Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.1 Gesetzliche Vorgaben

Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom Gesetz die problematische...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 8 Bindung des Mieters

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsrege...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Rz. 9 Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann der Mieter gegenüber den anderen Miteigentümern nicht durchsetzen, da er mit diesen keine vertraglichen Beziehungen hat. Er kann aber von dem vermietenden Eigentümer verlangen, das sich dieser bei den anderen Miteigentümern für die Zustimmung zur behindertengerechten Maße in dem Umfang einsetzt, in dem dieser selbst einen Anspruc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff.) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eigentumswohnungen ...mehr

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zfs 02/2025, Führung des Ka... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Haftpflichtversicherer müsse ihm Deckungsschutz für gegen ihn gerichtete Schadensersatzansprüche, die aufgrund von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden erhoben und in einem Klageverfahren vor dem LG F. geltend macht werden, gewähren. Der Kl. war freiberuflicher Architekt und unterhielt bei der Bekl. eine Berufs- und Haftpflichtvers...mehr

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Wasserschäden (WEMoG)

Zusammenfassung Je nach Ursache des Schadens besteht nach dem WEG eine unterschiedliche Verantwortung von Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümer und Verwalter. Danach haftet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Schäden, die ihre Ursache im Gemeinschaftseigentum haben. Eine Verantwortung des Eigentümers besteht, wenn der Schaden vom Sondereigentum ausgegangen ist. I...mehr

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Versorgungssperre (WEMoG) / 1 Grundsätze

In der Rechtsprechung und herrschenden Lehre ist es mittlerweile anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist. Streitig ist hier allein die rechtsdogmatische Begründung. Die überwiegende Meinung steht auf dem Standpunkt, die Gem...mehr

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Versorgungssperre (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Versorgungssperre stellt eine Sanktion bei Hausgeldrückständen von Wohnungseigentümern dar. Der Sache nach handelt es sich nicht um eine Verzugssanktion, für die den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlen würde. Vielmehr handelt es sich um die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. So der Wohnungseigentümer sein Ha...mehr

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Zitterbeschluss (WEMoG) / 1 Abweichungen vom Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG von den Bestimmungen des WEG abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ergänzend sieht § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG vor, dass derartige abweichende Vereinbaru...mehr

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Waschmaschinen und Wäschetr... / 1.1 Grundsätze

In vielen Wohneigentumsanlagen werden Räume im Bereich des Gemeinschaftseigentums als Wasch- und/oder Trockenräume genutzt. Die Wohnungseigentümer haben demnach die Möglichkeit, entweder eigene Geräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner aufzustellen. Die Gemeinschaft kann auch die Anschaffung von Wasch- und Trockenmaschinen beschließen, die etwa durch Münzeinwurf von den e...mehr

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WEG-Vorschriften, abdingbar... / 2 Bauliche Veränderung (§ 20 Abs. 1 WEG)

Nach § 20 Abs. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ein genehmigender Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich. Auch diese Vorschrift ist abdingbar. Die Wohnungseigentümer können die Beschlussanforderungen daher auch erhöhen. Die Genehmigung von baulichen Veränderungen kann auch nur oder zusätzlich an eine Zustimmung des Verwalters o...mehr

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WEG-Vorschriften, abdingbar... / 3 Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1, 2 WEG)

Eine Vereinbarung, welche die Durchführung von Eigentümerversammlungen ausschließt, wäre nichtig, denn sie würde den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Entscheidungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss zu treffen, nehmen (§ 23 WEG). Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung kann also nicht unbegrenzt eingeschränkt werden...mehr

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Überwachungspflichten des V... / 2 Überwachungspflichten hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums

Überwachungspflichten hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums folgen aus der Stellung des Verwalters als Ausführungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Eigenständig kann der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG selbstständig alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von ...mehr

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Türsprechanlage (WEMoG)

Begriff Türsprech- und Klingelanlagen in den Wohnungen sind dem Sondereigentum zugeordnet. Etwas anderes gilt dann, wenn das Vorhandensein und Funktionieren jeder Sprechstelle zum Betrieb der im Gemeinschaftseigentum stehenden zentralen Klingel- und Sprechanlage unabdingbar, d. h. ihr Funktionieren Voraussetzung für das Funktionieren der zentralen Haussprechanlage ist. Die ...mehr

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Trockenraum (WEMoG)

Begriff Ein Trockenraum steht in aller Regel in gemeinschaftlichem Eigentum. Die Nutzung des Trockenraums kann durch eine Benutzungsordnung oder Hausordnung geregelt werden. Ein allgemein zugänglicher Trockenraum ist in der Regel Gemeinschaftseigentum.[1] Trockenraum im Sondereigentum In einer kleinen Gemeinschaft (2 Eigentümer) ist die Begründung von Sondereigentum möglich, w...mehr

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Türen (WEMoG)

Begriff Die Türen im Bereich des Gemeinschaftseigentums gehören zum Gemeinschaftseigentum, was ebenso für die Wohnungseingangstüren gilt. Bezüglich der Kostenverteilung von Erhaltungsmaßnahmen an diesen Türen ist den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz eingeräumt. Bauliche Veränderungen, die dem Einbruchsschutz dienen, können von einzelnen Wohnungseigentümern beansp...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 1.2 Sachenrechtliche Zuordnung des Bodenbelags

Der Fußbodenbelag gehört nach der maßgeblichen Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Demgegenüber ist die über der Rohbaudecke liegende Trittschalldämmung dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen.[1] Konsequenz: Ändert nun einer der Wohnungseigentümer den in seinem Sondereigentum verlegten Bodenbelag, macht er von der ihm durch § 1...mehr

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Überwachungspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachungspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage sind vielfältig. So gilt es u. a. die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung, den angestellten Hausmeister, ein etwa mit Räum- und Streupflichten beauftragten Dienstleister und insbesondere den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu überwachen. Vernachlässigt der Verwalter die ihm obliegen...mehr

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Trittschall (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten der Wohnungseigentümer wegen Geräuscheinwirkungen durch Trittschall. Insbesondere in Altbauten können sich Veränderungen des Bodenbelags innerhalb des Sondereigentums durchaus als störend auswirken. Zahlreiche Auseinandersetzungen belegen, dass gerade Geh- und Laufgeräusche, Stühlerücken oder ähnliche Lärmquellen zu den häufigs...mehr

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Überwachungspflichten des V... / 4 Gebäudeschäden

Eine besondere Ausprägung finden die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten in den §§ 836 bis 838 BGB. Die §§ 836 und 837 BGB machen den (Eigen-)Besitzer für Schäden haftbar, die durch den Einsturz eines Bauwerks oder durch Ablösung von Bauteilen entstehen. Haftungsgrund ist wiederum der allgemeine Rechtsgedanke, dass jeder für vermeidbare Schäden, die von seinen Sachen aus...mehr

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Überwachungspflichten des V... / 3 Verkehrssicherungspflicht

Überwachungspflichten des Verwalters ergeben sich insbesondere auch aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört die Verpflichtung desjenigen, der sein Grundstück oder Gebäude anderen Personen zugänglich macht, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Es ist also dafür zu sorgen, dass die Wohnungseigentumsanlage ausreich...mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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Speicher (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Speicherräume im Dachboden sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, wenn sie nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmt worden sind. Es ist auch möglich, an einzelnen Räumen Sondernutzungsrechte zugunsten einzelner Wohnungseigentümer zu begründen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG München I, Urteil v. 18.7.2013, 36 S 20429/12 WEG: ...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigen... / 2 Nachträglicher Bau eines Spielplatzes

Soll nachträglich ein zunächst nicht vorgesehener Spielplatz auf dem Gemeinschaftsgrundstück eingerichtet werden, liegt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vor. Diese kann allerdings nach § 20 Abs. 1 WEG einfach-mehrheitlich beschlossen werden. Da die Anlage eines Spielplatzes wohl nur in einem extremen Ausnahmefall die Wohnanlage grundlegend umgestalten dür...mehr

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Treppenlift (WEMoG) / 3.2 Das "Wie"

Über die Durchführung der Baumaßnahme entscheiden die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung ebenfalls durch Beschluss. Es bedarf dabei keiner gesonderten Beschlussfassung, vielmehr können "Ob" und "Wie" in einem Beschluss geregelt werden. Bezüglich des "Wie" können die Wohnungseigentümer zunächst entscheiden, ob die Maßnahme von der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaftseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Als Verwalter wird man nahezu täglich mit der Frage konfrontiert, ob ein Gegenstand oder eine bestimmte Einrichtung zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehört. Solche Fragen sind meist nicht schnell und schon gar nicht allgemeinverbindlich zu beantworten, denn die genaue Zuordnung ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Das Wohnungseigentumsgesetz...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorgerufener Feuch...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kellertür

Kellertüren gelten analog zu Abschluss- und Wohnungsabschlusstüren als Gemeinschaftseigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Garagentor

Ein Tor an einer gemeinschaftlich genutzten Garage ist als Gemeinschaftseigentum zu qualifizieren.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Notbeleuchtung

Die Notbeleuchtung gilt als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs und ist somit Gemeinschaftseigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Briefkastenanlage)

Die Briefkastenanlage steht im Gemeinschaftseigentum, das Schloss (Schließzylinder) ist damit untrennbar verbunden und deshalb ebenfalls Gemeinschaftseigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Treppenfundament

Das Fundament des Gebäudes ist konstruktiver Gebäudeteil und daher Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund zählt auch das Fundament einer gemeinschaftlichen Treppenanlage zum Gemeinschaftseigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizraum

Der Heizraum wird als Raum für gemeinschaftliche Dienste dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.[1] Zugänge zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abstellplatz (Waschmaschine)

Der Abstellplatz für eine Waschmaschine im Bereich des gemeinschaftlichen Waschkellers ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Es können jedoch Sondernutzungsrechte und Kostentragungsvereinbarungen vereinbart werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Reklameeinrichtungen (Werbeschilder und Leuchtreklamen)

An der Fassade angebrachte Werbeschilder sind zwingend Gemeinschaftseigentum, weil sie eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellen.[1] Einnahmen aus einer Werbeanbringung sind Gegenstand des Gemeinschaftsvermögens und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Lichtschalter (Treppenhaus)

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Demnach sind auch die Bestandteile der nach der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Beleuchtung Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Kellertür Teileigentum)

Bei sämtlichen Abschlusstüren in einem Sonder- oder Teileigentum handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.[1] Daher ist auch das Schloss (Schließzylinder) an einer zum Teileigentum zählenden Kellertür Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Wohnungseingangstür)

Bei sämtlichen Abschlusstüren in einem Sonder- oder Teileigentum handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Daher ist auch das Schloss (Schließzylinder) an einer zum Teileigentum zählenden Wohnungseingangstür Bestandteil des Gemeinschaftseigentums (s. hierzu Schloss (Hauseingangstür)).mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Hauseingangstür)

Die Hauseingangstür steht im Gemeinschaftseigentum[1]. Untrennbar damit verbunden ist das Schloss (Schließzylinder), welches somit ebenfalls Bestandteil des Gemeinschaftseigentums ist.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tennisplatz

Ein Tennisplatz ist als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Sportplätze

Ein Sportplatz dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Waschküche

Eine Waschküche ist als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kegelbahn

Eine Kegelbahn, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Trockenraum

Ein Trockenraum dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schwimmbad

Ein Schwimmbad (Gemeinschaftsschwimmbad) ist – sofern es der Nutzung aller Wohnungseigentümer zugänglich ist – eine Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs und daher Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Garten/Gartenanlage

Die Außenanlage ist als Grund und Boden Gemeinschaftseigentum. Gem. § 3 Abs. 2 WEG kann das Sondereigentum aber seit Inkrafttreten des WEMoG auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt werden. In einem solchen Fall muss die Gartenfläche in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan bezeichnet und gekennzeichnet sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kabelanschlussdose

Kabelanschluss- und Antennenanschlussdosen befinden sich in der Regel in sondereigentumsfähigen Räumen. Eine Veränderung dieser Anschlüsse beeinträchtigt das Gemeinschaftseigentum nicht, daher sind sie dem Sondereigentum zuzuordnen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Estrich (Balkon)

Die Bodenplatten der Balkone und Terrassen zählen neben den konstruktiven Teilen sowie der Isolierung zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kamine (Schornsteine)

Kamine dienen dem Abzug von Rauchgasen und der Be- und Entlüftung des Gebäudes und sind deshalb als Anlagen des gemeinschaftlichen Gebrauchs Gemeinschaftseigentum.[1]mehr