Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 7 Internationales Erbverf... / C. Exkurs: Örtliche Zuständigkeit

Rz. 75 Die EuErbVO regelt nur die internationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und lässt die innerstaatliche Zuständigkeit unberührt, Art. 2 EuErbVO. Die örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit regelt daher das jeweilige nationale Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten.[152] Besteht die internationale Zuständigkeit Deutschlands aufgrund der Art. 4 ff. EuErbVO, rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 2.1 Vertragliche Gestaltung eines Auslandseinsatzes

Bei der vertraglichen Umsetzung und Ausgestaltung eines Auslandseinsatzes ist im ersten Schritt zu prüfen, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn der Auslandseinsatz allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einv...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Anerkennung- und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen

Rz. 107 Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen unterliegt dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Vorrangig richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung nach staatsvertraglichen Regelungen (§ 97 Abs. 1 S. 1 FamFG).[216] Das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen sieht etwa vor, dass Entscheidungen, die aufgrund der Zuständigkeit nach ...mehr

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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Norwegen [1] / 2. Regelung im neuen Erbgesetz (ADL)

Rz. 13 Das Expertengremium hatte auch das Mandat, zweckmäßige international-privatrechtliche Regelungen zum Erbrecht vorzuschlagen. Ziel war hier u.a. ein stärkerer internationaler Gleichklang im Hinblick auf Rechtswahlregelungen. Rz. 14mehr

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Schweden / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / I. Zuständigkeit für Erbfälle bis einschließlich zum 16.8.2015, insbesondere für Erbscheinsverfahren

Rz. 84 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben (Altfälle), richtet sich die internationale Zuständigkeit nach dem autonomen Zuständigkeitsrecht der Mitgliedstaaten (vgl. Art. 83 Abs. 1 EuErbVO. In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten richtet sich die internationale Zuständigkeit in Altfällen weiter nach den §§ 12 ff. ZPO (analog), wobei insbesondere die Gerichtsständ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / a) Voraussetzungen

Rz. 40 Erste Möglichkeit zur Wiederherstellung des Gleichlaufs ist die Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 5 EuErbVO. Hiernach können die betroffenen Parteien (nur) die internationale Zuständigkeit der Gerichte desjenigen Mitgliedstaates vereinbaren, dessen Recht der Erblasser nach Art. 22 EuErbVO gewählt hat. Nicht vereinbart werden kann die Zuständigkeit eines anderen Mit...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 1. Wirksame Rechtswahl des Erblassers

Rz. 33 Die Rechtswahl des Erblassers nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO führt zu einer Durchbrechung des von der EuErbVO angestrebten Ziels des Gleichlaufs von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht. In diesem Fall müssten die nach Art. 4 oder 10 EuErbVO zuständigen Gerichte fremdes Erbrecht anwenden. In den Art. 5 ff. EuErbVO sieht die Verordnung daher Mechanismen vor...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Gerichtsstand

Rz. 30 Gerichtsstand für eine Teilungsklage ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO. Hiernach kann die Teilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtss...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / XI. Gerichtsstand

Rz. 20 Nach § 215 VVG ist neben den allgemeinen Gerichtsständen auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG gilt auch für den Rechtsnachfolger, der nach einem Vertragsübergang in die Stellung des Versicherungsnehmers eingetreten ist.[8] Rz. 21 § 215 VVG begründet einen Wahlgerichtsstand. Neben ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 58. Gerichtsstand

a) Allgemeines Rz. 954 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2232] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gesetzliche Regelungen der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 956 Gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 12 bis 40 ZPO.[2236] Mithin bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand im Regelfall durch den Wohnsitz des beklagten Arbeitnehmers bzw. des beklagten Arbeitgebers.[2237] Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (§ 17 ZP...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Formulierungsbeispiele für einzelvertragliche Klauseln

Rz. 963 Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 Abs. 2 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien den Ort des Sitzes des Arbeitgebers, also (…) (Ort), als Gerichtsstand. Rz. 964 Gerichtsstandsvereinbarung gem. § 38 Abs. 3 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder gewöh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einzelvertragliche Klauseln

Rz. 958 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2247] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So gestattet § 38 ZPO Abs. 1 ZPO A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Tarifvertragliche Klauseln

Rz. 960 Ungleich größer sind die Möglichkeiten für die Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in den normativen Teilen von Tarifverträgen. § 48 Abs. 2 ArbGG gestattet es den Tarifvertragsparteien, in bestimmten Fällen die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts festzulegen. In Betracht kommt dies für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeit...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 718 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, sodass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Per...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Gerichtsstandsklauseln im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 44/2001

Rz. 965 Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Angehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union galt seit dem 1.3.2002 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22.12.2000 ("Brüssel I").[2259] Das EuGVÜ findet seither nur noch im Verhältn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zuständigkeit

Rz. 23 Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig, § 2 InsO. Diese Bestimmung konzentriert daher die Verfahren grundsätzlich bei dem Amtsgericht am Sitz des Landgerichtes, falls nicht gem. § 2 Abs. 2 InsO durch Rechtsverordnung etwas Abweich...mehr

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Zuständigkeitsbestimmungsverfahren Das KG ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts berufen, weil das AG Mitte als das zuerst mit der Sache befasste Gericht zu seinem Bezirk gehört und aufgrund der Beteiligung eines weiteren AG aus einem anderen OLG-Bezirk an dem Zuständigkeitsstreit das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht d...mehr

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§ 6 Haftung / aa) Zuständiges Gericht

Rz. 115 Zuständiges Gericht ist ausschließlich das Amtsgericht als Insolvenzgericht[230] am allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers, § 315 InsO. Eine Ausnahme gilt nach § 315 S. 2 InsO für den Fall, dass der Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Erblassers an einem anderen Ort lag (ausschließlicher Gerichtsstand). Die Zuständigkeit nach § 315 InsO u...mehr

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / Leitsatz

1. Nach § 828 Abs. 2 ZPO kann auf den Vermögensgerichtsstand nach § 23 ZPO nur dann zurückgegriffen werden, wenn sich der Schuldner im Ausland aufhält und nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt. 2. Als inländischer Gerichtsstand kommt dabei auch § 16 Alt. 2 ZPO in Betracht. Zwar setzt § 16 ZPO grundsätzlich die vollständige Wohnsitzlosigkeit einer Person...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / oo) Rechtswahl – Gerichtsstandsvereinbarung, § 15

Rz. 709 Die Entsendungsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Rechtswahl des deutschen Rechts vor.[1483] Grds. ist es den Parteien möglich, i.R.d. Privatautonomie das Arbeitsstatut vertraglich zu bestimmen. Dabei sind jedoch die Einschränkungen der Art. 8 Abs. 1, 21 Rom I-VO (sog. Rom I-Verordnung, EG-VO 593/2008) zu berücksichtigen. Nach Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO darf die Rechts...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zuständiges Arbeitsgericht

Rz. 15 Die Kündigungsschutzklage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Für die örtliche Zuständigkeit sind die §§ 12–37 ZPO i.V.m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG maßgebend. Zuständig ist in jedem Fall das Gericht am Sitz des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so ist deren Wohnsitz maßgebend, handelt es sich um eine juristische Pers...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Gerichtsstandsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 44/2001

aa) Einzelvertragliche Klauseln Rz. 958 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2247] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Schiedsvereinbarungen

Rz. 969 Aufgrund der Regelung in § 4 ArbGG sind Schiedsvereinbarungen im Arbeitsrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen[2269] – grundsätzlich unzulässig.[2270] Hiernach kann die Arbeitsgerichtsbarkeit lediglich in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG nach Maßgabe der §§ 101–110 ArbGG ausgeschlossen werden.[2271] Die Befugnis zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 41 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 40), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 108 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 6. Gefahr des forum shoppings

Die Fallbeispiele zeigen, dass die Rechtsordnung, die zur Anwendung kommt, oft vom entscheidenden Gericht abhängt, was die Gefahr des forum shoppings birgt. Hierbei wählt der Kläger das Gericht gezielt zu seinem Vorteil oder schafft die Voraussetzungen für einen günstigen Gerichtsstand. Es kann zu einem Wettlauf zu verschiedenen nationalen Gerichten kommen, um den Nachlass z...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Internationale Zuständigkeit

Verstirbt ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Malaysia, stellt sich die Frage der internationalen Zuständigkeit, die sich nach der EU-ErbVO richtet (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Nach Art. 4 EU-ErbVO sind deutsche Gerichte zuständig, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, es sei denn, es wurde wirksam ein anderer’Gerichtsstand vereinbart (Ar...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / V. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 60 Gemäß § 315 InsO richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Nachlassinsolvenzverfahren in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. § 315 S. 1 InsO normiert eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, welcher durch den Wohnsitz bestimmt wird (...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Berater

Rz. 781 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.53: Beratervertrag Beratervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Berater – Präambel Herr/Frau/die Firma _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als Berater/-in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 954 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2232] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche Rechtsstreitig...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Handelsvertreter

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.52: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Handelsvertreter – Präambel Herr/Frau/Die Firma _________________________ wird für das Unternehmen _________________________ als selbstständiger Handel...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 5 EuErbVO

Rz. 31 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sog. Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die Gericht...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.10 Sonstiges

Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich: der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags des Erfüllungsortes und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 308 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Gerichtsstand

Rz. 322 Nach § 215 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer – neben sonstigen Gerichtsständen, unter denen er die Wahl hat – auch an seinem Wohnsitz Klage gegen den Versicherer erheben. Nach nunmehr wohl vorherrschender Meinung, gilt dieser Gerichtsstand auch für juristische Personen, ungeachtet des Umstandes, dass diese keinen "Wohnsitz", sondern nur einen Sitz haben.[785] D...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders als noch nach dem Vorgängermodell wird zwischen Klagen gegen den Versicherer und Klagen gegen Versicherungsnehmer differenziert. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit gem. Ziff. B4–5.1 Abs. 1 AVB-D&O nach dem S...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Rz. 329 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Neben diesem Gerichtsstand kommt auch der Sitz des Versicherers (§ 17 Abs. 1 ZPO) ebenso in Betracht wie die Niederlassung des Versicherers, über die der Versicherungsvert...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / M. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

I. Anzuwendendes Recht Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB). II. Gerichtsstand Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders a...mehr