Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gründe der Ablehnung.

Rn 5 Das Gesetz kennt keinen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes (s.o. Rn 2). Als Gründe für eine Ablehnung können auch die §§ 41, 42 nicht unmittelbar herangezogen werden. Soweit die Rechtspraxis einen Ausschluss des Schiedsrichters bei Tätigwerden in eigener Sache oder bei Geschäftsunfähigkeit anerkennt, müssen diese Gründe selbstverständlich auch als Ablehnungsg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Entnahme und unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b UStG, vgl. § 3 Rz. 54) ist gemein, dass ihnen eine Gegenleistung fehlt, sodass ein Entgelt als Bemessungsgrundlage nicht infrage kommt. Deshalb bedarf es – wie beim i. g. Verbringen eines Gegenstandes (vgl. Rz. 108) – einer "Ersatzbemessungsgrundlage". Diese ergibt sich a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Rechnungsausstellung (§ 13d dUStG)

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als weitere Konsequenz der Registrierung entsteht für jedes Steuersubjekt die Pflicht zur Rechnungsausstellung nach den ungarischen Vorschriften. Werden Lieferungen oder Leistungen von einem in Ungarn nicht registrierten EU-Unternehmen an inländische Leistungsempfänger erbracht und wird dabei die MwSt vom Leistungsempfänger geschuldet, sind a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG "Ausstellung von Rechnungen" wurde durch Art. 5 Nr. 15 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) neu gefasst. Die Vorschrift trat nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 15/1562 vom 23.09.2003,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebliche Veranlassung, Erfassung als BE

Rn. 212 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In der LuF gibt es eine Vielzahl öffentlicher finanzieller Zuwendungen, die unter den verschiedensten Bezeichnungen gewährt werden, zB als Zulagen, Zuschüsse, Beihilfen, Entschädigungen, Prämien und Vergütungen. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder Gesetze, VO oder Verwaltungsanweisungen. Auf sie kann ein Rechtsanspruch bestehen, oder es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unrichtigkeit.

Rn 3 Abs 1 setzt zunächst eine Unrichtigkeit des Urteils voraus. Die in Abs 1 genannten Schreibfehler und Rechnungsfehler sind nur Beispiele für eine solche Unrichtigkeit. Das Urt ist unrichtig, wenn es nicht das zum Ausdruck bringt, was das Gericht im Zeitpunkt der Urteilsfällung und -abfassung gewollt hat. Es ist also der wahre Wille des Gerichts zu ermitteln, lässt er sic...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 690 III wurde aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Gleichzeitig wurde sein Inhalt, mit weiteren Änderungen, durch § 702 II nF ersetzt und deshalb § 691 I Nr 1 um den Verweis auf § 702 II ergänzt. Rn 2 Die Voraussetzungen für den Erlass des MB prüft der Rechtspfleger. Er ist bis zur Abgabe zuständig, auch soweit da...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Bedeutung, Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Umsatzsteuer, sondern lediglich den Zeitpunkt ihrer Entstehung. Materiell-rechtlich entsteht die Umsatzsteuer durch die Verwirklichung der jeweiligen Steuertatbestände kraft Gesetzes (BFH vom 07.07.1983, Az: V R 197/81, BStBl II 1984, 70) und damit unabhängig davon, ob eine Steuerfestsetzun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Stellung des Vorsitzenden.

Rn 10 Soweit das Gesetz dem Vorsitzenden die Prozessleitung überträgt, nimmt er eine selbstständige, vom Kollegium unabhängige Stellung ein (Musielak/Voit/Stadler § 136 Rz 6). Dies schließt nicht aus, dass einzelne Aufgaben auf ein Mitglied des Gerichts übertragen werden können, so zB iRd Güteverhandlung im Hinblick auf die Einführung des Sach- und Streitstandes, § 278 V 1. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Die angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen und Jugendherbergen

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zunächst benennt § 9 Abs. 1 der Satzung des Jugendherbergswerkes die Landesverbände als geborene Mitglieder, die nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Jugendherbergswerkes als selbstständige, gemeinnützige Vereine in ihrem Bereich alle Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes erfüllen, soweit sie nicht durch diese Satzung dem Hauptverband zugewie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 01.01.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG war zum 01.01.1980 zunächst in Form zweier Steuerermäßigungstatbestände (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b und Nr. 11 UStG) eingeführt worden. Durch das Kultur- und ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift hängt eng zusammen mit § 18a UStG (ZM). Daneben sind grundsätzlich nahezu sämtliche Vorschriften zum i. g. Warenverkehr zu nennen. Hervorzuheben ist die Verknüpfung mit § 6a UStG (i. g. Lieferungen). Seit 2010 sind auch die Ausführungen zu § 3a Abs. 2 UStG zu beachten. Dass es für die bei steuerfreien i. g. Lieferungen bzw. bei ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.3 Legaldefinition des Reihengeschäfts

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz stellt die Reihengeschäfte den "normalen" Liefergeschäften im Grundsatz gleich. Das Verständnis der Sonderregelungen des § 3 Abs. 6a S. 1, Abs. 7 S. 2 UStG setzt daher zunächst das Wissen um die allgemeinen Vorschriften voraus. Für Reihengeschäfte ergeben sich aus § 3 Abs. 6a S. 1 1. Halbs. UStG zusätzliche Tatbestandsmerkmale. Ein...mehr

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AGS 04/2024, Henssler/Prütting, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Herausgegeben von Dr. Martin Henssler und Dr. Dr. Hanns Prütting. 6. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXI, 2.468 S., 219,00 EUR Kommentiert werden die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie weitere Vorschriften BORA, FAO, EuRAG, RAVPV, RDG, MediationsG, ZMediatAusbV wie auch das PartGG. Ein Team von 19 Autoren sorgt für eine detaillierte und umfassende Komme...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§§ 20a ff. MWStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerzahler ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zum Tag der Erbringung der steuerbaren Leistung oder zum Tag des Zahlungseingangs zu erklären, je nachdem, was früher eintritt. Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerzahler erklärt die Steuer in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem die Verpflichtung entstanden ist, ...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 2 II. Die Entscheidung

Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen wegen eigener Einkünfte Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war der Antrag abzulehnen. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person, die eigene Einkünfte hat, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm baut auf § 1034 auf und regelt die wichtige Frage der Bestellung des einzelnen Schiedsrichters oder aller Schiedsrichter. Dabei sieht das Gesetz wiederum die Möglichkeit vor, dass die Parteien die Bestellung vereinbaren. Es wird aber auch ausf geregelt, wie im Einzelnen vorzugehen ist, wenn eine Parteivereinbarung fehlt. Die Norm ist also einerseits technischer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz sieht als Entscheidungsform den Beschluss (§ 38) vor. Ein solcher Beschluss muss zunächst erlassen werden (§ 38 III 3). Davon zu unterscheiden ist das Wirksamwerden des Beschlusses (§ 40). Es ist im Normalfall mit der Bekanntgabe an die Beteiligten verbunden (§ 40 I). § 41 ergänzt die gesetzliche Regelung durch eine nähere Festlegung, in welchen Formen eine Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatzansprüche.

Rn 8 Während im Referentenentwurf von 2011 noch allgemein von ›Ansprüchen‹ die Rede war, beschränkt das Gesetz nun in Abs 1 Nr 1 u 2 seinen Anwendungsbereich weiterhin ohne ersichtlichen Grund auf ›Schadensersatzansprüche‹, so dass zB ein gesellschaftsrechtlich begründeter Abfindungsanspruch nach Kündigung dem Wortlaut nach nicht in den Anwendungsbereich fällt (krit Wigand Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbindungsverbot.

Rn 12 Mit Ausn der Sonderfälle von § 265 FamFG ist die Verbindung einer Nichtfamiliensache mit einer Familiensache unzulässig (zB Ehesache gem § 126 II FamFG; Abstammungssache gem § 179 II FamFG), auch nicht im Verhältnis von Hauptanspruch und Hilfsanspruch (BGH NJW 81, 2417 [BGH 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81]). Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts für mehrere St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Begründung.

Rn 17 Gemäß § 19 I 3 ist der Schlichtungsvorschlag zwingend mit einer Begründung zu versehen, die sowohl den zugrundeliegenden Sachverhalt wie auch die rechtliche Bewertung durch den Streitmittler erkennen lässt. Jenseits dieser zwingenden Elemente verlangt das Gesetz keine besondere Ausgestaltung. Es liegt aber nahe, dass der Streitmittler sich ein wenig an § 313 ZPO orient...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allmählicher Strukturwandel

Rn. 141a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein allmählicher Strukturwandel ist gekennzeichnet von einem Bündel von Einzelmaßnahmen, deren erste vor und deren letzte nach der Wandlung des Betriebs liegen können (BFH v 07.10.1974, BStBl II 1975, 168) und die erst in ihrem Zusammenhang erkennen lassen, ob und von welchem Zeitpunkt ab sie zu einer neuen selbstständigen Erwerbsquelle fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kulturelle Einrichtungen werden bereits seit 1926 von der Umsatzsteuer befreit. Die Vorschrift wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert. Die derzeit geltende Fassung gilt seit dem UStG 1980, die den Anwendungsbereich auf Kammermusikensembles und Chöre erstreckt. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 4 Nr. 6 des Jahressteuergesetzes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) BMF.

Rn 9 Die Vertretungsbefugnis ist geregelt durch AnO v 15.12.20, BAnz 21 B1. Bei Klagen gegen die BRD wegen Stationierungs- und Truppenschäden (vgl Nato-Truppenstatut) ist der BMF vertretungsbefugt. Die BRD tritt als Prozessstandschafter des Entsendestaates im Prozess auf (vgl Art 12 I, II Nato-TruppenstatutAG). Die Vertretung übernimmt idR die Verteidigungslastenverwaltung (...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl I 2017, 3122, 3138) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese Verpflichtung wird durch die Änderu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Rechtsentwicklung

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das StÄndG 2003 besteht seit 01.01.2004 für den Unternehmer generell die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung, wenn der Leistungsempfänger seinerseits Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde § 14 Abs. 2 UStG m. W. z. 01.08.2004, durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch den Vorsitzenden (Abs 3).

Rn 4 Das Gesetz ermöglicht in Abs 3, dass der vorsitzende Schiedsrichter über einzelne Verfahrensfragen allein entscheiden kann, wenn die Parteien oder die übrigen Mitglieder des Schiedsgerichts ihn dazu ermächtigt haben. Gemeint sind hier diejenigen Fragen von verfahrensrechtlicher Bedeutung, die nicht über das Verfahren hinaus ausstrahlen. So kann etwa der Vorsitzende die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2).

Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Gericht zugeleitete elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (Abs 2 S 1). Was das im Einzelnen bedeutet, wird durch eine RVO der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ausgeführt (ERVVO v 24.11.17, BGBl I 3803; geändert durch VO v 9.2.18, BGBl I 200; Abs 2 S 2; zuletzt geändert durch G vom 5.10.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigungsgründe für das Schiedsrichteramt.

Rn 2 Insgesamt kennt das Gesetz 5 verschiedene Beendigungsgründe für das einmal wirksam angetretene Schiedsrichteramt. Zunächst endet das Schiedsrichteramt mit der Beendigung des Schiedsrichtervertrages (s.o. § 1035 Rn 8). Beendet wird das Schiedsrichteramt ferner durch eine erfolgreiche Ablehnung (§ 1037 II). Weiterhin sieht § 1038 aus den hier genannten Gründen den Rücktri...mehr

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§ 24 Kammertermin / B. Streitige Verhandlung

Rz. 6 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sich die streitige Verhandlung vor der Kammer unmittelbar an die erfolglose Güteverhandlung anschließen. Dies ergibt sich aus § 61a Abs. 3 ArbGG. Rz. 7 Praxishinweis Diese Vorstellung ist angesichts des praktisch gegebenen und vom Gesetz in § 61a Abs. 4 ArbGG auch anerkannten Erfordernisses einer schriftsätzlichen Vorbereitung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Befreit nach dieser Vorschrift sind die im Gesetz definierten entgeltlichen Personalgestellungen. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gestellung von Arbeitskräften im landwirtschaftlichen Bereich ist nur dann begünstigt, wenn der Betriebsinhaber oder dessen voll mitarbeitender Familienangehöriger wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, einges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift begrenzt für Scheidungsverbundbeschlüsse die Möglichkeit, bisher nicht angefochtene Familiensachen zum Gegenstand einer Rechtsmittelerweiterung oder einer Anschlussbeschwerde zu machen, in zeitlicher Hinsicht. Dadurch soll der Eintritt der vorzeitigen (Teil-)Rechtskraft einzelner Entscheidungen einer Verbundentscheidung, insb des Scheidungsausspruchs, una...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelungsgehalt.

Rn 4 Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nimmt dankenswerter Weise eine klare Trennung zwischen der außergerichtlichen Mediation (MediationsG, Art 1) und dem nicht zur Entscheidung berufenen Güterichter innerhalb der einzelnen Verfahrensgesetze (Art 2–8) vor. Damit ist klargestellt, dass der Güterichter kein M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen.

Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Versteigerungsort geändert, auf den Ablauf der Frist des § 816 I verzichtet, der Bieterkreis auf bestimmte Personen oder Personengruppen beschränkt oder die Erlöszahlung abw von § 817 II gestundet werden. Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Säumnis bei Vorlagefristen (Abs 3).

Rn 5 In gleicher Weise wie die Säumnis einer Partei in der mündlichen Verhandlung bewertet es das Gesetz, wenn iRd Verfahrens vom Schiedsgericht eine Frist festgelegt wird, innerhalb derer ein bestimmtes Dokument zum Beweis dem Gericht vorzulegen ist. Auch die Versäumung dieser Frist führt nicht zu echten Sanktionsfolgen, sondern allein zur Befugnis des Gerichts, das Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vereinigungen und Behörden (Abs 3).

Rn 8 Abs 3 erfasst als verfahrensfähig alle juristischen Personen des Privatrechts einschl altrechtlicher Vereinigungen (dazu Holzer MittBayNot 18, 108, 109). Zur Vertretung befugt sind jew die organschaftlichen Vertreter, bspw der Vereinsvorstand (§ 26 Abs 2 S 1 BGB, der Vorstand von AG (§ 78 Abs 1 S 1 AKtG) bzw KGaA (§§ 278 Abs 3, 78 Abs 1 S 1 AktG) und Genossenschaften (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Inhalt der Erörterung.

Rn 12 Das Gesetz legt den Inhalt eines Erörterungsgesprächs insoweit fest, als mit den Beteiligten besprochen werden soll, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insb durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme solcher Hilfen haben kann. Die Ausgestaltung im Einzelnen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Prütting/Helms/Hamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen.

Rn 46 Die Zuständigkeit für die Abänderungsklage bestimmt sich nach den allg Regeln (BGH FamRZ 79, 573). Eine Fortdauer der Zuständigkeit des vorherigen Prozessgerichts für das Abänderungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor, obwohl diese wegen des Sachzusammenhangs sinnvoll wäre. Für den Klageantrag gilt § 253. Der abzuändernde Titel ist genau zu bezeichnen. Um die Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die mündliche Bekanntgabe (Abs 2).

Rn 4 Bei Anwesenden ist eine mündliche Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel zulässig (II 1). Daraus folgt, dass eine telefonische Bekanntgabe generell ausgeschlossen ist. Mit der Verlesung ist der Beschluss erlassen (§ 38 III 3). Soweit die mündliche Bekanntgabe dem Beteiligten gegenüber erfolgt, für den der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 Das Gericht kann durch Beschluss eine sofortige Wirksamkeit (vor Eintritt der Rechtskraft) anordnen, soweit dies im Gesetz vorgesehen ist (§§ 40 III 2, 198 I, 209 II, 216 I, 287 II, 324 II, 422 II). Die Anordnung ist durch den Beschluss nach § 38 oder durch einen gesonderten Beschluss möglich. Im Antragsverfahren setzt der Beschluss einen Antrag voraus (PH/Abramenko Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhangszuständigkeit.

Rn 2 Abs 2 regelt den Sonderfall, dass eine Beschwerde in Zusammenhang mit einer Hauptsache steht, die bei einer Kammer anhängig ist. In diesem Fall ist eine mit der Hauptsache befasste KfH auch dann für die Beschwerde zuständig, wenn es sich nicht um eine Handelssache handelt, oder eine allgemeine Zivilkammer für eine Beschwerde in einer Handelssache. Das Gesetz verbietet, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Obwohl das Gesetz in § 12 und § 13 gleichermaßen von dem allg Gerichtsstand einer ›Person‹ spricht, ist der Personenbegriff in beiden Vorschriften unterschiedlich. Während § 12 alle Personen erfasst, findet § 13 ausschl auf natürliche Personen Anwendung (allgM; BGH NJW-RR 04, 1505; MüKoZPO/Patzina Rz 3; St/J/Roth Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2). Da...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / H. Checkliste

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr