Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.1 Minijobs: Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich auf 538 EUR

Seit dem 01.10.2022 orientiert sich die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) am gesetzlichen Mindestlohn. Ein Minijob soll bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu 10 Stunden zum Mindestlohn möglich sein. Durch diese gesetzliche Koppelung steigt bei jeder Anhebung des Mindestlohns auch die Geringfügigkeitsgrenze an.[1] Der Mindestlohn wurde zum 01....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.7 Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Elektronische Beantragung und Ausstellung

Mit dem Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dokumentiert die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale) insbesondere, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt. Dazu sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung und für einen Zeitraum von in der Regel 6 Monaten zuvor maßgebend. Bislang wurde d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Jahr 2024 beträgt unverändert 0,06 %.[1] Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 4.3 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2024 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 505 EUR (2023: 485 EUR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.5 Zuschläge und geringfügige Beschäftigung

Rz. 15 Zuschläge aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen nur unter den Voraussetzungen der §§ 76b, 264b in Betracht, d. h. nur dann, wenn der Versicherte von der Versicherungspflicht befreit worden ist (§ 76b Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1b) oder in der geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei war (§ 76b Abs. 1 i. d. F. vor dem 31.12.2012).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3 Grundrentenbewertungszeiten (Abs. 3)

Rz. 46 Wie der Begriff der Grundrentenzeit ist auch der Begriff der Grundrentenbewertungszeit ein neuer rentenrechtlicher Begriff, der erst durch § 76g eingeführt wurde. Der Begriff der Grundrentenbewertungszeit ist – wie schon der Begriff der Grundrentenzeit – gesetzlich nicht näher definiert, aber durch Abs. 3 Satz 1 umschrieben (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stan...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.5 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.4 Auswirkungen auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht)

Rz. 53 Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 5 Abs. 1a Satz 1 EFZG das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 EFZG nicht ausdrücklich angepasst. Damit scheint der Widerspruch zu entstehen, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG weiterhin berechtigt ist, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 4 Wer die Künstlersozialabgabe zahlen muss und wer nicht und wie die Abgabe berechnet wird

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Unternehmen, die Ergebnisse künstlerischer Arbeit wirtschaftlich nutzen, sind abgabepflichtig. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an freie Künstler und Publizisten vergeben und das Ergebnis der künstlerischen Darbietungen wirtschaftlich verwerten. Dabei braucht keine Gewin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 4.2 Kein Besuch einer allgemeinbildenden Schule

Bei anspruchsberechtigten Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die Unterhaltsleistung um das erzielte Einkommen, z. B. aus einer Ausbildungsvergütung oder einer geringfügigen Beschäftigung. Vor der Anrechnung wird von diesem Einkommen 1/12 des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags (zzt. 102,50 EUR) sowie ein Freibetrag von 100 EUR abgezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.8 Geringfügige Beschäftigungen und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten nach § 8 SGB IV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 die Versicherungsfreiheit der sog. geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten selbstständigen Tätigkeit. Ausdrücklich e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.9 Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11c Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) wurde in § 5 Abs. 2 mit Wirkung zum 1.10.2022 ein neuer Satz 2 eingefügt. Rz. 11d Regelungsgegenstand ist die Festlegung eines fixen Zeitpunktes zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze für selbststän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des § 134 nur anwendbar ist für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangen und sich nicht von der Versicherungspflicht von der Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nach Abs. 1b Satz 2 ist der schriftliche Befreiungsantrag dem Arbeitgeber zu über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.4 Widerspruchslösung (Satz 3)

Rz. 48 Bei einer Befreiung auf Antrag von der Versicherungspflicht bei Personen für ihre geringfügige Beschäftigung gilt die Befreiung als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.16 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 22 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 76 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mehrfach veränderte Vorschrift war vom 1.7.2019 bis zum 30.9.2022 nicht belegt. Sie wurde in ihrer jetzigen Fassung mit Wirkung zum 1.10.2022 durch Art. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) neu eingefügt. Die Norm stellte bis zum ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 2 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 NachwG) die Beitragsverfahrensordnung für die Sozialversicherungsaufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr