Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.3 Disquotale Leistungen

In der Praxis kann es ferner vorkommen, dass die Gesellschafter untereinander unterschiedliche Beiträge an die Gesellschaft neben ihren Stammeinlagen leisten, zum Beispiel weil mit diesen Beiträgen die Geschäftstätigkeit erweitert werden soll. Leistet beispielsweise ein Gesellschafter, der 20 % des Stammkapitals hält, zusätzlich 100.000 EUR in die Kapitalrücklage, würde dies...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.3 Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe

Besondere Sorgfalt sollte auf die Verankerung der Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe gelegt werden. Die hier vorgeschlagene Satzungsklausel enthält das zu regelnde Minimum. Darüber sollten insbesondere, wenn spezielle Verpflichtungen einzelner Gesellschafter in die Satzung aufgenommen werden, wie etwa ein Wettbewerbsverbot oder die Sonderpflicht zur Mitarbeit, Einziehungsgrü...mehr

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Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[6] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.5 Beschlussfähigkeit/Vertretung im Stimmrecht/Stimmenbotschaft

In die Satzung können Regelungen über eine Beschlussfähigkeit (siehe Formulierungsvorschlag) sowie das Teilnahmerecht und die Vertretung im Stimmrecht aufgenommen werden. Statt einer Vertretung im Stimmrecht, die nach § 47 Abs. 3 GmbHG durch schriftliche Vollmacht oder in Textform vorgesehen ist, kann auch lediglich eine Stimmenbotschaft verankert werden. Die Vertretung führt...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.4 Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsklauseln

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit oder zur Anpassung von Abfindungsklauseln, sofern deren Anwendung dazu führen würde, dass die an den Gesellschafter zu zahlende Abfindung in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Anteils steht. In eine Satzung aufgenommene Klauseln, die zu einer krassen Benachteiligung des Gesellsch...mehr

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Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.1 Einziehung des Geschäftsanteils gegen Abfindung

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (6), wird oft in der Satzung verankert, dass die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit hat, den Geschäftsanteil gegen Abfindung einzuziehen. Der folgende Satzungsvorschlag sieht ein Versteigerungsverfahren unter den Mitgesellschaftern vor, wobei auf die Regelung bei der Veräußerung verwiesen wird (siehe bei 5). Findet weder ein...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.4 Beschlussfeststellung

Beschlüsse sollten förmlich festgestellt werden, damit zumindest formal das Ergebnis feststeht und der Gesellschafter, der sich hiergegen wehren müsste, innerhalb der hier vorgeschlagenen Klagefrist Klage zu erheben hat.mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.2 Musterformulierung: Beirat

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[10] Die Klausel enthält insofern eine Kl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2 Sanierungsmöglichkeiten

Wenn es in der Gesellschaft anfängt zu kriseln, beginnt für den Geschäftsführer der Lauf gegen die Zeit. Bis zum endgültigen Eintritt der Insolvenzreife kann er noch versuchen, die Gesellschaft mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen vor der Pleite zu retten. Denkbar sind z. B. Forderungsverzichte oder Rangrücktritte der Gesellschafter, Patronatserklärungen, ein Schutzschirmverfa...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[5] Der Geschäftsführer ist...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / Einführung

Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten oder die Re...mehr

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Gründung einer GmbH / Zusammenfassung

Begriff Es gibt 2 Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen. Das sind: Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR unter Verwendung des offiziellen Musterprotokolls oder die Gründung einer GmbH mit individueller Satzung (Gesellschaftsvertrag), die speziell auf die Interessenlage des/der Gesellschafter(s) ausgerichtet ist, und einem frei zu vereinbarenden Stammkapit...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 13 Wettbewerbsverbot

Jeder Geschäftsführer unterliegt schon aufgrund des Gesetzes einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Empfehlenswert ist aus Sicht der GmbH die Absicherung dieses Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafe. Muster § 13 Wettbewerbsverbotmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.2 Sonderfall: Ein-Personen-GmbH

Für die Ein-Personen-GmbH, bei der Alleingesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist, findet sich im § 35 Abs. 4 GmbHG eine Sonderbestimmung. Danach gilt in dieser Konstellation grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB . Dem einzigen Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH können vom Verbot erfasste Rechtsgeschäfte von vornherein in der Satzung oder nachträglich durch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.2 Einberufungsfrist

Die im Gesetz verankerte Einberufungsfrist von einer Woche wird in der Praxis häufig als zu kurz empfunden. Empfehlenswert ist, die Frist auf zwei Wochen festzusetzen, wobei als Fristbeginn der Tag der Versendung der Einschreibebriefe vereinbart werden sollte. Anstelle der Versendung per Einschreiben bietet sich auch eine persönliche Übergabe der Einladung unter Gegenzeichnu...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2 Haftung wegen Masseschmälerung

Das Verbot der Masseschmälerung knüpft an die Pflicht zur Massesicherung an. Bei schuldhaften Verstößen hiergegen trifft den Geschäftsführer die Erstattungspflicht (§ 15b Abs. 4 InsO n. F.). Sind Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar, ist die Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen (siehe 1.4.1). Insbesondere verstößt ein Geschäftsführer...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.1 Angemessene Vergütung

Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist stets die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers einschließlich der Vergütung muss angemessen sein. Die Vergütung muss, um in dieser Hinsicht "wasserdicht" zu sein, einem internen und externen Vergleich standhalten. Das heißt, sowohl im Verhältnis zu den Mitgeschäftsfüh...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.5 Kaduzierung

Sofern ein Gesellschafter seine auf ihn entfallene Stammeinlage trotz Fälligkeit nicht einzahlt, kommt eine Kaduzierung des Geschäftsanteils in Betracht. Im Rahmen des aufwendigen Kaduzierungsverfahrens ist schließlich gem. § 23 GmbHG die Verwertung des Geschäftsanteils im Wege der Versteigerung vorgesehen. Da diese kostenintensiv und umständlich ist, sollte die Satzung die ...mehr

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Gründung einer GmbH / 1 Vorgründungsgesellschaft

Wenn sich mehrere Gesellschafter zur Gründung einer GmbH zusammenschließen, entsteht bereits dadurch eine Vorgründungsgesellschaft. Diese kann die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweisen oder wenn bereits ein Handelsgewerbe betrieben wird, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bereits eine OHG sei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.5 Zuständigkeit zum Abschluss des Vertrags

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Die Gesellschaft wird hierbei durch die Gesellschafterversammlung oder ggf. durch den Aufsichtsrat vertreten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeit eingehalten wird. Wichtig Wirksamkeit des fehlerhaften Anstellungsvertrags Ein Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 18 Salvatorische Klausel/Änderungen bedürfen der Schriftform

Um den Vertrag für den Fall zu retten, dass eine Regelung vor Gericht als unwirksam erachtet wird, sollte er auf jeden Fall eine salvatorische Klausel enthalten. Muster § 18 Schlussbestimmungenmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 12.3 Musterformulierung: Salvatorische Klausel

Praxis-Beispiel Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstell...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.3 Teilnahme des Geschäftsführers/Versammlungsleitung

Obwohl der bzw. die Geschäftsführer für die Einberufung zuständig sind, haben sie selbst kein Teilnahmerecht auf der Gesellschafterversammlung. In der Praxis nehmen sie aber i. d. R. an den Versammlungen teil. Da die Geschäftsführer aufgrund ihrer Geschäftsführungstätigkeit und der Organisationsaufgaben ohnehin den besten Überblick über die entstehenden Fragen haben, werden ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Es ist anerkannt, dass ein Austritt des Gesellschafters aus wichtigem Grund jederzeit möglich sein muss.[8] Dies folgt aus dem Rechtsgrundsatz, wonach Dauerschuldverhältnisse jederzeit aus wichtigem Grund, d. h. wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist, beendbar sein müssen (vgl. § 314 BGB).mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Unterschied zwischen Einziehung und Ausschluss

Die Einziehung (= Amortisation) zielt auf den Geschäftsanteil und vernichtet denselben, während sich der Ausschluss primär gegen die Mitgliedschaft richtet und den Anteil zumindest zunächst nicht untergehen lässt. Die unten vorgeschlagene Satzungsklausel enthält sowohl die Möglichkeit des Ausschlusses als auch jene der Einziehung. Der betreffende Gesellschafterbeschluss muss...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.1 Hintergrund

Eine GmbH hat als notwendige Organe lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Es kann in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehen, die Kontrollfunktion oder auch eine Beratungsaufgabe ggf. auch weitere Kompetenzen, wie etwa die Bestellung und Abberufung von Geschäf...mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 2 Vorschlag zur Gewinnverwendung

Mit dem Jahresabschluss muss der Geschäftsführer den Gesellschaftern einen Vorschlag zur Gewinnverwendung und zur Ausübung von Bilanzierungswahlrechten unterbreiten. Für die Vorlage besteht eine sog. Vorlagepflicht, d. h. die Geschäftsführung muss von sich aus ohne Verzögerung tätig werden. Achtung In der Regel "Ein-Wochen-Frist" Liegt der Abschlussbericht des Prüfers vor, sin...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 23 Syndizierter Kredit

Ein syndizierter Kredit ist eine Kreditart, bei der mehr als ein Finanzinstitut an der Bereitstellung der Finanzmittel beteiligt ist, also im Gegensatz zum Einzelkredit mehrere Kreditgeber existieren. Ein syndizierter Kredit wird auch häufig als Konsortial- oder Gemeinschaftskredit bezeichnet. Insbesondere bei hochvolumigen Krediten schließen sich häufig mehrere Kreditinstit...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.2 Gewinntantieme

Bei der Formulierung der Gewinntantieme ist darauf zu achten, dass beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Begrenzung der Höhe der Tantieme auf ein angemessenes Maß ausgeräumt wird. Unter anderem sollte die Tantieme ein Drittel der vereinbarten Grundvergütung nicht übersteigen, sie muss im Voraus prozentual festgelegt sein...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.3 Zustimmungskatalog über genehmigungspflichtige Geschäfte

Sinnvoll ist die Aufnahme eines Zustimmungskatalogs, der je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls ausgestaltet wird. Der Zustimmungskatalog kann auch in einer von der Gesellschafterversammlung erlassenen Geschäftsordnung enthalten sein. Muster (noch § 3) Zustimmungskatalogmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.3 Begründung der Geschäftsführerstellung

Die Vereinbarung der Geschäftsführerstellung erfolgt zwischen der GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung bzw. den ggf. zuständigen Aufsichtsrat, auf der einen und dem Geschäftsführer auf der anderen Seite. Muster: Anstellungsvertrag – GmbH-Geschäftsführervertrag –mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 35 Fremdvermietete Grundstücke sind nicht notwendiges Privatvermögen. Sie können deshalb im Rahmen eines Einzelunternehmens zum gewillkürten Betriebsvermögen gemacht werden, weil sie als Vermögensanlage der finanziellen Absicherung des Betriebes dienen und seine Ertragsfähigkeit steigern können.[1] Daran fehlt es aber, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert is...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2 Rechte der Gesellschafter

Hinsichtlich der Rechte des Gesellschafters unterscheiden wir zwischen den Vermögensrechten, wozu insbesondere der Gewinnanspruch gehört, den Verwaltungsrechten (zentrales Recht ist hier das Stimmrecht), den Kontrollrechten, wozu das Auskunfts- und Einsichtsrecht zählen sowie etwaigen in der Satzung vereinbarten Sonderrechten. Von den vorgenannten Individualrechten des einzel...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3 Pflichten des Gesellschafters

Die Pflicht des Gesellschafters zur Leistung der Stammeinlage stellt das Gesetz besonders in den Vordergrund. Daneben ist die nicht im Gesetz geregelte, jedoch allgemein anerkannte Treuepflicht des Gesellschafters, insbesondere das Wettbewerbsverbot, erwähnenswert. Schließlich kann es korrespondierend zu Sonderrechten einzelner Gesellschafter auch Sonderpflichten geben. Solc...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3 Formen von Sicherheitsleistungen der Gesellschafter/der GmbH

Besteht der Geschäftspartner der GmbH beim Abschluss eines Geschäfts auf der Stellung von Sicherheiten, so kommen dafür 3 Möglichkeiten in Betracht: Eine Sicherheit am Vermögen von Gesellschaftern der GmbH. Eine Sicherheit am Vermögen von Dritten, die weder Geschäftspartner der GmbH noch deren Anteilseigner sind, v. a. Banken, insbesondere durch die Stellung von Bankbürgschaft...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 3 Haftung gegenüber Mitgesellschaftern oder für Mitgesellschafter

In Ausnahmefällen kommt eine Haftung des Gesellschafters gegenüber Mitgesellschaftern in Betracht. Einerseits kann es bei rückständigen Stammeinlagen zwischen den Gesellschaftern Erstattungs- und Ausgleichsansprüche geben (siehe bereits oben bei 2.3). Diese kommen auch bei den Tatbeständen in Betracht, die in der Gründungsphase eine Haftung der Gesellschaft anordnen. Grundsät...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 1 Gesellschafterposition und Gesellschafterversammlung

Der GmbH-Gesellschafter kann sich entscheiden, ob er sich auf die Rolle des Kapitalanlegers beschränkt oder unter Ausnutzung seiner Rechte aktiv auf die Geschäftspolitik Einfluss nimmt. Hierbei muss der Gesellschafter sich allerdings vergegenwärtigen, dass er einen bestimmenden Einfluss nur erreichen kann, wenn er entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern gemeinsam, m...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4 Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters

Eine Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters kommt lediglich in besonderen Extremsituationen in Betracht. § 13 Abs. 2 GmbHG legt ausdrücklich fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sich der Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden hat, eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen,...mehr