten Festsetzung dieser Gebühren bedarf es nicht. Gleichwohl ist die Festsetzung mögli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 113 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann es zu Auslegungsfragen kommen, die ggf. zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[45] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweifel auf dieje...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Bedeutung der Erstreckung nach Abs. 6 für eine Pauschgebühr

Rz. 161 Die Erstreckungswirkung kann auch von wesentlicher Bedeutung für eine nach § 51 zu bewilligende Pauschgebühr sein. Nach § 51 Abs. 1 S. 4 kann eine Pauschgebühr auch für solche Tätigkeiten gewährt werden, für die der Rechtsanwalt einen Anspruch nach Abs. 6 hat. Damit ist eindeutig klargestellt, dass die Rückwirkung auch für die Pauschgebühr gilt. Daher werden insbeson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Urschriften

Rz. 31 Der Begriff des Ausdrucks ist nicht eindeutig geregelt. Gemeint sind hiermit offenbar die mittels eines PC-Druckers oder eines vergleichbaren Gerätes ausgedruckten Mehrfertigungen des Original- oder Erstdokuments. Zwar wird hier auch das Original ausgedruckt. Hierbei handelt sich jedoch nicht um einen Ausdruck i.S.d. VV 7000, der die Dokumentenpauschale auslöst (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satz- oder Betragsrahmengebühren, § 14 Abs. 1

Rz. 55 Bei Satz- oder Betragsrahmengebühren tritt regelmäßig die Frage auf, ob die Ausführung des Mandats "nur" durch eine der in § 5 genannten Personen ein bei der Gebührenbemessung nach § 14 Abs. 1 zu berücksichtigender Aspekt ist. Grundsätzlich wird man dies verneinen müssen.[27] Soweit es sich bei dem Vertreter um einen Volljuristen handelt, folgt dies schon daraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / D. Selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Rz. 47 Auch in Familiensachen ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich, allerdings nur in Ehe- und Familienstreitsachen. Die Vorschriften der §§ 485 ff. ZPO gelten für diese Verfahren entsprechend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Wird das Beweisverfahren während eines Beschwerdeverfahrens durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 29 Auch die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde sind zwar gem. § 17 Nr. 1, Nr. 9 eigene Angelegenheiten; für sie sind aber gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen (VV 3504 ff.).[43]mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 116 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4). Rz. 117 Achtzugeben ist, dass nach VV Vorb. 3 Abs. 4 nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwalt außer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr