Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Hausratsvermächtnis

Rz. 53 Regelmäßig übersehen wird bei Abfassung einer letztwilligen Verfügung die Problematik des Hausrats. Hatte der erstversterbende Ehegatte an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Allein- oder Miteigentum, steht dieses nunmehr seinen Erben zu. In aller Regel wünschen die Ehegatten aber, dass der gesamte Hausrat nach dem ersten Erbfall dem überlebenden Ehegatten alleine ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Eintragung eines Grundpfandrechts für Inhaberschuldverschreibungen setzte bis zum 31.12.1990 voraus, dass die nach § 795 BGB erforderliche Genehmigung vorlag.[5] § 795 BGB ist zum 1.1.1991 außer Kraft getreten.[6] Bei Forderungen aus Orderpapieren ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.[7] Die Schuldverschreibung selbst muss nach § 43 GBO nicht bereits bei d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung

Rz. 12 Erforderlich ist die genaue Bruchteilsangabe auch dann, wenn das Gesetz Berechnungsregeln aufstellt, oder wenn eine gesetzliche Vermutung zur Höhe der Bruchteile besteht (so bei Art. 234 § 4a Abs. 1, 3 EGBGB bei Ehegatten im Beitrittsgebiet, die in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft übergeleitet wurden). Empfehlenswert ist die Angabe in Ziffern; jedoch genügt auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / Einkommensteuer

Einkommensteuerrechtlich ergeben sich für Arbeitsgemeinschaften sachlich und persönlich keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig sind jeweils nur die einzelnen Beteiligten mit den erzielten Gewinnanteilen (§ 1 EStG). Sie erzielen i. d. R. gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG. Das gilt auch für einen Freiberufler, der sich mit einem Gewerbetreibenden zusammenschließ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung

Rz. 84 Immer wieder versuchen Franchise-Geber, sich von jeglicher Haftung – auch für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten – frei zu zeichnen. So finden sich in Prospekten oder Franchise-Broschüren oder auch Franchise-Verträgen nachfolgende Formulierungen. Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Haftungsfreizeichnung Die mitgeteilte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (s. R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Kostengrundentscheidung

Rz. 81 Ein Ausspruch in der Rechtsbeschwerdeentscheidung darüber, ob gerichtliche Kosten entstanden sind und wer sie zu tragen hat, ist grundsätzlich nicht geboten, weil sich dies aus dem Gesetz ergibt. Insoweit gilt dasselbe wie für die erste und zweite Instanz (vgl. § 77 GBO Rdn 43). Indes ist ein Kostenausspruch, insbesondere über die Erstattung der außergerichtlichen Kos...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 83 GBO ergänzt die §§ 82, 82a GBO und begründet für enumerativ aufgezählte Fälle eine Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts. Durch die in ihm aufgestellte Verpflichtung soll dem Grundbuchamt Kenntnis von den Vorgängen gegeben werden, die zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt haben. Er ist die einzige Vorschrift, die eine Verpflichtung von Behörden oder sons...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VI. Kosten der Sicherheit

Rz. 94 Nach § 650f Abs. 3 S. 1 BGB muss der Unternehmer die üblichen Kosten der Sicherheit tragen, dies bis zu einer absoluten Obergrenze von 2 % p.a. Darüber hinausgehende Kosten hat der Besteller zu tragen. "Üblich" ist der statistische Mittelwert der Banken am Ort des Bauvorhabens zur Zeit der Zahlungszusage.[107] Trotz dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung muss der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Ersatz für die Vorlegung des Briefes

Rz. 20 Die in Abs. 2 aufgeführten Tatbestände stehen der Vorlegung des Briefes gleich. Die Vorschrift bezweckt, unnötige Weiterungen zu vermeiden. Rz. 21 Die Sonderregelung trifft zu, wenn der Brief gem. § 1162 BGB für kraftlos erklärt worden oder durch ein Ausschlussurteil gem. §§ 1170, 1171 BGB kraftlos geworden ist. Wird ein neuer Brief beantragt, so genügt Vorlage des Aus...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Subjektive Theorie

Rz. 31 Dieser formalen, mit der Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments sehr zurückhaltenden Sicht, stellte sich eine in der Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommende rein subjektive Theorie entgegen, die allein auf die gemeinschaftliche Willenserklärung der testierenden Ehegatten abstellt und damit vergleichsweise schnell zur Annahme gemeinschaftlichen Testi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 2 Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 118 Abs. 2 GBO)[2] besteht, soweit das Gesetz Ausnahmen nicht ausdrücklich zulässt, Buchungszwang. Die Einbuchung von Grundstücken erfolgt im Verfahren nach den §§ 116 ff. GBO von Amts wegen mit Ermittlung des Eigentümers. Die Buchung eines grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Bergwerkseigentum) erfolgt je nach Vorsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 77–79 GBV enthalten Vorschriften betreffend die Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und wurden im Wesentlichen durch das RegVBG [1] eingefügt und gelten seither unverändert. Das Prinzip der weitgehenden Identität von Papiergrundbuch und maschinellem Grundbuch gilt auch für die Einsichtnahme. § 77 GBV schließt insoweit systematisch an §§ 61 (vgl. § 61 GB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Von Cölln, Die steuerliche Behandlung von INVEST-Zuschüssen für Wagniskapital, DStR 2016, 2560; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1; Möller, Update zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Erlasszei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1516a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 40a EStG (in § 52 Abs 4e EStG) enthielt das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital keine spezielle zeitliche Anwendungsvorschrift für § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Daher war unklar, ob § 18 Abs 1 Nr 4 EStG die Regelung der Tz 26 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40 verdrängte. Die FinVerw stellte klar (FinMin Bayern vom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Progress...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), G. v. 11.8.2009 BGBl I S. 2713 m.W.v. 1.10.2009. Rz. 2 Mit Blick auf § 17 GBO kommt der exakten Festlegung des Eingangszeitpunkts auch von e...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Generalklausel des § 307 BGB

Rz. 113 Ergibt sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht bereits aus §§ 308, 309 BGB, ist weiter zu untersuchen, ob sie auch einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB standhält.[236] § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sieht hierzu recht vage vor, dass Bestimmungen in AGB dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 26 Das als Mantelgesetz gestaltete MoPeG ändert im Wesentlichen Vorschriften des BGB, des HGB, des PartGG und des UmwG, enthält aber auch zahlreiche Folgeänderungen etwa im Bereich des Grundbuchrechts, des Insolvenzrechts und des Kostenrechts und zeigt somit das Bestreben nach einer in sich geschlossenen Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes.[68] Rz. 27 Gleichwohl bri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Das Unterhaltsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 iVm §§ 153ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 101 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 SGB III aF gewährten unter den Voraussetzungen der §§ 153ff SGB III aF bis einschließlich VZ 2004 Unterhaltsgeld. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 1 Nr 87, Art 124 Abs 3 des 3. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2003, 2848 aufgehoben. Aus Aktualitätsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.5 Überschreitung der 50 %-Grenze und deren Folgen

Rz. 10 Monatlich dürfen jeweils nicht mehr als 50 % der vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto übertragen werden. Praxis-Beispiel Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 18,75 Wochenstunden beträgt die monatliche Arbeitszeit 81,5 Stunden. In das Arbeitszeitkonto dürfen monatlich maximal 40,75 zusätzliche Mehrarbeitsstunden eingestellt werden. Die Folge einer Ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Mutterschaftsgeld nach § 14 KVLG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 3)

Rn. 47 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 14 Abs 1 KVLG 1989 (2. Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) regelt, wer Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V erhält: Versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig sind (§ 14 Abs 1 Nr 1 KVLG 1989) und sonstige Mitglieder, die die Voraussetzungen des § 24i Abs 2 SGB V erfüllen (§ 14 Abs ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmewirkungen

Rz. 159 Gem. § 641 Abs. 1 BGB – der auch im VOB-Vertrag gilt[180] – ist die Vergütung "bei der Abnahme des Werkes zu entrichten". Damit ist also die Abnahme grundsätzlich Voraussetzung für das Fälligwerden des Vergütungsanspruchs. Rz. 160 Gem. § 641 Abs. 1 S. 2 BGB gilt dies auch für Teile der Vergütung, soweit die Leistung in Teilen abzunehmen ist. Diese Regelung unterstellt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Sonderregelung für Zeitungszusteller

Rz. 3 Für Arbeitnehmer, die als Zeitungszusteller tätig sind galt nach Abs. 2 eine noch wesentlich weiter reichende Übergangsregelung, weil nach Einschätzung des Gesetzgebers, der hier der Argumentation der Presseerzeugnissenverlage uneingeschränkt gefolgt ist, die sofortige Einführung des Mindestlohns die Versorgung mit Zeitungen und weiteren Presseprodukten insbesondere im...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Erinnerung Gegen Entscheidungen in Verfahren über die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG sowohl für den Rechtsanwalt als auch für die Staatskasse die Erinnerung gegeben. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG erklärt für das Erinnerungsverfahren die Vorschriften des § 33 Abs. 4 S. 1, Abs. 7 und 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem ERVGBG eingeführt.[1] Im Rahmen des ERV und der elektronischen Grundakte werden sensible personen- und grundstücksbezogene Daten übermittelt und gespeichert. Auch die Öffnung der EDV-Systeme für Fernzugriffe und die hieraus resultierenden Gefahren erfordern die Festlegung bundeseinheitlicher Standards in Bezug auf Datensicherheit und Datens...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wegfall des Vorbehalts für Baden-Württemberg

Rz. 7 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuchwesen bis Ende 2017 durch die Gemeinden im Landesteil Württemberg und Notariate im Landesteil Baden geführt. Es ist seit 1.1.2018 auf die Amtsgerichte übertragen.[23] Zur bis dahin noch geltenden Zuständigkeit der Gemeinden und der Notare vgl. §§ 26 ff. LFGG vom 12.2.1975[24] mit VO vom 5.11.2012.[25] Die Regelung des § 149 GBO r...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Probleme der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 3 Die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften wirft in der Praxis einige Probleme auf. Regelmäßig stellen sich Fragen der gesetzlichen Vertretung und der etwa erforderlichen familiengerichtlichen Genehmigung. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorgaben kann erhebliche Nachteile verursachen, insb. wenn sie zur Versagung der steuerlichen Anerkennung führt.[4] Versc...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Erlass von Entscheidungen, Verfügungen

Rz. 2 Nach § 135 Abs. 2 S. 1 GBO kann die Grundakte elektronisch geführt werden, wobei auch Teile des Akteninhalts (weiterhin) in Papierform aufbewahrt werden können (siehe auch § 135 GBO Rdn 15).[4] Nach Abs. 1 S. 1 können – nach der Einfügung der Worte "vollständig oder teilweise" durch das DaBaGG – auch bei Hybridakten Entscheidungen und Verfügungen des Grundbuchamts in e...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.11 Befugnis der nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden zur Personenbefragung

Rz. 106 § 3 Abs. 6 SchwarzArbG wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 6.3.2017[1] eingefügt. Den nach Landesrecht zuständigen Behörden werden bei der Prüfung von Personen die Befugnisse zugewiesen, die sie zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags aus § 2 Absatz 1a SchwarzArbG benötigen. Den zuständigen Behörden w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 864 Die Berechnung des Abfindungsguthabens ist häufig problematisch und streitanfällig, weil sie eine Unternehmensbewertung erfordert. Da das Gesetz keine Bewertungsmethode vorgibt, neben der Ertragswertmethode aber auch andere betriebswirtschaftliche Methoden zur Unternehmensbewertung herangezogen werden,[1173] versucht die Kautelarpraxis, die Probleme bei der Unternehm...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Inhalt der Niederschrift

Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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§ 3 Firmenrecht / e) Besondere Verstoßfolgen

Rz. 204 Neben den typisch firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Führung einer unzulässigen Firma ist hier noch die persönliche Haftung zu besorgen. Das Auftreten im Geschäftsverkehr unter einer Firma ohne den erforderlichen "GmbH & Co. KG"-Zusatz kann zur Rechtsscheinhaftung der Geschäftsführer oder der Gesellschafter führen, weil dem Gesetz zuwider d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einschränkungen des Vorbehalts

Rz. 10 Die Übernahme der AVO-GBO in die GBO durch das RegVBG vom 20.12.1993 (BGBl I, 2182) hat eine Anpassung des früheren § 136 a.F. bzw. 117 a.F. erforderlich gemacht. § 20 AVO-GBO hat die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers dahin eingeschränkt, dass die Vorschriften des Abschnitts I über die "sachliche" (gemeint ist die funktionelle) Zuständigkeit der Grundbuchbeamte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Publizitätspflicht

Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft geschützt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch Gesetz ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Ergänzung zu § 9 durch Gesetz v. 20.10.1998 (BGBl I 1998, 3180) eingefügt.[1] Sie soll Unklarheiten bei Fragen des Eigentums und vor allem der Unterhaltungspflichten von Anlagen der jeweiligen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG klären. § 9a Abs. 3 GBBerG regelt klarstellend das Überleitungsrecht, soweit über Pflichten und Ansprüche bereits rechtskrä...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 319 Ein Verbot, in Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft zu treten, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Soweit der Unterbeteiligungsvertrag nicht entgegensteht, sind daher sowohl der Hauptbeteiligte als auch der Unterbeteiligte in ihrem Wettbewerb zur Unterbeteiligungsgesellschaft frei. Dies bedeutet bspw. auch, dass der Hauptbeteiligte an seiner Hauptbeteiligung w...mehr