Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst: A... / 3 Beitragstragung

Die für die Jugendfreiwilligendienstleistenden zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt der Arbeitgeber (= Träger des freiwilligen ökologischen bzw. freiwilligen sozialen Jahres) allein. Dies gilt auch für den Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung, wenn der Versicherte das 23. Lebensjahr vollendet hat und kinderlos is...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.6.3 Begrenzung der Erstattung auf den Kalendertag

Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet – ungeachtet der arbeits-, werk- oder kalendertäglichen Berechnungsweise der Entgeltfortzahlung – nicht statt. Die Berechnungsweise gilt auch, wenn darüber hinaus Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter Beachtung der Be...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen worden sind, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die vereinbarte Sicherung nicht den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis erhalten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. In der Schlechtwetterzeit gilt dies außerdem für Arbeitnehmer, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen betroffen sind. Sie erhalten dann für die Ausf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Tragung der Beiträge

Die Beiträge muss bei Auslandsbeschäftigungen der Arbeitgeber tragen. Bei Entwicklungshelfern muss diese Aufgabe die entsprechende Organisation übernehmen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge allein und in voller Höhe zu zahlen. Anders als es sonst bei Arbeitnehmern geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beiträge teilweise oder ganz erstatten. Auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2024 bis zur Höhe von 302 EUR monatlich bzw. 3.624 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnungszeitraum / 1 Kalendermonat

Sozialversicherungsrechtlich einerseits sowie arbeits- als auch steuerrechtlich andererseits müssen die Entgeltabrechnungszeiträume nicht immer übereinstimmen. Der Entgeltabrechnungszeitraum ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung. Sozialversicherungsrechtlich ist grundsätzlich der Kalendermonat als Beitragsperiode anzusehen.[1] Der Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 2 Beitragsvorschüsse

Die Einzugsstelle kann vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Vorschüsse auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag verlangen.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn ungewiss ist, ob der Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Häufig machen die Krankenkassen von diesem Instrument bei Arbeitgebern Gebrauch, die bereits ein- oder mehrmals Insolvenzen zu verantwor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 538 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 538 EUR[1] (West und Ost) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 3 Folgen eines nicht mehr möglichen Beitragsabzugs

Über die oben genannten Regelungen[1] hinaus hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Rückgriffsmöglichkeit in das Vermögen des Arbeitnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigung beendet ist oder Zahlungen von Arbeitsentgelt nicht mehr anfallen. Achtung Geldwerter Vorteil bei Beitragsübernahme durch den Arbeitgeber Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung der Arbeitnehmerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bq) Leistungen aufgrund § 141n Abs 2 AFG/§ 208 Abs 2 SGB III aF

Rn. 113 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 208 Abs 2 SGB III aF (vormals: § 141n Abs 2 AFG) blieben die Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Insolvenzfall gegenüber dem ArbG bestehen; soweit Zahlungen geleistet wurden, musste die Einzugsstelle der Agentur für Arbeit diese gezahlten Beiträge erstatten. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,45 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ck) Leistungen aufgrund der in §§ 169 und 175 Abs 2 SGB III genannten Ansprüche (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 2 EStG)

Rn. 118f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 169 SGB III regelt einen Fall der sog Legalzession (Forderungsübergang kraft Gesetzes): Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, gehen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur über. Rn. 118g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 175 Abs 1 S 1 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederschlagung von Beitrag... / 1.2 Unbefristete Niederschlagung

Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich. Der Eintritt der Verjährung wird dabei bewusst in Kauf genommen. Die unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge, deren Höhe insgesamt die Bezugsgröße übersteigt (2024: 42.420 EUR/West; 2023: 40.740 EUR/West), darf nur im Einvernehmen mit den beteiligten Träge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.3 Maschinelles Datenaustauschverfahren

Für Arbeitgeber ist das Datenaustauschverfahren verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung ist auf Antrag zu gewähren. Der maschinell erstellte Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 3.2 Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt waren zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu berechnen. Hierzu wurde die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. KV: 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert und anschließend verdoppelt. Im nächsten Schritt wurde der Arbeitgeber-Beitragsanteil auf Basis des tatsächlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1.1 Beitragsschuld für pflichtversicherte Arbeitnehmer

Gleichbleibendes Arbeitsentgelt Soweit Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich gleichbleibende Arbeitsentgelte zahlen, ist ihnen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat bis zum fünftletzten Bankarbeitstag bereits bekannt. Die Höhe der gemeldeten und gezahlten Beiträge entspricht der Höhe der bis Ende des Monats tatsächlich anfallenden Beiträge. Schwankendes/veränd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresschlussarbeiten in de... / 5 Dauer-Beitragsnachweis

Werden die monatlich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber den Einzugsstellen vom Arbeitgeber per Dauer-Beitragsnachweis nachgewiesen, ist der Dauer-Beitragsnachweis zum Jahreswechsel zu prüfen. Die im Dauer-Beitragsnachweis gemeldeten Beträge sind anzupassen, wenn sich Rechengrößen oder Beitragssätze in der Sozialversicherung oder die an die Beschäftigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederschlagung von Beitrag... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Einnahmen in voller Höhe zu erheben. Sie darf grundsätzlich nicht auf die Einziehung rückständiger Beiträge verzichten. Beitragsansprüche können nur dann niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung entweder keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten des Einzugs in kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Einzugsstelle ist im deutschen Sozialversicherungssystem diejenige Stelle, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 10 Übertragung von Wertguthaben

Ein im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung[1] angespartes Wertguthaben kann bei Beendigung der Beschäftigung unter anderem auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erfüllen. Als Folge daraus hat die Deutsche Rentenversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.1 Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Das Beschäftigungsende ist auch davon abhängig, dass der Arbeitnehmer nach wie vor eine Arbeitsbereitschaft signalisiert. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und Arbeitsbereitschaft Der Arbeitnehmer ist seit 18 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt. Sein monatliches Gehalt beträgt 3.000 EUR. Nach einem Streit kündigt ihm der Arbeitgeber am 31.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 1.1 Sonderbestimmungen im Baugewerbe, in der Kurier-, Express- und Paketbranche sowie in der Fleischwirtschaft

Führt ein Unternehmer einen Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe aus, hat er die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung des Arbeitnehmers, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist. Dies gilt auch für Unternehmer im Speditions-, Transpor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 8 Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auch dann anzuwenden, wenn die einzelnen Arbeitsentgelte zwar unter der Grenze von 538,01 EUR, jedoch insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegen. In diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme auf der Grundlage des Gesamtentgelts ermittelt und im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). In Übergangsbereichsfällen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Eine wesentliche Grundlage für die haftungsfreie Lohnsteuerermittlung ist die zutreffende Bestimmung des Lohnzahlungszeitraums und des Lohnabrechnungszeitraums. Nur dadurch kann der Arbeitgeber, insbesondere bei Abschlagszahlungen oder Teillohnzahlungen, zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen tageweisen oder monatlichen Lohnsteuerberechnung unterscheiden, sowie d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 10 Meldeverfahren

Hinsichtlich der Beschäftigung im Übergangsbereich gelten die allgemeinen Meldegrundsätze. Einen besonderen Meldetatbestand für den Eintritt in eine oder den Austritt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich gibt es nicht. Aus diesem Grund sind bei einem Eintritt oder Austritt einer Beschäftigung in oder aus dem Übergangsbereich auch keine Meldungen durch den Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (538,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2024: 0,6846) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 6.2 Beitragspflichtige Zuschüsse zu Entgeltersatzleistungen bei Bezug von Sachbezügen

Die Bestimmung des § 28g Satz 4 SGB IV ist auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen Zuschüsse des Arbeitgebers erzielt, die nach den Bestimmungen des § 23c SGB IV beitragspflichtig werden. Die Regelung des § 28g Satz 4 SGB IV bezieht sich zwar nur auf den Sachverhalt, in dem ausschließlich Sachbezüge gewährt wurden. Dieser Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.2 Keine Abgabepflicht für Arbeitgeber eines Künstlers

Wer Arbeitgeber eines (nichtselbstständigen) Künstlers/Publizisten ist, muss für dessen Leistungen keine KSA zahlen, sondern Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle abführen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.3 Steuernachforderung durch Wegfall der Pauschsteueroption

Die rückwirkende Beseitigung der Geringfügigkeit führt nicht nur zu Beitragsnachforderungen in Höhe der Differenz zwischen den an sich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und den bereits entrichteten Pauschalabgaben durch die betroffenen Krankenkassen. Sie beseitigt auch rückwirkend die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren.[1] Die ausgesprochen günstige M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.2 Keine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Die zuvor beschriebenen Regelungen[1] gelten allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung zu erkennen gegeben hat. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und fehlender Arbeitsbereitschaft Sachverhalt und Meldung des Arbeitgebers zunächst wie im Beispiel[2] oben: Fristlose Kündigung und Abmeldung zum 31.1. Fortsetzung ...mehr