Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2023 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2023 ein nach §...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 51–52, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 3.2.3 Fallstudie: Sanierungsfähigkeitsprüfung auf Basis der Kapitalbedarfsplanung

Allgemeiner Ablauf der kapitalbedarfsorientierten Sanierungsfähigkeitsprüfung Die Kapitalbedarfsplanung läuft analog zu den allgemein beschriebenen Inhalten der Sanierungsfähigkeitsprüfung[1] in 3 Prozessschritten ab. Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist für das Krisenunternehmen zunächst ein Kapitalbedarfsplan aus Sicht der gegenwärtigen Ist-Situation, d. h. ohne Be...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / I. Der zu entscheidende Fall

Die F1-KG übertrug im Jahr 2001 teilentgeltlich Grundstücke an die F2-KG, an der dieselben Gesellschafter wie an der F1-KG in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind (= beteiligungsidentische Schwester-PersG). Streitig ist, ob die stillen Reserven aufzudecken sind, soweit die Übertragung unentgeltlich erfolgte. Zwar erfasst § 6 Abs. 5 EStG viele Konstellationen, bei denen eine Buc...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

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Gesellschafter

Zusammenfassung Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob er im Unternehmen nicht bes...mehr

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Gesellschafter / 3 GbR-Gesellschafter

3.1 Sozialversicherung Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können zu der Gesellschaft niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, da sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt persönlich haften. Bei einer so weitgehenden Haftung ist eine Beschäftigteneigenschaft ausgeschlossen. 3.2 Lohnsteuerliche Beur...mehr

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Gesellschafter / 6 GmbH-Gesellschafter

6.1 Sozialversicherung Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäf...mehr

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Gesellschafter / 6.3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Beschäftigungsverhältnis kann bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund deren Rechtsmacht (Mehrheitsanteil oder Sperrminorität) u. U. ausgeschlossen sein.[1]mehr

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Gesellschafter / 6.4 Mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion

Für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen.[1] Die Beschlussfassung erfolgt in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zwar obliegt das Weisungsrecht gegenüber den Bes...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Besonderheit bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Während der steuerliche Arbeitnehmerbegriff eigenständigen Abgrenzungskriterien folgt und weder mit der im Arbeitsrecht noch im Sozialversicherungsrecht geltenden Definition übereinstimmt, sind Entscheidungen der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Frage zu beachten, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. E...mehr

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Gesellschafter / 3.1 Sozialversicherung

Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können zu der Gesellschaft niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, da sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt persönlich haften. Bei einer so weitgehenden Haftung ist eine Beschäftigteneigenschaft ausgeschlossen.mehr

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Gesellschafter / 4.1 Sozialversicherung

Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft.mehr

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Gesellschafter / 6.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können steuerrechtlich Arbeitnehmer sein, wenn mit der GmbH ein rechtswirksamer Anstellungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer um einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, muss unbedingt das Rückwirkungsverbot beachtet werden, wonach im Vorfeld der Tätigkeit die vertraglichen Vereinbaru...mehr

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Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob er im Unternehmen nicht beschäftigt ist wi...mehr

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Gesellschafter / 6.1 Sozialversicherung

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur ...mehr

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Gesellschafter / Arbeitsrecht

Ist der Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Gesellschafter tätig, so liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Denkbar ist aber auch, dass er der Gesellschaft unabhängig von seiner Gesellschafterstellung Dienste leistet. Steht er dabei in einem entsprechenden Abhängigkeitsverhältnis, so ist er Arbeitnehmer. Erforderlich ist aber stets, dass dem Gesellschafter nicht im Innenverh...mehr

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Gesellschafter / 1.1 Sozialversicherung

Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereichen genutzten Begriff "Arbeitnehmer" einhergeht. Ges...mehr

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Gesellschafter / 6.5 Weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG

Der weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG steht grundsätzlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Er ist jedoch nicht versicherungspflichtig, wenn er innerhalb der GmbH einen maßgeblichen Einfluss hat (z. B. durch eine 50 %ige Beteiligung) und die GmbH ebenfalls die Geschicke der KG maßgeblich bestimmen kann.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

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Gesellschafter / 1 Merkmale einer Beschäftigung

1.1 Sozialversicherung Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereichen genutzten Begriff "Arbeitn...mehr

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Gesellschafter / 5 Kommanditgesellschaft bzw. KG auf Aktien

5.1 Sozialversicherung Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im ...mehr

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Gesellschafter / 8 Vereine und Genossenschaften

8.1 Sozialversicherung Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2 Vorstandsmitglieder einer AG

2.1 Sozialversicherung In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch...mehr

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Gesellschafter / 4 Offene Handelsgesellschaft

4.1 Sozialversicherung Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft. 4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9 Vorstandsmitglieder eines VVaG

9.1 Sozialversicherung Vorstandsmitglieder eines "Großen" Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind wie die Vorstandsmitglieder einer AG nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt auch für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder von "Großen" Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7 Selbstständige mit einem Auftraggeber

7.1 Rentenversicherungspflicht Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen. 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung Den Begriff des Selbstständigen mit einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder eines VVaG sind i. d. R. Arbeitnehmer , deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 3.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer GbR sind keine Arbeitnehmer. Ist die GbR gewerblich tätig, erzielen deren Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Arbeitnehmer sind hingegen die angestellten Rechtsanwälte einer Rechtsanwalts-GbR. Die Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts-GbR führen allerdings bei angestellten Rechtsanwälten der GbR nicht zu Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer[1]. Sie sind Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] erzielen. Für diese Einkünfte fällt bei den Gesellschaftern Einkommensteuer an. Auf Ebene der OHG werden die Einkünfte mit Gewerbesteuer belastet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1.2 Lohnsteuerliche Besonderheiten

Bei Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften liegt lohnsteuerrechtlich grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor; sie sind aufgrund ihrer persönlichen Haftung als Mitunternehmer anzusehen, die Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Auch bei einer grundsätzlich freiberuflich tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Unabhängig davon, ob der Gesellschafter einer KG persönlich haftet (Komplementär) oder nur beschränkt (Kommanditist), ist er als Mitunternehmer anzusehen.[1] Er erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.1 Rentenversicherungspflicht

Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9.1 Sozialversicherung

Vorstandsmitglieder eines "Großen" Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind wie die Vorstandsmitglieder einer AG nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt auch für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder von "Großen" Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ob eine VVaG zu den "Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / Entgelt

1 Merkmale einer Beschäftigung 1.1 Sozialversicherung Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 8.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt aber nicht vor, soweit Vorstandsmitglieder bei gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig werden und hierfür nur Ersatz ihrer Auslagen erhalten. Darüber hinaus ist noch der Ehrenamtsfreibetrag i....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Den Begriff des Selbstständigen mit einem Auftraggeber gibt es im Lohnsteuerrecht nicht. Arbeitnehmer ist vielmehr derjenige, der in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen ist.[1] Die Abgrenzung zwischen einer freien Mitarbeit und einem Arbeitsverhältnis kann mitunter schwierig sein. § 611a BGB enthält die gleichen Kriterien, die seitens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 8.1 Sozialversicherung

Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesellschaftsformen übertra...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 3 Welche Vorgänge als Privatentnahmen behandelt werden müssen

Es handelt sich um Entnahmen, wenn im Laufe eines Wirtschaftsjahres Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und andere Leistungen), aus dem Betrieb für den eigenen Haushalt und für andere betriebsfremde Zwecke (z. B. für Spenden) entnommen werden.[1] In § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist geregelt, mit welchem Wert die Sachentnahmen anzusetzen sind. Bei der Umsatzsteu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 4.1 Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe eingerechnet werden müssen und welche nicht

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke, die an selbstständige Künstler oder Publizisten im Kalenderjahr bezahlt werden. Irrelevant ist, wie die Bezahlung genannt wird. Es kann sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Ausfallhonorare, aber auch um freiwillige Leistungen zu Lebensversicherung oder andere Formen der Bezahlung handeln. Ebenso...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 6.7 Entnahme im Rahmen der Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen

Überführt ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut aus seinem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, erfolgt die Buchung erfolgsneutral unter der Voraussetzung, dass das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen wird.[1] Im Rahmen der Buchhaltung ist das zu übertragende Wirtschaftsgut im Sonderbetriebsvermö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gelten auch solche Personen als Arbeitnehmer, die aus einem früheren Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Handelt es sich bei allen Beschäftigten automatisch um Arbeitnehmer?

In der heutigen Arbeitswelt treten neben dem klassischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis viele verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit auf. Die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit verschwimmen immer mehr. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmerbegriff arbeits- und lohnsteuerrechtlich zu anderen Ergebnissen führen kann als in der Sozialversicherung. So w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.2 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Personenhandelsgesellschaften sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Rz. 33 Die oHG ist nach § 105 Abs. 1 HGB eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den...mehr