Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft

Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO i.V.m. § 180 Abs. 2 AO). Auch hier erfolgt die Zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Voraussetzungen der Erfüllungswirkung

Rz. 61 Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter muss eine Vereinbarung über die Rückgewähr der Leistung an den Gesellschafter getroffen worden sein, welche zivilrechtlich wirksam sein muss. Der Inhalt der Vereinbarung wurde ebenfalls nicht als regelungswürdig erachtet, entscheidend ist lediglich, dass aufgrund dieser Vereinbarung die Einlage an den Inferenten zurückf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Die Vertretung der GbR

Rz. 43 Die Vertretung der GbR erfolgte durch alle Gesellschafter gemeinsam. Eine abweichende Vertretungsregelung war in der Form des § 29 GBO nachzuweisen durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag oder übereinstimmende Erklärung aller Gesellschafter. § 899a BGB beinhaltete die gesetzliche Vermutung, dass die eingetragenen Gesellschafter in Ansehung des Rechts, bei wel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung

Rz. 391 Zahlt ein Gesellschafter die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag zur Darlehensrückgewährung von der Gesellschaft erhaltenen Beträge wieder an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.[757] Dafür ist erforderlich, dass die Rückzahlung des Gesellsch...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rechtsfolgen des Ausscheidens

Rz. 857 Rechtsfolge des Ausscheidens eines Gesellschafters ist eine "Anwachsung" seines Anteils bei den verbleibenden Gesellschaftern und das Entstehen von Abfindungsansprüchen des ausgeschiedenen Gesellschafters bzw. seiner Erben. Scheidet der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer KG aus, ohne dass ihm ein Erbe nachfolgt, führt dies zur Auflösung der KG, da diese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Fehlbetragshaftung und Nachhaftung

Rz. 426 Die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen kann sich allerdings nicht nur in einem zu seinen Gunsten bestehenden positiven Abfindungsguthaben ausdrücken. Nach § 728a BGB n.F. hat der Ausscheidende der Gesellschaft für einen Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen, wenn der Wert des Gesellschafts...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 6. Treuepflicht

Rz. 153 Durch die stille Gesellschaft haben sich die Vertragspartner zu einem Rechtverhältnis zusammengeschlossen, in dem sowohl der Geschäftsinhaber als auch der stille Gesellschafter einer besonderen Treuepflicht unterliegen. Diese folgt aus dem Gesellschaftsverhältnis und ist durch die Verpflichtung gekennzeichnet, das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks nach besten Kräfte...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Jahresabschluss und Publizität

Rz. 1148 Für den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG sowie dessen Prüfung und Offenlegung ist zu unterscheiden, ob an der Gesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.[1521]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Probleme des Abspaltungsverbots

Rz. 518 Aus der unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter nach § 126 HGB wird gefolgert, dass Außenstehenden nicht die Geschäftsführungsbefugnis übertragen werden darf,[813] damit den Gesellschaftern stets die Möglichkeit erhalten bleibt, jede Gesellschaftshandlung auch selbst vorzunehmen oder von bestellten Hilfspersonen Unterlassung zu verlangen. Daraus ergibt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister

Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsvertrag werden nur zwischen dem Veräußerer (bisheriger Gesellschafter) und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalerhöhung mit Agio

Rz. 389 Häufig müssen die Zeichner für die Übernahme der neuen Geschäftsanteile ein Agio – ein den Nennbetrag der neuen Anteile übersteigendes Ausgabeentgelt – entrichten.[1297] Der Erhöhungsbeschluss muss dieses Agio angeben, allerdings nicht betragsmäßig, aber mindestens bestimmbar.[1298] Ein Agio kann gesellschaftsrechtlicher Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlusses sei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Beschränkungen der Stimmrechtsausübung und Stimmverbote

Rz. 360 Die Nichtbeachtung bestehender Stimmrechtsbeschränkungen kann eine Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit der betroffenen Beschlüsse begründen. Um dies zu vermeiden sollten die folgenden Quellen stimmrechtsbeschränkender Regelungen im Vorfeld jedes Abstimmungsvorgangs eingehend geprüft werden. Die erste Fallgruppe bilden vertragliche Stimmrechtsschranken: Genauso wie d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gesellschafterstellung

Rz. 464 Voraussetzung für die Anwendung des § 30 GmbHG ist, dass der Begünstigte als Gesellschafter i.S.d. § 30 GmbHG anzusehen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gesellschafterstellung ist die Verpflichtung durch die Gesellschaft zur Auszahlung.[1536] Ob eine vor Ausscheiden zugesagte Leistung erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft erbracht wird...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gesellschafterkonten

Rz. 344 Für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der jeweilige Kapitalanteil gesondert erfasst. Der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters gibt hierbei in der Regel Aufschluss über die Rechtsstellung eines Gesellschafters. Aus diesem geht die wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis zu den Mitgesellschaftern hervor und – vorbehaltlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nachrang

Rz. 399 Durch die Formulierungen "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen (Gesellschafter-)Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und "gleichgestellte Forderung" bzw. "einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 135 InsO wurde der frühere sachliche Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts jedenfalls für vom Gesellschafter gegeben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sachen und Rechte

Rz. 196 Beiträge können zunächst in Form von Sachen und Rechten erbracht werden. So kann sich der Gesellschafter zur Zahlung einer Geldeinlage verpflichten, die entweder einmalig oder ggf. regelmäßig wiederkehrend zu leisten ist. In Betracht kommt ferner die Übertragung von sonstigen Sachen. Beispiele Übertragung eines Betriebsgrundstücks, von Maschinen, Kfz und Werkzeugen, s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1122 Von den gesetzlichen Regelungen über die Vertretung der GmbH & Co. KG kann im Gesellschaftsvertrag in beschränktem Umfang abgewichen werden. Grds. ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt (§ 124 Abs. 1 Halbs. 1 HGB). Einzelne, aber nicht alle Komplementäre können von der Vertretung ausgeschlossen werden (§ 124 HG...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht

Rz. 33 Darüber hinaus finden sich im Umwandlungsrecht verschiedene Haftungsregelungen, welche die Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht,[76] insb. die mit der Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung verbundenen Risiken berücksichtigen. So kann bei einer Neugründung einer GmbH im Rahmen einer Verschmelzung oder einer Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vollständiger Verzicht auf die Pensionszusage

Rn. 307a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vor allem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können in kritischen Situationen der GmbH geneigt sein, auf ihre Versorgungszusage ganz zu verzichten, um die Lasten des Unternehmens zu vermindern und somit dessen Fortbestand zu erleichtern. Da aber ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an dem Unternehmen beteiligt ist, nur sehr beding...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Praktische Hinweise

Rz. 657 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Es ist daher vor der unkritischen Rezeption von Formularen zu warnen. Wesentlich für die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sind u.a.:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Verhältnis zum Grundpfandrechtsgläubiger

Rz. 427 Ebenfalls nicht geregelt ist die Frage, ob § 135 Abs. 3 InsO in die Rechtsposition eines Grundpfandgläubigers eingreift, dem der Gesellschafter, der das Grundstück der GmbH zur Nutzung überlassen hatte, für ein dem Gesellschafter gewährtes Darlehen als Sicherheit ein Grundpfandrecht eingeräumt hatte. Das dürfte zu verneinen sein. Wie auch zum alten Recht dürfte der Z...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Verfügung über Gesellschaftsanteile

Rz. 538 Die Struktur der OHG, die gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens und die Anknüpfung an die Mitgliedschaft der Gesellschafter, entspricht weitestgehend denen bei der GbR. Das bedeutet, die Gesellschafter der OHG können nicht über ihren "Anteil" am Gesellschaftsvermögen verfügen oder Gesellschafterrechte übertragen. Ebenso wenig kann der Kapitalanteil der...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Formwechsel zwischen OHG/GbR und KG

Rz. 562 Die KG unterscheidet sich gem. § 161 Abs. 1 HGB dadurch von der OHG, dass in der Gesellschaft mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein Kommanditist, der nur beschränkt haftet, vorhanden sind. Eine OHG wandelt sich daher in eine KG um, sobald die Gesellschafter durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vereinbaren, dass ein ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Satzung und Gründungsurkunde

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung einer sog. Gründungsurkunde (Mantelurkunde), an die als Anlage die Satzung (dazu ausführlich u. Rdn 179 ff.) genommen wird. Es empfiehlt sich, in der Gründungsurkunde (statt durch die Satzung) die erste Geschäftsführung zu bestellen, um nicht für jede Änderung der Geschäftsführung eine Satzungsänderung erforderlich zu mac...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Befriedigungsvorrang nach § 44a InsO (Ausfallprinzip)

Rz. 401 Wie im alten Recht (§ 32a Abs. 2 GmbHG a.F.) hat die Besicherung einer Forderung durch den Gesellschafter auch Einfluss auf die Geltendmachung der Forderung gegen die Gesellschaft durch den Gläubiger. Nach § 44a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, fü...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

Rz. 78 Welche Personen die jeweiligen Registeranmeldungen abzugeben haben, ist gesetzlich detailliert geregelt. So erfolgen die Anmeldungen bei Einzelkaufleuten stets durch den Inhaber des Unternehmens (vgl. § 29 HGB). Für Personenhandelsgesellschaften ist die Anmeldung der Ersteintragung und späterer Änderungen von Firma, Sitz, Vertretungsmacht und Gesellschafterbestand ste...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Höhe der Ausgleichszahlung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO

Rz. 425 Ungeklärt war, die Bestimmung der Höhe des vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Ausgleichs. Welcher Anknüfungszeitpunkt gilt und ist eine evtl. Anfechtbarkeit von vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen? Ein Problem für die Berechnung der Ausgleichshöhe liegt darin, dass nach dem Wortlaut des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO auf den Durchschnitt der Zahl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Allgemeine Angaben; Ausführungen zu Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 496 In einem ersten Teil des Gesellschaftsvertrages sollten die grundlegenden Angaben und Daten der Gesellschaft aufgeführt werden. Hierzu folgende Anregungen:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Verstoß gegen Stimmverbot

Rz. 518 Vielfach wird ein Gesellschafter, mit dessen Person bestimmte Sachverhalte verknüpft sind, von der Ausübung seines Stimmrechts in der Hauptgesellschaft ausgeschlossen sein.[654] Sofern sich ein Gesellschafter verpflichtet, nach Weisungen anderer – jedoch von der Abstimmung aufgrund Stimmverbots ausgeschlossener – Gesellschafter zu stimmen, ist diese Vereinbarung unwi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Qualifikationserfordernisse

Rz. 131 Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche Person sein. Die Fähigkeit, Gesellschafter einer GbR zu sein, geht insoweit Hand in Hand mit der Rechtsfähigkeit.[223] Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein. Dies kollidiert nicht etwa mit der zwingenden persönlichen Haftung der Gesellschafter.[224] Gleiches gilt für Vor...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftungsvoraussetzungen – Gesellschaftsschuld

Rz. 157 Voraussetzung der Haftung der Gesellschafter einer GbR ist zunächst, dass eine wirksame Verbindlichkeit der Gesellschaft selbst besteht. Spätestens seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu unterscheiden. Der durch das MoPeG eingeführte § 713 BGB n.F. weist nunmehr die für die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Inhalt der Haftung

Rz. 161 Worauf die Gesellschafter aus der Gesellschafterhaftung haften, ist umstritten. Die Begründung zum MoPeG enthält sich einer Auseinandersetzung mit dieser Frage. Die sog. Erfüllungstheorie geht davon aus, dass der Gesellschafter genau die gleiche Leistung schuldet wie die Gesellschaft, sodass er insb. auch auf die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten in Anspruch genomm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Regelungsgegenstand und Tatbestand

Rz. 530 Durch diese Regelung werden die Haftung der Geschäftsführer und damit der Gläubigerschutz auch auf die Fälle ausgedehnt, dass ein Vermögenstransfer aus der Gesellschaft an die Gesellschafter den Insolvenztatbestand der Zahlungsunfähigkeit erst begründet,[1034] die sog. Insolvenzverursachungshaftung.[1035] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Regelung eine K...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Arten der GmbH & Co. KG

Rz. 982 Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind außerordentlich zahlreich. In der Praxis sind v.a. die folgenden Gestaltungen verbreitet, wobei die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Persönliche Einwendungen und Einreden

Rz. 163 Soweit dem Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch den Gesellschaftsgläubiger Einwendungen oder Einreden zustehen, richtet sich dies nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts. Diese kann der Gesellschafter ohne Weiteres geltend machen; § 721b BGB n.F. setzt dies voraus.[283] Betracht kommen damit insb. Stundung, Erlass, Vergleich oder Ähnliches. Hinzu kommt...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Grundsatz der Gesellschafteridentität

Rz. 618 Das Umwandlungsrecht geht vom Grundsatz der Gesellschafteridentität aus. Die Gesellschafter des alten Rechtsträgers sollen auch Gesellschafter des neuen Rechtsträgers werden. Bei Umwandlungen nach dem UmwG müssen die Gesellschafter daher stets im Umwandlungsvertrag ausdrücklich den Umfang und das Verhältnis der Anteile an dem neuen Rechtsträger festlegen (z.B. §§ 5 N...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Zwangsvollstreckung gegen die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft

Rz. 56 Weder § 722 BGB noch § 736 ZPO treffen Regelungen für den Fall, dass die Gesellschaft überhaupt nicht in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Die Gesetzesbegründung spricht diese Frage nur allgemein im Zusammenhang mit der Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins an. Ausgeführt wird dabei, dass eine Beschränkung der Parteifähigkeit auf die eingetragene G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kein Nachrang offener Mietforderungen

Rz. 415 Die vom BGH entschiedene grds. Nichtgeltung der Neuregelungen für die Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter hat jedenfalls zur Folge, dass ausstehende Mietforderungen des Gesellschafters aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung nicht nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nachrangig sind. Wurden sie jedoch gestundet oder anderweitig vom Gesellschafter stehen gelassen, was in ...mehr