Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.3 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung

Eine Verwaltungsregelung bietet die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils zu verhindern.[1] Danach ist ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten überlassen wird, bei denen eine dienstliche Nutzung an der Wohnung begi...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4 Steuerfreier Ladestrom

Der vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an einer betrieblichen Ladevorrichtung im Betrieb oder eines verbundenes Unternehmens überlässt, ist steuerfrei. Dies gilt auch für beim Arbeitgeber eingesetzte Leiharbeitnehmer.[1] Die Steuerbefreiung, die urspr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Gesamtübersicht "Dienstwagenüberlassung"

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.4 Autotelefon, Freisprecheinrichtung

Soweit betriebliche Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen werden, mit einem Autotelefon ausgestattet sind, bleiben die Aufwendungen für die Einrichtung und für die Gebühren des Autotelefons bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens außer Ansatz. Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.4 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

Laufende Zuzahlungen bzw. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Zusätzlich zu Monatspauschalen und Kilometerpauschalen sind auch individuelle Betriebskosten, insbesondere übernommene Benzinkosten, als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Methode vorteilsmindernd anzurechnen, da der ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.2 Nutzung aus besonderem Anlass

Auf die monatsbezogene Berechnung wird ebenfalls verzichtet, wenn dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nicht auf Dauer zur Verfügung steht, sondern nur von Fall zu Fall aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck und für max. 5 Kalendertage im Monat. In diesem Fall werden die festen Monatsbeträge durch eine kilometerbezogene Berechnung ersetzt. Die Nutzung zu Privatfahrten ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.7 Wahlrecht des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Einkommensteuererklärung nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann von der 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen.[1] Er hat es damit in der Hand, steuerliche Nachteile aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren auszugleichen. Häufig entscheidet sich die Entgeltabrechn...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 7 Fahrergestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Fahrer zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] zu bewerten. Maßstab zur Bewertung des Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung.[2] Aus Vereinfachungsgründen kann der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.6 Geschäftliche Bewirtungen und Arbeitsessen

Für geschäftliche Bewirtungen durch den Arbeitgeber, wenn also Fremde beteiligt sind, etwa Kunden oder Geschäftspartner, ist ebenfalls kein Arbeitslohn zu erfassen. Dasselbe gilt für den geldwerten Vorteil eines außergewöhnlichen Arbeitsessens des Arbeitgebers (60-EUR-Grenze[1]), der weiterhin nicht als Arbeitslohn zu erfassen ist.[2] Die Abgabe der Mahlzeit erfolgt hier in ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.3 E-Bike als Dienstfahrzeug

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1-%-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, also ein Kennzeichen sowie eine Versicherung für die Zulassung zum Straßenverkehr benötigt.[1] Ist das Dienstrad oder ein E-Bike verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (E-Motor mit Geschwindigkeit b...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.5 Navigationssystem, Diebstahlsicherung

In Neufahrzeuge fest installierte Navigationssysteme zählen zur Sonderausstattung eines Fahrzeugs und teilen deshalb das lohnsteuerliche Schicksal der Fahrzeugnutzung.[1] Der Kaufpreis für ein Navigationsgerät oder eine eingebaute Diebstahlsicherung erhöht die Ausgangsgröße.[2] Die Entscheidung des BFH enthält allgemeine Grundsätze zur Frage, welche Gegenstände der Sonderaus...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.1 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Soweit die Aufwendungen für eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers finanziert werden, handelt es sich dabei nicht um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber bildet während der Beschäftigungszeit Rückstellungen. Dem Arbeitnehmer erwächst in dieser Zeit kein geldwerter Vorteil. I...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als für mit Verbr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anre...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.1 Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für eine etwaige Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Navigationssystem oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens zählt zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen nach der Monatslohnsteuertabelle zu be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR. Der Brutto...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.5 Lohnsteuerpauschalierung

Obgleich dem Ansatz eines geldwerten Vorteils für Arbeitgeberbewirtungen bis zu 60 EUR wegen der im Normalfall vorrangig zu beachtenden Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Auswärtstätigkeiten in der Praxis keine allzu große Bedeutung zukommen dürfte, hat der Gesetzgeber eigens hierfür eine Pauschalierungsvorschrift eingeführt.[1] Der Arbeitgeber kann im Falle der Besteuerun...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.6 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen, die sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer ergeben[1]: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung des Vormona...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.2 Übersicht: Was zum Bruttolistenpreis gehört

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.3 Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden angerechnet

Zahlt der Arbeitnehmer für die gewährte Mahlzeit ein Entgelt (verbilligte Verpflegung), mindert dieses den von der Verpflegungspauschale abzuziehenden Kürzungsbetrag (Kürzung der Kürzung). Der Zuzahlungsbetrag bezieht sich jeweils auf eine konkrete Mahlzeit. Dies bedeutet, dass bei einer Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine bestimmte unter mehreren gewährten Mahlzeiten eine Ü...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.3 Vorrang der 1-%-Regelung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Vorrangig soll die 1-%-Regelung angewandt werden. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzelnachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden.mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.1 Unentgeltliche Übernahme oder verbilligter Erwerb

Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen vom Arbeitgeber käuflich erwirbt. Typische Sachverhalte sind der Kauf des bisherigen Fahrzeugs, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Dienstwagen erhält, weil der Leasingvertrag abgelaufen ist, oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses, wenn der aus der Firma ausscheidende Arbeitnehmer den zuvor als Dienstwagen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.3 Wahlrecht zwischen Monats- und Tagespauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Achtung Arbeitnehmer kann Anwendung der Tagespauschale verlangen Im Lohnsteuerverfahren ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9.3 Pauschalierung schließt Werbungskostenabzug aus

Entscheidet sich der Arbeitgeber für die pauschale Lohnsteuer, scheidet insoweit ein Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer aus. Der pauschal versteuerte geldwerte Vorteil mindert also die Werbungskosten, die der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.[1] Der Arbeitgeber hat deshalb pauschal besteuerte Leistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwisch...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeber führt zu geldwertem Vorteil Erse...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.4 Belohnungsessen über 60 EUR

Abschließend bleibt die lohnsteuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber – unmittelbar oder mittelbar – anlässlich einer beruflicher Auswärtstätigkeiten gewährten Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet. Bei solchen unüblichen Mahlzeiten wird von Gesetzeswegen unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt. Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ausgeschlosse...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.6 Portable Geräte

Die 1-%-Regelung besteuert die private Nutzbarkeit des konkreten Fahrzeugs in seiner Gesamtheit. Gegenstände der Sonderausstattung sind im Rahmen der 1-%-Methode deshalb nur dann zu erfassen, wenn sie in den Dienstwagen fest eingebaut sind und damit untrennbar zum Fahrzeug gehören. Portable Geräte sind kein Bestandteil des Fahrzeugs. Ihre Kosten können deshalb steuerlich nich...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.4 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit bereits dem Grunde nach keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer ausscheidet, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich ode...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4 Wahl der Bewertungsmethode

1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis tre...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6 Nutzungsverbote

1.6.1 Aufgabe des Anscheinsbeweises Bei Anwendung der 1-%-Methode besteht der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen. Die frühere Rechtsauffassung, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Anscheinsbeweis für eine private Nutzung), wurde aufgegeben.[1]...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5 Leasing

1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.15 Barlohnumwandlung zugunsten Dienstwagen

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede kann dies zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen.[2] Bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann hingegen der Lohnzufluss zukünftig nur noch in d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9.2 Entfernungspauschale als Pauschalierungsobergrenze

Die mögliche Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile beim Dienstwagen) ist betragsmäßig begrenzt. So können geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zum Arbeitgeber maximal bis zu dem Betrag mit 15 % pauschal besteuert ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.2 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung

Die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberbewirtung sind nicht nur für unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung anzuwenden, sondern auch für Bewirtungsleistungen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit, an welcher der Arbeitgeber selbst nicht teilnimmt, aber die Mahlzeit durch einen Dritten auf Veranlassung des Arbeitgebers abgegeb...mehr