Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschaften

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer KapGes im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten, ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anzuwenden, wenn die PersGes nicht originär gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist iSd § 15 EStG. Bei vermögensverwaltenden PersGes, die nur Einkünfte aus §§ 21, 22, 23 EStG erzielen, ist daher die Kapitalbeteiligung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–4 UmwStG

Tz. 206 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG äußern sich nicht dazu, welche Veräußerung (Anteile oder BV der Kap-Ges) einer Spaltung zu Bw entgegensteht. Aus dem Sinnzusammenhang mit S 4 ergibt sich indes, dass die Vorschrift die Anteilsveräußerung meint (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.28). Die Behaltefrist bezieht sich auf die Anteile an der übernehmenden Kö, in A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Drittaufwand (Aufwendungen durch Nichtgesellschafter)

Rn. 209 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Drittaufwendungen wird in der Rspr verneint (BFH vom 23.08.1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782). Das bedeutet, dass die Aufwendungen eines Dritten auf die Beteiligung eines Gesellschafters keine Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung iSd § 17 Abs 2 EStG finden dürfen (BFH vom 12.12.2000, VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286). Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Einbringung durch Anwachsung

Tz. 14 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Vor Inkrafttreten des SEStEG wurde der im Gesetz nicht definierte Begriff des "Einbringens" in § 24 Abs 1 UmwStG aF als stliches Tatbestandsmerkmal so ausgelegt, dass eine Sacheinlage auch durch Anwachsung erfolgen konnte (s § 24 UmwStG [vor SEStEG] Tz 92). Fraglich ist vor dem Hintergrund der Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG (s Tz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere ähnliche Berufstätigkeiten

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Setzt ein StPfl seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu ähnlichen Tätigkeiten mehrfach ein, so sind die jeweiligen Tätigkeitsbereiche entgegen der früher vertretenen Abfärbe- bzw Ausflusstheorie grundsätzlich jeder für sich zu beurteilen, s BFH BStBl II 1979, 414, Apothekervertreter als ArbN. Das gilt bei Haupt- und Nebentätigkeiten auch, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erste Ausnahme: Rückstellung bei nachträglicher Zuwendung (§ 4d Abs 2 S 2 u 4 EStG)

Rn. 158 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 2 S 2 EStG lässt von der Grundsatzregelung in S 1 eine Ausnahme zu. Das Trägerunternehmen kann Zuwendungen noch für das abgelaufene Wj durch eine Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigen, wenn sie Zitat "bis zum Ablauf eines Monats nach Aufstellung oder Feststellung der Bilanz des Trägerunternehmens für den Schluss eines Wj geleis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anteile an einer GmbH

Rn. 70 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 GmbH-Anteile sind Geschäftsanteile iSd §§ 5 und 14 GmbHG (BFH vom 19.05.1992, VIII R 16/88, BStBl II 1992, 902). ME kommt es – wie bei Aktien – nur auf die Höhe der Beteiligung am Stammkapital an und nicht darauf, ob die Rechte und Pflichten der Beteiligungshöhe entsprechen (glA BFH vom 25.11.1997, VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691; Levedag in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils

Tz. 234 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des gesamten (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört nicht zum Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG (auch, wenn die MU-Beteiligung zu einem gew BV gehört). Dies folgt aus dem Objekt-St-Charakter der GewSt, nach dem der VG infolge des Ausscheidens des MU aus dem partiellen (Mit-)Unternehmerwechsel bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Darlehensverluste (§ 17 Abs 2a S 3 Nr 2 EStG)

Rn. 281e Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 17 Abs 2a S 3 Nr 2 EStG gehören Darlehensverluste zu den nachträglichen AK, soweit die "Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise gesellschaftsrechtlich veranlasst war." Hiermit wird in Form eines Nichtanwendungsgesetzes die BFH-Rspr vom 11.07.2017 (s Rn 235) verdrängt, da nun die zur Rechtslage vor M...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1.2 Beherrschender Gesellschafter

Verbreitet ist aber auch die Konstellation, bei der ein Gesellschafter aufgrund seines Kapitalanteils die Stimmenmehrheit und damit die Herrschaft hat und dies auch so von den Gründern beabsichtigt ist.mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern im Einzelabschluss von Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung latenter Steuern nur für die Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass latente Steuern auf temporäre Wertunterschiede zwischen steuerlicher Gesamthandelsbilanz und Handelsbilanz grundsätzlich abzugrenzen sind. Dabei sind auch Unterschiede zu berücksichtigen, die sich erst bei Aufgabe oder Veräußerung de...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.3 In die Zukunft planen

Bei der Satzungsgestaltung ist darauf zu achten, wie sich die Gesellschaft zukünftig entwickeln wird bzw. soll. Ist bereits eine Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit geplant, kann dies sogleich bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes berücksichtigt werden. Sollen später weitere Gesellschafter hinzukommen, könnte die Satzung schon jetzt so konzipiert werden, dass mög...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6. Sonderregeln für die UG (haftungsbeschränkt)

Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden, kann ebenfalls auf den nachfolgenden Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Sonderregeln: Bei § 1, der Firma, muss abweichend vom GmbH-Zusatz die Firmierung entweder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) lauten. Bei § 3, den Stammeinlagen, ist zu beachten, dass Sac...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.2 Sonderbilanzen

Sonderbilanzen werden bei der Abgrenzung latenter Steuern im Einzelabschluss nicht berücksichtigt. Hingegen erfolgt der Einbezug von Sonderbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konzern. I. d. R. heben sich die gegenläufigen Steuerabgrenzungen bei den temporären Differenzen aus Sonderbilanzen gegenseitig auf. Die Abgrenzung latenter Steuern für die Gewerbesteuer wird...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1.1 Personalistisch strukturierte GmbH

Der Standardfall einer GmbH ist eine personalistisch strukturierte GmbH, bei der mehrere Gesellschafter gleichberechtigt beteiligt sind.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.3 Sonderrechte und -pflichten

Ein besonderes Augenmerk bei der Satzungsgestaltung ist auf die Sonderrechte und Sonderpflichten zu richten. Gerade durch ihre Vereinbarung kann im Vorfeld viel bewegt werden, um die Ziele der Gesellschafter zu erreichen und zu sichern. Besonders auch durch ihren Gebrauch können die gestalterischen Möglichkeiten dieser flexiblen Rechtsform voll ausgeschöpft werden.mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.3 Ergänzungsbilanzen

Für gewerbesteuerliche Zwecke werden Ergänzungsbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft berücksichtigt. Bei der Abgrenzung latenter Steuern für körperschaftsteuerliche Zwecke werden hingegen nur die Ergänzungsbilanzen einbezogen, die voll- oder teilkonsolidierten Gesellschaftern als Anteilseignern (Kapitalgesellschaft) zuzurechnen sind....mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.2 Zulässig sind Sach-, Personen- und Phantasiefirmen

Bei der Auswahl des Namens ist besondere Sorgfalt zu verwenden, die firmenrechtlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch sind zu beachten. Das Handelsgesetzbuch lässt sowohl Sach- als auch Personen- und Phantasiefirmen zu. Bei der Sachfirma leitet sich der Name der Gesellschaft vom Unternehmensgegenstand ab, wie z. B. "Autohaus am Hermannplatz GmbH", wobei hier zur Unterscheidba...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.1 Mindestinhalt

Der Mindestinhalt der Satzung ergibt sich aus § 3 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft und den Unternehmensgegenstand enthalten sowie den Betrag des Stammkapitals. Außerdem sind die von jedem Gesellschafter übernommenen und zu leistenden Einlagen anzugeben. In der Praxis begnügt man sich oft nicht mit diesem Mindestinhalt, sondern nimmt t...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, dass dieser ein Zeugnis erstellt, ist zunächst, dass ein entsprechendes Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an; auch nach einer nur wenige Tage dauernden Beschäftigung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / a) Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG-E)

Seitens der Verbände wurde in diversen Stellungnahmen bereits Verbesserungspotential an der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG identifiziert, das durch den Referentenentwurf nun aufgegriffen wird: Der persönliche Anwendungsbereich soll auf alle Personengesellschaften erstreckt werden (bisher: "Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften"), wodurch nunmehr auch GbR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Juristische Personen, Personenvereinigungen und Behörden

Rz. 47 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Behörden ist an den Behördenleiter zuzustellen. Bei mehreren Behördenleitern reicht die Zustellung an einen von ihnen (vgl § 6 Abs 2 und 3 VwZG). Dabei ist es nicht erforderlich, den Behördenleiter als Empfänger des Dokuments aufzuführen. Dieses ist vielmehr an die Behörde zu richten. Auch ein Zusatz, zB "zu Händen des Behördenleiters", ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitszimmer getrennt vom häuslichen Umfeld

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Kein Arbeitszimmer iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG sind Räumlichkeiten, die zwar in der Nähe der Wohnung liegen, aber ihrer Lage nach nicht in das häusliche Umfeld eingebunden sind (keine lokale Anbindung; > Rz 16/1) oder nach Ausstattung und Funktion nicht der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erfolgsbeteiligung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Aktien, > Arbeitslohn, > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG), > Bonus, > Diensterfindung, > Economic Value Added, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 52 ff, > Gratifikationen, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Preisgelder, > Stock Options, > Tantiemen, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Architekten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Einkünfte- bzw Statusqualifikation > Arbeitnehmer Rz 130 Architekt, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 8, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 11. Als freie Mitarbeiter bei > Rundfunk und > Fernsehen können Architekten > Arbeitnehmer sein. Sie sind aber im Allgemeinen selbständig tätig (vgl § 18 Abs 1 Nr 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedeutung des Zuflusses von > Einnahmen für die Besteuerung: Grundsätzlich gilt für die Überschusseinkünfte, dass die innerhalb eines Kalenderjahres (VZ) zugeflossenen > Einkünfte die > Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der ESt sind. Der Zufluss bestimmt also rechtstechnisch eine Voraussetzung für die > Abschnittsbesteuerung . Wird die E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen ab dem VZ 2023 nicht mehr als WK berücksichtigt werden. Es kann nur noch die Homeoff...mehr