Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 373 Die gesetzlichen Regelungen können in der Praxis gerade aus Arbeitgebersicht zu dem bisweilen unbefriedigenden Ergebnis führen, dass arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen an einem weit vom Unternehmensstandort entfernten Arbeitsgericht ausgetragen werden müssen oder dass – gerade bei größeren, standortübergreifenden Restrukturierungen – eine Vielzahl unterschiedli...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Zuständigkeit

Rz. 40 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Rangsicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erfolgt nur auf Antrag, der alle Tatsachen enthalten und glaubhaft machen muss, dass ein Verfügungsanspruch sowie die Dringlichkeit zur Sicherung dieses Anspruchs (Verfügungsgrund) bestehen. Rz. 41 Der Antrag ist nach §§ 937 Abs. 1, 802 ZPO b...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts

Rz. 380 Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. Rz. 381 Gerade bei den zu...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge

Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürge dann tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen hat. Des Weiteren muss er seinen allgemeinen Gerichtsstand grundsätzlich im Inland haben; ein Gerichtsstand in der Europäischen Union ist danach nur dann zulässig, wenn sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde der Geltung de...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge (§ 17 Abs. 4 S. 1 VOB/B)

Rz. 153 Die Forderung nach einem tauglichen Bürgen entspricht grundsätzlich derjenigen in § 232 Abs. 2 BGB. Danach muss der Bürge ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzen und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Auch ein Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union kann dabei ausreichen, wie die Konkretisierung in § 17 Abs. 2 VO...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 17 Der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners ist maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit (§ 12 ZPO). Bei Gewerbetreibenden kann am Sitz (§ 17 ZPO) oder der Niederlassung (§ 21 ZPO) Klage erhoben werden. Alternativ kann im Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) geklagt werden. Der Ort der Baumaßnahme ist für die Klage auf Werklohn Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO.[...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 1. Zuständigkeit

Rz. 13 Um das selbstständige Beweisverfahren in Gang zu setzen, bedarf es, wenn der Rechtsstreit anhängig ist,[15] eines Antrags beim zuständigen Prozessgericht (§ 486 Abs. 1 ZPO). Gem. § 486 Abs. 2 ZPO ist bei fehlender Anhängigkeit das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht zuständig. Für die örtliche Zuständigkeit gelten di...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Zahlungsbürgschaft

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Muster: Zahlungsbürgschaft

Rz. 196 Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ einen Vertrag über _________________...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Subunternehmervertrag

Rz. 196 Muster 14.5: Subunternehmervertrag Muster 14.5: Subunternehmervertrag Subunternehmervertrag zwischen Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Generalunternehmer – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Subunternehmer – wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Standard-Bauvertrag

Rz. 17 Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Standard-Bauvertrag Zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – vertreten durch _________________________ und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragneh...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Vertragserfüllungsbürgschaft

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Bürgschaft für Mängelansprüche

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Muster: Vorauszahlungsbürgschaft

Rz. 195 Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Bauvertrag für das Bauvorhaben über _________________________ (A...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / a) Nacherfüllung

Rz. 33 Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dieses dem Käufer zustehende Wahlrecht steht in seinem Belieben. Der Verkäufer kann der gewählten Art der Nacherfüllung vorbehaltlich einer Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) lediglich seine Einreden aus § 439 Abs. 4 BGB sowie aus § 2...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.3 Gerichtsstand

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit der Arbeitnehmer kann die Frage relevant sein, welches Gericht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig ist. Dies richtet sich innerhalb der Europäischen Union nach den Regelungen der Gerichtsstands- und Vollstreckungsvereinbarung.[1] Der Arbeitgeber muss vor dem Gericht des Mitgliedstaats klagen, in dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Gerichtsstand der Teilungsklage

Rz. 290 Gerichtsstand für eine Teilungsklage ist neben dem allg. Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO. Hiernach kann die Teilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zurzeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allg. Gerichtsstand im Inla...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gerichtliche Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 138 Ist der Erbe nicht bereit, den Vermächtnisanspruch außergerichtlich zu erfüllen und der Bedachte gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, gilt nach § 27 ZPO das Gericht, bei dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den allg. Gerichtstand hatte, als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft.[279] Es handelt sich dabei nicht um einen ausschließlichen Geric...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand, § 315 InsO, hatte. § 315 InsO ist gegenüber § 3 InsO lex specialis. Es tritt eine Konzentration ein: Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist, § 2 InsO. ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Klagearten im Allgemeinen

Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils gesonderten Schritten vorzugehen ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Güterrechtliche Lösung und Prozessrecht

Rz. 34 Wird der kleine Pflichtteil sowie der konkrete Zugewinnausgleichsanspruchs geltend gemacht, ist für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruch das FamG zuständig, § 111 Nr. 9 FamFG (§ 23b Abs. 1 Nr. 9 GVG). Der Pflichtteilsanspruch ist vor dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 Abs. 1 ZPO, oder dem allg. Gerichtsstand anzumelden. Wird zunächst nur der...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / III. Zuständiges Gericht

Rz. 46 Der Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, das heißt bei dem Amtsgericht, bei dem der Erblasser seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, und bei dem ein Insolvenzgericht angesiedelt ist, §§ 2, 315 InsO.[106] Für internationale Fälle sind die EuInsVO und die EGInsO zu beachten.[107] Hinweis Nicht jedes Amtsgericht hat eine Insolvenzabteilung. Nic...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Formvorschriften

Rz. 48 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[124] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die die ...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG wurde das Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstands als eine gesonderte Angelegenheit mit einer gesonderten Vergütung angesehen, wenn es nicht zur Bestimmung eines Gerichts kam (BGH NJW-RR 1987, 757). Es wurde die Auffassung vertreten, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nur dann Teil des Hauptsacheverfahrens wird, wenn sich das Ve...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 14 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich nach § 1962 BGB i.V.m. §§ 13, 343, 344, 356 FamFG. Es ist das Nachlassgericht und nicht das Betreuungsgericht sachlich für die Anordnung der Nachlasspflegschaft zuständig. Örtlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Generell richtige...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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B. Allgemeiner Teil / I. Klagen des Versicherten oder Versicherungsnehmers

Rz. 1 Die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte differenzieren zwischen Klagen gegen den Versicherer (B4-5.1 AVB D&O) und Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Die Bestimmungen in B4-5.1 AVB D&O entsprechen § 17 ZPO bzw. § 215 VVG. Zu § 215 VVG, wo es heißt, dass für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, auch das Gericht örtli...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.10 Sonstiges

Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich: der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags des Erfüllungsortes und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Klagen des Versicherers

Rz. 4 Bei Klagen des Versicherers gegen den Versicherten ist fraglich, ob § 215 Abs. 1 Satz 2 VVG, der einen ausschließlichen Gerichtstand des Versicherungsnehmers an dessen Wohnort (= Sitz der Gesellschaft) festlegt, analog auf den Versicherten anwendbar ist. Für die D&O-Versicherung dürfte diese Frage von nur geringer Bedeutung sein, da Klagen gegen den Versicherten, kaum ...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 1.1 Novelle des Verbandsklagerechts

Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 65 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG...mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr