Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 4 Nr. 10 UStG regelt die Steuerbefreiung für zwei Arten von Versicherungsleistungen: Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. Versicherungsteuergesetzes – VersStG –[1]; diese Steuerbefreiung verhindert eine Doppelbelastung, weil Versicherungsprämien der Versicherungsteuer (VersSt) als besondere Verkehrsteuer unterliegen. Da seit 1995 der Regelsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Energiepreispauschale: So w... / 1 Praxis-Beispiel: Energiepreispauschale buchen

Einzelunternehmen Pots beschäftigt 5 Arbeitnehmer und ist zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Mit der Lohnabrechnung für den Monat August prüft er die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Mitarbeiter (zu den Anspruchsvoraussetzungen s. weiter unten). 4 Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt und erfüllen die Au...mehr

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Klimakatastrophe, Artenster... / 2 Fake News – Der einfache Weg, sich aus der Verantwortung zu stehlen

Den Fake News möchte ich in diesem Beitrag keinen Raum geben, wir wollen uns an wissenschaftliche Fakten halten. Aber ich möchte alle Leser sensibilisieren, dass Fake News reichlich vorhanden sind und Menschen mit zweifelhaften Motiven immer wieder versuchen, den ernst gemeinten und dringend notwendigen Aufrufen zum Handeln mit Fake News den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sol...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / F. Vergütung, §§ 1875–1881 BGB n.F., VBVG n.F.

Rz. 27 Die Regelungen zu Vergütung und Aufwendungsersatz finden sich im Untertitel 5, §§ 1875–1881 BGB n.F. sowie im VBVG. Systematisch sollen nun alle nicht-ehrenamtlichen Betreuervergütungen im VBVG geregelt werden, § 1875 Abs. 2 BGB n.F. Entsprechend enthalten gem. § 1875 Abs. 1 BGB n.F. die §§ 1876–1881 BGB n.F. Regelungen für die ehrenamtlichen Betreuer. Wichtige Regelu...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses, § 8 Abs. Satz 1 EStG (Tz. 88), Zufluss grundsätzlich zum Zeitpunkt der E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze aus einer bestimmten Tätigkeit

Rz. 19 § 4 Nr. 11 UStG begünstigt nicht bestimmte Berufsgruppen, sondern bestimmte Tätigkeiten von Angehörigen der genannten Berufsgruppen. Die Gesetzesfassung "aus der Tätigkeit als …" erfordert, dass die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.[1] Berufstypisch sind grundsätzlich die Tätigkeiten, die das jeweilige Berufsbil...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / I. Überblick

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / a) Begriff – Staking (Tz. 13)

Einheiten einer virtuellen Währung werden für einen Stake bereitgestellt, ohne selbst als sog. Forger an der Blockerstellung beteiligt zu sein. Seitens des Steuerpflichtigen erfolgt ein temporärer Verzicht auf die Nutzung der in seinem Verfügungsbereich stehenden Einheiten einer virtuellen Währung. Dafür erhält er als Bereitsteller vom Forger eine Vergütung, häufig in Form v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Echte Materialbeistellung

Rz. 52 Wenn sowohl der Werkunternehmer als auch der Auftraggeber bei der Herstellung einer Sache Hauptstoffe dazutun, führt der Werkunternehmer eine Werklieferung aus; fraglich ist in diesem Fall, was Gegenstand des umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs ist und wie das Entgelt zu bemessen ist. Stoffe, die der Besteller dem Unternehmer zur Herstellung des Werks beigestellt h...mehr

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§ 1 Einleitung / V. Vormundschaftsrecht

Rz. 8 Im Vormundschaftsrecht ergeben sich neben Folgeänderung aufgrund von Verweisungen folgende Änderungen:mehr

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§ 1 Einleitung / VII. Betreuungsrecht

Rz. 10 Das Betreuungsrecht ist am stärksten von Änderungen betroffen und hat das Vormundschaftsrecht als zentrales Regelungssystem abgelöst. In allen Bereich gab es Änderungen, zum Teil umfassende:mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / I. Verhinderungsbetreuer, § 1817 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 20 Es wurde mit der Reform beibehalten, dass Berufsbetreuungen nur von natürlichen Personen übernommen werden können, § 19 Abs. 2 BtOG. Das bedeutet auch, dass ein Ausfall aufgrund von Krankheit oder Urlaub regelmäßiger zu erwarten ist. Rz. 21 Um dem daraus resultierenden Vertretungsvakuum entgegenzuwirken, wird ein Verhinderungsbetreuer nicht mehr gem. § 1899 Abs. 4 BGB ...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / IV. Voraussetzungen, § 30 Abs. 1, 2 BtOG

Rz. 37 Betroffen von der Untersagung sind Geld und geldwerte Leistungen sowohl zu Lebzeiten als auch durch eine Verfügung von Todes wegen. Nach Zimmermann ist auch die Einsetzung als Testamentsvollstrecker darunter gefasst,[39] dem bei einer damit verbundenen Vergütung zuzustimmen ist. Zimmermann sieht es als unzulässigen Eingriff in die Testierfreiheit an, dass auch die Anna...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Innenverhältnis

Rz. 20 Mit Blick auf die Neuregelung der Kontrollbetreuung sollte bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen das so genannte Innenverhältnis verstärkt beachtet werden. Gibt die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten – meist umfassende – Befugnis, den Vollmachtgeber nach außen zu vertreten, regelt das Innenverhältnis – meist als Auftrag gem. § 662 BGB – die Art und Weise der A...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Rz. 113 bis 116)

Die Ausführungen in den Rz. 113 ff. wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der jüngeren Rspr. des BFH aktualisiert. Grundsätzlich gilt, dass für den Fall, dass eine inländische Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung und ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner überträgt, diese Ü...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Gesetzgebungsgeschichte

Rz. 23 Die Reformbedürftigkeit des Vormundschaftsrechts wurde schon in den achtziger Jahren thematisiert und diskutiert.[27] Nach dem Tod des 2-jährigen Kevin in Bremen, dessen Amtsvormund mit 240 Fällen überlastet war, im Jahr 2006 gab es zahlreiche Aktivitäten zum Kinderschutz und im Jahr 2011 wurde eine Teilreform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreu...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / B. Einleitung

Rz. 2 Für das Erbrecht gibt es durch die Reform nur einzelne direkte Änderungen. Dies war auch nicht beabsichtigt. Mehr klarstellend ist die Änderung von § 1803 BGB a.F. zu § 1837 BGB n.F. mit der nun ausdrücklichen Nennung auch von "unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall", die der Verwaltung des Betreuers unterfallen sollen. Die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte, für ...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Vom Wohl zum Willen, vom Objekt zum Subjekt

Rz. 15 Wie es bereits mit der Reform im Jahre 1992 begonnen wurde, sollen Betreute (und entsprechend Mündel)[10] im Verfahren und während der Betreuung noch mehr Subjekt und weniger Objekt sein.[11] Daraus resultiert die Abkehr vom "Wohl" und die Zuwendung zu Wunsch und Willen des Betreuten (siehe auch § 12 Rdn 1–11).[12] Der Unterstützungsgedanke als Gegensatz zur Bevormund...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / 2. Registrierung

Rz. 4 Ein großer Schritt zur Professionalisierung der Berufsbetreuungen ist die Registrierungspflicht[2] mit ihren Voraussetzungen wie dem Sachkundenachweis gem. §§ 23 ff. BtOG, wobei Einzelheiten einer Verordnung vorbehalten sind (§ 23 Abs. 4 BtOG, BtRegV). Die Registrierung erfolgt nach Sitz oder Wohnsitz des Betreuers bei seiner "Stammbehörde" und hat verschiedene Anzeige...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / I. Einleitung

Rz. 14 Insgesamt soll der Grundsatz, dass die Betreuung nur für konkret erforderliche Aufgabenkreise angeordnet wird, deutlich stärker betont werden.[18] Eine pauschale Anordnung der Betreuung für "alle Aufgabenkreise" ist schon heute grundsätzlich unzulässig, soll es nun ausdrücklich sein.[19] Kennzeichnend ist dabei die Rechtsprechung des BGH zum Aufgabenkreis "Vermögensso...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Rz. 28 Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft,[53] um den Beteiligten genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt die Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Im Reparaturgesetz[54] wurde die Geltung für die Verordnungsermächtigungen gem. § 240a BGB n.F. für Geldanlagen, gemäß §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 4 BtOG für Registrieru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist - unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3 Frauen, deren Arbeitsentgelt vom Ergebnis der Arbeit abhängig ist (z. B. Stück- oder Akkordlohn)

Rz. 101 Ist die Höhe des Arbeitsentgelts nicht nach Monaten und geleisteten Arbeitsstunden bemessen, sondern von der geleisteten Arbeitsleistung abhängig, ist das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums durch die Anzahl der tatsächlichen Kalendertage (nicht Arbeitstage) dieses Bemessungszeitraums zu teilen. Nach der Arbeitsleistung bemessen ist ein Arbeitsentg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2 Frauen, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt (Stundenlöhner)

Rz. 93 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt dann bemessen, wenn die Höhe des Arbeitsentgelts nach der Anzahl der bezahlten Stunden berechnet wird. Unerheblich ist, ob zu dem nach Stunden bemessenen Arbeitsentgelt weitere Bezüge, die sich nicht nach der Anzahl der geleisteten oder bezahlten Stunden orientieren, gezahlt werden (z. B. Gewinnbeteiligung für die vom Stundenlöhner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.2 Minderung des Arbeitsentgelts wegen verschuldeter Fehlzeiten

Rz. 106 Der Arbeitgeber muss für Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind (z. B. unentschuldigtes Fehlen, sog. "Bummelstunden"; Definition Rz. 85) kein Arbeitsentgelt zahlen. Diese "Bummelstunden" mindern das Mutterschaftsgeld, weil das tatsächlich erzielte (niedrigere) Nettoarbeitsentgelt durch die (ungekürzte) Gesamtanzahl der Kalendertage des 3-monati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 Arbeitsentgelt im arbeitsrechtlichen Sinn

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es im Wesentlichen das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwer...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Arbeitsausfälle infolge von Fehlzeiten mindern i. d. R. das Arbeitsentgelt. Zum Begriff der unverschuldeten Fehlzeiten wird auf Rz. 85 verwiesen. Minderte sich das Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum wegen unverschuldeter Fehlzeiten, ist bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes von Frauen mit ansonsten monatlich gleichbleibendem Grundgehalt/-lohn zu unterscheiden, o...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Arbeitsausfalls Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei ihrer K...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.1 Keine Minderung des Arbeitsentgelts durch Fehlzeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 94 Ist die Höhe des Arbeitsentgelts von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Stundenlohn) abhängig, ist das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums (Rz. 59 ff.) durch die Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden (einschließlich der von der Arbeitnehmerin verschuldeten Fehlstunden) zu teilen. Man erhält dann das auf eine Arbeitsstunde entfallende Nettoarb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten in einem sog. Übergangsbereich bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR (bis 30.9.2022: ab 450,01 EUR) und 1.600,00 EUR (bis 30.9.2022: 1.300,00 EUR) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.3 Minderung des Arbeitsentgelts durch verschuldete Fehlzeiten

Rz. 92 Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin verschuldet wurden und zur Minderung des Arbeitsentgelts führen, werden als Zeiten des unentschuldigten Fehlens oder als sog. "Bummelstunden" bezeichnet (Definition vgl. Rz. 85). Diese Arbeitsversäumnisse wirken sich mutterschaftsgeldmindernd aus. Das bedeutet: Das tatsächlich erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt ist dur...mehr